Antidialer
Frisch registriert
Irgendwie hat wohl auch jemand beschlossen, dass ich mich mal mit diesen Typen anlegen soll…
Das besondere: Ich habe mich bei denen nicht angemeldet. Hier der E-Mail Schriftwechsel der letzten 2 Wochen!!!
Gegen eine Wand zu reden ist sinnvoller. Es zeigt sich aber schon aus dem Schriftwechsel heraus, das die Damen und Herren nichts in der Hand haben und beweistechnisch völlig nackt dastehen. Wer ein bisschen Spaß haben will, kann sich gerne auf einen Schriftwechsel mit denen einlassen (er soll aber keine sinnvollen Antworten erwarten), alle anderen sollten die hochgeistigen Ergüsse dieser Supportabteilung mit ruhigem Gewissen dem elektronischen Papierkorb ihres Rechners überlassen.
Support:
Sehr geehrter Herr Antidialer,
wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und sind überzeugt davon, dass Sie mit unserer Dienstleistung aus der Bestellung vom 2007-02-08 für den lebensprog -Test sehr zufrieden sein werden.
Wir erlauben uns, Ihnen für die Bereitstellung unserer Dienstleistung ein Entgelt in Höhe von 59,00 Euro in Rechnung zu stellen.
Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 59,00 Euro innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto:
Zahlungsempfänger:
Kontonummer:
Bankleitzahl:
Kreditinstitut:
Verwendungszweck:
Betrag: 59,00 Euro
Ich:
Wie kommen sie auf die kühne Idee, das ich mich bei ihrem zweifelhaften Service angemeldet habe???
Support:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor Sie sich anmelden, werden Ihnen unter der Anmeldemaske sowie in den AGB Ihr Widerrufsrecht und die Kosten erläutert. Genauso werden Sie auch darauf hingewiesen, dass Ihr Widerrufsrecht von 14 Tagen erlischt, sobald der Test GESTARTET wurde.
Zudem konnten Sie in den AGB, die Sie ja gelesen und akzeptiert haben, sehr gut lesen, dass 59 Euro einmalig zu leisten sind.
Daher müssen wir Sie bitten die offene Rechnung zu begleichen.
Ein Auszug aus unseren AGB:
6. Pflichten des Nutzers, Preise, Zahlungsbedingungen Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgelts von 59,00 ¤ verpflichtet. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter Abbedingung von §614, BGB, sofort mit Vertragsschluss fällig. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt. Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungsstellung.
Ich:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Amtsgericht München (dessen Urteil sie mittlerweile sicher kennen) meint zu Webseiten wie ihrer:
"Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei."
http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070219 - Lebenserwartung/070219 - Lebenserwartung.htm
Zudem darf ich anmerken, das ich mich zu keiner Zeit für ihnen dubiosen Dienst angemeldet habe. Ich darf sie auch darauf hinweisen, das sie sich in der Beweispflicht befinden!
Support
Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor Sie sich anmelden, werden Ihnen unter der Anmeldemaske sowie in den AGB Ihr Widerrufsrecht und die Kosten erläutert. Genauso werden Sie auch darauf hingewiesen, dass Ihr Widerrufsrecht von 14 Tagen erlischt, sobald der Test GESTARTET wurde.
Zudem konnten Sie in den AGB, die Sie ja gelesen und akzeptiert haben, sehr gut lesen, dass 59 Euro einmalig zu leisten sind.
Daher müssen wir Sie bitten die offene Rechnung zu begleichen.
Ein Auszug aus unseren AGB:
6. Pflichten des Nutzers, Preise, Zahlungsbedingungen Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgelts von 59,00 ¤ verpflichtet. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter Abbedingung von §614, BGB, sofort mit Vertragsschluss fällig. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt. Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungsstellung.
Ich
Wird es ihnen nicht langweilig, immer die gleichen Texte zu verschicken?
Noch mal langsam zum Mitmeißeln für die weniger Bemittelten:
ICH HABE MICH AUF IHRER DUBIOSEN SEITE NICHT ANGEMELDET!!!
Ist es jetzt zu ihnen durchgedrungen?
Support:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihre Daten missbraucht wurden, erstatten Sie bitte bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. In weiterer Folge wird sich die Polizei mit uns in Verbindung setzen.
Wir werden der Behörde anschließend alle bei uns angegebenen Daten bekannt geben. Darunter befindet sich auch die IP-Adresse des Täters, mit der eruiert werden kann, von wo und besonders wer sich mit Ihren Daten angemeldet hat.
Ich
Bin ich ihr Buttler??
Da sie der Meinung sind, eine angebliche Forderung gegen wen auch immer zu haben, sind sie als Geschädigte zu betrachten. Das stellen einer Strafanzeige ist also nicht meine, sondern ihre Aufgabe! Da sie bei der Gestaltung ihrer Webseite allerdings nichts unternommen
haben, um Falscheingaben zu verhindern oder zu erschweren (nicht einmal zu einem E-Mail gestützten Freischaltsystem, wie es heute selbst bei der einfachsten Webforen Software Standard ist, hat es gereicht) und ihre unfreiwilligen Kunden über die angebliche Kostenpflichtigkeit im Dunkeln lassen, ist es zweifelhaft, ob hier überhaupt eine Straftat besteht.
Da ich mich nicht als Geschädigter sehen kann (zumindest nicht durch unbekannt, wenn dann eher durch ihr Unternehmen), habe ich auch keine Veranlassung, meine kostbare Zeit mit einer Strafanzeige gegen unbekannt zu verschwenden.
Support:
Sehr geehrter Herr Antidialer,
wir haben Ihre e-Mail zur Kenntnis genommen, bestehen jedoch weiterhin auf unserer Forderung und werden Sie somit auch künftig anmahnen.
Falls Sie nicht reagieren, sehen wir uns leider gezwungen die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen zu übergeben.
Ich
Selbstverständlich können sie die Sache gerne ihrem Inkassobüro übertragen.
Wie viele ihrer Inkassobüros oder Mahnanwälte muss ich denn verschleißen, ehe sie begriffen haben, dass sie bei mir mit ihrer nicht existenten Forderung auf Granit beißen?
Gerne darf ich sie daran erinnern, dass sie sich sowohl für den angeblichen Vertragsabschluss wie auch für den angeblichen Vertragspartner in der Beweispflicht befinden. Ich habe mich auf ihrer zweifelhaften Seite nicht angemeldet und sehe daher ihre Forderung als nicht existent an. Dementsprechend werde ich auch keine Zahlung leisten. Da werden ihnen auch keine Inkassobüros weiterhelfen, diese werden sich sämtlichst die Zähne an mir ausbeißen.
Da es auf ihrer Webseite keine Prüfung der eingegebenen Daten und nicht einmal eine E-Mail Überprüfung gibt (z.B. per Bestätigungslink, wie es
mittlerweile die einfachste Forensoftware bietet) und ihre Webseite ihre „Kunden“ gezielt über die Kosten im Unklaren lässt, habe ich schon grundsätzlich begründete Zweifel, ob überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Das Amtsgericht München jedenfalls urteilte auf diese Frage mit einem klaren NEIN!
Als nächstes stellt sich die Frage, wie sie überhaupt nachweisen wollen, wer sich mit meinen Daten (die Dank E-Bay und Amazon Marketplace einer
Vielzahl von Personen bekannt sind) angemeldet hat. Die einzige Spur ist hier die IP Adresse, welche sie hoffentlich mitgeloggt haben. Leider speichert der wichtigste Provider Deutschlands IP Adressen nur noch 7 Tage. Diese Zeitspanne ist längst abgelaufen. Sofern die Anmeldende Person nicht einen der kleineren Provider mit längerer Speicherfrist benutzt, stehen sie schon jetzt beweistechnisch völlig nackt da. Eine Zuordnung IP Adresse zu Nutzer ist nach Löschung der Verbindungsdaten nicht mehr möglich.
Ich würde ihnen daher dringend raten, sich nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen. Sowie ich etwas Handfesteres als E-Mails in den Händen habe (zum Beispiel das erste Mahnschreiben ihres Inkassobüros, das ich sehnsüchtig erwarte) ergeht ohne weiterer Verzug negative Feststellungsklage. Da sie keinen Beweis haben, wer die Anmeldung vorgenommen hat, habe ich keinerlei Zweifel am Ausgang der Klage. Daneben bin ich überzeugt davon, dass weitere negative Urteile ihr Geschäftsmodel wie ein Kartenhaus zusammenstürzen lassen. Schon das allein macht eine negative Feststellungsklage zu einer sehr erfreulichen Angelegenheit.
Support:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihre Daten missbraucht wurden, erstatten Sie bitte bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. In weiterer Folge wird sich die Polizei mit uns in Verbindung setzen.
Wir werden der Behörde anschließend alle bei uns angegebenen Daten bekannt geben. Darunter befindet sich auch die IP-Adresse des Täters, mit der eruiert werden kann, von wo und besonders wer sich mit Ihren Daten angemeldet hat.
Ich
Gehen ihnen langsam die Textbausteine aus, dass sie immer dieselben Texte schicken?
Ich habe ihnen schon erklärt, dass ich kein Geschädigter bin und deswegen auch keine Anzeige erstatten werde.
Noch mal in Kurzform, damit es auch der letzte versteht:
- ich habe keinen Vertrag mit ihnen abgeschlossen und werde daher keine Zahlung leisten
- ich bin nicht der Geschädigte, werde daher auch keine Anzeige erstatten
Ist das jetzt klar geworden?
Support:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Ihre e-Mail zur Kenntnis genommen, bestehen jedoch weiterhin auf unserer Forderung und werden Sie somit auch künftig anmahnen.
Falls Sie nicht reagieren, sehen wir uns leider gezwungen die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen zu übergeben.
Ich
sie kommen mir langsam vor wie eine Schallplatte, die einen Sprung hat. Ständig die selbe Leier…
Noch mal extra für sie:
- ich habe mich auf ihrer Seite nicht angemeldet
- ich werde keine Anzeige erstatten, da ich nicht geschädigt bin
- das Erstatten einer Strafanzeige obliegt ihnen
- ich werde keine Zahlung leisten
- sämtliche Inkassoversuche sind zwecklos, ich bin gegen jede Art von Inkasso- oder Anwaltsdruck grundsätzlich immun
- egal auf welche IP Adresse sie sich berufen wollen, diese ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr zuzuordnen und damit völlig nutzlos
- sie stehen damit komplett ohne jeden Beweis da
Wie viele ihrer Inkassounternehmen darf ich denn verschleißen, ehe auch sie das begriffen haben? Auch für eine gerichtliche Klärung stehe ich ihnen gerne zur Verfügung
Das besondere: Ich habe mich bei denen nicht angemeldet. Hier der E-Mail Schriftwechsel der letzten 2 Wochen!!!
Gegen eine Wand zu reden ist sinnvoller. Es zeigt sich aber schon aus dem Schriftwechsel heraus, das die Damen und Herren nichts in der Hand haben und beweistechnisch völlig nackt dastehen. Wer ein bisschen Spaß haben will, kann sich gerne auf einen Schriftwechsel mit denen einlassen (er soll aber keine sinnvollen Antworten erwarten), alle anderen sollten die hochgeistigen Ergüsse dieser Supportabteilung mit ruhigem Gewissen dem elektronischen Papierkorb ihres Rechners überlassen.
Support:
Sehr geehrter Herr Antidialer,
wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und sind überzeugt davon, dass Sie mit unserer Dienstleistung aus der Bestellung vom 2007-02-08 für den lebensprog -Test sehr zufrieden sein werden.
Wir erlauben uns, Ihnen für die Bereitstellung unserer Dienstleistung ein Entgelt in Höhe von 59,00 Euro in Rechnung zu stellen.
Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 59,00 Euro innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto:
Zahlungsempfänger:
Kontonummer:
Bankleitzahl:
Kreditinstitut:
Verwendungszweck:
Betrag: 59,00 Euro
Ich:
Wie kommen sie auf die kühne Idee, das ich mich bei ihrem zweifelhaften Service angemeldet habe???
Support:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor Sie sich anmelden, werden Ihnen unter der Anmeldemaske sowie in den AGB Ihr Widerrufsrecht und die Kosten erläutert. Genauso werden Sie auch darauf hingewiesen, dass Ihr Widerrufsrecht von 14 Tagen erlischt, sobald der Test GESTARTET wurde.
Zudem konnten Sie in den AGB, die Sie ja gelesen und akzeptiert haben, sehr gut lesen, dass 59 Euro einmalig zu leisten sind.
Daher müssen wir Sie bitten die offene Rechnung zu begleichen.
Ein Auszug aus unseren AGB:
6. Pflichten des Nutzers, Preise, Zahlungsbedingungen Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgelts von 59,00 ¤ verpflichtet. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter Abbedingung von §614, BGB, sofort mit Vertragsschluss fällig. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt. Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungsstellung.
Ich:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Amtsgericht München (dessen Urteil sie mittlerweile sicher kennen) meint zu Webseiten wie ihrer:
"Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei."
http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070219 - Lebenserwartung/070219 - Lebenserwartung.htm
Zudem darf ich anmerken, das ich mich zu keiner Zeit für ihnen dubiosen Dienst angemeldet habe. Ich darf sie auch darauf hinweisen, das sie sich in der Beweispflicht befinden!
Support
Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor Sie sich anmelden, werden Ihnen unter der Anmeldemaske sowie in den AGB Ihr Widerrufsrecht und die Kosten erläutert. Genauso werden Sie auch darauf hingewiesen, dass Ihr Widerrufsrecht von 14 Tagen erlischt, sobald der Test GESTARTET wurde.
Zudem konnten Sie in den AGB, die Sie ja gelesen und akzeptiert haben, sehr gut lesen, dass 59 Euro einmalig zu leisten sind.
Daher müssen wir Sie bitten die offene Rechnung zu begleichen.
Ein Auszug aus unseren AGB:
6. Pflichten des Nutzers, Preise, Zahlungsbedingungen Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgelts von 59,00 ¤ verpflichtet. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter Abbedingung von §614, BGB, sofort mit Vertragsschluss fällig. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt. Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungsstellung.
Ich
Wird es ihnen nicht langweilig, immer die gleichen Texte zu verschicken?
Noch mal langsam zum Mitmeißeln für die weniger Bemittelten:
ICH HABE MICH AUF IHRER DUBIOSEN SEITE NICHT ANGEMELDET!!!
Ist es jetzt zu ihnen durchgedrungen?
Support:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihre Daten missbraucht wurden, erstatten Sie bitte bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. In weiterer Folge wird sich die Polizei mit uns in Verbindung setzen.
Wir werden der Behörde anschließend alle bei uns angegebenen Daten bekannt geben. Darunter befindet sich auch die IP-Adresse des Täters, mit der eruiert werden kann, von wo und besonders wer sich mit Ihren Daten angemeldet hat.
Ich
Bin ich ihr Buttler??
Da sie der Meinung sind, eine angebliche Forderung gegen wen auch immer zu haben, sind sie als Geschädigte zu betrachten. Das stellen einer Strafanzeige ist also nicht meine, sondern ihre Aufgabe! Da sie bei der Gestaltung ihrer Webseite allerdings nichts unternommen
haben, um Falscheingaben zu verhindern oder zu erschweren (nicht einmal zu einem E-Mail gestützten Freischaltsystem, wie es heute selbst bei der einfachsten Webforen Software Standard ist, hat es gereicht) und ihre unfreiwilligen Kunden über die angebliche Kostenpflichtigkeit im Dunkeln lassen, ist es zweifelhaft, ob hier überhaupt eine Straftat besteht.
Da ich mich nicht als Geschädigter sehen kann (zumindest nicht durch unbekannt, wenn dann eher durch ihr Unternehmen), habe ich auch keine Veranlassung, meine kostbare Zeit mit einer Strafanzeige gegen unbekannt zu verschwenden.
Support:
Sehr geehrter Herr Antidialer,
wir haben Ihre e-Mail zur Kenntnis genommen, bestehen jedoch weiterhin auf unserer Forderung und werden Sie somit auch künftig anmahnen.
Falls Sie nicht reagieren, sehen wir uns leider gezwungen die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen zu übergeben.
Ich
Selbstverständlich können sie die Sache gerne ihrem Inkassobüro übertragen.
Wie viele ihrer Inkassobüros oder Mahnanwälte muss ich denn verschleißen, ehe sie begriffen haben, dass sie bei mir mit ihrer nicht existenten Forderung auf Granit beißen?
Gerne darf ich sie daran erinnern, dass sie sich sowohl für den angeblichen Vertragsabschluss wie auch für den angeblichen Vertragspartner in der Beweispflicht befinden. Ich habe mich auf ihrer zweifelhaften Seite nicht angemeldet und sehe daher ihre Forderung als nicht existent an. Dementsprechend werde ich auch keine Zahlung leisten. Da werden ihnen auch keine Inkassobüros weiterhelfen, diese werden sich sämtlichst die Zähne an mir ausbeißen.
Da es auf ihrer Webseite keine Prüfung der eingegebenen Daten und nicht einmal eine E-Mail Überprüfung gibt (z.B. per Bestätigungslink, wie es
mittlerweile die einfachste Forensoftware bietet) und ihre Webseite ihre „Kunden“ gezielt über die Kosten im Unklaren lässt, habe ich schon grundsätzlich begründete Zweifel, ob überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Das Amtsgericht München jedenfalls urteilte auf diese Frage mit einem klaren NEIN!
Als nächstes stellt sich die Frage, wie sie überhaupt nachweisen wollen, wer sich mit meinen Daten (die Dank E-Bay und Amazon Marketplace einer
Vielzahl von Personen bekannt sind) angemeldet hat. Die einzige Spur ist hier die IP Adresse, welche sie hoffentlich mitgeloggt haben. Leider speichert der wichtigste Provider Deutschlands IP Adressen nur noch 7 Tage. Diese Zeitspanne ist längst abgelaufen. Sofern die Anmeldende Person nicht einen der kleineren Provider mit längerer Speicherfrist benutzt, stehen sie schon jetzt beweistechnisch völlig nackt da. Eine Zuordnung IP Adresse zu Nutzer ist nach Löschung der Verbindungsdaten nicht mehr möglich.
Ich würde ihnen daher dringend raten, sich nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen. Sowie ich etwas Handfesteres als E-Mails in den Händen habe (zum Beispiel das erste Mahnschreiben ihres Inkassobüros, das ich sehnsüchtig erwarte) ergeht ohne weiterer Verzug negative Feststellungsklage. Da sie keinen Beweis haben, wer die Anmeldung vorgenommen hat, habe ich keinerlei Zweifel am Ausgang der Klage. Daneben bin ich überzeugt davon, dass weitere negative Urteile ihr Geschäftsmodel wie ein Kartenhaus zusammenstürzen lassen. Schon das allein macht eine negative Feststellungsklage zu einer sehr erfreulichen Angelegenheit.
Support:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihre Daten missbraucht wurden, erstatten Sie bitte bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. In weiterer Folge wird sich die Polizei mit uns in Verbindung setzen.
Wir werden der Behörde anschließend alle bei uns angegebenen Daten bekannt geben. Darunter befindet sich auch die IP-Adresse des Täters, mit der eruiert werden kann, von wo und besonders wer sich mit Ihren Daten angemeldet hat.
Ich
Gehen ihnen langsam die Textbausteine aus, dass sie immer dieselben Texte schicken?
Ich habe ihnen schon erklärt, dass ich kein Geschädigter bin und deswegen auch keine Anzeige erstatten werde.
Noch mal in Kurzform, damit es auch der letzte versteht:
- ich habe keinen Vertrag mit ihnen abgeschlossen und werde daher keine Zahlung leisten
- ich bin nicht der Geschädigte, werde daher auch keine Anzeige erstatten
Ist das jetzt klar geworden?
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wir haben Ihre e-Mail zur Kenntnis genommen, bestehen jedoch weiterhin auf unserer Forderung und werden Sie somit auch künftig anmahnen.
Falls Sie nicht reagieren, sehen wir uns leider gezwungen die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen zu übergeben.
Ich
sie kommen mir langsam vor wie eine Schallplatte, die einen Sprung hat. Ständig die selbe Leier…
Noch mal extra für sie:
- ich habe mich auf ihrer Seite nicht angemeldet
- ich werde keine Anzeige erstatten, da ich nicht geschädigt bin
- das Erstatten einer Strafanzeige obliegt ihnen
- ich werde keine Zahlung leisten
- sämtliche Inkassoversuche sind zwecklos, ich bin gegen jede Art von Inkasso- oder Anwaltsdruck grundsätzlich immun
- egal auf welche IP Adresse sie sich berufen wollen, diese ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr zuzuordnen und damit völlig nutzlos
- sie stehen damit komplett ohne jeden Beweis da
Wie viele ihrer Inkassounternehmen darf ich denn verschleißen, ehe auch sie das begriffen haben? Auch für eine gerichtliche Klärung stehe ich ihnen gerne zur Verfügung