Der Jurist
Teammitglied
Re: Oh, Moment:
Um einen "Kuckuck" zu kleben, braucht der Gerichtsvollzieher eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils.
Um aber den teuersten Postboten zu spielen, den ich derzeit kenne, braucht er nur ein Schriftstück und den Kostenvorschuss und dann geht es los.
BenTigger schrieb:KatzenHai schrieb:Halt, Vorsicht!
Für Dialerfälle heißt dies: Die Gegenseite kann einem durchaus einen GV "vorbei schicken", bevor denen ein Titel etc. zur Seite steht. Nämlich, um z.B. eine Mahnung zuzustellen. Das kostet zwar einiges, ist aber nicht uneffektiv - es erschreckt, ohne Nötigung zu sein!.
Ja können kann die Gegenseite das, aber er hat noch keine Vollstreckungsmacht. Das wollte ich mit "Kuckuck" kleben ausdrücken.
Um einen "Kuckuck" zu kleben, braucht der Gerichtsvollzieher eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils.
Um aber den teuersten Postboten zu spielen, den ich derzeit kenne, braucht er nur ein Schriftstück und den Kostenvorschuss und dann geht es los.