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Anonymous
Ich sage es mal ganz brutal. Wenn ich an einem Punkt bin, wo eine gegen mich eingereichte Klage wieder zurückgezogen wird, dann würde ich (sofern die Beweislage das nicht grundsätzlich ausschließe), meinerseits negative Feststellungsklage erheben. In diesem Fall dürften die Erfolgsaussichten so hoch wie sonst nirgens sein, denn selbst dem senilsten Amtsrichter dürfte klar sein, das mit einer Forderung, die selbst ein Inkassobüro für so stichhaltig hält, das sie die Klage zurückziehen, etwas ganz gewaltig nicht in Ordnung ist. Denn bei einer regulären Forderung (Handwerkerrechnung zb) geht alles sehr schnell. 1. Mahnung, 2. Mahnung, Mahnbescheid, Verhandlung! Da wird kein Theater wie bei Intrum gemacht!