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das glaub ich eher, denn angemeldet hab ich mich definitief nur ein mal...
 
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Hallo erst mall

ich wolte nur voraus sagen das ich ne schreibschwache habe und nicht so richtig schreiben kann ok denn erst mall zu der sch.....

ich habe schohn im forum gelessen aber es sint so wille seiten das ich mein kopf schohn gegen der :wall: haun mochte

so erst mall ich bin 18 und habe mich wor ca 5 mon da auch angemeldet und hatte auch ne rechnung bekommen da wo ich ca 59 zalhen soll

ich habe denn test auch mit gemacht aber bis haute keine Auswertung bekommen ich hatte die mail bekommen haute

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bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass unsere Rechnung RExx-yyyy vom 10.12.2007 noch nicht ausgeglichen ist. Wenn Sie dies lediglich Übersehen haben, dann empfiehlt es sich besonders die Erläuterungen unter den Forderungsposten zu lesen. Bereitstellung Online-Berufswahl-Test 59,00 Euro--------------------------------------------------------------- Zahlungsbetrag 59,00 Euro(Ohne Abzug sofort zahlbar)

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so und habe denn geschrieben warum ich das bezalhen soll ob woll ich keine auswertung bekommen habe mall sehn was die da zu sagen


was kann ich da gegen machen ich wolt nicht alles im forum lessen und wolte fragen ob mir einer das wichtigste sagen kann was ich machen kann oder machen muss

bitte

MFG Chris
 
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was kann ich da gegen machen ich wolt nicht alles im forum lessen und wolte fragen ob mir einer das wichtigste sagen kann was ich machen kann oder machen muss
Es reicht, wenn du grad die letzte oder die letzten beiden Seiten liest. Da gibt es genug Infos und Links. Aber ein klein wenig einlesen musst du dich schon. Dich ins Bett bringen und dann vielleicht auch noch zudecken, können wir dann doch nicht. ;)
 
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Hallo, ich bin auch mal wieder da und schon etwas weiter..Ich habe mittlerweile eine "Ankündigung gerichtliches Mahnverfahren" bekommen:roll:Die Jungs und Mädels sind recht hartnäckig. Mein "Fall" wird inzwischen auch von der Anwaltskanzlei G. (ich nenne ihren Namen) in München bearbeitet. Ich werde mal abwarten und euch weiter auf dem laufenden halten..
 
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Ich habe mittlerweile eine "Ankündigung gerichtliches Mahnverfahren" bekommen
Erst die "Ankündigung"? Das ist ja ein sehr frühes Stadium. Da werden noch die "dringende Ankündigung", die "sehr dringende Ankündigung", die "unvermeidlich zwingende dringende Ankündigung" und andere Kuriositäten aus der Mottenkiste der Inkassobutzen folgen....:-D
 
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Na, da steht mir ja noch was bevor:rolleyes: Die scheinen in ihrem Büro wohl nichts anderes zu tun zu haben als uns zu ärgern, was? Mittlerweile zieht sich die Angelegenheit schon über 1 Jahr hin..
 
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Hallo,

auch meine Tochter ist auf die berufs-wahl. reingefallen und nach vielen Mahnungen haben wir heute die

ANKÜNDIGUNG DES GERICHTLICHEN KLAGEVERFAHRENS

erhalten.

Gleichzeitig ist ein Urteil des Amtsgericht Wiesbaden anbei, indem eine Klägerin
angeblich gegen die Online,Services LTD, vertreten durch die bekannte Münchner Anwältin K.G., den Prozess verloren hat!!!!!!!!!

Also das erste, mir bekannte Urteil,indem die OSLTD. gewonnen hat.

Wer weiss mehr und wie habt <ihr Euch verhalten????

Ist das immer noch [ edit] oder wird es jetzt gefährlich????

LG, Jule-Maus
 
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Also das erste, mir bekannte Urteil,indem die OSLTD. gewonnen hat.
Das stimmt so nicht. Das Urteil ist bekannt

Sie haben nicht gewonnen sondern nicht verloren. Nicht sie haben geklagt sondern
sie sind verklagt worden, was hier immer als ziemlicher Unfug angesehen wurde.
An der Forderungssituation hat sich absolut nichts geändert.
 
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Hallo Captain Picard,

heisst das, es bleibt alles beim alten und wir reagieren garnicht darauf,oder sollen wir einen Anwalt hinzuziehen???

Das Schreiben vom Amtsgericht sieht schon hochoffiziell aus.

Ich denke diese Briefe werden ab heute viele der Betroffenen in ihren Briefkästen haben.

Also, was sollen wir tun???

LG, Jule-Maus
 
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Alles klar,
war in einem anderen Forum, in dem die Leute noch nicht soweit sind wie hier.

Danke für die Hilfe, ich weiss jetzt weiter!!!!!!!!!

LG, Jule-Maus
 
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Gleichzeitig ist ein Urteil des Amtsgericht Wiesbaden anbei
War auch das Urteil vom 07.12.2007, Az. 9 O 870/07, LG Hanau dabei?
Das LG Hanau entschied, dass auf den von der Online Service Ltd. betriebenen Seiten lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de nur unzureichend über den Preis informiert wird
Weiter hierzu: Web-Abzocke: Wie sich Verbraucher gegen Abo-Fallen wehren können - Netzwelt - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
In dem nun bekannt gewordenen, SPIEGEL ONLINE vorliegenden Beschluss (6 U 266/07) führt das Gericht aus: "Die hier im Streit stehenden Sternchenhinweise sind schon deshalb nicht klar und unmissverständlich, weil die Werbeadressaten überhaupt nicht in Erwägung ziehen, etwas für die Teilnahme an dem Lebenserwartungstest, dem Berufswahltest, dem IQ-Test oder dem Flirt-Portal zahlen zu müssen."

Daraufhin ist jetzt ein Urteil gegen die Online Service Ltd. vom vorigen Dezember rechtskräftig geworden. Damals urteilte das Landgericht Hanau (Az. 9 O 870/07), dass die Online Service Ltd. die Preise für die Dienstleistungen auf vier beanstandeten Seiten versteckt und damit gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht verstößt.
Da blickte der Herr Amtsrichter wohl nicht durch.
 
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Jetzt wird's derb: Vertretbar Weblawg » Blog Archive » Online Content Limited: Klage - immer noch - nicht zustellbar
Das AG Wiesbaden teilt mit:

In Sachen […| ./. Online Content Ltd. konnte die Zustellung […] nicht erfolgen. Die/der Zustellerin(in) hat dafür folgenden Grund mitgeteilt: Die Empfängerin/der Empfänger ist unbekannt.
Der Beitrag ist vom Donnerstag, 29. Mai 2008 13:23

Wie bitte kann eine Person mit unbekannter Adresse vom gleichem Amtsgericht zur fast gleichen Zeit als existent betrachtet werden?
 
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Wie bitte kann eine Person mit unbekannter Adresse vom gleichem Amtsgericht zur fast gleichen Zeit als existent betrachtet werden?
Auch andere haben Probleme, die Firma Online Content zu kontaktieren, z. B. Die Verbraucherzentrale.

http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf (Stand 14. Juli 2008 )

Online Content Ltd., GBR
.....
Stand: Die Abmahnung konnte bisher nicht zugestellt werden.

Interpretationen dessen enthalte ich mich (sollten auch meine Mitposter tun). Ich denke mir aber meinen Teil. Letzteres gilt natürlich auch für meine Mitposter. ;)
 
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