alles wegen 22 Euro und 1 Cent

Rhoischnook

Frisch registriert
Hallo an alle!

Nachdem ich schon wochenlang fleißig im Forum lese und ebenso fleißig hier "abkupfer" möchte ich jetzt unseren Fall, kurz schildern.

13.06.2003 Telekomrechnung ? dtms AG z.Hd NEXNET, Premium Interneteinwahl, 22,01 Euro*

26.08.2003 Verbindungsnachweis von NEXNET (kostenlos!!!!!!) 0193 8775xxx, 47 Sek.

*Wiederspruch gegen die o.g. Forderung
13.06.2003, Deutschen Telekom - fernmündlich
03.07.2003, Deutschen Telekom - per Fax
21.06.203, Dtms AG - per Brief
27.07.2003 NexNet GmbH - per Fax
05.08.2003, NexNet GmbH - per Fax
28.08.2003 NexNet GmbH - fernmündlich
14.09.2003 Intrum Justitia Inkasso GmbH - per Fax
19.09.2003 Deutsche Telekom, Dtms AG, NexNet, Intrum Inkasso - per Fax

Dailer!?! (Anmerkung: Wir surfen mit ?DSL-flat?, Telefonanlage - Modem zum Faxen)
13.06.2003 keine DFÜ-Verbindung gefunden
16.06.2003 erster Hinweis auf den Dailer mit AD AWARE gefunden.
19.06.2003 Web Washer installiert ? bei der Installation auf dem Desktop "vom Bubi" (wurde gestern 13) ÜBERRACHUNG!!!!!!!!! WinMuschi; Kameragirl, Anime AG

Alle Dateien soweit gesichert, alles"fotografiert"!

Problem:
Irtum justitia Inkasso - Datenschutzhinweis
Sollte Intrum uns der - Schufa? melden könnte das Existenzgefährdend für uns sein!!!!!!

Habe mir deshalb folgenden Satz im Forum abgeschrieben und an Intrum gefaxt.

"In ihrem Datenschutzhinweis geben Sie an, dass Sie "nach Einreichung eines Inkassoauftrags" ihren Inkasso-Vertragspartnern, sowie der Schufa und damit den dort angeschlossenen Unternehmen Informationen über unsere Kreditwürdigkeit geben werden.
Da diese Forderung von uns bestritten wird, sind sie dazu NICHT berechtigt. Wir fordere Sie unter Berufung auf das Datenschutzgesetz ausdrücklich auf, keinerlei Auskünfte an Dritte zu erteilen, die diese Forderung betreffen. Persönliche Daten sind nach §35, Absatz 1 BDSG zu löschen, wenn sie unrichtig sind. Da die dtms keine rechtlich haltbare Forderung an uns hat, wäre die Eintragung und erst recht die Weitergabe eines solchen Merkmals also unzulässig.
Sollten Sie dies dennoch tun, sehen wir den Tatbestand der Kreditgefährdung durch Sie als gegeben an, woraus für Sie erhebliche haftungs- und datenschutzrechliche Konsequenzen entstehen könnten."

Jetzt mach ich mir wirklich Sorgen und das alles wegen 22 Euro und 1 Cent.
:cry:
 
@ Der Jurist


Na das freut mich doch!

War bereits bei der Polizei – Anzeige wegen Betrug – Computer geht am Donnerstag zur „Untersuchung“. Der Polizeibeamte sagte mir bezgl. Intrum „Da kann ich leider auch nichts machen wenn dann der GV b ei Ihnen in der Tür steht.“

Bleibt zu überlegen ob man jetzt doch einen Anwalt einschalten sollte?
 
@Rhoischnook
Der Jurist meint mit seinem Hinweis aus die Strafanzeige bestimmt nicht den Computerbetrug wegen der Sessionverbindung mit Deinem PC - ich denke er geht davon aus, dass Du wegen der dubiosen Machenschaften des Rattenschwanzes Anzeige erstatten solltest. Das sind nämich zweierlei paar Schuh´. Die Ratten hängen sich nämlich gern an faule Kost ran und wissen, dass sie stinkt!
 
@ anna

Das mit den Schuhen ist mir klar.

Nur wie gesagt der Polizeibeamte meinte, daß ich trozt meines Wiederspruchs mit dem GV rechnen muß.

Das ist für mich als Laie nicht nach zu vollziehen. Warum muß keiner meinen Wiederspruch prüfen.?

Jetzt habe ich mir also zwei Schauplätze zugelegt.

......und das alles wegen 22 Euro und 1 Cent.
 
Rhoischnook schrieb:
Nur wie gesagt der Polizeibeamte meinte, daß ich trozt meines Wiederspruchs mit dem GV rechnen muß.

Jetzt habe ich mir also zwei Schauplätze zugelegt.
So isses, mein Kollege hat Recht! Das zivile Verfahren hat nix mit dem Strafverfahren zu tun. Allerdings - sollte man in einem Starfverfahren hinreichende Beweise für einen Betrug/Compterbertrug ermittelt haben, stellt das Dein ziviles Verfahren auf eine günstige Position. Selbst ein Einstellungsbescheid der StA, in dem von "gewissen Zweifeln" die Rede ist, gibt einem zivilen Verfahren positiven Anschub.
 
Vor allem keine Panik wegen dem GV!

Solange wie kein Mahnbescheid ausgestellt wurde, hat der keine Handhabe. Sollte Intrum dennoch einen vorbeischicken, dann kannst du den wie einen dummen Jungen wieder wegschicken und gleich eine Strafanzeige wegen Nötigung dranhängen!

Der GV hat erst dann eine Handhabe, wenn dem Mahnbescheid entweder nicht wiedersprochen wird oder du im Prozess den kürzeren ziehst!
 
Antidialer schrieb:
Vor allem keine Panik wegen dem GV!

Solange wie kein Mahnbescheid ausgestellt wurde, hat der keine Handhabe. Sollte Intrum dennoch einen vorbeischicken, dann kannst du den wie einen dummen Jungen wieder wegschicken und gleich eine Strafanzeige wegen Nötigung dranhängen!

Der GV hat erst dann eine Handhabe, wenn dem Mahnbescheid entweder nicht wiedersprochen wird oder du im Prozess den kürzeren ziehst!

Vor allem kommt der Gerichtsvollzieher erst gar nicht, wenn keine rechliche Handhabe vorliegt. Sprich Mahnbescheid der vollstreckbar ist oder ein Urteil.
Ein Inkassounternehmen kann nicht, mal eben so, einen Gerichtsvollzieher vorbeisenden.

Zumindest keinen Amtlichen ;) wohl jemand, der behauptet, einer zu sein, der aber keine Kukucks kleben kann ;)

Wenn du also dem Mahnbescheid widersprichst und dann vor Gericht kommst, der Richter dann sagt, du musst aber zahlen, das Urteil dann endgültig ist und du dann immer noch nicht zahlst, erst dann kommt der GV ;)
 
Die nette Frau S. - nein nicht die von Jacobs - hat auf mein Wiederspruch vom 19.09.2003 geantwortet!

"Wir haben den Vorgang bereits vollständig an das Inkassounternehmen abgegeben. Es ist uns daher nicht mehr möglich, Ihr Anliegen zu bearbeiten"

Muß ich doch gleich mal nach Fragen mit welcher Berechtigung meine Daten weitergegeben wurden!

(markieren, kopieren, einfügen)
 
Anonymous schrieb:
Die nette Frau S. - nein nicht die von Jacobs - hat auf mein Wiederspruch vom 19.09.2003 geantwortet!

"Wir haben den Vorgang bereits vollständig an das Inkassounternehmen abgegeben. Es ist uns daher nicht mehr möglich, Ihr Anliegen zu bearbeiten"

Muß ich doch gleich mal nach Fragen mit welcher Berechtigung meine Daten weitergegeben wurden!

(markieren, kopieren, einfügen)


Den netten Inkasso-Unternehmen würde ich nach dessen erstem Schreiben mitteilen, dass bei der Frau S. von Nexnet noch eine Antwort ausstünde und Du zunächst auf diese Antwort bestehen müsstest, bevor Du Dich weiter zur Sache äussern könntest, insbesondere würdest Du, die in dem Schreiben erhobenen Einwände, jetzt auch gegen Intrum geltend machen.
 
Rhoischnook schrieb:
BenTigger schrieb:
Antidialer schrieb:
Vor allem keine Panik wegen dem GV!

Also gut! Keine Panik wegen dem GV!

Bleibt das Problem "Datenschutzhinweis"!
Werde es erst mal mit einem Schreiben an Intrum versuchen. Gleichzeitig werde ich prüfen ob bereits ein Eintrag erfolgt ist. Sollte ein Eintrag erfolgt sein werde ich mir wohl einen Anwalt nehmen müssen.


Ja wegen Einstweiligen Anordnungen.
 
Oh, Moment:

Halt, Vorsicht!

Antidialer schrieb:
Vor allem keine Panik wegen dem GV!

Solange wie kein Mahnbescheid ausgestellt wurde, hat der keine Handhabe. Sollte Intrum dennoch einen vorbeischicken, dann kannst du den wie einen dummen Jungen wieder wegschicken und gleich eine Strafanzeige wegen Nötigung dranhängen!

Der GV hat erst dann eine Handhabe, wenn dem Mahnbescheid entweder nicht wiedersprochen wird oder du im Prozess den kürzeren ziehst!

Das ist so nicht ganz vollständig. Ein Gerichtsvollzieher (GV) hat hauptsächlich zwei Funktionen im Zivilrecht:

1. Zustellung: Nur bei einer Zustllung über einen GV hat man den eindeutigen und quasi unwiderlegbaren Nachweis, dass ein spezielles Schriftstück einer speziellen Person zu einem speziellen Zeitpunkt zugegangen ist. Daher wird dies "quasi-hohheitlich-verantwortliche" Aufgabe durch GVs erledigt.

2. Vollstreckung: Die kennt man ja. Voraussetzung: Titel, Klausel, Zustellung (daher eben auch s. 1.)

Für Dialerfälle heißt dies: Die Gegenseite kann einem durchaus einen GV "vorbei schicken", bevor denen ein Titel etc. zur Seite steht. Nämlich, um z.B. eine Mahnung zuzustellen. Das kostet zwar einiges, ist aber nicht uneffektiv - es erschreckt, ohne Nötigung zu sein!.

Ob es aber schon mal vorgekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Re: Oh, Moment:

KatzenHai schrieb:
Für Dialerfälle heißt dies: Die Gegenseite kann einem durchaus einen GV "vorbei schicken", bevor denen ein Titel etc. zur Seite steht. Nämlich, um z.B. eine Mahnung zuzustellen. Das kostet zwar einiges, ist aber nicht uneffektiv - es erschreckt, ohne Nötigung zu sein!.
Die Frage ist aber ob das der vermeintliche Gläubiger zahlen muß oder ob das ein Verstoß gegen die Kostenminderungspflicht ist.
 
Re: Oh, Moment:

Heiko schrieb:
(...)Die Frage ist aber ob das der vermeintliche Gläubiger zahlen muß oder ob das ein Verstoß gegen die Kostenminderungspflicht ist.

Guter Hinweis:

Für eine Mahnung wäre es sicherlich zu viel des Guten und daher aus Kostenminderungspflicht nicht erstattungsfähig.

Aber: Wenn der Geschädigte so geschockt ist ("Bei mir war noch NIE der GV!!"), dass er den Inhalt der Mahnung ("Fair pay, please!") in eine sofortige Zahlung inkl. Inkassokosten, Kostenführungsgebühr etc. umwandelt, lohnt sich das ggf. schon.

Eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis dass die GVs dann so viel zu tun haben, dass sie für "normale" Vollstreckungen gar nicht mehr genug Zeit haben ...

Aber vielleicht gibt's bis dahin ja keine Dialer mehr :roll:
 
Re: Oh, Moment:

KatzenHai schrieb:
Aber vielleicht gibt's bis dahin ja keine Dialer mehr :roll:

Das ist genauso wahrscheinlich wie keine Fastnacht am "Rhein".

Nicht jeder Geschädigte hat den Mut, die Ausdauer und das Wissen sich zu wehren!

Ist die Zahlung für viele also das kleinere Übel und wird als "Lehrgeld" verbucht.

Können die "Dialer" trotz neuem Recht immer noch mit leichter Beute rechnen.
 
Re: Oh, Moment:

KatzenHai schrieb:
Halt, Vorsicht!

Für Dialerfälle heißt dies: Die Gegenseite kann einem durchaus einen GV "vorbei schicken", bevor denen ein Titel etc. zur Seite steht. Nämlich, um z.B. eine Mahnung zuzustellen. Das kostet zwar einiges, ist aber nicht uneffektiv - es erschreckt, ohne Nötigung zu sein!.

Ja können kann die Gegenseite das, aber er hat noch keine Vollstreckungsmacht. Das wollte ich mit "Kuckuck" kleben ausdrücken.
 
Re: Oh, Moment:

Rhoischnook schrieb:
Das ist genauso wahrscheinlich wie keine Fastnacht am "Rhein".

Nun - DAS zumindest gab's ja vor zwölf Jahren schon mal, im ersten "Golf-Krieg". Und war hier als gleichartige Hoffnung, nicht als Glaubensmanifest meiner Meinung gemeint :lol:

Rhoischnook schrieb:
Nicht jeder Geschädigte hat den Mut, die Ausdauer und das Wissen sich zu wehren!

Ist die Zahlung für viele also das kleinere Übel und wird als "Lehrgeld" verbucht.

Können die "Dialer" trotz neuem Recht immer noch mit leichter Beute rechnen.

Und genau dies ist der Grund für dieses Forum: Infos geben, Einschätzungen unterstützen, Mut machen - kurzum: Im besten aufklärerischen Sinne den (geschädigten) mündigen Bürger unterstützen. Seine Wahl trifft er dann selbst - aber wenigstens informierter.

Oder eben nicht - und darauf spekulieren "Die", weshalb wir hier "Denen" auch diesen Versuch möglichst schwer machen möchten ...

0:)
 
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