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laut einem viedeo auf youtube , was ich erst später entdeckte , hat mich darauf hingewiesen , dass es ein großer fehler sei zu kündigen oder zu antworten
Meines Erachtens gehört die Aussage ("wer kündigt erkennt Vertrag an") in die Abteilung der juristischen Legenden.Hi,
ich kann nur das kündigen, was ich vorher anerkannt habe. Widersprechen bzw. anfechten, bzw nichts tun wäre hier besser.
Nein,juristisch ist das unzutreffend, Du hast nur ein "logisches" Problem.Hi Teleton,meine Aussage : ich kann nur kündigen was ich vorher anerkannt habe, ist juristisch ok.
Es ging ja um die Frage , ob durch die (logisch falsche) Kündigung ein Vertrag erst entsteht. Das ist halt nicht der Fall, auch wenn man derartige Schelte gegenüber Kündigenden immer wieder liest.Einen Vertrag, den ich nicht anerkenne, kann und brauche ich auch nicht kündigen. Es ist hier keine übereinstimmende Willenserklärung zustande gekommen, wie Du richtig bemerkst.
Da will ich Dir nicht widersprechen, genau meine Meinung.Im übriegen würde ich mich gelassen zurücklehnen und das Geblubbere von Mahnung und Inkasso kaltlächelnd aussitzen.
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen. Warum soll Kaufmannseigenschaft juristische Auffassungen fundieren? Ich meine selbst gesunder Menschenverstand hilft bei Juraproblemen meist nicht weiter, warum dann Kaufmannsdenke?Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine fundierte Meinung. Bin Kaufmann.
dass sie unhindert abzocken darf und mit haarsträubensten Argumenten und juristischen FaseleienDie Nutzlosbranche vertritt die irrige Auffassung,
[Wiedergabe offensichtlich falscher Informationen ohne nachvollziehbare Quelle entfernt. (bh)]Niemals ist irgendjemandem etwas passiert.
Wenn es einen gäbe, ginge das durch die Presse. Man hört NICHTS. Das Theater hört von selbst auf.
[Wiedergabe offensichtlich falscher Informationen ohne nachvollziehbare Quelle entfernt. (bh)]
Wir verbreiten nicht falsche oder irreführende Nachrichten.was soll das denn ? warum werden meine kommentare gelöscht ?
Damit dass auch so bleibt werde ich den Teufel tuen und mit denen irgendwie in Kontakt zu tretenViel Spass bein Verklagen meiner Mailadresse, denn mehr haben die von mir doch garnicht
...Sehr geehrte Damen und Herren ,
[Unerträglichen Schwachsinn entfernt. (bh)]
Mit freundlichen Grüßen