Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

Tja weil das in Rechtsberatung ausarten könnte, und hier ist man sehr allergisch dagegen, aber auch auch verständlich, wenn jemand eine Abmahnung wegen Rechtsberatung oder Schmäh Kritik bekommt, dann nicht der einzelne User sondern der Betreiber der dann ggf. mit seinen Privatvermögen haften muss.
Wenn der User bereit ist (natürlich mit voller Identitätsangabe) , sich gegenüber den Forenbetreibern zu verpflichten, die im Ernstfall die u.U in mehrere tausende € gehenden Kosten für Abmahnung/EV etc zu übernehmen, könnte man darüber weiterdiskutieren: Ansonsten ist das Thema Einzelrechtsberatung hier beendet.
 
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hallo zusammen,
bin neu hier, aber aus dem gleichen grund wie alle. bekomme auch seit dem 28 januar meine rechnungen und inzwischen die mahnungen:-p

meine frage:
hat den schon mal jemand versucht sich mit den rechtsmitteln die wir haben dagegen zu wehren, oder die art der netten firma in die medien/öffentlichkeit zu bringen ?
möchte nicht wissen welche summen die so abzocken.
ist sicher nicht ganz einfach die an der richtigen stelle zu treffen, aber für alles gibt es auch die richtigen fachmänner ( mal suchen will)

ist natürlich auch ein ding für unsere damen und herren aus der politik. das mit dem jugendschutz steht ja recht weit oben.
ich werde mal alles was von der netten firma kommt an
www.REGIERUNGonline.de weiterleiten.
was ich so gelesen habe steigern die sich ja noch.:rolleyes:
ich weiß noch nicht wie das so ist wenn ich magolinos auch eine rechnung schicke?
die müllen mich zu, ich muss zeit investieren, also kann ich das so wie die auch mal versuchen.

halt noch mal auf meine frage komme:
hat da schon jemand mal was rechtliches gemacht?
wäre für info dankbar
gruß an alle
camer 1
 
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Sich gegen diese Firmen zu wehren ist , auf Schreiben nicht reagieren und keinen müden Cent zu zaxxxen. Das ist das wirksamste.
 
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Also beimir war des so: Als erstes habe ich einen Brief von Magolino gekriegt, dieser sah so aus:
Erlangen den 07.Februar 2008
Sehr geehrter Herr xy,

vermutlich haben sie in der Hektik des Alltags versäumt, den offenen Rechnungsbetrag ihres Gewinnspiel-Magazins zu begleichen. Zu der unten aufgeführten Rechnung konnten wir leider noch keinen Zahlungseingang feststellen. Wir bitten Sie, die Rechnung bis zum 15.02.2008 zu begleichen.

Bei Fragen zu unserem Abonnement erreichen sie uns rund um die Uhr über ihren Kundenbereich oder schriftlich per Fax oder e-mail. Unsere Hotline steht ihnen von Montag bis Freitag von 9.00 - 15.00 Uhr zur Verfügung.

Für unsere Schnellzahler haben wir ein ganz besonderes Dankeschön reserviert. Lassen Sie sich überraschen!

Vertragsgemäß erlauben wir uns für die Laufzeit ihres Abonnements wie folgt zu berechnen:

Produkt: Gewinnspiel-Magazin
Rechnungsdatum:14.01.2008 per e-mail
Abolaufzeit:12 Monate (04.12.2007 - 03.01.2009)
Rechnungsnr.: (...)
Kundennummer (...)
Abojahresgebühr 89,88
Kündigung: -

Bitte verwenden sie den beiliegenden Zahlschein. Zahlbar bis zum 15.02.2008
Zahlungen wurden bi zum 01.02. berücksichtigt.
:unzufrieden::unzufrieden::unzufrieden::unzufrieden::unzufrieden::unzufrieden:


Also:

1. Der Brief kam am 17.02.2008 Wie soll ich den Betrag dann bis zum 15.02.2008 bezahlen(Was ich sowieso nicht gemacht hätte)

2. Ich habe bis auf diesen Brief noch nie etwas von magolino gehört.

3. Ich bin erst 12 Jahre alt.

Ich habe diesen Brief meinem Vater gezeigt, dieser meint ich soll es einfach nicht weiter beachten.

am Tag darauf bekam ich dieses Schreiben per e-mail:M A H N U N G
Sehr geehrter Herr xy

leider konnten wir zu der unten aufgeführten Rechnung trotz unserer Zahlungserinnerung vom 31.01.2008 immer noch keinen Zahlungseingang feststellen. Wir bitten Sie, die offene Rechnung bis zum 05.03.2008 zu begleichen.
Wir möchten Sie daher erneut um die Begleichung des offenen Rechnungsbetrages bitten. Sollten Sie sich gegenwärtig in einem finanziellen Engpass befinden, möchten wir Sie bitten, uns zu kontaktieren. Sicherlich finden wir eine Lösung, die sowohl in, als auch uns entgegen kommt.
Vertragsgemäß erlauben wir uns für die Laufzeit Ihres Abonnements wie folgt zu berechnen:
RECHNUNGSDUPLIKAT
Produkt: Gewinnspiel-Magazin
Rechnungsdatum: 14.01.2008
Rechnungsnr. R- (...)
Laufzeit: 12 Monate
Kundennummer: K-(...)
Abojahresgebühr: 94.88 € (inkl. 5,00 € Mahngebühr)
Zahlungsziel: bis zum 05.03.2008
Verwendungszweck: MAGOLINO K-(...)
Bankverbindung
Inhaber: Magolino GmbH
Kontonummer: ...
BLZ: ...
Kreditinstitut: Deutsche Bank PGK AG
Für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: D...
BIC/SWIFT-Code: DEUTDEDB763
SPAREN SIE JETZT 5 EURO indem Sie bequem an unserer sicheren Online-Zahlung:
>>Hier geht es weiter zur sicheren Onlinezahlung!
Bitte beachten Sie, dass wir Zahlungseingänge nur bis 18.02.2008 berücksichtigen konnten. Wenn Sie zwischenzeitlich bezahlt haben, so ist dieses Mahnschreiben selbstverständlich gegenstandslos.
Sofern Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben kontaktieren Sie uns einfach über Ihren persönlichen Kundenbereich.
Viel Erfolg wünscht

Ihr Kundenservice
[noparse]http://www.magolino.de[/noparse]


KONTAKT UND IMPRESSUM

Magolino.de ist ein Service der: Magolino GmbH - Richard-Wagner-Str. 2 - 91054 Erlangen
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Fax: 01805 - 1234 - 130
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Passwort: 4618
Zeiten: Mo - Fr , 9-15 Uhr Direktlogin: >> Mit einem Klick hier einloggen
Registergericht: Fürth HRB 10631
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Geschäftsführer: (...) Steuernummer: 216/132/00727, UID: DE248732208

HINWEIS
Sie hatten unser Werbeangebot für einen Probezugang zum Kundenbereich unseres Dienstes für die Dauer von 14 Tagen unter Hinweis auf Widerrufsfrist und Teilnahmebedingungen angenommen. Die Widerrufsbelehrung und Preisinformation erfolgte ordnungsgemäß und wiederholt gemäß der geltenden Rechtsprechung und wurde um eine Bestätigung erweitert. Innerhalb der Probezeit von 14 Tagen haben Sie einer weiteren Nutzung des Kundenbereichs und somit der weiteren Inanspruchnahme unseres Dienstes nicht widersprochen. Nach dem Ablauf der Probezeit wurde Ihr kostenloses Probeabonnement gemäß den von Ihnen zur Kenntnis genommenen Belehrung und Teilnahmebedingungen in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt. Entsprechend des damit in Kraft getretenen Vertrages besteht nunmehr ein zwölfmonatiges Abonnement, für das wir unsere Leistung erbringen. Unser Dienst steht Ihnen monatlich in Ihrem persönlichen Kundenbereich zu Ihrer Verfügung. Eine Kontrolle Ihrer Inanspruchnahme unseres Dienstes entzieht sich unserer Verantwortung und ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ein Widerruf ist nach dem Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen, die mit dem Tag Ihrer Angebotsannahme per Klick in unserem Werbeangebot beginnt, leider nicht mehr möglich. Ihr Widerruf kann aber gerne als Kündigung aufgenommen werden.

ABONNEMENT KÜNDIGEN / LAUFZEIT
Wenn Sie unseren Dienst nicht länger nutzen möchten, können Sie Ihr Abonnement jederzeit 30 Tage vor Laufzeitende schriftlich kündigen. Die Kündigung ist zu richten an: Magolino GmbH — Kündigung GSMAG–.... — Richard-Wagner-Str. 2, 91054 Erlangen. Es gilt das Eingangsdatum der Kündigung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Sollten Sie bereits schriftlich gekündigt haben, wurde Ihre Kündigung selbstverständlich aufgenommen und Ihr Abonnement wird nicht verlängert. Ein Widerruf ist nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen leider nicht mehr möglich.

WO HABE ICH MEIN GSMAG BESTELLT?
In Ihrem persönlichen Kundenbereich können Sie unter "Express-Online-Support" schreiben. Wir senden Ihnen gerne ausführliche Informationen zu, denen Sie entnehmen können wo und wann das Probeabonnement angefordert wurde.
 
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Hallo alle zusammen,

bin leider auch ein Opfer von diesem **** Geschäftsführer der Magolino GmbH). Ich habe schon eine Anzeige erstattet, leider vergeblich. Sie wurde fallen gelassen. Die Sachbearbeiterin sagte mir wortwörtlich "Der Beschuldigte ist uns bekannt, nervt uns auch, aber so wie es aussieht können wir nichts machen. Es ist besser das Sie bezahlen." Ich bin jedoch ziemlich wütend über diese offensichtliche Verarschung und habe immernoch nicht bezahlt. Nun habe ich heute eine Androhung einer Vollstreckung erhalten. Die Kosten der nächsten Rechung sollen sich demnach auf 172,88 € belaufen.
Falls Ihr skeptisch seit oder mir nicht glaubt wegen meiner Ausdrucksweise hier, könnt ihr das gerne kontrollieren.
Das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahren gegen ***** wegen Computerbetrugs, welches am 07.01.2008 eingestellt wurde lautet: 901 Js 140138/08

Man muss doch irgendwie gegen diesen ***** vorgehen können. Versucht alle Quellen und Kontakte die Ihr habt ausfindig zu machen. Die Polizei kann schonmal nicht helfen.

Da es anscheinend sehr viele Opfer gibt können wir viele Alternativen ausprobieren. Den direkten Wohnsitz von dem **** rausfinden damit wir direkt zu ihm gehen können. Es kann nicht sein das hier in Deutschland eine solche ***** ungestraft bleibt. Er und seine Familie, seine Frau und seine Kinder die mit unserem Geld, welches wir nichtmal haben leben sollen merken das sie sowas nicht dürfen. Damit wir im Monat paar Euro verdienen nehmen wir an diesen Internetprogrammen teil und kassieren ein paar Cent am Tag. Und dann kommt dieser **** und denkt er hat eine Lücke im System entdeckt und macht uns unser Leben schwer.

Wer mir helfen will soll Kontakt mit mir aufnehmen. Ich werde seine Privatadresse rausfinden, Daten über Ihnen und seine engsten Verwandten. Ich bin Student und hab kein Geld. Also wegnehmen kann er mir nichts. Wenn ich wegen sowas eine Anzeige bekomme, meinetwegen.
 
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Nochmal die Daten der Staatsanwaltschaft: Aktenzeichen: 901 Js 140138/08
Staatsanwaltschaft Nünrberg-Fürth Zweigstelle Erlangen(Da kommt der Beschuldigte her).

Telefon-Nr.: 09131/782-01
Telefax-Nr.: 09131/782-480
Durchwahl-Nr.: 09131/****
Sachbearbeitet: Herr StA GL *****


Ermittlungsverfahren gegen******wegen Computerbetrugs

Sehr geehrter Herr .....,

das Ermittlungsverfahren habe ich mit Verfügung vom 07.01.2008 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.

Gründe:
Dem Beschuldigten liegt zur Last, als Geschäftsführer der Firma magolino GmbH, Richard-Wagner-Straße 2 in 91054 Erlangen, geschädigte Kunden über die Kostenpflicht eines Internetangebots zu täuschen und anschließend unberechtigte Rechnungen an die geschädigten Kunden für tatsächlich nicht bestellte Waren bzw. Dienstleistungen zu versenden. Das Ermittlungsverfahren ist einzustellen, da die in einem anderen Ermittlungsverfahren wegen eines vergleichbaren Sachverhalts durchgeführten Ermittlungen ergeben haben, dass im Rahmen des Bestellvorgangs durch die Eingaben von Daten eindeutig klar wird, das mit der Bestellung eine rechtsverbindliche Willenserklärung für eine kostenpflichtige Leistung der Firma magolino GmbH abgegeben wird. Lediglich hilfsweise sei für den Einwand der fehlenden Verdeutlichung einer kostenpflichtigen Bestellung bemerkt, dass diese fehlende Verdeutlichung allenfalls die zivilrechtliche Unwirksamkeit der Bestellung zur Folge haben kann. Der Nachweis einer eine Strafbarkeit begründenden Täuschungsabsicht ist keinesfalls möglich. Die Kriminalpolizeiinspektion Erlangen hat in einem anderen gegen den Beschuldigten geführten Ermittlungsverfahren einen Selbstversuch unternommen, bei welchem die Seite ohne endgültigen Abschluss der Bestellung durch Anklicken der Kenntnisnahme des Widerrufsrechts verlassen wurde. Eine Rechnungsstellung erfolgte in diesem Fall nicht, so dass die Ermittlungen gerade nicht ergeben haben, dass die Rechnungsstellung schon bei bloßem Besucht der Seite ohne die ausdrückliche Bestellung erfolgt. Soweit der Anzeigeerstatter behauptet, die Seite der Firma magolino GmbH nicht besucht zu haben bzw. eine rechtswirksame Bestellung nicht abgegeben zu haben, wäre eine Bestellung durch einen unbekannten Dritten möglich, welche die Daten des Anzeigeerstatters benutzt hätte. Dahingehende Ermittlungen sind nicht mehr zu führen, da die Speicherdauer der IP-Adressen abgelaufen ist, somit nicht mehr ermittelt werden kann, welchem Nutzer die IP-Adresse, von welcher die Bestellung ausgeführt wurde, zur Bestellzeit physikalisch zugeordnet war. Andere Ermittlungsansätze bestehen insoweit nicht.

Hochachtungsvoll
***
Staatsanwaltschaft als Gruppenleiter.
 
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ir können die sowieso nics tun. Ich bin erst 12. Aber wissen würde ichs trotzdem gern!!!!!!!!!!!!! Dieses *******:motz::motz::bang::bang:
Dem würd ich was erzählen:laber:
 
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Aber ich versuchs doch erst mal einfach mit abwarten und Tee trinken!!
 
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hallo,

hat denn jemand in der sache was neues?
diese [............] von Magolino schicken schon wieder Mahnungen los!
kennt jemand deren Tacktick?wie kann man gegen solche Firmen Vorgehen ?
wer weiß rat ?

Gruß Zeratul

Wort aus rechtlichen Gründen editiert. MOD/BR
Ja ich hab eine Anzeige, die fallen gelassen wurde. Meine Rechnung steht schon bei 104,88 und die nächste Androhung lautet wie folgt:

Kosten bei Mahnbescheid und Vollstreckung:

Forderung 104,88 Euro
+ Gerichtsgebühren (§11,Nr.1100 GKG) 23,00 Euro
+ Rechtsanwaltsgebühren (Nr.3305,3308 VV-RVG) 25,00 Euro
+ Auslagen Rechtsanwalt (Nr.7002,VV-RVG) 5,00 Euro
+ Vollstreckung 15,00 Euro
Gesamtforderung 172,88 Euro

Um das erläuterte Forderungsszenario zu vermeiden, werden Sie hiermit letztmalig aufgefordert, den offenen Gesamtbetrag von 104,88 Euro bis spätestens zum 21.02.2008 zu überweisen. Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder aber nicht vollständig eingehen, wird die Angelegenheit endgültig zur gerichtlichen Durchsetzung an das entsprechende Amt übergeben.
 
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Mit Verlaub: du erwartest alles auf dem Teller serviert zu bekommen, gefüttert werden willst du auch noch:
1) Das lesen:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=49511

2) Das schauen:
http://de.youtube.com/view_play_list?p=879C6ACF7AFB6090

Vor Gericht war noch nie jemand , ansonsten:
Supersache... kann ich allen nur empfehlen! Vielen Dank


http://de.youtube.com/view_play_list?p=879C6ACF7AFB6090
 
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wird die Angelegenheit endgültig zur gerichtlichen Durchsetzung an das entsprechende Amt übergeben.
:vlol:Veterinäramt oder doch eher Ministry for Silly Walks ?!

Ach ja, warum hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt? Weil es nicht verboten ist, Rechnungen zu verschicken. Für Rechtsgültigkeit von Rechnungen sind nunmal die Zivilgerichte zuständig. Und dort ist der Rechnungsschreiber in der Beweispflicht, dass die Rechnung berechtigt ist. Und eine IP-Adresse reicht nicht aus. Alles was die Nutzlosanbieter vorgeben reicht nicht aus.

Meine Güte, lasst sie doch Drohungen schreiben bis sie schwarz werden... Reagieren kann man, muss man aber nicht.

Viele Grüße,
Jens
 
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Außerdem bin Ich erst 15 Jahre.
Und wenn die mir ein Brief schicken, dann reißen mir meine Eltern den Kopf ab:-?

warum sagst du ihnen nicht, dass du an eine [edit] firma geraten bist? lass doch deine eltern strafanzeige gegen magolino erstatten.
 
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... Hat denn jemand schon vor Gericht müssen und Verloren oder Gewonnen ? Irgendwelche hilfreichen Informationen dazu? Würde mich wirklich freuen Informationen zu bekommen :) ...

nein, da geht nix vor gericht. ich hatte selbst von dieser firma rechnung und mahnungen bekommen. die rechnung kam per mail und hätte ich damals nicht geantwortet, dann hätten die meine adresse gar nicht gehabt. danach hatte ich dann den erfolglosen kommunikationsaufwand (wie gesagt - selber schuld), aber als ich merkte, dass die ihre masche durchziehen, hab ich nicht mehr geantwortet. vorsichtshalber habe ich allerdings sämtliche beweise gesammelt (screenshots, usw.), aber nach der letzten mahnung kam nie wieder was.
eins weiss ich sicher, wenn die weiter gemacht hätten, ich hätte nicht die geringste Mühe gescheut, jedes erdenkliche mittel auszuschöpfen.
 
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