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radi1984 schrieb:
aber die seite ist jetzt nicht mehr auf gratis oder kosetenlos aufgebaut.
Das hat auch seinen Grund! Lies´ doch > HIER < mal nach, welchen.

Wenn ich in Sascha´s Glaskugel gucke, dann sehe ich ein gaaanz böses Wort und deute schon mal, dass auch das Druckmittel im Rechnungsanhang "Erklärung zur Rechnung" bald einer Änderung obliegt.
 
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ich gebe dir ja recht ich wollte nur google bzw andere sucheiten in schutz nehmen.
 
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Moin Moin zusammen, wir sind auch auf die reingefallen, haben widersprochen ( so, wie es hier im forum steht! DANKE DANKE DANK!!! ) und warten mal ab. Erfreulicherweise haben sich die ganzen Seiten von denen geändert, sollte sicherlich für alle, die auf die alten Seiten reingefallen sind ein Hilfe sein in der Argumentation! Good luck Leute und lasst Euch nicht zum Zahlen drängen!
 
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Naja, Die Frage war auch nicht besser.
Zumindest war die Antwort genauso höflich.
Hast du eine bessere Antwort??
Dann rein damit und nicht nur dubiose beschwerden über andere Antworten.

Diese Nachricht spiegelt nur meine ganz persönliche Meinung wieder.
 
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Also im NEtzwelt Forum wurde einer von seinem Internetanbieter angerufen, das ein gewisser O[...] T[...] einer Anwaltskanzlei die bestätigung einer IP adresse haben wollte das sie zu einer gewissen Person gehört!
Meint hr die gehen jetzt doch weiter als bis zum Inkassobrief???

[Persönliche Daten gelöscht - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
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geh mal auf netzwelt.de

und auf die seite sms-.....

und mach dir selber ein bild von der sache!
 
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Tja, das ist ein Problem, insbesondere dann, wenn der Rechtsanwalt bei Firmen anfragt, zu deren Proxie die IP führt. Die ISP werden die Auskunft in der Regel nicht erteilen, das schrieb der Poster bei netzwelt auch:

Gegen SMS-Heute schrieb:
Hatten aber keinen Gerichtsbeschluss also hat T-Online meine Daten nicht hergegeben.
Euer Domi
Bei T-Online habe ich gerade eben mal angefragt - einen Beschluss braucht es zwar nicht, die Auskunft wird allerdings niemals an Privatpersonen oder Anwälte mit zivilem Interesse erteilt. Dafür in Frage kommen nur Starfverfolgungs- und andere Behörden, Verbraucherzentralen u. ä.
Was solls auch - gerade bei T-Online kann man sich mit einer bekannten Nutzerkennung von einem x-beliebigen Ort einwählen. Man benötigt den physikalischen Ursprung der Session und den kann nur die T-Com mit einem richterlichen Beschluss nach § 100 g,h StPO beauskunften. Außerdem klärt das noch lange nicht, wer tatsächlich die Anmeldung vollzogen hat. Einen Rechtfertigungsgrund findet man z. B. > HIER <.
 
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ja aber was ist wenn dort ein Lehrling oder so sitzt und sich dabei nix denkt! Und der gibt das einfach raus!

LAngsam krieg ich wieder das flattern!
Bist du eigentlich auch betroffen?
 
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Rapunzel025 schrieb:
ja aber was ist wenn dort ein Lehrling oder so sitzt und sich dabei nix denkt! Und der gibt das einfach raus!

LAngsam krieg ich wieder das flattern!

Was konkret ist eigentlich Dein Problem? Wenn über die IP der Anschlussinhaber festgestellt würde, heißt das nicht automatisch, dass eine vertragliche Vergütungspflicht besteht. Die Feststellung des Anschlussinhabers beweist noch nicht, wer die Daten in die Anmeldemaske eingegeben hat. Selbst wenn derjenige ermittelt wird, der die Daten eingegeben hat, besteht eine Vergütungspflicht nur dann, wenn die Anmeldung als Angebot zum Abschluss eines entgeltpflichtigen Vertrags verstanden werden durfte und der Vertrag nicht nicht unwirksam. Unwirksam könnte der Vertrag infolge Anfechtung, Widerruf oder Nichtgenehmigung der Eltern sein.

Ein Problem besteht nur dann, wenn Du das Angebot durchschaut hattest, Dich bewusst für eine kostenpflichtige Leistung angemeldet hast und Dich jetzt vor der Zahlung der Gegenleistung drücken möchtest. Bei der Lösung dieses Problems wird Dir hier aber niemand helfen.
 
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in der rechnung von meiner Freundinn war auch eine ip angegeben die angeblich gelogt worden ist. Nur diese hat vorne und hinten nicht gestimmt und war frei erfunden.
Ich denke mal das ist alles nur panik mache.
 
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radi1984 schrieb:
in der rechnung von meiner Freundinn war auch eine ip angegeben die angeblich gelogt worden ist. Nur diese hat vorne und hinten nicht gestimmt und war frei erfunden.
Wie jetzt, hast Du eine Rechnung und Deine Freundin auch? Habt ihr gleiche Interessen oder surft da einer wild an beiden Rechnern rum?

Die IP dürfte wohl stimmen. Dass sie keinem Provider zuzuordnen ist, den Du oder Deine Freundin nutzt, zeigt nur, dass die Anmeldung womöglich von ganz jemand anderem durchgeführt worden ist. Wer meinst Du erfindet womöglich IP-Adressen?
 
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Mein Sohn hat leider bezahlt, der hat mir nix davon gesagt, er ist aber auch schon über 18... tja....

Ich hab ihn dann aufgeklärt, dass er nicht hätte zahlen müssen. Ich habe ja sogar vom Anwalt schon den Brief gehabt, hätte bis am 25.3. einzahlen sollen. Vorher waren die auch ganz fix mit Mahnungen, nun ist nix mehr gekommen. Ich werde nun nochmal reinkopieren, was auf der vornamenseite drauf steht, dass man mit Kenntnis des Wiederrufsrecht 14 Tage Zeit hat.... dass ich das nun in Anspruch nehme. Oder ob ich jetzt besser einfach schweige????
 
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Na wenn bezahlt wurde, dann solltest Du die Sache auch nutzen. Ich glaube nirgendwo gelesen zu haben, dass Du die Daten nicht weitergeben darfst - also würde ich meinen gesamten Bekanntenkreis am Inhalt der Vornamenseite teilhaben lassen.

Problematisch wird es dann nächstes Jahr. Denn sollte es das Projekt bis dahin in dieser Form noch geben, dann wird man Dich/Deinen Sohn erneut zur Kasse bitten, da der vermeintliche Vertrag ja zwei Jahre läuft.
 
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Reducal schrieb:
Ich glaube nirgendwo gelesen zu haben, dass Du die Daten nicht weitergeben darfst
:lupe: ist es diesen Regelung:
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
...
2. Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen eventuellen Missbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er dem Dienstleister schriftlich oder telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat. Vorgenanntes gilt nicht, sofern der Zugriff wie auch der Missbrauch ohne Verschulden des Kunden erfolgt ist.
 
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Tja, dem Kunden obliegt nur der Schutz der unberechtigten Nutzung. Gibt er die Daten aber freiwillig weiter, dann ist die Nutzung mEn nicht mehr unberechtigt sondern ein anderer nutzt den Account durch die Weitergabe des Nutzungsrechtes, so zusagen stellvertretend für den vertraglich gebundenen Kunden. Die Bedingungen schließen die freiwillige Weitergabe der Daten mEn nicht aus. Andererseits würde das ja bedeuten, dass wenn Papa sich angemeldet hat, die Mama im kostbaren Content nicht stöbern dürfte. :scherzkeks:
 
Abo[edit]!! Hilfe!!

Hallo liebe Board-Benutzer,
habe heute eine Mahnung eines Anwaltes bekommen wegen nicht-bezahlten Rechnung von der Seite w*w...stellen-he***.com .
Habe angerufen und gefragt was das für eine Rechnung sei und dass ich mich nicht auf der gennannten Seite angemeldet habe. Ich fragte nach den Einlogdaten damit ich den Service wenigstens nutzen kann daraufhin sagt er es sei ein Vorkassengeschäft und ich erhalte erst nach Zahlung die Einlogdaten.

Anbei das Schreiben.
Bitte helft mir, was soll ich tun? Bin total verzweifelt :(

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