Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Welches Geld, ich hab den Eindruck du hast den Bericht nicht gelesen:Reducal schrieb:Das bedeutet, man nimmt sich einen Anwalt und der beantragt (einschl. seinen Kosten) den Schaden bei der StA HH. Das geht natürlich nur so lange, bis das Geld aufgebraucht ist. Wer zuerst kommt malt zu erst und die letzten beißen die Hunde!
Schon mal versucht einem nackten Mann in die Tasche zu fassen, bzw Konten in der Karibik oder sonstwoDie erwirtschafteten Geldsummen wurden nach Angaben von Staatsanwalt S. jeweils unmittelbar nach Eingang über Umwege auf ausländische Konten geschafft und konnten nicht sichergestellt werden.
Radio Eriwan, im Prinzip ja...Prinzipiell hat allerdings jeder, der eine der betrügerischen HAS-Rechnungen bezahlt hatte, nun die Möglichkeit, die Summe auf zivilrechtlichem Wege von den Tätern zurückzufordern.
Na das hier:Captain Picard schrieb:Welches Geld...
Sollte die Geldbuße nicht bezahlt werden, geht es eben doch in den geschlossenen Vollzug. Wie die StA HH allerdings Ansprüche von Geprellten wieder gut macht und ob überhaupt, wird sich noch zeigen. Das mit der Geldbuße ist ja in der Tat so eine Sache, auf die hat der Bürger mMn keinen Anspruch, ersatzweise für seinen Schaden.eine Geldbuße von insgesamt 2,1 Millionen Euro
Auf welchem Planeten lebst du eigentlich? Selbst wenn es in den Vollzug ginge, hieße das schlimmstenfalls nach zweidrittelReducal schrieb:Sollte die Geldbuße nicht bezahlt werden, geht es eben doch in den geschlossenen Vollzug.
Aka-Aka schrieb:...was man nicht schon gewusst hat...
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3655
...dann wäre sie hoffentlich genauso sauer wie ich... vielleicht wurde anna aber (im Gegensatz zu mir) inzwischen erwachsen und versucht, wie man das halt als Erwachsene so macht, aus diesem Hamburger Urteil 'ne ordentliche Weißwurstbrotzeit zu machen.Reducal schrieb:Wenn das die "anna" noch erleben könnte...
Das aber hat MSP gestanden:Tatsächlich hatten sich die beiden Dänen mit ihrer Geschäftspraxis zunächst laut Staatsanwaltschaft in einer „rechtlichen Grauzone“ bewegt.
(Quelle: Handelsblatt)Der 38-jährige Däne und Kopf des Unternehmens hatte zuvor zugegeben, dass er Internetbenutzer mit präparierten Werbebannern automatisch auf Erotikseiten weitergeleitet hatte. Dadurch habe sich ein versteckt installiertes Einwahlprogramm automatisch gestartet, mit dem der Nutzer von ihm selbst unbemerkt bei der Festnetznummer einer Firma angerufen habe. Der Anruf sei dort gespeichert worden und Grundlage für die komplette Datenermittlung des Internetnutzers gewesen.
Aha.Fakt ist:
Es erhalten nur Kunden Rechnungen die entsprechende Erotik Seiten besucht haben und sich dort AUSDRÜCKLICH mit den AGB´s und den Preisen einverstanden erklärt haben.
Hat der Autor N*P* etwa Stuss erzählt???Wie fängt man sich den Dialer ein?
Der Dialer versteckt sich hinter Werbebannern auf irgendwelchen Internetseiten. Ein Klick auf einen solchen Werbebanner, schon wird der Dialer ausgeführt. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass er in Erotikportalen auf seine Opfer lauert. Erotikportale verweisen auf irgendwelche Erotikangebote im Internet. Es ist aber nicht auszuschließen, dass der Dialer auch auf erotikfreien Internetseiten platziert wurde. Bei den Polizeidienststellen und Verbraucher-Zentralen haben sich besonders viele Internetsurfer beschwert, die über AOL oder über Freenet ins Internet gehen. Bei unseren Dreharbeiten stellten wir fest, dass beim Anbieter "Freenet" tatsächlich ein Link auf ein Erotikportal bestand, auf dessen Seite der Dialer versteckt ist.
Achtung Täuschung!
Während unserer Recherchen stoßen wir auf scheinbar widersprüchliche Informationen: Sowohl die HAS als auch die PGmedia weisen darauf hin, dass der Dialer doch völlig korrekt sei und sowohl den Preis als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darstelle. Erst wenn man diesen zugestimmt habe, könne eine Einwahl auf die Frankfurter Nummer erfolgen. Und in der Tat: Wer das Dialerprogramm st-olb000XX.exe isoliert ausführt, dem werden die AGB´s und der Preis angezeigt. Wir wollten aber auch wissen: Wie verhält sich der Dialer im Internet? Also eingebunden in irgendeine Webseite. Und siehe da: Der Dialer versteckt sich hinter Werbebannern, wird komplett im Hintergrund ausgeführt. An keiner Stelle tauchen Geschäftsbedingungen und Preise oder gar die Frankfurter Festnetznummer auf. So wird auch verständlich, warum so viele Dialeropfer nicht wissen, wann und wo sie sich den Dialer eingefangen haben.
heise schrieb:Der Richter betonte, ihm sei insbesondere die Geldstrafe wichtig, da sich das Betrugsgeschäft damit "wohl als Nullsummenspiel für die Verurteilten" herausstelle. Dies habe eine "Pilot- und Warnfunktion" für andere potenzielle Täter.
In einem ungewöhnlich rasch einberaumten Strafprozess wurden am heutigen Freitag Nachmittag vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg erstmalig Dialer-Anbieter wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Datenveränderung verurteilt. Angeklagt waren zwei Dänen, die ihr dubioses Geschäft in Deutschland von Mallorca aus steuerten.
...§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,...
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
schärfende Umstände:
a) Vorleben: hohe Rückfallgeschwindigkeit, viele einschlägige Vorstrafen, Faulenzer und Schulschwänzer, Hang, Straftaten zu begehen, weil man sich bereits an ein Leben als Krimineller gewöhnt hat, Bewährungsversager, keine geregelte Berufstätigkeit, keine Interessen in der Freizeit außer Wirtshaus und Biergenuss, Lehre abgebrochen, Ehefrau wird im alkoholisierten Zustand regelmäßig verprügelt,
[hier: Einsatz von Autodialern z.B. schon im Jahr 2000 - siehe ICSTIS]
b) Tat: besondere Rücksichtslosigkeit (Opfer wird beraubt und dann mit Benzin übergossen und bei lebendigem Leibe verbrannt, weil man es als Zeugen beseitigen will), brutale, menschenverachtende Gesinnung, grausamer, gefühlskalter Täter, Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses, besonders hoher Schaden, geistiger Urheber, Verleitung von bislang Unbescholtenen, Kindern und Jugendlichen zu Straftaten, hohe Zahl von Einzeltaten.
c) Nachtatverhalten: Schaden nicht ersetzt, Beute bleibt verborgen § 57 V StGB, bleibender Gesundheitsschaden beim Opfer
Stimmt nicht ganz: § 823 BGB:Captain Picard schrieb:Mir kommt ein fataler Gedanke:
Nehmen wir mal an, die Geldbusse würde gezahlt, dann hätte Vater Staat einen satten Reingewinn
und die eigentlichen Opfer schaun in die Röhre. Wenn man da nicht ins Grübeln kommt....
cp
§ 823 BGB - Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz* verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Die Betroffenen können jetzt ganz entspannt Zivilklagen gegen die Verurteilten anstrengen, die auch mehrheitlich Recht einfach zu gewinnen sind - und die Zahlungstitel haben dann 30 Jahre Vollstreckungs-Gültigkeit ...§ 263 StGB - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
Soweit die Theorie, wie die Praxis aussieht zeigt der Alltag, sei mir nicht böse, aber das sindKatzenHai schrieb:Die Betroffenen können jetzt ganz entspannt Zivilklagen gegen die Verurteilten anstrengen,
die auch mehrheitlich Recht einfach zu gewinnen sind - und die Zahlungstitel haben dann 30 Jahre Vollstreckungs-Gültigkeit ...
Gegenrede hier.Aka-Aka schrieb:Das Urteil, zwei Jahre auf Bewährung, erscheint mir als Laie nicht mit diesen Ausführungen vereinbar. Mir erscheint es so, als wären hier bewusst oder nicht zum Vorteil einer Partei die vorhandenen Rechtsgrundsätze nicht gerecht angewandt worden.
Nein, ist nicht gut. Sonst würde ich mich ja nicht so aufregen. Hier meinte ich übrigens ausdrücklich nicht den aktuellen Fall aus Hamburg aus dem anderen Thread, sondern einen älteren Fall in Hamburg, der eben im Sande verlaufen ist, was er meines Erachtens in München nicht wäre. Wenn Du so willst: Ein Lob für "meine" Münchner, die ich erst unlängst kritisiert habe.KatzenHai schrieb:Ist jetzt mal gut?Aka-Aka schrieb:IMHO kannste froh sein, dass Du in München bist. In Hamburg weiss man ja, wie so was (im Sande ver-)läuft...
Verstehe ich nicht - aber Du bist der Fachmann und ich nehme das durchaus zur Kenntnis und nehme an, Du würdest es anders sagen, wenn es anders wäre. Ich setze dabei wohl zurecht voraus, dass Dir die Vita des Verurteilten halbwegs bekannt ist, auch seine geschäftliche.Ich finde das Hamburger Strafurteil nach den bisher vorliegenden Informationen vollkommen ok