Rhoischnook
Frisch registriert
Hallo an alle!
Nachdem ich schon wochenlang fleißig im Forum lese und ebenso fleißig hier "abkupfer" möchte ich jetzt unseren Fall, kurz schildern.
13.06.2003 Telekomrechnung ? dtms AG z.Hd NEXNET, Premium Interneteinwahl, 22,01 Euro*
26.08.2003 Verbindungsnachweis von NEXNET (kostenlos!!!!!!) 0193 8775xxx, 47 Sek.
*Wiederspruch gegen die o.g. Forderung
13.06.2003, Deutschen Telekom - fernmündlich
03.07.2003, Deutschen Telekom - per Fax
21.06.203, Dtms AG - per Brief
27.07.2003 NexNet GmbH - per Fax
05.08.2003, NexNet GmbH - per Fax
28.08.2003 NexNet GmbH - fernmündlich
14.09.2003 Intrum Justitia Inkasso GmbH - per Fax
19.09.2003 Deutsche Telekom, Dtms AG, NexNet, Intrum Inkasso - per Fax
Dailer!?! (Anmerkung: Wir surfen mit ?DSL-flat?, Telefonanlage - Modem zum Faxen)
13.06.2003 keine DFÜ-Verbindung gefunden
16.06.2003 erster Hinweis auf den Dailer mit AD AWARE gefunden.
19.06.2003 Web Washer installiert ? bei der Installation auf dem Desktop "vom Bubi" (wurde gestern 13) ÜBERRACHUNG!!!!!!!!! WinMuschi; Kameragirl, Anime AG
Alle Dateien soweit gesichert, alles"fotografiert"!
Problem:
Irtum justitia Inkasso - Datenschutzhinweis
Sollte Intrum uns der - Schufa? melden könnte das Existenzgefährdend für uns sein!!!!!!
Habe mir deshalb folgenden Satz im Forum abgeschrieben und an Intrum gefaxt.
"In ihrem Datenschutzhinweis geben Sie an, dass Sie "nach Einreichung eines Inkassoauftrags" ihren Inkasso-Vertragspartnern, sowie der Schufa und damit den dort angeschlossenen Unternehmen Informationen über unsere Kreditwürdigkeit geben werden.
Da diese Forderung von uns bestritten wird, sind sie dazu NICHT berechtigt. Wir fordere Sie unter Berufung auf das Datenschutzgesetz ausdrücklich auf, keinerlei Auskünfte an Dritte zu erteilen, die diese Forderung betreffen. Persönliche Daten sind nach §35, Absatz 1 BDSG zu löschen, wenn sie unrichtig sind. Da die dtms keine rechtlich haltbare Forderung an uns hat, wäre die Eintragung und erst recht die Weitergabe eines solchen Merkmals also unzulässig.
Sollten Sie dies dennoch tun, sehen wir den Tatbestand der Kreditgefährdung durch Sie als gegeben an, woraus für Sie erhebliche haftungs- und datenschutzrechliche Konsequenzen entstehen könnten."
Jetzt mach ich mir wirklich Sorgen und das alles wegen 22 Euro und 1 Cent.
:cry:
Nachdem ich schon wochenlang fleißig im Forum lese und ebenso fleißig hier "abkupfer" möchte ich jetzt unseren Fall, kurz schildern.
13.06.2003 Telekomrechnung ? dtms AG z.Hd NEXNET, Premium Interneteinwahl, 22,01 Euro*
26.08.2003 Verbindungsnachweis von NEXNET (kostenlos!!!!!!) 0193 8775xxx, 47 Sek.
*Wiederspruch gegen die o.g. Forderung
13.06.2003, Deutschen Telekom - fernmündlich
03.07.2003, Deutschen Telekom - per Fax
21.06.203, Dtms AG - per Brief
27.07.2003 NexNet GmbH - per Fax
05.08.2003, NexNet GmbH - per Fax
28.08.2003 NexNet GmbH - fernmündlich
14.09.2003 Intrum Justitia Inkasso GmbH - per Fax
19.09.2003 Deutsche Telekom, Dtms AG, NexNet, Intrum Inkasso - per Fax
Dailer!?! (Anmerkung: Wir surfen mit ?DSL-flat?, Telefonanlage - Modem zum Faxen)
13.06.2003 keine DFÜ-Verbindung gefunden
16.06.2003 erster Hinweis auf den Dailer mit AD AWARE gefunden.
19.06.2003 Web Washer installiert ? bei der Installation auf dem Desktop "vom Bubi" (wurde gestern 13) ÜBERRACHUNG!!!!!!!!! WinMuschi; Kameragirl, Anime AG
Alle Dateien soweit gesichert, alles"fotografiert"!
Problem:
Irtum justitia Inkasso - Datenschutzhinweis
Sollte Intrum uns der - Schufa? melden könnte das Existenzgefährdend für uns sein!!!!!!
Habe mir deshalb folgenden Satz im Forum abgeschrieben und an Intrum gefaxt.
"In ihrem Datenschutzhinweis geben Sie an, dass Sie "nach Einreichung eines Inkassoauftrags" ihren Inkasso-Vertragspartnern, sowie der Schufa und damit den dort angeschlossenen Unternehmen Informationen über unsere Kreditwürdigkeit geben werden.
Da diese Forderung von uns bestritten wird, sind sie dazu NICHT berechtigt. Wir fordere Sie unter Berufung auf das Datenschutzgesetz ausdrücklich auf, keinerlei Auskünfte an Dritte zu erteilen, die diese Forderung betreffen. Persönliche Daten sind nach §35, Absatz 1 BDSG zu löschen, wenn sie unrichtig sind. Da die dtms keine rechtlich haltbare Forderung an uns hat, wäre die Eintragung und erst recht die Weitergabe eines solchen Merkmals also unzulässig.
Sollten Sie dies dennoch tun, sehen wir den Tatbestand der Kreditgefährdung durch Sie als gegeben an, woraus für Sie erhebliche haftungs- und datenschutzrechliche Konsequenzen entstehen könnten."
Jetzt mach ich mir wirklich Sorgen und das alles wegen 22 Euro und 1 Cent.
:cry: