Der Jurist
Teammitglied
Sehe ich auch so.Ich würde es nicht erwähnen. Werden die schon merken....
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Sehe ich auch so.Ich würde es nicht erwähnen. Werden die schon merken....
Mit der Sepa Lastschrift würde ich persönlich zur Bankfiliale gehen und dort auf die gefälschte Unterschrift hinweisen und dann die letzten beiden Lastschriften zurückgehen lassen!ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Unterschrift hat mit meiner überhaupt keine Ähnlichkeit, ist zwar ein schwer zu entzifferndes Gekritzel, aber es sieht eher aus, als hätte sie ihre eigene Unterschrift rein gesetzt (Lach)
ich habe eben mit einem Mitarbeiter der Bank telefoniert, habe auch darauf hingewiesen, dass es Betrug und ohne meines Wissens war. Aber er hat nur gemeint, dass wenn es über diese Frist von 6 Wochen liegt, er mir nur einen Rückruf-Formular senden kann, den ich unterschrieben an an LR schicken soll. Mehr kann er nicht tun...Mit der Sepa Lastschrift würde ich persönlich zur Bankfiliale gehen und dort auf die gefälschte Unterschrift hinweisen und dann die letzten beiden Lastschriften zurückgehen lassen!
Vielleicht reagiert die Bank dann noch auf die Fälschung bei LR, sodass die Werberin bei denen ordentlich Ärger bekommt und dort nicht weiter als Werberin tätig werden darf
Entweder geben sie auf oder ziehen vor Gericht. Für einen gerichtlichen Mahnbescheid müßten die Typen erstmal mindestens 36 € hinblätternDas Mahnverfahren ist mit der Einlegung des Widerspruchs abgeschlossen; wenn der Anspruch vom Antragsteller weiter verfolgt werden soll, muss ein streitiges Verfahren durchgeführt werden. In diesem streitigen Verfahren wird der Anspruch aus dem Mahnbescheid im Rahmen eines normalen Zivilprozesses mit Klage und Klageerwiderung und evtl. Beweisaufnahme verhandelt und ggf. durch Vergleich oder Urteil entschieden.
Einen Prozess halte ich bei der bisherigen Beweislage für wenig wahrscheinlichFür das Mahnverfahren wird eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 36,- EUR (bis 31.12.2020: 32,- EUR).
Und das ganze Zeug im Keller? Was mache ich damit?
Sie haben grundlegend zwei Möglichkeiten: Sie behalten die Ware und ignorieren die Forderungen oder Sie senden die Ware zurück. Dabei ist vor allem das Verhalten des Shops ausschlaggebend.
Die Verbraucherzentralen raten dazu, die Ware etwa sechs Monate lang aufzubewahren, um sie im Falle eines Zustellungsfehlers zurücksenden zu können.
Angemessene Frist setzen, bis zu der sie ihre nicht bestellte Ware wieder abholen können, mit dem Hinweis, dass es danach entsorgt werden könnte/wird.
Vermutlich macht DHL das Spiel dann nimmer mit, die lagern das dann bei sich ein und verwerten die Pakete selbst, wenn niemand (per Nachzahlung) Anspruch darauf erhebt.Die schicken mir die Pakete zurück, die ich auf DHL abgelehnt habe. Ich will das Zeug nicht, ich werde es wieder ablehnen!
Wird dann wohl ein hin- und her werden.