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Nur Staatsanwaltschaft und Gerichte bekommen Auskunft. Mit denen werden. Darf mein Internetanbieter eigentlich meine Daten weitergeben?
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei Ihren Aktivitäten und Vorgehensweisen um Betrug (Angabe falscher Bankdaten) handelt. Wir speichern sämtliche IP Adressen und Providerinformationen bei der Registrierung und bei sämtlichen Software-Logins. Wir werden den Vorfall an unsere Rechtsabteilung weiterleiten müssen.
Ob die IP überhaupt stimmt, steht in den Sternen, meist eh nichtDaher würde es mich auch interessieren ob meine IP Adresse von meinem Provider (t-online) so leicht herausgegeben werden darf.
Den Artikel mit den Blacklists und Datenfiltern werde ich mir zu Gemüte führenc't 20/2007, S. 90: Web-Abzocke
Die Fallensteller
Websurfer-Abzocke in der rechtlichen Grauzone
Den vollständigen Artikel finden Sie in c't 20/2007.
.......
Das Geschäft mit den Abo-Fallen S. 90
Rechtliche Mittel gegen unseriöse Anbieter S. 98
Vorbeugen mit Blacklists und Datenfiltern S. 102
Diese (völlig unbegründete) Angst kommt schlicht aus vielen albernenDie Verunsicherung/Angst liegt bei vielen darin,
dass Sie Angst haben einen Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen zu haben.
Das stimmt so nun aber wirklich mal nicht!CT kaufen und nachlesen. Ist ein schöner Artikel über Schmid...& Co drin. Alpha... fällt unter die selbe Kategorie. Gleiches Geschäftsmodell.
im engen Sinn betrachtet schlichtweg nicht stimmt.Schmid...& Co drin. Alpha... fällt unter die selbe Kategorie. Gleiches Geschäftsmodell.
Hat die vbz die Angebot in deinem Tenor überhaupt bewertet?warum sieht das die vbz den auch anders?
Für diese Fragen gibt es die Grundlagenthreads:Schließlich könnten Kinder auch ein Bibi Blocksberg Zeitungsabo abschließen, wenn die Eltern zustimmen.
Das Risiko trägt der AnbieterMinderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.
Zitat von :
Schmid...& Co drin. Alpha... fällt unter die selbe Kategorie. Gleiches Geschäftsmodell.
im engen Sinn betrachtet schlichtweg nicht stimmt.
Es ging mir lediglich um die saubere Definition der Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen.@captain: stimmst du reducal zu, wenn er sagt das der ct bericht auf den anbieter nicht zutrifft?