Amtsgericht Talkline>Intrum>A.

RA A.

@AlleDieSchonMalAnwälteErlebtHaben:

Ich rate zur Entspannung mal zum Surfen auf (...) - Herr Kollege A., immerhin Fachanwalt für Familienrecht (sic!), hat so einen optischen Nimbus, der recht furchteinflößend ist ...

Sollte ich mich tatsächlich selbst gegen ihn vertreten dürfen, freue ich mich jetzt bereits auf die Begegnung! :lol:

Einen allseits Dialer-freien, schönen Abend noch.

KatzenHai 0:)
 
Re: RA A.

KatzenHai schrieb:
@AlleDieSchonMalAnwälteErlebtHaben:

Ich rate zur Entspannung mal zum Surfen auf (...) - Herr Kollege A., immerhin Fachanwalt für Familienrecht (sic!), hat so einen optischen Nimbus, der recht furchteinflößend ist ...

Sollte ich mich tatsächlich selbst gegen ihn vertreten dürfen, freue ich mich jetzt bereits auf die Begegnung! :lol:

Einen allseits Dialer-freien, schönen Abend noch.

KatzenHai 0:)

(...) sitzt in Ober-Ramstadt, Frau Kloß sitzt in Darmstadt. Nur damit Du Dich richtig einstellen kanst.
 
Re: RA A.

KatzenHai schrieb:
@AlleDieSchonMalAnwälteErlebtHaben:

Ich rate zur Entspannung mal zum Surfen auf (...) - Herr Kollege A., immerhin Fachanwalt für Familienrecht (sic!), hat so einen optischen Nimbus, der recht furchteinflößend ist ...

Sollte ich mich tatsächlich selbst gegen ihn vertreten dürfen, freue ich mich jetzt bereits auf die Begegnung! :lol:

Einen allseits Dialer-freien, schönen Abend noch.

KatzenHai 0:)

Du beherrscht das Werkvertragsrecht? (...) hat mir geschrieben:

Code:
Der Netzbetreiber verspricht mit der Herstellung der vom Kunden gewünschten Netzverbindung nicht nur die technische Durchführung dieser Verbindung, sondern vielmehr das tatsächliche Zustandekommen einer solchen Endverbindung und somit einen Erfolg im Sinne des § 631 BGB (Heun (Hrsg.), "Handbuch Telekommunikationsrecht", 2002, S. 540)."

Gruß
Comedian
 
Re: RA A.

Comedian1 schrieb:
Du beherrscht das Werkvertragsrecht? A. hat mir geschrieben:

Code:
Der Netzbetreiber verspricht mit der Herstellung der vom Kunden gewünschten Netzverbindung nicht nur die technische Durchführung dieser Verbindung, sondern vielmehr das tatsächliche Zustandekommen einer solchen Endverbindung und somit einen Erfolg im Sinne des § 631 BGB (Heun (Hrsg.), "Handbuch Telekommunikationsrecht", 2002, S. 540)."

Gruß
Comedian

Wer ist jetzt der Netzbetreiber? Und (bei "unseren" Dialern) was ist die "vom Kunden gewünschte Netzverbindung", wenn ich gar nicht weiß, dass eine Netzverbindung zu Stande kommt?

Und - noch mal zum Grübeln - wer nimmt seine Leistung ab?

Und mehr noch: ohne eindeutige Preisabsprache (jetzt wird's interessant): Was ist die "übliche Vergütung" nach § 632 II BGB? :bigcry:

Aber gegenüber (...) jedenfalls nutzbar :evil:

KatzenHai
 
haudraufundschluss schrieb:
http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html

Mit der Erklärung bezieht er sich doch lediglich auf das tatsächliche Verbindungsentgelt, oder sehe ich das falsch?

Es ist zitiert aus einer Klage wegen Internet by Call Gebühren. Er meinte damit die Verbindung vom Telefonanschluss zur Gegenstelle beim ISP. Den Vergütungsanspruch hat er dann aus einer Veröffentlichung im Amtsblatt der RegTP hergeleitet; hatte nur einen Schönheitsfehler: Der Carrier hatte die Preise nie im Amtsblatt veröffentlicht und die Preise übernacht nahezu verdoppelt.

Gruß
Comedian
 
Hallo zusammen!

Auf meine Klageerwiderung im Rechtsstreit gegen Intrum bekam ich jetzt vom Gericht die Mitteilung, das gemäß § 495 a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Welchen Reim kann ich mir denn darauf machen?
Hat das Urteil vom AG Bünde schon Früchte getragen so das das Gericht auf das Gesappel von Intrum und mir keinen Wert mehr legt? Oder hab ich mich da zu früh gefreut?
Ist es ratsam nochmal was nachzulegen oder sonst wie zu reagieren. Ich hätte noch bis zum 31.07.2003 Zeit dazu?

Grüßle

alexka
 
Guten Morgen liebe Sorgen.
Knoedel/TL/Intrum/((...) noch nicht) haben sich wieder gemeldet.
Ich hatte gestern Post von intrum –

Sehr geehrter Herr Rechenknecht,

unser Auftraggeber hat bis heute keine Zahlung von Ihnen erhalten. Daher hat er uns angewiesen, den nachfolgenden Forderungebetrag bei Ihnen einzuziehen. Sie befinden sich im Zahlungsverzug und sind somit auch zur Zahlung der durch unsere Bearbeitung entstandenen Kosten verpflichtet.
Hauptforderung (en) 25.00 EUR
Zinsen (Basisz. + 5.00 % ab 30.03.03) 0.54 EUR
Mahnspesen 2.50 EUR
Inkassokosten 14.38 EUR
Kontoführungskosten 3.00 EUR
Porto 0.55 EUR
Gesamtforderung per 22.07.03 45..97 EUR

zuzüglich Basis+5.00 % Zinsen ab dem 23.07.03 aus ZUR 25.00.

Wir fordern Sie auf, die Gesamtforderung bis zum 22.07.03 an uns zu überweisen.

Zahlungen sind ausschließlich auf das im Überweisungsträger angegebene Konto zu leisten. Bitte geben Sie immer unser Zeichen an.

Wir erwarten, daß Sie sich nunmehr als ,,FAIRER PARTNER" verhalten, der die ihm erbrachte Leistung auch mit der vereinbarten Gegenleistung honoriert.


Mit freundlichen Grüßen Intrum Justitia Inkasso GmbH

FAIR PAY *** PLEASE !!!

ACHTUNG: Datenschutzhinweis auf nachfolgender Seite bitte beachtenl
Ich vermute das es sich um den üblichen blabla handelt, den jeder bekommt.
Was sollen die Kontoführungskosten zusätzlich zu den überhöhten Inkassokosten (57,5% der Grundforderung)?
In dieser Angelegenheit scheint noch nicht das letzte Wort gesprochen zu sein. Trotz Anzeige gegen die an dem B..... beteiligten, scheinen diese ihre Flinte noch nicht ins Korn geworfen zu haben. Und das obwohl sie jetzt noch ein Urteil gegen sich kassiert haben.

Comedian1 schrieb:
Talkline hat auch beim AG Hildesheim verloren:

http://www.chefvertretung.de/az21c170-03.pdf

Gruß
Comedian

Das Vorgehen dieser „k...... Vereinigung“ ist mit einem Straßenräuber zu vergleichen, der bei seinem Überfall beim Überfallenen leider kein Geld gefunden hatte und nun kurzerhand ein Inkassounternehmen beauftragt um doch noch an das selbe zu kommen. Nur das hier das Messer/die Pistole/der Knuppel durch einen Dialer ersetzt wurde.
Liebe Staatsanwälte die hier vielleicht mitlesen:
LEGT DIESEN ..... ENTLICH DAS HANDWERK

In meinen Schreiben an TL habe ich jedes mal darauf hingewiesen, das die Beantwortung ihrer Schreiben bei mir Kosten verursachen und diese von ihnen wiedergeholt werden. Jetzt muss nur noch meine Rechtschutzversicherung mitspielen.

[Virenscanner: "Vorsichtshalber" ein paar Wörter eliminiert]
 
Talkline gibt auf!

In meinem Verfahren haben die (...) die Klage nun zurückgenommen!

Also, nur nicht unterkriegen lassen!

Nochmals herzlichen Dank an alle, die in diesem Forum mit Ihren Beiträgen mir zu diesem Ergebnis verholfen haben.

Ich drücke allen anderen beide Daumen!

Viele Grüße

alexka
 
Rechenknecht schrieb:
Wir erwarten, daß Sie sich nunmehr als ,,FAIRER PARTNER" verhalten, der die ihm erbrachte Leistung auch mit der vereinbarten Gegenleistung honoriert
Da kommen einem ja fast die Tränen - vor lauter Lachen! Einfach lächerlich, dass die vereinbarte Gegenleistung des Herrn C. M. aus DK fair gewesen sein soll!
Da gab es neulich mal in der C´t einen wunderbaren Artikel, als eine Rockergang einem säumigen Comuterhandel auf den Hof gefahren war - @Rechenknecht hast Du auch so ein paar gute Freunde, die schon lange mal einen Ausflug in den Norden angestrebt haben?
Rechenknecht schrieb:
Trotz Anzeige gegen die an dem B..... beteiligten, scheinen diese ihre Flinte noch nicht ins Korn geworfen zu haben.
Liebe Staatsanwälte die hier vielleicht mitlesen:
LEGT DIESEN ..... ENTLICH DAS HANDWERK
Auf was verlässt Du Dich hier - nimm lieber die o. g. Freunde, die StA´s zählen bestimmt nicht dazu.
Außerdem, mal eben zur Erklärung: Dein ziviles Verfahren läuft parallel zum strafrechtlichen Vorgang - die Anzeige wird Deine persönlichen Erwartungen keineswegs befriedigen. Dass Du erst jetzt über eine rechtliche Vertretung nachdenkst, war Deine, wenngleich auch eine nicht so waise Entscheidung. Aber immerhin wird Dich Deine Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt (ca. 100 €uronen) bestimmt gut bedienen. Du hast doch hoffentlich den Vertragsrechtsschutz abgeschlossen?

Apropos Rocker - ich wohne fast auf dem Weg und bin für jeden Spaß zu haben.
 
Rüdiger Kunz schrieb:
Dass Du erst jetzt über eine rechtliche Vertretung nachdenkst, war Deine, wenngleich auch eine nicht so waise Entscheidung.
Ein weiser Mensch sagte zu mir: "Das Problem ist da, wenn es da ist." - Glaubst Du ernsthaft, dass es zu unseren staatsbürgerlichen Pflichten gehört auch noch den Anwalt zu bezahlen, der uns vertreten muss, weil sich irgendwelche Pappnasen nicht entblöden, Klage gegen uns einzureichen????
 
Rüdiger Kunz schrieb:
Da gab es neulich mal in der C´t einen wunderbaren Artikel, als eine Rockergang einem säumigen Comuterhandel auf den Hof gefahren war - @Rechenknecht hast Du auch so ein paar gute Freunde, die schon lange mal einen Ausflug in den Norden angestrebt haben?
.... Auf was verlässt Du Dich hier - nimm lieber die o. g. Freunde, die StA´s zählen bestimmt nicht dazu.
Außerdem, mal eben zur Erklärung: Dein ziviles Verfahren läuft parallel zum strafrechtlichen Vorgang - die Anzeige wird Deine persönlichen Erwartungen keineswegs befriedigen. Dass Du erst jetzt über eine rechtliche Vertretung nachdenkst, war Deine, wenngleich auch eine nicht so waise Entscheidung. Aber immerhin wird Dich Deine Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt (ca. 100 €uronen) bestimmt gut bedienen. Du hast doch hoffentlich den Vertragsrechtsschutz abgeschlossen?

Apropos Rocker - ich wohne fast auf dem Weg und bin für jeden Spaß zu haben.
@Rüdiger Kunz
Auf die Idee das Faustrecht bei dieser Geschäftsklientel wieder einzuführen bin ich irgendwann auch gekommen – als braver Bundesbürger vertraue ich aber dann immer noch ein wenig auf unsere Reformbedürftige Justiz – letztendlich wird oder wurde gerade gegen die von Dir erwähnte Interessengemeinschaft motorisierter Mitbürger ein Verfahren durchgeführt. :lupe: :bandit

Ich habe bei meiner Versicherung ein Rundum-Sorglos-Paket (bei den Gebühren die ich monatlich zu entrichten habe glaube ich manchmal fast, dass sie mir gehört) um jedwede Form von Rechtsstreitigkeiten durchzuziehen. Und da ich das nur mache wenn mir einer total dumm kommt, wird das geringe Restrisiko auch von dieser getragen. :gaehn:
 
Pflichtanwalt?

haudraufundschluss schrieb:
Ein weiser Mensch sagte zu mir: "Das Problem ist da, wenn es da ist." - Glaubst Du ernsthaft, dass es zu unseren staatsbürgerlichen Pflichten gehört auch noch den Anwalt zu bezahlen, der uns vertreten muss, weil sich irgendwelche Pappnasen nicht entblöden, Klage gegen uns einzureichen????

Nein, mein lieber römischer Legionär, es ist natürlich keine staatsbürgerliche Pflicht, sich einen Anwalt zu nehmen. Du kannst bis 5.000 € oder im Wohnungsmietrecht usw. vor den Amtsgerichten deine Interessen auch selbst laienhaft vertreten.

Aber: Es ist genausowenig staatsbürgerliche Pflicht der anderen, dich mit unberechtigten Klage zu überziehen. Wenn die sich also nicht an die höflichen Spielregeln halten - musst du dich eben wehren. Ob du dabei eine Waffengleichheit anstrebst oder die Bruce-Willis-Technik vorziehst, ist dir alleine überlassen.

Wobei unser geliebter Gesetzgeber dir ab 5.000 € die Entscheidung abnimmt, da du dann (auch wenn persönlich da) ohne Anwalt im Sitzungssaal gar nicht "auftrittst", also da bist. Da bekommt die Gegenseite für den letzten (schlüssig vorgetragenen) Unfug ein Versäumnisurteil und kann sofort in dein Vermögen vollstrecken.

Also: Ohne Anwalt geht nicht immer.

Trost: Du bekommst ihn ja ersetzt, wenn du gewinnst. Das ist z.B. in Belgien anders, da zahlst du ihn auch, wenn du gewinnst. Man kann also mit viel Geld und viel Geduld jemand anderes in den Ruin klagen - selbst wenn man dort jeden Prozess verliert. Nachfrage: Ist unser System wirklich so schlimm?

KatzenHai
 
Die Streitsummen, mit denen die meisten hier im Forum zu kämpfen haben, lassen es eigentlich immer zu, ohne Anwalt vor Gericht aufzutreten. Das Problem, das ich ansprechen wollte, ist aber ein anderes:
KatzenHai schrieb:
Trost: Du bekommst ihn ja ersetzt, wenn du gewinnst.
Ja, aber dazu muss es einen Prozess geben, den Du auch gewinnen kannst. Wie kann ich denn unabhängig vom eigenen Prozessrisiko weitestgehend verhindern oder zumindest sicherstellen, dass die Ratten nicht doch noch das sinkende Schiff verlassen? Eigentlich ist der Mahnbescheid im Briefkasten der richtige Zeitpunkt. Dachte ich. Aber dann hat ein Geschädigter von einem ganz seltsamen Schreiben einer Anwaltskanzlei der Gegenseite berichtet. Die fanden es doch tatsächlich effektiver die Geschädigten nach erfolgtem Widerspruch auf einen zugestellten Mahnbescheid noch einmal zu drangsalieren, anstatt endlich, endlich mal die Karten auf den Tisch zu legen und die Klage zu begründen...

Letztendlich muss das jeder Geschädigte für sich selbst abwägen. Zunächst ist der Anwalt wohl eine Frage des Geldbeutels oder des Rechtsschutzes. Im Falle des Rechtsschutzes würde ich einen Mahnbescheid erst gar nicht abwarten. Muss ich aus meiner eigenen Tasche zahlen, stellt sich die Frage, wie gut ich selbst das Prozessrisiko einschätzen kann. Benötige ich da bereits Rat, ist spätestens mit dem Mahnbescheid der Gang zum Anwalt angesagt. Ist der Sachverhalt und mein Beweismaterial aber dermaßen vielversprechend, dann würde ich beim Anwaltstermin die Klagebegründung der Gegenseite bereits in der Hand halten wollen.
 
alexka schrieb:
Talkline gibt auf!

In meinem Verfahren haben die (...) die Klage nun zurückgenommen!

Also, nur nicht unterkriegen lassen!

Nochmals herzlichen Dank an alle, die in diesem Forum mit Ihren Beiträgen mir zu diesem Ergebnis verholfen haben.

Ich drücke allen anderen beide Daumen!

Viele Grüße

alexka


Hallo Alexka
Bist Du Dir da sicher ???
Hatte auch vor wochen Klage vom AG:
Tage später von Intrum den Vorschlag, ich soll noch zahlen und sie ziehen klage zurück. (seitdem nichts mehr.
 
Neues aus dem Süden

Hallo liebe Begleiter,

habe jetzt seit 7 Monaten diverse Kontakte zu (...), Talkline und Intrum gehabt.

Wir durchlaufen jetzt gemeinsam die letzte Hürde, meine "Rechtsauffassung müsse jetzt nämlich gerichtlich geklärt werden". Ich bin der Meinung, es sei die ihrige, die geklärt werden müsse.

Mein Anwalt hat mit Engelszungen auf mich eingeredet, mein Fall sei so sonnenklar - ich solle nicht zahlen.

Vielleicht kommen bald positive Nachrichten aus dem Süden...

Ich finde es aber interessant, daß keiner auch nur einmal wenigstens der Form halber nachgefragt hat, was der Hintergrund für die Verweigerung der Zahlung ist. Man würde sich Zeit sparen...

Hintergrund auf Anfrage.

Gruß,

Kampfschwein
 
Re: Neues aus dem Süden

Kampfschwein schrieb:
Hallo liebe Begleiter,

habe jetzt seit 7 Monaten diverse Kontakte zu (...), Talkline und Intrum gehabt.

Wir durchlaufen jetzt gemeinsam die letzte Hürde, meine "Rechtsauffassung müsse jetzt nämlich gerichtlich geklärt werden". Ich bin der Meinung, es sei die ihrige, die geklärt werden müsse.

Mein Anwalt hat mit Engelszungen auf mich eingeredet, mein Fall sei so sonnenklar - ich solle nicht zahlen.

Dann frage Ihn doch mal auf welchen Hintergrundinform. sein Optimismus beruht
Vielleicht kommen bald positive Nachrichten aus dem Süden...

Positive Nachrichten findest Du bei
www.dialerundrecht.de/urteile.htm


Ich finde es aber interessant, daß keiner auch nur einmal wenigstens der Form halber nachgefragt hat, was der Hintergrund für die Verweigerung der Zahlung ist. Man würde sich Zeit sparen...

Du wirst aus dem automatisierten Inkassodienst gemahnt, da wird auf Deine Einwendungen nicht eingegangen.
Das ist billigste Art von Durchführung von Forderungen.
Persönliche Bearbeitung wirst Du erst bei gerichtlicher Instanz erfahren
.

Hintergrund auf Anfrage.

Gruß,

Kampfschwein

Gruß , auch ein Kampfschw..
gunnar
 
Ich kenne den Unterschied zwischen reinen Standard-Briefen und Formularen, die mit paste_and_copy und persönlicher Note versehen sind, da ich beruflich zwischen Gesellschaft und Verbraucher sitze...

Man wird aber trotz alledem unsicher bei stetigem Briefverkehr mit Inkasso, RA und Gesellschaft und braucht mal das Händchenhalten eines RA.

Bei mir ist übrigens Schwester Juristin und Onkel der Freundin Richter, kann notfalls zwecks Nachfragen auf die Firmen-Rechtsanwälte zurückgeifen. Zudem deckt RS-Versicherung den Fall.

Mögen wir gemeinsam Kosten verursachen. :fg2:
 
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