Rhoischnook
Frisch registriert
@anna
Vielen Dank für deine Hinweise!
Schade, eigentlich war die 0193 mein Hauptargument!
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anna schrieb:Das Problem liegt bei der tatsächlichen Einwahl, verbunden mit einem Content - der User konnte die verfügbare Webcam und das angeschlossene Forum über die Winmuschi verwenden.
anna schrieb:Die Session kam aller Wahrscheinlichkeit nach nur durch Betätigung des "OK-Button" zu stande.
anna schrieb:Also, die Abrechnung der Verbindung scheit unstrittig, und wenn ein Mittel (hier die 0193er-Nummer) verwendet wurde, das nur innerhalb der DTMS und der RegTP problemhaftig ist, hat der User mEn keine Chance aus dem Vertrag zu kommen.
RegTP schrieb:Zugeteilte Online-Rufnummern dürfen nur für den Zugang zu einem Datendienst (z. B. zum
Internet) genutzt werden, der insbesondere dem Online-Dienst der Deutschen Telekom AG ver-
gleichbar ist. Die Nutzung einer Online-Diensterufnummer für die Abrechnung von im Internet
angebotenen Inhalten mittels Dialern ist kein im direkten Wettbewerb zum Internetzugangsdienst
der Deutschen Telekom AG stehender Datennetzzugangsdienst und insofern unzulässig. Für
die Abrechnung von Inhalten stehen (0)190 oder (0)900er Rufnummern (Premium Rate Dienste-
rufnummern) zur Verfügung.
Was der User konnte ist irrelevant, wenn er es weder getan hat, noch tun wollte. Mit der gleichen Begründung stelle ich Dir eine Waschmaschine vor die Haustür und zerre Dich dann zwecks Bezahlung vor den Kadi. Eine tatsächliche Einwahl ist nicht mit Abgabe einer Willenserklärung gleichzusetzen.anna schrieb:Das Problem liegt bei der tatsächlichen Einwahl, verbunden mit einem Content - der User konnte die verfügbare Webcam und das angeschlossene Forum über die Winmuschi verwenden.
anna schrieb:Naja, wie auch immer - das Zertifikat allein bringt Dir überhaupt nichts, da das damit bestätigte Produkt nicht mehr verfügbar ist.
Mit meinen vorherigen Postings hoffe ich Dir zumindest ein bisschen Detailwissen vermittelt zu haben - streiten mit dem Forderungssteller musst Du Dich ja alleine.
Rhoischnook schrieb:Beigefügt ist eine Kostenerläuterung (Kleiner Auszug)
Kontoführungsgebühr:
Als Inkassoinstitut sind wir verpflichtet, ein Konto für die schuldnerische Partei zu führen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Schuldners.
Adressprüfgebühren:
Um nach Auftragseingang eine problemlose Zustellung der notwendigen Schriftstücke zu gewährleisten, wird die von unserem Auftraggeber, angegebene Anschrift auf Ihre Richtigkeit geprüft und , sofern erforderlich, aktualisiert.
Ermittlungskosten:
Diese entsprechen von uns verauslagte Kosten für Anschriftenermittlungen bei Behörden und auch bei Banken, aufgrund nichteingelöster Lastschriften sowie von den Banken erhobene Kosten für die Anschriftenmitteilung.
Anonymous schrieb:Hallo!
Bei mir hat dieses Ding auch automatisch gewählt, obwohl ich die schließen Schaltfläche benutzt habe.
Grüsse
Purzelsocke