AW: Absurd/kafkaesker Mailverkehr mit den Betreibern von Lebensprognose-Test
Die können offenbar nicht genug bekommen. Gestern kam die letzte Mahnung, garniert mit den üblichen Drohungen. Zeit, mal mit etwas größerem Kaliber zurückzuschießen, ehe ich mir dann das Inkasso vornehme.
----------------------Update 08.04.2007----------------------------
Support:
Sehr geehrter Herr Antidialer,
Sie haben unseren Service bestellt, den offenen Rechnungsbetrag jedoch noch immer nicht beglichen. Während der Anmeldung haben Sie uns explizit bestätigt, dass Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt sind. Über die Vertragsbedingungen und die anfallenden Kosten waren Sie entsprechend informiert.
Trotz der Rechnung vom 2007-02-27 und der 1. Mahnung vom 2007-03-28 haben Sie noch nicht reagiert.
Da Sie mit Ihrer Bestellung / Registrierung vom 2007-02-08 17:12:16 mit der IP 64.246.18.83 einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, sind wir berechtigt die Forderung unter Umständen gerichtlich geltend zu machen.
Laut unseren Unterlagen wurden bei Ihrer Registrierung falsche Daten angegeben. Folgende Angaben liegen uns vor:
Herr Antidialer
****
****
Deutschland
Geburtstag: 1934-08-11
Bitte teilen Sie uns die korrekten Daten umgehend mit.
Wir erwarten innerhalb der nächsten 7 Tage eine Reaktion Ihrerseits, ansonsten müssen wir von einem Betrugsdelikt ausgehen und gegebenenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten.
Folgende gespeicherte Daten können wir den Ermittlungsbehörden vorlegen:
- Registriert am 2007-02-08 17:12:16 mit der IP 64.246.18.83
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Da wir keinerlei Interesse haben, gegen Sie weitere Schritte einzuleiten, geben wir Ihnen nun letztmalig die Chance, den offenen Rechnungsbetrag innerhalb der nächsten 10 Tage auf folgendes Konto einzuzahlen:
Betrag: 59,00 Euro - Rechnung vom 2007-02-27
Mahngebühr: 3,50 Euro - Gebühren 2. Mahnung
Bereits bezahlt: 0,00 Euro
Zahlungsempfänger: Zentrale Abrechnung I / Internetservice
Kontonummer: ********
Bankleitzahl: *******
Kreditinstitut: *******
Verwendungszweck: *********
offener Betrag: 62,50 Euro
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IBAN: DE05 5001 0111 1593 ****
SWIFT-BIC: ESSEDE5****
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Sollte die Zahlung nicht fristgemäß bei uns eingehen, werden wir den Fall prüfen und gegenenfalls oben genannte Schritte einleiten.
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie mit absoluter Sicherheit sagen können, dass Sie Ihre Daten niemals auf der oben genannten Internetseite eingetragen haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Die gegen Sie geltend gemachte Forderung wird in diesem Fall als hinfällig betrachtet. Jedoch bitten wir Sie, eine Strafanzeige gegen Unbekannt, mit Hilfe der bei der Anmeldung übermittelten IP-Adresse, zu erstatten.
Wenn sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellt, dass doch Sie der Nutzer oben genannter IP-Adresse waren, haben Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in einem solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich des Gesamtbetrages bestehen.
Sollten Sie den Betrag bereits angewiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Service-Center.
Ich:
Sind sie wirklich so begriffsstutzig?
Noch mal langsam zum Mitmeißeln, auch wenn ich langsam die Hoffnung aufgebe, dass sie es jemals begreifen werden:
- ich habe keinen Vertrag mit ihnen abgeschlossen
- ich bin nicht geschädigt, daher werde ich auch keine Strafanzeige erstatten
- ihre mitgeloggte IP ist völlig wertlos (Texas, USA)
- ich werde keine Zahlung leisten
- sämtliche Drohungen oder Inkassoversuche sind grundsätzlich aussichtslos.
Ihre Drohungen finde ich besonders lustig. Meine Adresse ist nicht ganz korrekt (die Schreiben ihres Inkassobüros sollten aber dennoch ohne Probleme ankommen, für meine Unterhaltung ist also auch weiterhin gesorgt) und mein Geburtsdatum ist komplett falsch. Allerdings werde ich mich hüten, ihnen meine echten Daten zu Verfügung zu stellen. Meine komplette Anschrift können sie meinem ersten Antwortschreiben an ihr Inkassobüro entnehmen.
Da ihre Rechtskenntnisse offenbar genau so gehaltvoll sind wie ihre Möchtegern Forderung, gestatte ich mir, ihnen mal etwas Nachhilfe in Rechtskunde zu gewähren:
Betrug ist die am schwersten nachzuweisende Straftat überhaupt und setzt eine Schädigungsabsicht voraus. ihre Seite ist allerdings grundsätzlich so gestaltet, das dem Nutzer der Eindruck eines kostenlosen Dienstes vorgegaukelt wird (was natürlich beabsichtigt ist, da kaum jemand freiwillig bereit sein dürfte, 59 Euro für einen komplett wertlosen Test zu zahlen). Die Kostenpflichtigkeit ist lediglich klein am untersten Ende der Seite und tief in den AGBs versteckt und bei einer Anmeldung dadurch nicht wahrnehmbar. Durch ihre Versuche, die Kostenpflichtigkeit so weit wie irgend möglich zu verschleiern, ist keine Möglichkeit gegeben, einem Nutzer ihrer Seite wegen der Eingabe falscher Daten Betrug nachzuweisen, da hier eine Schädigungsabsicht in keinem Fall nachweisbar ist. Daneben unternehmen sie als Betreiber nichts, um die Eingabe falscher Daten in irgendeiner Weise zu verhindern. Es findet keine Überprüfung der eingegebenen Daten statt, nicht einmal die E-Mail Adresse wird mittels eines Bestätigungslinks validiert. ihr System ist offen wie ein Scheunentor für jede Art von Missbrauch.
In Interpretation des Beschlusses des LG Ulm vom 04.11.2005, GZ: 2Qs2099/04 scheiden beim Eintragen fremder oder Nonsensdaten in ein offenes Zahlungssystem Betrug oder Computerbetrug nach § 263, 263a StGB als Straftatbestand grundsätzlich aus, da es an den erforderlichen Tatbestandsmerkmalen mangelt.
Wünschen sie die Eingabe fehlerfreier Daten, so ist es ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass niemand falsche Daten eingeben kann. Das kann z.B. über eine nachträgliche Prüfung der eingegebenen Daten geschehen. Wie dies zu lösen ist, können sie gerne bei web.de oder Amazon (Stichwort Versand von Medien ohne Jugendfreigabe) erfragen. sie sollten sich grundsätzlich darüber im Klaren sein, dass sie beim Missbrauch fremder Daten als Mitstörer in Haftung genommen und ebenso auf Unterlassung verklagt werden können (siehe Urteil des OLG Brandenburg vom 16.11.2005, Aktenzeichen: 4 U 5/05).
Selbstverständlich beißen sie bei mir auch mit derartigen substanzlosen Drohungen auf Granit. Es besteht ja immer die Möglichkeit, dass sich ein übereifriger Staatsanwalt findet, der gegen mich Ermittlungen wegen Betrugs einleitet, um dann vor Gericht böse auf die Nase zu fallen. Dann würde ihre ganze schöne Drohkulisse wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen. Daher haben sie natürlich nie die Absicht, jemals gegen einen Betroffenen Strafanzeige zu erstatten, genau so, wie sie nie gegen einen ihrer unfreiwilligen Kunden vor Gericht ziehen würden. Das könnte ja ihr ganzes schönes Geschäftsmodel in Gefahr bringen.
Oder wünschen sie wirklich eine gerichtliche Klärung, wo sie sich doch für berechtigt halten, die angebliche Forderung gerichtlich geltend machen zu können? Probieren sie es doch mit mir mal aus. sie werden in mir einen äußert dankbaren Beklagten finden, auch wenn das Urteil sicher nicht ihren Erwartungen entsprechen wird.
Kommen wir jetzt zu den straf- und zivilrechtlichen Punkten ihres Vorgehens:
sie versuchen fortgesetzt, eine nicht existente Forderung (ihre angeblich so beweiskräftige IP Adresse führt direkt in die USA) mit haltlosen Drohungen einzutreiben, obwohl ich ihnen mehrfach fundiert dargelegt habe, das kein rechtsgültiger Vertrag und demnach auch keine Forderung existiert. Bei weiteren Beitreibungsversuchen sehe ich hier Verdachtsmomente für Nötigung (§ 240 StGB) und Geldwäsche (§ 261 StGB). Als treuer rechtschaffener Staatsbürger werde ich dann meinen Verdacht bei den zuständigen Behörden zur Anzeige bringen müssen (Strafanzeige und Strafantrag unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten). Die Strafanzeige wird sich dabei sowohl gegen ihr Unternehmen (Nötigung, Geldwäsche) wie auch gegen alle daran beteiligten Unternehmen wie Inkassobüros, Mahnanwälte und Kreditinstitute (Beihilfe zur Geldwäsche) richten. Zusätzlich werde ich per Unterlassungsklage dafür sorgen, dass meine persönlichen Daten zukünftig nicht mehr durch ihr Unternehmen missbraucht werden können. Sie werden sich per Unterlassungserklärung bei Meidung einer Vertragsstrafe dazu verpflichten dürfen, dass sich zukünftig niemand mehr mit meinen persönlichen Daten bei ihrem Unternehmen anmelden kann.
Weil heute Ostern ist, gebe ich ihnen hiermit letztmalig die Gelegenheit, innerhalb der nächsten 10 Tage rechtsverbindlich den kompletten Forderungsverzicht zu erklären (Forderungsverzicht aus Kulanzgründen werde ich nicht anerkennen), und so zwar blamiert, aber ohne weitere straf- und zivilrechtlichen Folgen aus dieser Angelegenheit herauszukommen. Andernfalls dürfen sie mit der vollständigen straf- und zivilrechtlichen Würdigung ihres Vorgehens rechnen. Wenn sie bis jetzt noch nicht mitbekommen haben, mit wem sie sich anlegen, dann ist das ihr Problem.