Avanio, Callando und die 019351515 Teil 1

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Rücklastschrift

Nochmal zum Verfahren bei einer Rücklastschrift der Telekom-Abbuchung bei gleichzeitiger Bezahlung des unstreitigen Beitrags:

Gerade hat mich eine Telekom-Mitarbeiterin angerufen, mit der ich auch über die callando/avanio-Geschichte gesprochen habe. Nach ihrer Auskunft verhält es sich so:

Nach Abbuchung des Gesamtbetrags der Telekomrechnung werden die Teilbeträge tagesgleich oder spätestens einen Tag später an die einzelnen Anbieter ausgekehrt. (Die von guterrat vorgeschlagene Anweisung an die Telekom, den abgebuchten Betrag nicht auszukehren, dürfte daher meistens zu spät kommen.)

Durch eine Rücklastschrift des abgebuchten Betrags wird der Telekom von der Bank eine Gebühr in Rechnung gestellt. Diese Rücklastgebühr kann die Telekom offenbar nicht dem anderen Anbieter in Rechnung stellen. Sie steht dann vor der Wahl, aus Kulanz auf dieser Gebühr sitzen zu bleiben oder die Gebühr ihrem Kunden in Rechnung zu stellen. Dies ist dann wohl die oft zitierte "unterschiedliche Praxis" der Callcenter.

(Ein OT-Vermerk: Die Dt. Telekom führt Aufzeichnungen, mit welchem ihrer Mitarbeiter man wann und wegen was telefoniert hat.)
 
Gestern kam jetzt das "freundliche" und "garantiert persönlich" aufgesetzte Rückschreiben von NN.
Nachdem ich am 18.10. an Callando und NN Einspruch erhoben habe, kommt erst die zweite Mahnung (letzte Woche) und jetzt der Standardtext, wir haben keine Schuld, unabhängig des Einspruchs callando befinde ich mich in Zahlungspflich gg. NN, keine Veranlassung Mahnlauf auszusetzen....

Falls einer der drei Firmen hier mitliest:

Ich werde nicht zahlen und ich werde auch kein Geld mehr für Porto ausgeben 8)

Wer mir beweist, dass ich im Juni willentlich (gibts das Wort???) einen Vertrag für August abgeschlossen habe, dem bezahle ich seine Forderung...
Solange warte ich auf Beweise... 0:)
 
Re: Berechnung

helmutw schrieb:
Nochmal meine Frage zu der Aussage mit den Mahngebühren ab 18 EUR! Gibt es da Grenzen?


bis Gebührenstreitwert € 300.- sind die Kosten für einen gerichtlichen Mahnbescheid € 18.-

Alles Klar ;)
 
Re: Fassungslos

lp900 schrieb:
Aber erstaunlich ist wirklich, daß die Öffentlichkeit, Presse usw. nichts bringt.

Ist denn hier niemand mit Verbindungen zu einem Pressedienstleister.

[Ein Absatz entfernt. (bh)]

Übers Internet hat jeder die Möglichkeit, sich an die Presse zu wenden.
(Emailadressen oder Kontaktformulare sind auf den HPs zu finden)

Es ist nur wichtig, dass man sie davon überzeugt, dass eine breite Masse betroffen ist [...] !!!! NA DANN MAL LOS... :evil:

[Wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
Gestern habe ich den Rückschein von meinem Einschreiben an callando bekommen. Herr T.R. befindet sich demnach mit Sicherheit immer noch in Deutschland ;)
 
Re: Fassungslos

lp900 schrieb:
Koba hat es auf den Punkt gebracht. Prima!

Aber sofort zur Polizei bzw. besser Staatsanwaltschaft. Die werden sich wegen läppischer 4,50 Euro auch nur dann etwas mehr bewegen, wenn es zig tausend Mal 4,50 Euro sind!

Und sich dann zwar erstmal über die Zuständigkeiten beraten.

Aber wenn sie an zig tausend Anzeigen zu ersticken drohen, werden sie auch anfangen zu arbeiten. (Hoffentlich kriege ich jetzt kein Disziplinarverfahren wegen Unterstellungen).

Aber erstaunlich ist wirklich, daß die Öffentlichkeit, Presse usw. nichts bringt.

Ist denn hier niemand mit Verbindungen zu einem Pressedienstleister.

[Ein Absatz entfernt. (bh)]

Es ist schon erstaunlich, wie hier wegen angeblicher rechtlicher Bedenken editiert wird.

[Weitere Wiederholungen gekürzter Textstellen führen zur Entfernung des ganzen Beitrags. (bh)]
 
***off-topic***

Wie kommt ihr denn an die Handelsregistereintragung ran, wenns net im Impressum steht?
Alles was ich zu dem Thema gefunden habe, ist kostenpflichtig. Suchte auch mal vor einiger Zeit einen Geschäftsführer einer Firma und alles was ich als Privatperson machen konnte, war einen Anwalt zu beauftragen oder teures Geld zu bezahlen.
Gibt es nicht eine Möglichkeit an die Daten ranzukommen?
Ist ja eigentlich öffentlich, oder nicht?

***off-topic ENDE***
 
Re: Fassungslos

lp900 schrieb:
Ich bleibe dabei, daß man in Kürze von "einigen Leuten" nichts mehr hören wird...
Das mag sein, bringt uns aber bei den zivilen Ermittlungen hier im Forum nicht weiter. Als Amtsträger (oder Ex) solltest Du wissen, dass mit der gehörigen Portion Skepsis behutsam mit Vorveruteilungen und unbewiesenen Tatsachenbehauptungen bzw. voreiligen Rückschlüssen umzugehen ist. Damit aber auch gleich wieder zurück zum Thema. ;)

karacho schrieb:
Wie kommt ihr denn an die Handelsregistereintragung ran, wenns net im Impressum steht?
Im ersten Drittel dieses Threads hat das mal einer mit so´n komischen Nic gepostet.
 
Callando-Forderung

Hi Leute,
also ich weiß nicht wie es euch geht, aber ich bin mitlerweile nur noch genervt, wenn ich meine Telefonrechnungen öffne. Seit drei Monaten zieht sich dieses Theater nun hin, dass ich ständig dubiose Abrechnungen von Callando erhalten habe und da ich am Telekom-Lastschriftverfahren teilnehme, darf ich mittlerweile mehrmals im Monat mit den freundlichen Damen der Service-Hotline reden, um denen zu erklären, dass ich den strittigen Betrag zurückbuche. Daraufhin immer wieder der Gang zur Bank, um das lästige Rückbuchungsformular auszufüllen und persönlich zu unterschreiben, weil das telefonisch nicht machbar ist. Letztlich habe ich gestern bereits zum dritten Mal eine strittige Forderung von Juli zurückgebucht.
Glücklicherweise hat mich die Dame vom Telekom-Service gebeten ihnen die entstandenen Kosten mitzuteilen, damit sie diese Callando in Rechnung stellen können.
Ach ja meine erste Mahnung von Nexnet ist auch schon eingetroffen.
Ich habe jetzt genug von der Sache und werde am Montag Strafanzeige wegen versuchtem Betrug gegen Callando stellen. Ich hoffe damit hat sich dann alles erledigt und falls nicht habe ich mehrere Anwälte im Freundeskreis die liebendgern den ein oder anderen Brief an diese Firma schicken.
 
Re: Callando-Forderung

Gast-Betreff:Callando schrieb:
Ich habe jetzt genug von der Sache und werde am Montag Strafanzeige wegen versuchtem Betrug gegen Callando stellen.
Du hättest schon früher Deine Freunde bemühen sollen, die Polizei wird Dir bei der Sortierung der Rechnungsositionen auch nicht helfen können.

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=125158#125158
Der Jurist schrieb:
Eine Strafanzeige nützt aber erstmal garnichts gegen einen zivilrechtlchen Anspruch. Auch da musst Du Deine Einwände geltend machen.
 
Re: Fassungslos

dvill schrieb:
lp900 schrieb:
Es ist schon erstaunlich, wie hier wegen angeblicher rechtlicher Bedenken editiert wird.
Es ist schon erstaunlich, wie naiv manche Schreiber sind, wenn es darum geht, rechtliche Konsequenzen infolge von Forenbeiträgen zu beurteilen.

Niemand muss hier schreiben. Dieses Forum zu nutzen, aber trotzdem ständig rumzumeckern, halte ich für einigermaßen ärmlich.

Dietmar Vill

Und Tschüß!
 
Re: Fassungslos

lp900 schrieb:
dvill schrieb:
lp900 schrieb:
Es ist schon erstaunlich, wie hier wegen angeblicher rechtlicher Bedenken editiert wird.
Es ist schon erstaunlich, wie naiv manche Schreiber sind, wenn es darum geht, rechtliche Konsequenzen infolge von Forenbeiträgen zu beurteilen.

Niemand muss hier schreiben. Dieses Forum zu nutzen, aber trotzdem ständig rumzumeckern, halte ich für einigermaßen ärmlich.
Dietmar Vill
Und Tschüß!
Ich begrüßen Deinen Entschluss ausdrücklich. Wer nicht erkennen will, wie leichtfertig er das Forum gefährdet, sollte in der Tat besser gehen.
Geht mit Gott, aber geh.
 
2. Mahnung mit merkwürdigem Betrag

Hi, habe gerade eben die 2. Mahnung von Nexnet erhalten. Allerdings überrascht mich der Betrag:

offener Betrag in EUR inkl. MwSt.
Verbindung über callando Telecom GmbH 4,92
Mahngebühren 2,50
Ihr zu zahlender Betrag 7,42


Und obwohl ich denen geschrieben hab, daß ich eine Kopie der Abtretungsurkunde haben will und auch sonst der Forderung widersprochen habe, schreiben die:

...
die 1. Mahnung über Beträge für die von Ihnen genutzten Telefonverbindungen (Call-by-Call, Auskunft, Internet, Mehrwertdienste) anderer Anbieter blieb unbeachtet und bis heute konnte kein Zahlungseingang verzeichnet werden.
...
P.S.: Einfach den Überweisungsträger ausfüllen!


In der 1. Mahnung war noch ein Betrag von 5,27 € gefordert (zzgl. 1,50 € Mahngebühren).

Äußerst merkwürdig, wo die doch schreiben, daß kein Zahlungseingang verzeichnet wurde ... Vielleicht sollte ich solange warten, bis der Betrag sich ganz aufgelöst hat ;).

Werde auch weiterhin nicht zahlen.
 
Re: Wer ist hier fassungslos?

lp900 schrieb:
Joo, Tschüs auch!

@Revilok:
Wenn es so weiter geht, ist etwa bei der fünfzehntenMahnung keine Hauptforderung mehr da - aber der Gegenwert eines guten Buchs zu Mathematik, Semantik oder Jura an "Mahngebühren" für das Inkassobüro ...
 
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