berufs-wahl.de

M

Marcel

Hallo liebe user des Computerbetrug.de Forum,
Meine Freundinn (17) ist auf die Seite [noparse]www.Berufs-Wahl.de[/noparse] reingefallen.
Heute erhielt sie Post das sie eine Rechnung von 59€ zahlen soll.
Der verbraucherschutz wollte nicht helfen da noch nicht 18.

Meiner Meinung nach ist nicht zu erkennen, das es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Der Preis steht nur beim ganz weit runter Scrollen, selbe Schriftart + Farbe nur Fett gedruckt, ebenfalls erst in B§6.
Was meint ihr? Wie sollen wir vorgehen?

Mfg

Marcel
 
AW: Berufs-Wahl.de

So ich bin nun auch angemeldet ;) haben ein standartbrief der verbraucherzentrale geschickt, und es wurde sofort gehandelt:

Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem Berufs-Wahl.de Support.


Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Bereitstellung einer Online-Dienstleistung ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Online-Dienstleistung sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!


Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Berufs-Wahl.de - Support Team
Dies war die antwort, wie nun vorgehen?
 
AW: Berufs-Wahl.de

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert.
Da sehe ich einen gewissen Widerspruch. Wenn die AGB NACH Annahme zugesendet wurden, war das nicht VOR Vertragsschluss.

Und dann greift §355 Abs.2 BGB "Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat."
 
AW: Berufs-Wahl.de

Läuft unter "Geld verdienen und Leben planen, leicht gemacht", wie viele andere der zunehmend im Netz auftauchende Angebote auch. Bloss fallen darauf jene rein, die es entweder ein wenig bequemer haben wollen oder verzweifelt nach einem Strohhalm greifen oder wie bei der, auf gleicher Schiene laufenden, "Aktion" "Teste deinen Sex" glauben, dass eine Internet-Prognose das Nonplusultra ist. Nee, da ist selbst eine Berichterstattung in BILD oder Frau im Spiegel noch glaubwürdiger.

Und an Marcel

Wenn Deine Freundin noch nicht 18 ist, ist sie auch noch nicht uneingeschränkt geschäftsfähig, was heißt, dass sie für jeden Vertrag und jeden "größeren" Einkauf oder so das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten braucht. Ist das nicht vorhanden, ist auch jeglicher abgeschossene Vertrag Null und nichtig. Die hoch informierten und der Juristensprache und die Feinheiten der Gesetzgebung auslotenden Juristen hier im Forum mögen mich notfalls korrigieren............
 
AW: Berufs-Wahl.de

Wenn Deine Freundin noch nicht 18 ist, ist sie auch noch nicht uneingeschränkt geschäftsfähig, was heißt, dass sie für jeden Vertrag und jeden "größeren" Einkauf oder so das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten braucht. Ist das nicht vorhanden, ist auch jeglicher abgeschossene Vertrag Null und nichtig

Kommt drauf an ob sich die Freundin auch mit Ihren eigenen Daten angemeldet hat und nicht mit den Daten von Eltern etc.
Wenn sie sich persönlich angemeldet hat, können die Eltern den Vertrag für nichtig erklären.
 
AW: Berufs-Wahl.de

Was haben denn die Daten der Eltern damit zu tun? Fakt ist, dass sie selbst noch nicht erwachsen ist. Und davon abgesehen verweist doch wohl die Tatsache, dass nicht ihre Eltern, sondern sie selbst die Rechnung erhielt, deutlich auf ihre eigenen Daten hin, womit wir wieder bei der Stornierung des Vertrags seitens der Erziehungsberechtigten wären.
 
AW: Berufs-Wahl.de

Und davon abgesehen verweist doch wohl die Tatsache, dass nicht ihre Eltern, sondern sie selbst die Rechnung erhielt, deutlich auf ihre eigenen Daten hin, womit wir wieder bei der Stornierung des Vertrags seitens der Erziehungsberechtigten wären.

Da sie den Service benutzt hat, müsste sie doch auch bezahlen. Oder kann man als Minderjähriger etwa jeden Service nutzen und braucht dann nicht zu bezahlen, nur weil man noch keine 18 ist? :spitz:
 
AW: Berufs-Wahl.de

Jedenfalls hat der letzte Beitrag meinen Zorn entfacht!!!!!!!!!!
Es ist sicherlich vom Gesetzgeber nicht ohne Grund so festgelegt, dass die Anerkennung der Geschäftsfähigkeit junger Menschen erst ab 18 Jahrn gilt. Und ich selbst, als Mutter zweier Söhne von knapp 14 und knapp 20 Jahren bedaure es manchmal sehr, dass sie nicht bei der Altersgrenze von 21 Jahren geblieben ist, denn auf Grund von mangelnder Erfahrungen und üblicherweise mangelns Unwissen, dafür mit reichlich Geltungsbedürftigkeit behafteten und teils mit wenig Interesse an gewissen Problemen im Hintergrund in der Medienwelt gesegneten jungen Leute sind gerade diese jungen Leute ein zunehmend beliebte Opfer der hier im Forum diskutierten Abzockmethoden.. Dabei kann ich mich noch sehr gut an meine eigene Naivität erinnern, als ich mein so genanntes eigenständiges Leben mit knapp 18 Jahren begann, quasi mit nix von ´ner Ahnung, aber dafür mit großen Träumen. Die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation verändern sich in einem erschreckenden Tempo, denen die Menschen, Alte und Junge, mit ihrem weitgehend archaisch geprägten Gehirn nicht so schnell folgen können oder übersetzt: Natürlich beeinflusst von Alter, Bildung und Elternhaus hat einfach ein junger Mensch gewöhnlich nicht den Durchblick darüber, dass dass ihn oder sie perfide Abzocker ihn oder sie im persönlichen Wunschdenken erwischt.
 
AW: Berufs-Wahl.de

Da sie den Service benutzt hat, müsste sie doch auch bezahlen. Oder kann man als Minderjähriger etwa jeden Service nutzen und braucht dann nicht zu bezahlen, nur weil man noch keine 18 ist? :spitz:

Jawohl, so ist es, jedenfalls dann, wenn die Leistung nicht nur in der Vergangenheit Geld gekostet hat und dieses durch Taschengeld aufgebracht werden kann.

Zukunfts-Abos sind immer schwebend unwirksam, wenn Minderjährige sie abschließen.

das steht in dem o.a. Link bzw. in § 110 BGB.
 
hallo,
heute kam eine Zahlungserinnerung von berufs-wahl.de per mail bei meinem Bruder rein, er müsse noch 59 Euro bezahlen. Mein Bruder sagt, er hat dort sich nicht angemeldet. Wenn vorangegangene e-mails von berufs-wahl.de reingekommen sind, kann es sein, dass er sie für spam gehalten hat und er sie deswegen gelöscht hat. Die Angaben von Namen und Adresse sind falsch, lediglich der Ort stimmt. Leider weiß ich nicht, ob mein Bruder damit wirklich nichts zu tun hat und jemand anderes seine e-mail adresse angegeben hat, denn so wie ich es aus den AGB verstanden habe, muss man ja auf einen link in einer e-mail als Bestätigung klicken. Nun weiß ich nicht, was ich tun soll. Mein Bruder ist nicht volljährig. Die Angaben sind falsch, allerdings kann man einfach über den whois-Dienst von der denic die Adresse und den Namen der Eltern herausfinden. Kann mir jemand Tipps geben? Kann ich einfach warten ob noch was nachkommt? Könnte das als Betrug gewertet werden? Soll ich vom Vertrag zurücktreten oder besser den Vertrag für nichtig erklären, da die zustimmung der Eltern nicht vorhanden ist. Ich danke für das Lsen meines Textes und bitte um Hilfe, da ich ziemlich ratlos bin.
 
AW: berufs-wahl.de

Siehe hier:

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935
http://www.verbraucherrechtliches.de...ertragsfallen/
http://www.vis.bayern.de/recht/hande...abo-fallen.htm

Es geht im Grunde genommen immer wieder ums selbe. Was die Minderjähringen betrifft, ist allgemein gesehen ein Vertrag "schwebend unwirksam", bis die Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorliegt. Wenn dieser diese nicht gibt: Pech für den Anbieter. Aber lies dir ruhig obige Links durch. Sie erklären das noch genauer und bieten noch viele weitere Information z.B. welche Handlungsmöglichkeiten es gibt.

Gruß
Wembley
 
AW: berufs-wahl.de

Hallo mikamo,

da Dein Bruder minderjährig ist, sollte das kein Problem sein.
Einfach von den Eltern eine Mail hinschicken lassen, dass sie mit dem Abschluß dieses Vertrages nicht einverstanden gewesen seien. Dann sollte die Sache (zumindest von der rechtliche Seite) erledigt sein.

Mehr würde ich jedenfalls nicht machen. Natürlich werden die dann mit allen möglichen Drohgebärden versuchen, doch noch an Kohle zu kommen. Aber für mich wäre nach der einen Mail der Drops erstmal gelutscht. Durch die Antwort und evtl. weitere Forderungen haben Deine Eltern ja die Gewissheit, dass der "Vertragspartner" ihre Stellungnahme zum Thema "Minderjährig und rechtsunwirksamer Vertrag" erhalten haben.

Eine weitere Reaktion der Eltern ist m. E. erst dann notwendig, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten liegt. Aber nach dem , was man hier im Forum liest, wird ein Lottogewinn wahrscheinlicher sein.

PS Bei meiner Tochter haben sie das auch versucht. Im Anhang der Mail war die Rechnung als pdf mit einer (real existierenden) Adresse, die rund 150 km weit weg ist. Wir haben dann den Musterbrief der Verbraucherzentrale Bayern textlich angepasst hingeschickt. Prmpte Antwort: "Sie haben sich mit Ihrer Mailadresse bei uns angemeldet". Toll... ich habe in meinem Mailprogramm ca 1200 Adressen von anderen Leuten. Mit denen kann ich mich auch anmelden. Aber ich bin ja nicht der Inhaber der Adresse. Das ist für mich noch lange kein Beweis.

[Dateianhang durch Verlinkung ersetzt. (bh)]
 
AW: berufs-wahl.de

Hallöchen, mikamo, aus eigner erfahrung und als betroffener, kann ich dir ersten raten gehe damit zur polizei in deiner Nähe und zeige diese Leute wegen STGB 202a Ausspähen von Daten
STGB 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
STGB §205 nur über Strafantrag
STGB § 303a V.A. Datenveränderung ( auf heimischen PC / EDV )
STGB § 303 B V.A Computersabotage abs 2.
STGB § 303 c Strafantrag
STGB § 263-265 Betrug ( Vorhalten falscher Tatsachen)

an, oder, was ich in meinem Fall in erwägung ziehe Return to sender !

Ip ADD195.225.198,209
Name from Host " d827.aixit.com"
tele des Provider / Hosting 0241-1892680 !

Ich habe es heute mit der Mail an die [email protected] versucht etwas genaueres zuerfahren leider ist die angabe a Fake, add.

sollte sich in den Nächsten zeiten sich das im Schreiben angetrote INKASSO
melden, gleich zur anzeige wegen mittätert im Betrugsfall.. bei Örtlicher Polizei Dienststelle, die Helfen mit Rat und Tat..

so dies ist erstmal alles.......


see you later.....

we writing later....

tüüs.. OMartin.
 
AW: berufs-wahl.de

@ Martin, deine Empfehlungen machen wenig Sinn. Zum einen ist es nicht die Aufgabe der Strafverfolger, den Bestand der Forderung zu klären und zum anderen hat mikamo ja schon geschrieben, dass sich ihr Bruder angeblich dort nicht angemeldet hatte. Wenn dann eine Anzeige erstattet werden sollte, dann greift hier lediglich der § 269 StGB, die Fälschung beweiserheblicher Daten (Urkundenfälschung), zum Nachteil des minderjährigen Bruders sowie zum Nachteil des Anbieters.

Was das Inkassounternehmen betrifft, so werden dort die Forderungen vom Anbieter automatisiert übergeben und dann verfolgt. Dabei hat die Inkassosozietät nicht die Möglichkeit und auch nicht die Pflicht zu prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht - deren Job ist es lediglich, im Auftrag des Forderungsinhaber mit etwas Nachdruck den ausstehenden Betrag beizutreiben.

Ob allerdings der Anbieter mit den Daten Missbrauch betrieben hat, kann dahin gestellt bleiben. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird niemandem gelingen, dies zu beweisen.

Siehe zu deinen Hinweisen bitte auch das > HIER <.
 
AW: berufs-wahl.de

Hallo,
mir geht es genau so wie mikamo s Bruder. Am 06.06.07 bekam ich einen Brief von der Berufswahl.de. Darin stand was von letzter Mahnung obwohl ICh mich nicht erinnern kann jemals von denen eine Zahlungsanforderung bekommen zu haben. Zuweil Ich mich da auch nie angemeldet oder Regestriert hab bzw bis zum heutigen tage nie auf der Seite war. Der Betrag ligt ebenfalls bei 59€ + 5€ Mahngebür. Da ich nicht Minderjährich bin dürfte es bei mir aber etwas schwerer werden. Bin aber auf jedenfall auch für jede hilfe dankbar!!. Denk Ich werde heute noch bei der Polizei vorbei schauen un dannach denen eventuell n Brief schreiben. :-?

MFG
 
AW: berufs-wahl.de

Hallo,
mir geht es genau so wie mikamo s Bruder. Am 06.06.07 bekam ich einen Brief von der Berufswahl.de. Darin stand was von letzter Mahnung obwohl ICh mich nicht erinnern kann jemals von denen eine Zahlungsanforderung bekommen zu haben. Zuweil Ich mich da auch nie angemeldet oder Regestriert hab bzw bis zum heutigen tage nie auf der Seite war.

Du brauchst dir keine Sorgen zu machen.
1) Der Preis von 59€ ist nicht deutlich hervorgehoben. Dem Nutzer wird somit bewusst vorenthalten, dass es sich um einen kostenpflichtigen Service handelt. Somit kann de rVertrag jederzeit widerrufen werden.
2) Wenn du dich selbst nicht angemeldet hast, dann teile dies dem Kundenservice mit. Hierbei hat jemand deine Daten missbraucht, deine Einwilligung zu diesem vertragsabschluss liegt somit nicht vor.

Also, keine Panik....:sun:
 
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