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Nein, das was noch oder wieder zu dir kommt.Also die Waren, die ich im Januar bekommen habe zurückschicken auf meine Kosten?
Tipp:So die haben mir jetzt eine Zahlungserinnerung geschickt:
"mit diesem Service informieren wir Sie über Ihren aktuellen Zahlungsrückstand. Details dazu entnehmen Sie bitte dem angehängten Dokument.
Wir bitten um Ausgleich Ihres Kontos innerhalb der genannten Frist."
Und in der Rechnung steht:
"die unten aufgeführten Beträge wurden von Ihnen leider noch nicht beglichen.
Wir bitten Sie, die ausgewiesene Gesamtforderung bis spätestens 01.04.2024 an unsere Bankverbindung
(...) zu überweisen."
Die Gesamtforderung ist natürlich die Summe aller meiner Rücklastschriften.
Let the show begin!
Ich werde auf nichts reagieren, bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.
Kann ich in dem Fall zur VZ gehen? Weil ein Anwalt.. das wird teuer!
Nicht entsorgen, notfalls erstmal stapeln. In einem vergleichbaren Fall habe ich mit Hinterlegung beim Amtsgericht gedroht. Allerdings war es "Klein-Scheiß". Kosmetik-Firma hat meiner Tochter, damals noch minderjährig, irgendeinen Dreck angedreht. Sie haben dann geschrieben, ich könne das Zeug behalten. Sie würden meine Tochter aber sperren. Ich dann noch mal: "Wirklich sperren? Vielen Dank für diese Hoffnung machende Auskunft. " Verarschen kann ich besser.Angemessene Frist setzen, bis zu der sie ihre nicht bestellte Ware wieder abholen können, mit dem Hinweis, dass es danach entsorgt werden könnte/wird.
Überhaupt nicht, denn das heilt das zivile Defizit auch nicht.anzeigen wegen ...
Hat das jetzt eine Wichtigkeit, ob ich es tu, oder nicht?
Nö und wozu auch, wenn die den Rest schon nicht lesen bzw. einvernehmlich verstehen.Würdet ihr darauf antworten?
Müsstest du nicht, denn du hattest ja schon bei LRH&BS widersprochen. Weil ich (zumeist) ein Gutmensch bin, wäre ich dann so freundlich und würde - ohne Benennung von Gründen - der Vollständigkeit wegen auch beim Inkasso widersprechen. Das wäre dann ein kurzer Einzeiler.Auch bei den Inkassos?
Die lesen doch die Antworten nicht mal...
Gilt auf für Inkasso.Tipp:
Ganz kurze Antwort. "Es gibt keine Verträge zwischen Ihnen und mir. Deshalb kann es auch keine Zahlungsrückstände geben."
Darauf achten, dass der Zugang dokumentiert wird. (Fax-Empfangs ok oder Read-Mail bei Empfang; wenn es Aufwand macht sein lassen, aber abgegangene Mail oder Fax speichern)
Nein, auch wenn es noch so sehr in den Fingern kitzelt.Würdet ihr auf diese Mail antworten?
Ich überlege mir, das der Finanzabteilung zu schreiben, damit die wissen, dass ich keine der beiden Frauen kontaktieren werde. Die sollen das intern klären.
Ich sehe das etwas anders: Kurze Mail: Ich habe keinen Vertrag mit Ihnen. Sie haben ein internes Problem. Das sollten Sie und nicht ich lösen.Nein, auch wenn es noch so sehr in den Fingern kitzelt.