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hallo
ich würde jedem "opfer" raten,die rechnung zu zahlen.ich habe mir auch gedacht,dass ich das nicht zahlen werde.aber dann kam nach fast 2 monaten ein brief vom rechtsanwalt und es sind nochmal knapp 150 euro geworden.nun muss ich auf jeden fall zahlen,da ich nicht noch mehr ärger haben will.
mfg
 
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Unregistriert schrieb:
aber dann kam nach fast 2 monaten ein brief vom rechtsanwalt und es sind nochmal knapp 150 euro geworden.nun muss ich auf jeden fall zahlen,da ich nicht noch mehr ärger haben will.

Wieso ist das mehr Ärger, wenn die einfach immer mehr verlangen?
Ich würde die Entscheidung, zu zahlen oder nicht zu zahlen nicht von der Höhe der angeblichen Forderung abhängig machen, sondern allein davon, ob die Forderung berechtigt ist.

Von Dir will jemand 10 EUR, auf die er keinen Anspruch hat. Die zahlst Du natürlich nicht. Nach ein paar Anwaltsschreiben will er plötzlich 230 EUR. Nach Deiner Logik musst Du die jetzt zahlen, weil Du ja sonst noch mehr Ärger bekommst???

:wall:
 
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rolf76 schrieb:
Nach Deiner Logik musst Du die jetzt zahlen, weil Du ja sonst noch mehr Ärger bekommst???
:wall:
Nicht aufregen, entweder sehr naiv oder ein "Mutlosmacher", alles schon gehabt.
"unregistrierte" posten oft Unfug

cp
 
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Unregistriert schrieb:
hallo
ich würde jedem "opfer" raten,die rechnung zu zahlen.ich habe mir auch gedacht,dass ich das nicht zahlen werde.aber dann kam nach fast 2 monaten ein brief vom rechtsanwalt und es sind nochmal knapp 150 euro geworden.nun muss ich auf jeden fall zahlen,da ich nicht noch mehr ärger haben will.
mfg

Ja, genau so hätten es die Abzo... äh seriösen Geschäftsleute gerne.

Wenn dir ein Anwalt schreibt, du sollst aus dem Fenster springen, tust du das dann auch?

Bei mir wollte Intrum Justizia Inkasso auch fast 120 Euro für Profiwin eintreiben. Was haben sie bekommen? Einen netten Brief, dessen Schreiben mir ziemlichen Spaß gemacht hat, und eine ganze Reihe E Mails.

Mahnanwälte und Inkassounternehmen schreiben sehr viel, wenn der Tag lang ist. Und natürlich ist für derartige Leute auch die zweifelhafteste Forderung immer noch zu 100 % berechtigt und legetim (das versuchte Eintreiben einer ungerechtfertigten Forderung könnte ja durchaus auch als Geldwäche angesehen werden).

Nur weil ein Anwalt etwas geschrieben hat, heißt das noch lange nicht, das du zahlen musst. Zahlen musst du erst, wenn der Gerichtsvollzieher mit einem vollstreckbaren Titel vor der Tür steht. Diesen bekommt man allerdings nicht einfach mal so, sondern erst nach einem Gerichtsverfahren. Dort müssen die Brüder aber genauestens nachweisen, das du dich wirklich angemeldet hast und das du dir auch bewusst war, das du einen Vertrag abschließt. Bei einer Seite, die nur das Ziel hat, User über eine kostenpflichtigen Vertrag im unklaren zu lassen, dürfte das sehr schwer sein.

Auch ein gerichtlicher Mahnbescheid hat hier noch nichts zu bedeuten, das mahngericht prüft hier nicht, ob die Forderung zu Recht besteht.
 
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Unregistriert schrieb:
hallo
ich würde jedem "opfer" raten,die rechnung zu zahlen.ich habe mir auch gedacht,dass ich das nicht zahlen werde.aber dann kam nach fast 2 monaten ein brief vom rechtsanwalt und es sind nochmal knapp 150 euro geworden.nun muss ich auf jeden fall zahlen,da ich nicht noch mehr ärger haben will.

<ich zweifel, dass dies die Wahrheit ist und du nicht zu den Schm...... & Co. gehörst
marhta
 
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Unregistriert schrieb:
hallo
ich würde jedem "opfer" raten,die rechnung zu zahlen.ich habe mir auch gedacht,dass ich das nicht zahlen werde.aber dann kam nach fast 2 monaten ein brief vom rechtsanwalt und es sind nochmal knapp 150 euro geworden.nun muss ich auf jeden fall zahlen,da ich nicht noch mehr ärger haben will.
mfg

Hallo, ich zweifel dieses sehr an und glaube mehr, dass auch du zu den Schmidt..... und deren Leuten gehörst.
Martha
 
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Ich geb den Beiden vorherigen absolut Recht! [ edit] Wartet ab; und außerdem, ein paar dubiose Anwälte ham sich auch auf das [ edit] spezialisiert, und schreiben nun massenhaft vorgefertigte Einschüchterungsbriefe; Das Zeug was da kommt, ist nicht mal das Papier wert, auf dem es gedruckt ist. Vielleicht mal einleitzen, früher oder später wegwerfen, [ edit] !

aus rechtlichen Gründen editiert ( pauschale Zahlungsboykottaufrufe sind
in diesem Forum nicht erlaubt) modaction
 
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Verstehe ich auch nicht, das man zahlt, wenn die Forderung nicht rechtens ist.Kommt mir schon etwas komisch vor.

LG Rena
 
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Ge-Schmeid-e schrieb:
Ich geb den Beiden vorherigen absolut Recht! [ edit] Wartet ab; und außerdem, ein paar dubiose Anwälte ham sich auch auf das [ edit] spezialisiert, und schreiben nun massenhaft vorgefertigte Einschüchterungsbriefe; Das Zeug was da kommt, ist nicht mal das Papier wert, auf dem es gedruckt ist. Vielleicht mal einleitzen, früher oder später wegwerfen, [ edit] !

aus rechtlichen Gründen editiert ( pauschale Zahlungsboykottaufrufe sind
in diesem Forum nicht erlaubt) modaction
Hallo,
mein Sohn war auch bei vornamen. Er hatte nach einen Monat eine Rechnung per Mail erhalten. Habe nach Vorsprache bei der Verbrauecherzentrale denen einen Brief (per Einschreiben m.Rückschein) geschrieben und den angeblichen Vertrag widerrufen. Habe angegeben, dass mein Sohn minderjährig ist. Nun nach 2 Wochen hat mein (minderjähriger) Sohn eine E-Mail von denen erhalten, dass die Minderjährigkeit (ihres *** Tochter / ***Sohnes) nachzuweisen ist.
Nun meine Frage: Muss ich (gestzlicher Vertreter) auf die Mail die mein Sohn erhalten hat, nicht ich, überhaupt antworten. Sie schreiben meinem Sohn, dass er die Minderjährigkeit seiner/s *** Tochter / ***Sohnes nachweisen soll. Mein Sohn hat keine Tochter und auch keinen Sohn.
Ich habe denen doch per Brief geschrieben und meine Adresse mitgeteilt, den Vertrag widerrufen usw.
Sie haben nicht mir geantwortet. Muss oder soll ich auf das E-Mail ( "von der Stange") meines Sohnes überhaupt antworten?

Viele Grüße
Freddi
 
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Hallo freddi!
Gleich vorweg: Ich darf/ hier darf keiner in irgendeinem Forum Beratung zu einem Einzelfall geben, da dies ein der Form von Rechtsberatung ist; leider kann ich da nur widerum auf die Verbraucherzentrale hinweisen, oder kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt! Nur soweit: Es gilt "Eltern haften nicht immer für ihre Kinder!"; und ich kann Ihnen noch den Tipp geben: Denken Sie mal darüber nach, an wen die Rechnung gerichtet ist... Mehr geht auch nicht.

Ich hab nur nicht verstanden worauf der Satz:"Mein Sohn hat keine Tochter und auch keinen Sohn" im Kontext abziehlen soll. Für gewöhlich haben Minderjährige selten Kinder...
Grüße Ge-Schmeid-e
 
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Ich hab nur nicht verstanden worauf der Satz:"Mein Sohn hat keine Tochter und auch keinen Sohn" im Kontext abziehlen soll. Für gewöhlich haben Minderjährige selten Kinder...
Grüße Ge-Schmeid-e

Danke für die Antwort Ge-Schmeid-e
Der Kontext zielt darauf ab, dass sich die bei meinem Sohn gemeldet haben, obwohl die meine Adresse haben und doch wissen, dass er minderjährig ist. Auf mein Schreiben haben die sich nicht bei mir gemeldet,sondern wieder bei meinem Sohn per Mail. Die haben die falsche Adresse gewählt - oder?
Grüße freddi
 
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Bei mir ist auch meine Tochter auf Vornamen heute reingefallen. Sie hat die gleichen Schreiben bekommen.Der Anwalt vom Verbraucherschutz sagte mir, das ich keine Ausweiskopie meiner Tochter senden soll.Ich habe den Vertrag per E-Mail und Brief(mit Rückschein)widerrufen.Es kamen trotzdem nur die hier bekannten Mails zurück.Ich habe also das nötige getan, und den Rest ignoriere ich.Hebt euch einfach den Schriftverkehr mit dieser Firma auf, damit ihr im Falle eines Rechtstreits etwas in der Hand habt.Aber ich denke mal, darauf werden sie es nicht ankommen lassen.

LG Rena
 
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Ge-Schmeid-e schrieb:
Nur soweit: Es gilt "Eltern haften nicht immer für ihre Kinder!";
Korrektur und noch einmal:
Eltern haften nie für ihre Kinder!!
Eltern haften (wie jeder andere inkl. der Kinder auch) nur für eigenes Verschulden! Niemand haftet auf Grund einer familiären Beziehung für das Tun Anderer!
 
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Hallo, neues von Probenzauber:
Die Firma wurde verkauft und gehört jetzt der "Firma S....R..... "
aber auch der bekommt kein Geld, denn immerhin verstößt seine Firma gegen $ 5e KSchG (zumindest laut meiner Info)
Haltet durch
Poldy
 
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Poldy schrieb:
denn immerhin verstößt seine Firma gegen $ 5e KSchG

Wohnst Du in Österreich? Die §§ 5d-5e KSchG sind österreichisches Recht.
Ein Verstoß gegen Widerrufsbelehrungen führt aber nicht zur Nichtigkeit eines Vertrags, sondern dazu, dass man länger als sonst widerrufen kann.

Grundsätzliches zur deutschen Rechtslage unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos (blaue Schrift anklicken).

Ein angeblich von einer (deutschen) Verbraucherzentrale für Fälle einer ungewollten Inanspruchnahme von Internet-Serviceleistungen entworfenes Musterschreiben, wurde hier veröffentlicht:
http://forum.computerbetrug.de/showpost.php?p=142516&postcount=76[/QUOTE]
 
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Heute ist er nun gekommen, der sehnsüchtig erwartete Brief vom RA aus O.
Ist schon irgendwie traurig, das er sein Geld mit solchen Schreiben verdienen muß.Von meiner Tochter bekommt er mit Sicherheit kein Geld, da sie noch zur Schule geht. Auf das Schreiben reagiere ich nicht, nur weil ein Anwalt schreibt, muß man keine Angst haben. Ich vertraue lieber meinem Anwalt.

LG Rena
 
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Unregistriert schrieb:
Hallo,
ich habe heute auch den 123€ Brief von OT bekommen.
Nach allem was ich bis jetzt gelesen habe werde ich jedoch
keinen Cent bezahlen und aussitzen.
Wenn ich was neues höre werde ich mich wieder melden.
Teu, Teu, Teu
Gruß Stefan

Hallo,
garantiert außer der Anrede den gleichen,wie ich ihn bekommen habe. Ich war mitlerweile auf der Verbraucherzentrale und habe nur Gutes erfahren. Die Damen und Herren sind bestens über die Probleme informiert und auf dem neuesten Stand.
[edit] Es sei auch noch nie zu einem Gerichtsverfahren gekommen, da gegen die GbR ....... und deren Anwalt ebenfalls ermittelt wird.
Außerdem gibt es dort Musterbriefe, passend zugeschnitten auf die Internet[edit]. Die Beratung kostete mich ganze 6,00€ und das war mir die Sache wert. Die Anschlußberatung für den Fall eines weiteren Anwaltsbriefes ist sogar kostenlos. Für 2 Einschreibebriefe mit Rückschein habe ich zwar auch wieder 8,40€ gezahlt, aber besser als 123€ für Nichts und wieder Nichts.
An alle Betroffenen : Handelt genauso, geht zur Verbraucherzentrale. Denn so wie es aussieht, stehn die Sterne für uns Bestens,da die Verträge, die wir mit den [] abgeschlossen haben, KEINE RECHTSGÜLTIGEN VERTRÄGE sind !!!!!

Liebe Grüße und ein erholsames Wochenende wünscht Euch allen

ClaM :-p

aus rechtlichen Gründen ein Satz entfernt modaction
 
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Genauso ist das, einfach ruhig bleiben, auch wenn es schwerfällt. Ich würde denen auch manchmal gerne was schreiben. Aber es ist nur Zeitverschwendung.

LG Rena
 
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Naja liebe Rena, wer kann da schon ruhig bleiben. Mir wurde ehrlich gesagt ganz anders nach Erhalt dieses Briefes, aber seit meinem Besuch bei der Verbraucherzentrale gehts mir echt besser und ich mache mir keine Gedanken mehr.
Ich bin mir noch nicht einmal sicher, dass der Brief tatsächlich vom Anwalt geschickt wurde. Meiner Meinung nach haben die GbR die Vordrucke schon parat da liegen und setzen nur Name und Datum ein. Das letzte Blatt ist sogar nur mit kopierter Unterschrift des Anwalts abgezeichnet, nicht mal original unterschrieben. Der Text auf dem letzten Blatt ist fast identisch mit dem Abschnitt in der Mahnmail an mich. Er lautet :
Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: xxxxxxx. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.

Im Übrigen sind die beiden Blätter unterschiedlicher Qualität, erkennbar an Farbe und Papierstärke. Schau mal bitte, ob Du den Unterschied bei Dir auch feststellen kannst. Die Dame auf der VZ gab mir da Recht.

Wünsche uns gutes Gelingen.

LG ClaM :-p
 
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