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Unregistriert schrieb:
hallo
ich würde jedem "opfer" raten,die rechnung zu zahlen.ich habe mir auch gedacht,dass ich das nicht zahlen werde.aber dann kam nach fast 2 monaten ein brief vom rechtsanwalt und es sind nochmal knapp 150 euro geworden.nun muss ich auf jeden fall zahlen,da ich nicht noch mehr ärger haben will.
mfg
Ja, genau so hätten es die Abzo... äh seriösen Geschäftsleute gerne.
Wenn dir ein Anwalt schreibt, du sollst aus dem Fenster springen, tust du das dann auch?
Bei mir wollte Intrum Justizia Inkasso auch fast 120 Euro für Profiwin eintreiben. Was haben sie bekommen? Einen netten Brief, dessen Schreiben mir ziemlichen Spaß gemacht hat, und eine ganze Reihe E Mails.
Mahnanwälte und Inkassounternehmen schreiben sehr viel, wenn der Tag lang ist. Und natürlich ist für derartige Leute auch die zweifelhafteste Forderung immer noch zu 100 % berechtigt und legetim (das versuchte Eintreiben einer ungerechtfertigten Forderung könnte ja durchaus auch als Geldwäche angesehen werden).
Nur weil ein Anwalt etwas geschrieben hat, heißt das noch lange nicht, das du zahlen musst. Zahlen musst du erst, wenn der Gerichtsvollzieher mit einem vollstreckbaren Titel vor der Tür steht. Diesen bekommt man allerdings nicht einfach mal so, sondern erst nach einem Gerichtsverfahren. Dort müssen die Brüder aber genauestens nachweisen, das du dich wirklich angemeldet hast und das du dir auch bewusst war, das du einen Vertrag abschließt. Bei einer Seite, die nur das Ziel hat, User über eine kostenpflichtigen Vertrag im unklaren zu lassen, dürfte das sehr schwer sein.
Auch ein gerichtlicher Mahnbescheid hat hier noch nichts zu bedeuten, das mahngericht prüft hier nicht, ob die Forderung zu Recht besteht.