Musterbrief 1
Verwenden Sie diese Vorlage, wenn Sie den in Rechnung gestellten Dienst nicht genutzt haben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Ich habe mich auf [Internetseite] nicht angemeldet und habe auch niemanden beauftragt, sich in meinem Namen dort anzumelden. Daher besteht keinerlei Anspruchsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachte Forderung.
Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Musterbrief 2
Diese Vorlage hilft, wenn minderjährige Kinder sich bei einem kostenpflichtigen Dienst angemeldet haben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Mein/e [Tochter/Sohn] ist minderjährig. Selbst wenn [sie/er] sich also tatsächlich am [Datum] auf [Internetseite] angemeldet haben sollte, wäre ein Vertrag mit [ihm/ihr] wegen §§ 107, 108 BGB unwirksam, denn [meine/unsere] Einwilligung als gesetzliche Vertreter lag zu keinem Zeitpunkt vor. Auch § 110 BGB („Taschengeldparagraf“) hilft hier nicht weiter, da mein/e [Tochter/Sohn] noch keinerlei Leistungen bewirkt hat.
Auch kann [meiner Tochter/ meinem Sohn] kein Vorwurf eines Betruges gemacht werden, da [er/sie] sich der mit der Anmeldung verbundenen Kosten nicht bewusst war. Aus den genannten Gründen werde ich den von Ihnen geforderten Betrag nicht zahlen.
Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Musterbrief 3
Auch wenn Sie sich angemeldet und dabei eine gut getarnte Preisangabe übersehen haben, können Sie der Rechnung widersprechen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich am [Datum] auf [Internetseite] angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.
Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen