Antidialer
Frisch registriert
AW: Absurd/kafkaesker Mailverkehr mit den Betreibern von Lebensprognose-Test
----------------------Update 30.04.2007---------------------------
Support
Sehr geehrter Herr Antidialer,
Sie haben sich am 2007-02-08 mit der eMail-Adresse "[email protected]" und Ihrer IP-Adresse 64.246.18.83 im Internet auf der Webseite lebensprognose.net angemeldet und haben die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen akzeptiert. Aus dem dadurch zustande gekommenen Vertrag ergibt sich eine Forderung in Höhe von 59,00 Euro.
Eine Postzustellung haben wir aufgrund Ihrer falschen Angaben vom 2007-04 07 nicht erwirken können, weshalb Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt wird. Da bis heute keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung erfolgte, ist zu vermuten, dass bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht bestand, sich den Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung zu verschaffen, ohne deren Entgelt bezahlen zu wollen.
Nach § 263 StGB stellt dies einen Betrugstatbestand dar und ist strafbar!
Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen Gesamtbetrag von 62,50 Euro bis spätestens zum 04.05.2007 zu entrichten.
Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag auf das unten stehende Konto:
Zahlungsempfänger: Zentrale Abrechnung I / Internetservice
Kontonummer: *******
Bankleitzahl: *******
Kreditinstitut: Volksbank
Verwendungszweck: LEPRO-********
Restbetrag: 62,50 Euro
------------------------------------------------
IBAN: DE50 5059 2200xxx
SWIFT-BIC: GENODE51DRE
------------------------------------------------
Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingehen, werden wir ein Ermittlungsverfahren einleiten und den Vorgang umgehend der zuständigen Staatsanwaltschaft übermitteln.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass hierdurch weitere Kosten entstehen werden, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Ich
Na, immer noch nicht begriffen?
Ich habe mich am 2007-02-08 (soll vermutlich 08.02.2007 heißen, besorgen sie sich mal einen ordentlichen Programmierer, der weiß, wie man einen date Datentyp richtig formatiert) NICHT auf ihrer komischen Webseite angemeldet. Die vorgelegte IP Adresse gehört nach Housten, Texas (stellen sie sich vor, es gibt Leute, die mit einer IP etwas anfangen können und es nicht nötig haben, auf ihre substenzlosen Drohungen reinzufallen). Da zusätzlich ihre ganze Webseite so aufgebaut ist, dass mögliche Kunden über die Kostenpflichtigkeit des Angebotes absichtlich im Unklaren gelassen werden, kommt kein bindender Vertrag gemäß BGB zustande. Es fehlt hier grundsätzlich schon an jeder Voraussetzung für einen gültigen Vertragsabschluss, da der wichtigste Vertragsbestandteil (der Preis) für ihre unfreiwilligen Kunden praktisch nicht wahrnehmbar war. Eine versteckte Darstellung des Preises lediglich ganz unten am Seitenabschluss und in den AGBs genügt laut gefestigter Rechtssprechung (AG München, AZ 161 C 23695/06) keinesfalls zum Zustande kommen eines Vertrages!
Aus dem gleichen Grund ist auch jeder Versuch ihrerseits, sich bei einer Strafanzeige auf § 263 StGB berufen zu wollen, von vornherein aussichtslos. Betrug setzt immerhin Vorsatz voraus, da bei ihrer Webseite die Kostenpflichtigkeit allerdings gründlich verschleiert wird, ist Vorsatz unter keinen Umständen nachweisbar, ihre Strafanzeige würde daher (sofern sie überhaupt jemals gestellt wird) eh eingestellt. Und selbst wenn nicht: Wen bitte möchte denn der Staatsanwalt verklagen? Ihre angeblich mitgeloggte IP führt nach Texas / USA. Selbst bei einer normalen IP Adresse wäre jetzt die Speicherfrist des Providers bereits abgelaufen, so das es niemanden mehr möglich ist, die zur IP gehörende Teilnehmeradresse herauszufinden. Egal ob bei Strafanzeige oder Prozess, sie stehen komplett ohne Beweismittel da!
Auf eine Überweisung von mir können sie selbstverständlich weiterhin warten, bis die Hölle zufriert!
Ich bin natürlich untröstlich, dass ihre Briefzustellung nicht eingetroffen ist. Beauftragen sie doch einfach eine Detektei mit der Adressermittlung. Ich wäre zutiefst enttäuscht, wenn sich ihr Inkassobüro nicht melden würde, um sich seinen Satz warme Ohren von mir abzuholen. Daneben sollten sie mal etwas Zeit in die Pflege ihrer Datenbanken investieren. Entgegen ihrer Behauptung haben sie übrigens am 2007-04-07 (07.04.2007) keine E-Mail von mir mit irgendwelchen Angaben erhalten.
Zu ihren sonstigen lustigen Drohungen: Selbstverständlich werden sie kein Ermittlungsverfahren einleiten, das ist Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft (falls die auf sie reinfallen sollte). Wie dadurch weitere Kosten für mich entstehen sollen, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Sie haben bisher keinen Cent von mir gesehen und werden auch in Zukunft nicht einen Cent von mir zu sehen bekommen. Da helfen ihnen weder Drohungen noch Inkassobüros. Aber sie können es gerne weiter versuchen, ihre Mails sind lustiger als die beste Comedy Show.
PS: Bitte vergessen sie nicht, ihr Inkassobüro auf die AGBs meines Briefkastens hinzuweisen, die ihnen nachweislich am 28.03.2007 zugegangen sind.
----------------------Update 30.04.2007---------------------------
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Sehr geehrter Herr Antidialer,
Sie haben sich am 2007-02-08 mit der eMail-Adresse "[email protected]" und Ihrer IP-Adresse 64.246.18.83 im Internet auf der Webseite lebensprognose.net angemeldet und haben die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen akzeptiert. Aus dem dadurch zustande gekommenen Vertrag ergibt sich eine Forderung in Höhe von 59,00 Euro.
Eine Postzustellung haben wir aufgrund Ihrer falschen Angaben vom 2007-04 07 nicht erwirken können, weshalb Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt wird. Da bis heute keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung erfolgte, ist zu vermuten, dass bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht bestand, sich den Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung zu verschaffen, ohne deren Entgelt bezahlen zu wollen.
Nach § 263 StGB stellt dies einen Betrugstatbestand dar und ist strafbar!
Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen Gesamtbetrag von 62,50 Euro bis spätestens zum 04.05.2007 zu entrichten.
Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag auf das unten stehende Konto:
Zahlungsempfänger: Zentrale Abrechnung I / Internetservice
Kontonummer: *******
Bankleitzahl: *******
Kreditinstitut: Volksbank
Verwendungszweck: LEPRO-********
Restbetrag: 62,50 Euro
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IBAN: DE50 5059 2200xxx
SWIFT-BIC: GENODE51DRE
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Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingehen, werden wir ein Ermittlungsverfahren einleiten und den Vorgang umgehend der zuständigen Staatsanwaltschaft übermitteln.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass hierdurch weitere Kosten entstehen werden, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Ich
Na, immer noch nicht begriffen?
Ich habe mich am 2007-02-08 (soll vermutlich 08.02.2007 heißen, besorgen sie sich mal einen ordentlichen Programmierer, der weiß, wie man einen date Datentyp richtig formatiert) NICHT auf ihrer komischen Webseite angemeldet. Die vorgelegte IP Adresse gehört nach Housten, Texas (stellen sie sich vor, es gibt Leute, die mit einer IP etwas anfangen können und es nicht nötig haben, auf ihre substenzlosen Drohungen reinzufallen). Da zusätzlich ihre ganze Webseite so aufgebaut ist, dass mögliche Kunden über die Kostenpflichtigkeit des Angebotes absichtlich im Unklaren gelassen werden, kommt kein bindender Vertrag gemäß BGB zustande. Es fehlt hier grundsätzlich schon an jeder Voraussetzung für einen gültigen Vertragsabschluss, da der wichtigste Vertragsbestandteil (der Preis) für ihre unfreiwilligen Kunden praktisch nicht wahrnehmbar war. Eine versteckte Darstellung des Preises lediglich ganz unten am Seitenabschluss und in den AGBs genügt laut gefestigter Rechtssprechung (AG München, AZ 161 C 23695/06) keinesfalls zum Zustande kommen eines Vertrages!
Aus dem gleichen Grund ist auch jeder Versuch ihrerseits, sich bei einer Strafanzeige auf § 263 StGB berufen zu wollen, von vornherein aussichtslos. Betrug setzt immerhin Vorsatz voraus, da bei ihrer Webseite die Kostenpflichtigkeit allerdings gründlich verschleiert wird, ist Vorsatz unter keinen Umständen nachweisbar, ihre Strafanzeige würde daher (sofern sie überhaupt jemals gestellt wird) eh eingestellt. Und selbst wenn nicht: Wen bitte möchte denn der Staatsanwalt verklagen? Ihre angeblich mitgeloggte IP führt nach Texas / USA. Selbst bei einer normalen IP Adresse wäre jetzt die Speicherfrist des Providers bereits abgelaufen, so das es niemanden mehr möglich ist, die zur IP gehörende Teilnehmeradresse herauszufinden. Egal ob bei Strafanzeige oder Prozess, sie stehen komplett ohne Beweismittel da!
Auf eine Überweisung von mir können sie selbstverständlich weiterhin warten, bis die Hölle zufriert!
Ich bin natürlich untröstlich, dass ihre Briefzustellung nicht eingetroffen ist. Beauftragen sie doch einfach eine Detektei mit der Adressermittlung. Ich wäre zutiefst enttäuscht, wenn sich ihr Inkassobüro nicht melden würde, um sich seinen Satz warme Ohren von mir abzuholen. Daneben sollten sie mal etwas Zeit in die Pflege ihrer Datenbanken investieren. Entgegen ihrer Behauptung haben sie übrigens am 2007-04-07 (07.04.2007) keine E-Mail von mir mit irgendwelchen Angaben erhalten.
Zu ihren sonstigen lustigen Drohungen: Selbstverständlich werden sie kein Ermittlungsverfahren einleiten, das ist Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft (falls die auf sie reinfallen sollte). Wie dadurch weitere Kosten für mich entstehen sollen, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Sie haben bisher keinen Cent von mir gesehen und werden auch in Zukunft nicht einen Cent von mir zu sehen bekommen. Da helfen ihnen weder Drohungen noch Inkassobüros. Aber sie können es gerne weiter versuchen, ihre Mails sind lustiger als die beste Comedy Show.
PS: Bitte vergessen sie nicht, ihr Inkassobüro auf die AGBs meines Briefkastens hinzuweisen, die ihnen nachweislich am 28.03.2007 zugegangen sind.