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NIKYMaus
Hallo Zusammen,
mich hats jetzt auch bei Talkline erwischt!!!!
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Vor allem: "...und wie?" Ich frage mich immer wieder, wie die Positionen auf die Rechnungen gelangen oder vom Guthaben abgezogen werden, wenn doch niemand weiß, was der Auslöser dafür war. Dass GMOB so ungehindert weiter agieren kann spricht doch schon eine deutliche Sprache - ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass selbst die von mir sonst mit Lächeln erwähnten Behörden in Berlin das ungestraft zulassen würden, wenn es was zu bestrafen gäbe.Und nun?...mich hats jetzt auch bei Talkline erwischt!!!!
Was für ein Unsinn. Natürlich sind die im Mobilfunkbereich durch nichts verpflichtet für Dritte Forderungen einzuziehen. Es sei denn sie haben sich -freiwillig- gegen einen Anteil am Ertrag dazu verpflichtet. Für etwa 75-77% werden die Forderungen von den Mobilfunkern aufgekauft und dann wie wild als eigene Forderung eingetrieben.Auch habe ich mit Ihrer Hotline gesprochen und bekundet, dass ich erstaunt bin, dass die Telekom solchen Firmen eine Plattform bietet ihre Zweifelhaften gebühren einziehen zu dürfen. Ihr Mitarbeiter erwiderte in einem sehr schroffen Ton, dass die Telekom gesetzlich dazu verpflichtet sei diese Kosten einzufordern
Als Netzbetreiber stellen wir Ihnen verschiedene Sprach- und Datentransportleistungen zur Verfügung. Bei der Vielzahl von Diensten, wie zum Beispiel Klingeltöne, Hintergrundbilder, Chats oder Spiele arbeiten wir mit Kooperationspartnern zusammen.
Für den interessierten Leser wird es damit konfus, denn mit welchem Recht nimmt man dann folgendes in Anspruch?Nachweis für die genannten Forderungen wünschen, ist der Anbieter Ihr Ansprechpartner dafür... Dazu liegen uns leider keine Informationen vor.
Dabei kann an das Aktenzeichen des AG Krefeld 5 C 244/10 erinnert werden. Außerdem sollte man sich hier mal einlesen, da geht es um das gleiche Problem mit dem selben Drittanbieter: http://forum.computerbetrug.de/thre...epp-guerilla-mobile-berlin.34969/#post-329302Wenn die Mobilfunk-Rechnung nicht vollständig - inklusive der Kosten für den zusätzlichen Dienst - ausgeglichen wird, beginnt in Kürze unser Mahnverfahren. Dies führt dazu, dass Ihr Mobilfunk-Anschluss bei Nichtzahlung der Kosten für den umstrittenen Dienst für diese Leistungen - oder bei Nichtzahlung der übrigen Teilbeträge ganz - gesperrt wird.
Illusion ist jederzeit schöner als die Wirklichkeit...Insofern ist von einer Strafanzeige durchaus nicht abzuraten.
Wetten, dass du gerade nicht die Wahrheit geschrieben hast?Ähnlich entschied der BGH erst kürzlich in einem ähnlich gelagerten Fall....
Schaden kann eine Anzeige freilich auch nicht. Ich bezweifle aber, dass sie im konkreten Fall was bringen wird.Illusion ist jederzeit schöner als die Wirklichkeit...
Subjektiv gefühlt und moralisch auf jeden Fall.Dennoch: Es handelt es sich um Kriminalität.
Gebetsmühlenmäßig dreht man sich wie die Katz hinterm Schwanz her. Auch ich hatte das Thema übrigens neulich erst aufgegriffen, wo das sonst ja wohl so nicht meine Art ist:Bei der Geschichte handelt es sich meiner Meinung durchaus um einen Betrug. ....Insofern ist von einer Strafanzeige durchaus nicht abzuraten.
Komisch, dass auf diese Idee schon viele Leute vor dir gekommen waren. Nur, was ist aus den Anzeigen geworden? Wie reagiert die Staatsanwaltschaft in Berlin? Die Firma existiert und die Verantwortlichen sind bekannt - warum tut sich dann nichts, warum bieten die Telkos dem Drittanbieter GMOB weiterhin einen Hafen fürs Sofortinkasso? Da gibts wohl nur eine Schlussfolgerung: ...alle geschädigten Nutzer sind doof und das Geschäft des Anbieters ist seriös.Strananzeige wegen Betrug
[Ironietags bitte selbst setzen!]
Woher stammt diese Erkenntnis? Urteile mit Aktenzeichen verfügbar?Aber vor Gericht hat es bestand.
Glaube ich nicht. Da wird einmal seitens der STA nachgesehen und wenn da nix rauskommt werden alle Folgesachen sang und klanglos eingestellt.Das hilft alles nichts.
In der Firmal stapeln sich die Strafanzeigen. Es gibt eine komplette Kanzlei, die sich nur darum kümmert.
Kann gut sein, in allen Telefonsachen gilt ja die vier Meter Regel. Ist irgendwo im Umkreis von 4 Metern eine noch so kleine Preisangabe kann Betrug nicht nachgewiesen werdenAusnahmslos alle Strafanzeigen werden zu Gunsten der Firma eingestellt.
Jetzt nicht mehr?Woher ich das weiß, ich hab mal in deren Umfeld gearbeitet.
Belege?In der Vergangenheit sind wirklich miese Sachen gelaufen, sprich man klickt einen Banner und war im Abo. Rechtswiedrig, völlig klar.
Bist Du Jurist oder woher kannst Du das beurteilen?ABER in den letzten 6 Monaten läuft die Sache aus rechtlicher Sicht absolut korrekt ab.
In irgendeiner Form ein oder mehrfach "okay" zu geben begründet noch lange keinen Vertrag, insbesondere wenn man es nicht merkt.NIEMAND bekommt ein Abo, der nicht mindestens zwei mal in irgendendeiner Form zwei mal sein "okay" gegeben hat.
Das bedeutet NICHT, das man es auch merkt.
Niemals, ich glaube auch nicht, das ein Gericht sich jemals mit dem Handyabomüll in einem Urteil befasst hat.Aber vor Gericht hat es bestand.