was tun (beim callando/avanio-[...])?
Nun ja, ich bin auch via "teltarif.discountsurfer" - angeblich keine Verbindung teurer als 2,99 cent und 9,99 cent Einwahlgebühr, in diese Tariffalle reingestolpert.
Für 3 Minuten surfen 4,50 Euro zu verlangen, ziemlich frech.
Von einem "Abo" mit 4,50 Euros Grundgebühr stand bei teltarife.de-discountsurfer natürlich nix.
Geht mal davon aus, daß die die 4,50 Euretten so kalkuliert haben:
:evil: teuer genug, um sich selbst kräftig die Taschen vollzuschaufeln
billig genug, um es den Kunden (zumindest die Vielsurfer)es im Alltagsgeschäft nicht merken zu lassen
und billig genug, um den Kunden das "sich zur Wehr setzen" als ökonomisch sinnlos erscheinen zu lassen (wer streitet schon stundenlang um 4,50 Euronen...)
Was tun?
NICHT ZAHLEN. Ist ja wohl klar. Und zwar so:
a) Bei den Tele [edit] (wie ich es tat) die Einzugsermächtigung, falls überhaupt erteilt, widerrufen und die Rechnung insgesamt zurückbuchen lassen (das kostet euch nix, hier ist der Verbraucherschutz auf unserer Seite).
b) den um den [edit] betrag verminderten Rechnungsbetrag überweisen und dabei angeben, auf welchen Anbieter hierbei die Kürzung bezieht.
Die Tele[edit]teilen dies callando mit, und auch gemäß den AGB unseren Namen/Anschrift.
c) Und nun suchen wir uns einen befreundeten Rechtsanwalt, der die dann bald eintrudelnden Mahnschreiben der callando/aviano-Crew kontert. Und zwar gebührenpflichtig.
Ich denke, nur so kommen die Jungs dort zur Raison.
Rechtlich ist die Sache simpel: wer eine wiederkehrende Leistung via Netz vertickt, ist voll in der ganzen Chose wie AGB-Mitteilungspflicht, 14-tägiges Widerrufsrecht usw. drin. All dies haben die callando/aviano-Jungs (ganz bewußt) mißachtet.
Und daher werden sie ihre Forderung vor Gericht nie durchsetzen können.
Wir dagegen können ihnen den versuch, das Geld bei uns zu holen, so teuer wie irgend möglich machen. Nur so zwingt man diese [edit] zum Einlenken, bzw. dazu, in Zukunft solches unseriöses Gebaren zu unterlassen.
Und @ gast ( Erstellt: Di, 08.11.2005, 18:42):
Mahnungen in diesem Zusammenhang kannst Du komplett ignorieren, wenn es um die
Abogebühr geht. Denn die ist unberechtigt. Wenn (was ich bei so Beträgen nie erwarte, die Vorlaufkosten wären viel zu hoch) callando/aviano einen
gerichtlichen Mahnbescheid anstrengt, dann allerdings mußt Du reagieren, und zwar mit den im Bescheid angegebenen Rechtsmitteln. Sonst erkennt das Gericht ohne weitere Prüfung an, und die haben einen Titel gegen Dich. Wie gesagt, ich rechne bei Beträgen von 4,50 Eus nicht damit, denn die müssen die Gerichtskosten, die ein Vielfaches betragen, zunächst vorfinanzieren. Selbst wenn die bei jedem Zehnten User damit durchkämen (weil der die Fristen für die Rechtsmittel verpennt) wäre das kein lohnendes "Geschäft"...
Gruß von Ulli
aus rechtlichen Gründen editiert modaction