Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

AW: Abmahnung U+C Regensburg

Ach so, sorry. Nun gut, wenn man die mod. UE abgegeben hat, dann gibt es keine sogenannte "Wiederholungsgefahr", die der Anwalt für die einstweilige Verfügung geltend machen könnte. Da kann man dann tatsächlich abwarten, ob er mit dem Mahnbescheid (oder Klage) kommt.
 
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...dachte es ist nun ruhe.:wall::wall::wall::wall:

Sagt mal, hat jemand Erfahrungen mit U+C aus Regensburg, ob bereits Gerichtsverfahren durchgezogen wurden und die vor Gericht erfolg hatten wegen einer Datei oder ob die irgendwann ruhe geben?

Würd mich über ne Antwort hierzu freuen. Thx
 
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Hallo zusammen,

mir ging es ähnlich mit der Abmahnung seitens Raff+Gier (ich mach diese Onlinewegelagerer mal unkenntlich um nicht noch anderweitig Abmahnungen zu bekommen).

Es ging um eine Datei die ich angeblich per Filesharing ... also gleiches Spiel, Vorgeschichte spare ich mir. Irgendwann im März und April solls gewesen sein.
Anschlussinhaber ist meine Mutter, die kann es nicht gewesen sein - Stichwort Schwein und Uhrwerk.

Im Juni oder Juli 2010 kam der erste Brief (650 Euro und der Zettel mit der Schuldeingeständnis, blanko ausgefüllt nur noch Unterschrift zum druntersetzen), wir haben Anwalt eingeschaltet, der hat eine modifizierte Unterlassungserklärung und Gegenangebot von 100 Euro verfasst und Ruhe war, ... vorerst.
Im August kam wieder ein Brief von Raff+Gier, ging um eine andere Datei und anderer Urheber (also keine Wiederholungstat gegen den ersten Urheber - bin mir da aber nicht sicher wie das gewertet wird, vor Gericht für die Beweisführung sicherlich ein Indiz). Wieder den Anwalt eingeschaltet, wieder modifizierte Unterlassungserklärung und Gegenangebot.
Diesmal kamen nach 4 Wochen zwei neue Briefe von Raff+Gier, mit zwei neuen Forderungen, ging um jeweils knap 1300 Euro und 1 Tag Zahlungsfrist (Post scheint wohl etwas in Verzug zu sein), quasi haben die meine modifizierte Unterlassungserklärung und Gegenangebot von 100 Euro nicht angenommen. Die wollen mehr Kohle auf Basis 15.000 - 30.000 Euro und §97a sei nicht anwendbar.

Mein Anwalt meinte schon im ersten Anlauf, das ist ein für die anderen "erträgliches" Geschäftsmodell, auf Basis Serienbriefe, sMn juristisch unseriöser Art und in einer rechtlichen Grauzone. Es gibt angeblich Verlage die mit Anwaltskanzleien im großen Stil kooperieren.
Soll heißen, da kann man Glück oder Pech haben und die Abmahnanwälte drehen sichs hin und biegen es sich zurecht wie sie es brauchen. Wenn ich Glück habe, lassen die es aus Kostengründen nach der ersten Antwort ganz bleiben, wenn ich nicht soviel Glück habe, muss ich noch die 100 Euro jeweils blechen, wenn ich Pech habe geht es weiter. Die bauen dann Druck auf, um sich das Geld zu "erpressen". Druck haben sie nun gemacht, mein Anwalt kümmert sich weiter drum und nun warte ich auf den nächsten Schritt von Raff+Gier. Was mich da erwartet, vorallem an Kosten weiß ich nicht.

Mich macht das alles sehr stutzig, da ich diese Dateien gar nicht auf meinen Festplatten finden kann. Was mich noch mehr stutzig macht (hat damit nicht viel zu tun), ich hatte einen Accountdiebstahl (Emailadresse und Online-Spielaccount) den ich bei der Polizei zur Anzeige gebracht habe. Der Polizist und später der Staatsanwalt haben den Fall innerhalb von 14 Tagen - 4 Wochen ad acta gelegt, da angeblich der Anschlussinhaber von dem die Straftat ausging nach spätestens einem Monat wegen deutscher Rechtslage bezüglich Datenspeicherung, nicht mehr ermittelbar ist (O2 behält bis 1 Monat die Daten, Arcor/Vodafone 2 Stunden und bei Telekom eine Woche etc. nach Aussage des Polizisten).
Mir wurde der Vorwurf gemacht, ich hätte urheberrechtlich geschützte Dateien gezogen und wieder zur Verfügung gestellt und die ersten Briefe kamen 6-8 Wochen nach der "Tat". Wieso können also die Herrschaften Anwälte von Raff+Gier mich ermitteln, wenn unsere Polizei nichtmal den Typen kriegt, der meine Email-Adresse gephished hat, und von dem ich sogar eine Emailadresse kenne. Wenn das mein Bankkonto gewesen wäre, wäre der mit meinem Geld über alle 7 Berge.

Haben die Abmahnanwälte andere Methoden wie sie an die Daten kommen? Oder vielleicht Lobby bei den Providern, die sich wiederum nicht an Gesetze halten? Oder nehmen Provider lieber Strafgebühren in Kauf weil sie sich nicht an Gesetze halten, um den Blutsaugern von Raff + Gier Daten liefern zu können, damit die ihre Ermittlungsgebühren an Provider blechen?
Ich denke mal ermittelte, verurteilte und bestrafte Filesharer werden wohl weniger den 2. Weg gehen, ihren Provider anzuzeigen, weil sie es erstens nicht oder nur schwer beweisen können und zweitens froh sind nun aus der Sache raus zu sein. Und für die anderen, Raff + Gier und Provider gilt: Wo kein Kläger da kein Richter.

Ich hoffe mal unser Anwalt wird das richten, der verfasst nochmal einen netten Brief. Dann lassen die es entweder komplett liegen und wir sind ausm Schneider. Oder wenn nicht sollen sie doch klagen, die Verbrecher. Dann will ich aber einen 100%igen Beweis, das ich das auch war und die Methoden wissen, mit denen sie an meine Daten kommen konnten. Das wird dann zwangsläufig eine Gegenklage nach sich ziehen (da entweder Raff+Gier/mein Provider das Gesetz übertreten haben) oder eine Beschwerde bei der Behörden, das die die Straftat gegen mich nicht antsändig ermittelt haben.
Fakt ist das ich dann diesen Fall an alle möglichen Stellen weiterleite die es interessieren könnte: Verbraucherschutz, Datenschützer etc. die finden da bestimmt Ungereimtheiten.

Den weiteren Verlauf und wie ich aus der Sache rauskomme lasse ich euch dann hier mal wissen.

In diesem Sinne...

tauli
 
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Eins verstehe ich jetzt nicht: Wenn Du die Datei nie auf der Festplatte hast und es in Eurem Haushalt niemand gewesen sein kann - warum zahlst Du dann die 100 Euro? Das ist doch ein Eingeständnis für etwas, was man nie gemacht hat.

Modifizierte Unterlassungserklärung wäre auch dann korrekt, aber nicht eine Zahlung.

Seit das Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, speichern die Provider die Daten nur noch für höchstens wenige Tage (laut Gerichtsurteil sind 7 Tage zulässig). Wie Du richtig sagst: T-Com speichert 7 Tage.

Die Abmahner müssen jetzt schnell sein mit dem Auskunftsersuchen. Das kriegen die auch hin und holen binnen weniger Tage die Auskunft ein. Danach warten die aber schön und schicken die Abmahnung erst dann, wenn der Provider evtl. die Daten gelöscht hat.

Daher sollte man in solchen Fällen folgendes machen:

Auskunftsersuchen an den eigenen Provider, ob Daten an Abmahner rausgegeben wurden, und wie die Daten aussahen
Anfrage, ob Daten jetzt noch vorhanden sind

Es hat sich bei diesen Nachfragen ab und zu schon rausgestellt, dass tatsächlich die Abfrage beim Provider nie stattgefunden hat. Oder dass der Provider erklärt hat, dass man tatsächlich nie unter der betreffenden IP-Adresse am Netz war. So ein Fall ist mir bekannt.

Die Folgerungen daraus kann jeder für sich ziehen.

Die gehackte Mailadresse dürfte mit der Filesharing-Sache eher nichts zu tun haben, denn das Filesharing läuft ja nicht über die Mailadresse.
 
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Das mit der Nachfrage beim Provider macht mein Anwalt.

Das die abgemahnten Inhalte über unsere Leitung liefen, kann ich mir nicht vorstellen. Die angegebenen Uhrzeiten, wann das war, war irgendwann 3 Uhr nachts und kurz vor 6 Uhr morgens. Das ich das letzte mal zu solchen Zeiten vor dem Rechner saß, bzw mein Rechner zu solchen Zeit an war, ist bestimmt 5 Jahre her.

Das der Anwalt den Abmahnern 100 Euro angeboten hat, hat er mit einer möglichen Störerhaftung begründet. Ist auch nachvollziehbar, wenn tatsächlich jemand ohne unser Wissen unsere Leitung benutzt hat.

Wie gesagt ich schaue dem Prozedere gelassen entgegen, ich hab alles so gemacht wie man es machen sollte. Abmahnbrief bekommen, Anwalt kontaktieren und den machen lassen. Die mUE ist abgegeben, sollte sich in einer Verhandlung herausstellen das da gar nichts lief, bekommen die gar nichts, wenn nicht gibt es genug Beispiele wo der Streitwert reduziert wurde.
 
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Das der Anwalt den Abmahnern 100 Euro angeboten hat, hat er mit einer möglichen Störerhaftung begründet. Ist auch nachvollziehbar, wenn tatsächlich jemand ohne unser Wissen unsere Leitung benutzt hat.

Nein, das ist aus meiner Sicht nicht schlüssig. Eine Störerhaftung sehen die Gerichte bei diesen Filesharing-Sachen nur dann als gegeben, wenn das W-Lan ungesichert (also nicht einmal mit WEP-2) und unverschlüsselt am Netz war. Dieser Punkt ist zwar noch etwas umstritten, aber das scheint sich derzeit so durchzusetzen.

Wenn das W-LAN mit WPA-2 und AES (Schüssel mit >50 Stellen) verschlüsselt ist, dann kann ein Hacken nach menschlichem Ermessen nicht mehr stattgefunden haben. Dann kann es aber auch keine Störerhaftung geben.

Bevor man also der Gegenpartei auch nur irgendwelche Zugeständnisse macht, hätte man z.B. erst mal vorher die Anfrage an den eigenen Provider stellen sollen.

Die Methoden der Ermittlungen zu den Bestandsdaten sind höchst dubios. Man weiß, dass es viele Fälle gibt, wo tatsächlich gar keine Abfrage beim Provider stattgefunden hat, wo also die Daten aus irgendeiner anderen Quelle herkommen müssen. Denkbar wäre z.B. das Verkaufen von Timestamps seitens irgendwelcher Internet-Dienstleister, die über die persönlichen Daten (nach Registrierung bei dem Webservice) verfügen und dann die Timestamps der Nutzer an die privaten Filesharing-Ermittler verkaufen.

Aber selbst, wenn tatsächlich eine Abfrage beim Provider stattgefunden hat, gibt es multiple Fehlerquellen. So hat es z.B. schon nachweislich Zahlendreher gegeben. Wenn man in der IP-Oktettgruppe (xxx.xxx.xxx.xxx) aus Versehen nur eine Zahl in der letzten Gruppe vertauscht (egal ob dies beim Abmahner oder beim Provider passiert...), dann "findet" der Provider natürlich den Falschen. Denn die dynamischen IP-Adressen der üblichen Einwahlzugänge können sich im Sekundentakt ändern, je nachdem, wie der Einwahlrouter konfiguriert ist. Bei manchen Konstellationen beendet der Router schon nach wenigen Sekunden Inaktivität die Netzverbindung. Wird dann eine neue Webseite aufgerufen, wählt der Router sich schnell neu ein. Man kriegt dann wieder eine neue IP-Adresse zugeteilt, und das funktioniert so schnell, dass man es nicht merkt. Bei jeder neuen Einwahl ändern sich die IP-Adressen (außer bei den Kabelprovidern).

Wenn man das weiß, dann kann man sich schon leicht vorstellen, dass es hier durch Zeitversatzfehler (Abmahner und Provider arbeiten in den Logs nicht mit der gleichen Uhrzeit...) zu ganz groben Fehlern kommen kann. Es reicht ein Zeitversatz von nur einer Sekunde, um den Falschen zu "ermitteln". Und das ist nur eine der möglichen Fehlerquellen.

Die Gutachten, die angeblich die Richtigkeit und Unangreifbarkeit der Logdateien "beweisen" sollen, werden von den Abmahnern nicht offengelegt. Diese Gutachten entstammen auch aus privaten, bezahlten Quellen, und nicht etwa aus öffentlich zertifizierten und z.B. vereidigten Quellen. Es ist z.B. derzeit nicht bekannt, wie die privaten Ermittler die oben aufgeführten Zeitversatzfehler ausschließen wollen, und ob das überhaupt technisch zu 100% auszuschließen ist.

Die Tatsachen, dass es ganz offensichtlich immer wieder zu groben Ermittlungsfehlern kommt (Du bist ja eins der Beispiele dafür...), zeigt jedenfalls den Klärungsbedarf, und dies sollte von den Gerichten besser anerkannt werden. Seit Jahren verweigern jedoch die Dienstleister die Klärung dieser Frage. Und sie versuchen vermutlich auch nicht, dies vor Gericht auszutragen. Die möchten selbst nicht in einem Urteil stehen haben, dass z.B. Zeitversatzfehler ohne Vorlage des Gutachtens nicht auszuschließen sind. Das wäre der Super-GAU für das ganze Abmahnmodell. Dann könnten die einpacken.

Daher vermeiden die auch in den fraglichen Fällen möglicher Ermittlungspannen, wo der Endkunde glaubhaft die Schuld bestreitet, die gerichtliche Klärung.
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Hallo zusammen,

hat denn einer schon mal direkt auf die erste Abmahnung reagiert? Das heißt die 650€ überwiesen und die Unterlassungserklärung unterschrieben?

Wenn man danach komplett Ruhe hat wäre das für mich durchaus eine Option. Das erspart sehr viel Zeit und Anwaltskosten. Oder fängt es danach erst richtig an mit Zahlungsaufforderungen???

Kann da irgendjemand was zu sagen???

Lg, zappel ;-)
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

:eek:
Hast du dir den Thread durchgelesen?

Also wenn du das machst was Raff&Gier von dir wollen, lassen sie dich in Ruhe, vorrausgesetzt es liegt nichts weiter gegen dich vor, in gleicher oder andere Sache. Dann haben sie dich aber für alle Fälle schonmal am Haken. Unter Umständen kommt die Abmahnwelle richtig in Gange. Dann kriegste weitere Forderungen etc.[HEADER]
PHP:
Wenn du die UE unterschreibst, die die dir geschickt haben ==> :wall:.
Das kommt einem Schuldeingeständnis gleich! und du bist an das was die von dir fordern gebunden.

Von der kostenbewussten Seite betrachtet, ist das gar keine blöde Idee, denn du musst deinen Anwalt auch bezahlen. Und die bekommen 200Euro+Mwst. aufwärts für einen Brief. Da bist du ganz schnell auch bei dem was die Abmahner wollen. Aber nicht reagieren oder so wie du sofort unterschreiben und zahlen ist eben doch eher blöd.

Was in fast jedem Beitrag hier drin steht, ist das Betroffene nahezu immer sofort reagiert haben und eine modifizierte UE unterschrieben haben. Rechtlich gesehen, distanzierst du dich von der Tat, also kein Schuldeingeständnis und versicherst das das von deiner Internetleitung her nicht wieder geschieht. Ausserdem bietest du eine geringere Summe an, weil Urteile in Gerichtsprozesse mit vergleichbaren Angelegenheiten schon solche Forderungen von Raff&Gier drastisch reduziert haben; Grund: Realitätsverlust der Forderungen oder wie auch immer.

In einer UE wird von einem Abmahnanwalt immer das gefordert, was für ihn am günstrigsten ist, viel Geld und Hose runter bei dir!
Dein Anwalt der die modifizierte UE abgibt, gibt für dich das günstigste Angebot an, nämlich das was strafbewährt ist und in Urteilen bestätigt.
Die zweite Abmahnung mit erhöhter Forderung, trotz deiner modUE, kommt meist und oft, um dich nochmal einzuschüchtern und noch mehr rauszupressen.

Kommt es vor Gericht müssen Raff&Gier selber die Hose runterlassen und erklären wie sie an deine Daten gekommen sind und das du es tatsächlich warst, und deine Schuld zu beweisen.
Die würden es nie auf eine Verhandlung ankommen lassen, weil sich Gerichte in solchen Sachen gern auf frühere Urteile beziehen, was man gern auch in den Argumentationen der Anwälte wiederfindet.
Ausserdem ist in vielen Fällen so das die Abmahnanwälte sich nicht gern in ihre Karten gucken lassen und ihre Methoden nicht offenlegen wollen, also nicht verraten wie sie dich ermittelt haben etc., deshalb nehmen die am Ende dein Angebot an.

Desweiteren ist dieses Geschäftsmodell "Abmahnung wegen Upload" kostenoptimiert, versucht also mit dem geringstenmöglichen Aufwand einen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Sprich Geld von dir. Widersetzt du dich, reizen sie diese Methode nur soweit aus, wie ein wirtschaftlicher Erfolg noch halbwegs realisierbar ist. Also zweite Abmahnung mit doppelten Forderungen, sprich 2mal Geld von dir.

Danach käme es theoretisch zur Gerichtsverhandlung. Die Abmahner klagen dann eine enorm hohe Summe ein, was sie dir ja in dem ersten Brief schon vorgesungen haben. Das Gericht reduziert die Forderungen dann aber auf den tatsächlich Entstandenen Schaden und orientiert sich an einem Grundsatzurteil. Daher hat auch die modUE deines Anwalts ihre Grundlage.

Diesen dritten Schritt wird aber ein Abmahner nicht gern gehen, da es für ihn Zeit und Geld bedeutet so einen Prozess zu führen, an dem am Ende nicht viel rumkommt. Das Geld kann er sich sparen und die Zeit kann er wieder einsetzen um die nächste Abmahnwelle auszulösen.
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Hast du dir den Thread durchgelesen?

Also wenn du das machst was Raff&Gier von dir wollen, lassen sie dich in Ruhe, vorrausgesetzt es liegt nichts weiter gegen dich vor, in gleicher oder andere Sache. Dann haben sie dich aber für alle Fälle schonmal am Haken. Unter Umständen kommt die Abmahnwelle richtig in Gange. Dann kriegste weitere Forderungen etc.[HEADER]Wenn du die UE unterschreibst, die die dir geschickt haben ==> :wall:.
Das kommt einem Schuldeingeständnis gleich! und du bist an das was die von dir fordern gebunden.

Wieso meinst du die Welle kommt dann richtig in Gange? Das kommt einem Schuldgeständnis gleich? Ja jeder der sowas bekommt ist sich ja wohl seiner Schuld bewusst! Was ist daran falsch die einzugestehen? Über die Kosten die sich daraus ergeben lässt sich natürlich streiten!

oder so wie du sofort unterschreiben und zahlen ist eben doch eher blöd.

Wieso? Ist es tatsächlich so, dass es dann mit den Forderungen erst richtig anfängt? Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht???


Ausserdem ist in vielen Fällen so das die Abmahnanwälte sich nicht gern in ihre Karten gucken lassen und ihre Methoden nicht offenlegen wollen, also nicht verraten wie sie dich ermittelt haben etc., deshalb nehmen die am Ende dein Angebot an.

Hat da denn jemand schon Erfahrung mit gemacht? Kann hier einer bestätigen, dass sein Angebot angenommen wurde und wie hoch waren dann die Gesamtkosten für den ganzen Ärger am Ende???
 
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Lasst euch doch bitte von einem Anwalt beraten! Das Problem ist die 100-€-Deckelung für solche Verstöße, die von den Abmahnern zumeist ignoriert wird. Außerdem ist es ratsam, die Unterlassungserklärung nicht lt. Vorgabe abzusenden sondern womöglich modifiziert.

Handeln ist eine ganz schlechte Methode. Zum einen räumt man sein schuldhaftes Verhalten ein und andererseits ist man dadurch eher noch angreifbarer. 100 €, mehr sollte es bei einem "Erstverstoß" nicht geben. Und danach lässt man sich besser nicht wieder von den selben Anwälten erwischen, denn sonst wird´s mit Recht viel teurer.
 
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Wieso meinst du die Welle kommt dann richtig in Gange? Das kommt einem Schuldgeständnis gleich? Ja jeder der sowas bekommt ist sich ja wohl seiner Schuld bewusst!

Wenn du das machst was die Abmahner von dir wollen, wittern sie Blut.
Dann kann es passieren das regelmässig ein Brief kommt. Wenn du tatsächlich die abgemahnte Datei upgeloadet hast, ist es vermutlich nicht die einzige oder es geht über einen längeren Zeitraum oder du bist Wiederholungstäter. Ob nun die Abmahner mit ihren "neuen" Forderungen im Recht sind oder nicht, du bist für diese Wegelagerer leichgläubig, naiv und schnell einzuschüchtern und das Geld sitzt bei dir locker, also warum nicht weiterversuchen Geld rauszupressen. Die Kuh kann man melken solange sie still hält.

Was ist daran falsch die einzugestehen? Über die Kosten die sich daraus ergeben lässt sich natürlich streiten!

Es geht eben nicht darum die Schuld einzusehen. Einzusehen ist was anderes und das hast du ja bereits, sonst wärst du sicherlich nicht hier im Board unterwegs. Mit der modifizierten UE siehst du die Schuld schon ein, aber du gestehst sie rechtlich eben nicht ein. Darum geht es. Du musst den Abmahnern jede Chance und jedes Argument nehmen. Und darum sollst du einen Anwalt einschalten, oder womöglich selber eine modifiziete UE abgeben und diese Deckelung auf 100 Euro als Gegenangebot zu senden.

Der Sinn einer modUE ist doch der, das jemand mit Rechtsverstand alle Forderungen aus der UE der Abmahner herausfiltert, auf die kein Anspruch besteht. Und eine UE der Abmahner ist in der Form ein Schuldeingeständnis und 30 Jahre gültig. Ein erneuter Verstoß und die holen den Wisch, den du unterschrieben hast wieder vor und dann bist du richtig fällig, 30 Jahre lang. Ausserdem kann es sein, das du einen Schadenersatzanspruch anerkennst und dich damit selbst in die Kostenfalle manövrierst.

Wieso? Ist es tatsächlich so, dass es dann mit den Forderungen erst richtig anfängt? Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht???

Wenn nichts machst kann sogar eine einstweilige Verfügung kommen.
Wenn du bezahlst und deren UE unterschreibst, kann es sein das weitere Forderungen kommen. Du bist 30 Jahre gebunden und bei jedem Verstoß in die Richtung verlangen die dann Schadenersatz, dem du ja dann schon zugestimmt hast.
Wenn du eine modUE abgibst, versuchen sie weiter Druck aufzubauen weil sie sich nicht mit 100Euro zufrieden geben usw..

In jedem Fall verdient ein Anwalt mit, entweder der Abmahner bekommt seinen und Willen und dein Geld oder dein Anwalt schützt dich davor und es kostet dich dann auch Geld. Wenn du es alleine durchziehst und gute nerven hast, oder selbst im Rechtswesen bewandert, kostet es dich natürlich nur den ausgehandelten Betrag des Gegenangebots. Vorrausgesetzt du hältst dem Druck stand den Raff&Gier da aufbaut.

Mach dir doch mal den Spaß und ruf mal einen Anwalt an der kostenlos berät, unter dem Vorwand du wärst abgemahnt worden und willst dich jetzt richtig verhalten. Die Erstberatung ist bei denen kostenlos und unverbindlich. Die erklären dann auch ihre Kosten. Und wie gesagt das geht es dann ab 200€ + Mwst. los. Die springen nämlich auf den Zug auf und verdienen dann mit. Bei denen ist die modUE ein ähnliches Geschäftsmodell, wie die Serienabmahnung. Da sitzen frisch fertig studierte Juristen oder Jurastudenten in Callcentern und beten dir am Telefon das Shema F vor und sagen dir, was du weiter machen musst und was es dich kostet, wenn du diese Anwaltskanzlei beauftragst diich zu retten.

Hat da denn jemand schon Erfahrung mit gemacht? Kann hier einer bestätigen, dass sein Angebot angenommen wurde und wie hoch waren dann die Gesamtkosten für den ganzen Ärger am Ende???

Wenn das Angebot angenommen wird, zahlst du 100€ oder den neuverhandelten Betrag (je nachdem wie schwerwiegend der Fall ist) und die Kosten für deinen Anwalt. Also bist du locker mit 350€ und mehr dabei.
Zahlst du das was die Abmahner fordern, kostets 650€ (der Betrag wird zur Zeit bei kompletten Filmen/Alben etc. gefordert) und mehr (wird das Angebot nicht angenommen verdoppeln sie den Betrag auf 1300€). Durch einen Anwalt wirst du aber sicher vor mehr Schaden bewahrt und in 99,9% aller Fälle bist du dann dann raus aus der Sache. Wenn du das alleine durchziehen willst, keine Ahnung, da gibts wenig Erfahrungen, aber unter Umständen werden die dich drangsalieren nach allen Regeln der Kunst.
 
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(je nachdem wie schwerwiegend der Fall ist)
Du machst den Betroffenen aber ganz schön Angst! Fälle von Leuten, die nie zuvor in so einer Sache aufgefallen sind, wurden bislang von Gerichten und Staatsanwälten (in vergleichbaren Situationen) in der Regel nicht als schwerwiegend betrachtet. Das sind einfache Fälle, für die die 100-€-Deckelung nach § 97a Abs. 2 UrhG geschaffen wurde: siehe > HIER < ein Beispiel:

Hiernach sind die Kosten einer urheberrechtlichen Abmahnung auf 100,00 Euro begrenzt, wenn es sich um eine erstmalige Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs begangen wurde.
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Du machst den Betroffenen aber ganz schön Angst! Fälle von Leuten, die nie zuvor in so einer Sache aufgefallen sind, wurden bislang von Gerichten und Staatsanwälten (in vergleichbaren Situationen) in der Regel nicht als schwerwiegend betrachtet. Das sind einfache Fälle, für die die 100-€-Deckelung nach § 97a Abs. 2 UrhG geschaffen wurde: siehe > HIER < ein Beispiel:
Das Problem ist aber, dass der Umfang einer solchen Abmahnung noch nicht gerichtlich definiert wurde. Ich habe noch keine einzige Abmahnung gesehen, die gedeckelt war.
Im vorliegenden Fall spricht IMHO einiges dafür, dass das ein Fall für die Deckelung sein könnte, die Gegenseite wird aber sicherlich einige Argumente dagegen haben.
 
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Ich habe noch keine einzige Abmahnung gesehen, die gedeckelt war.
Wer sagt denn, dass sich die Abmahnanwälte an die Meinung des Gesetzgebers halten müssen?
...die 100-€-Deckelung für solche Verstöße, die von den Abmahnern zumeist ignoriert wird....
Die Anwälte haben halt eine eigene Meinung und der fahren sie wahrscheinlich recht angenehme Umsätze ein, ohne dass Gerichte bemüht werden müssen. Die paar wenigen Einzelfälle mit streitsamen Mahnungsempfängern fallen meiner Meinung nach unter "Schwund" und sind aus ökonomischer Sicht getrost zu vernachlässigen.

Es gibt andere Foren, in denen ist diese Thema Hauptthema - es gibt nahezu keine Meldung darüber, dass jemand vor Gericht gezerrt wird.
 
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Wer sagt denn, dass sich die Abmahnanwälte an die Meinung des Gesetzgebers halten müssen?

Eventuell bestehende Gesetze und Urteile in vergleichbaren Fällen, spätestens das Urteil im sehr wahrscheinlich nicht und niemals stattfindenden Prozess zu dieser Angelegenheit.
Das diese Advokatenschw... sich die Gesetze hinbiegen wie sie sie brauchen wissen wir. Allein die Tatsache das sie solche Geschäftsmodelle entwickeln die sich am Rande der Legalität auf jedenfall jenseits der Grenze zur Seriösität bewegen, ist schon Indiz genug. Es wird in Zusammenhang von Abmahnwellen ja auch von Missbrauch gesprochen, weshalb der §97a ja entstanden ist.
Und es gibt genug Prozesse die auch für die Abmahner sprechen. Ein Argument ist eine Entscheidung des LG Köln, das eben die Deckelung ausgesetzt hatte, weil ein ganzes Musikalbum zum Download bereitgestellt wurde. Das gilt dann nicht mehr als Bagatell und ist kein einfach gelagerter Fall mehr. Wie das mit einem kompletten Film ist keine Ahnung.

Die Anwälte haben halt eine eigene Meinung und der fahren sie wahrscheinlich recht angenehme Umsätze ein, ohne dass Gerichte bemüht werden müssen. Die paar wenigen Einzelfälle mit streitsamen Mahnungsempfängern fallen meiner Meinung nach unter "Schwund" und sind aus ökonomischer Sicht getrost zu vernachlässigen.
Es gibt andere Foren, in denen ist diese Thema Hauptthema - es gibt nahezu keine Meldung darüber, dass jemand vor Gericht gezerrt wird.

Mein Reden, die Kalkulation basiert auf Angst, Scham und Unwissenheit bzw. Naivität der Abgemahnten. Und davon gibt es wahrscheinlich von den üblichen 20.000 Opfern einer Abmahnwelle genug die sofort zahlen und unterschreiben ohne nachzudenken. Dabei ist in keiner Form geklärt und gewährt das die Abmahner im Recht sind.

Das Geschäftsmodell Abmahnwelle
 
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Moin,

also ich bin jetzt auch die sichere Schiene gefahren, hab mir nen Anwalt genommen. Dieser hat eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und der Gegenseite ein Angebot von 400€ gemacht (statt den geforderten 650€). Ich nehme an der Anwalt weiß, dass die sich auf 100€ eh nicht einlassen. Mal sehen wie es weiter geht, bin gespannt was dann demnächst mit der Post kommt!

Lg
 
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400€ etwas teuer oder? Sieht für mich, wie ein Schuldeingeständnis aus.

Das übliche Gegenangebot von 100€ zusammen mit einer modUE ist in gerichtlichen Urteilen bei einfach gelagerten Fällen bestätigt. Mehr kriegen die einfach nicht!
Die werden sich auch nicht mit 400€ zufrieden geben, machen sie nichtmal mit den 650€, wenn sie noch mehr gegen dich in der Hand haben. Die drehen die Daumenschrauben an und zwar solange bis es sie richtig Geld kostet. Und deren Serienbriefe kosten kein Geld, erst vor Gericht im Einzelfall bei Klage wirds teuer, weil sie dann einen ihrer Schatten (Stundenlohn 200€+Mwst.) damit beauftragen müssen den Prozess zu führen.

Ich kann dir sagen was passiert:
Es wird ein Brief an dich oder deinen Anwalt kommen, Gegenangebot und modUE abgelehnt. Darin argumentieren die mit irgendwelchen gerichtlichen Aktenzeichen vorheriger Urteile die zu ihren Gunsten ausgefallen sind und fordern dann noch mehr Geld innerhalb sehr kurzer Frist, mit dem Vorbehalt einer Klage. Das nennt man dann Druck aufbauen.

Jedenfalls hast du einen Anwalt eingeschaltet, der der Sache Einhalt gebieten wird. Kostet dich dann 400€ + das Honorar deines Advokaten.
 
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Hallo,

Habe heute 5 schreiben von dieser Anwaltskanzlei bekommen lt. denen ich 5 Files gezogen haben soll. Diese sind auf meinem Rechner aber nicht auffindbar. Dementsprechend werd ich Sie wohl auch nie gezogen haben, aber das ist auch ne ganz andere Frage.

Hab nach einer gewissen Einlesezeit in das Thema herausgefunden, dass man denen wohl eine mod UE schicken soll. Hab dazu auch ein Musterschreiben entdeckt: modifizierte Unterlassungserklärung

Habe dazu 2 Fragen, die können auch gerne per PN oder e-mail beantwortet werden, falls diese gegen die Boardregeln oder sonstiges verstoßen sollten.
1. Der Anschluss läuft nicht auf mich sondern auf meinen Vater. Dementsprechend wurde auch die Abmahnung an ihn addressiert obwohl er nichtmal weiß wie man den PC bedient. Ich möchte also noch eine Textpassage dort einbauen, die meinen Vater eben davon Ausschließt und mich als Verantwortlichen hinstellt. Mein Vater stellt sich da nämlich quer, der will da nix unterschreiben, was ich auch versteh.

2. Inwiefern kann ich denn die 5 Titel in das schreiben einbauen? oder sollte ich für jeden Titel ein seperates Schreiben aufsetzen?

3. Les hier immer wieder was von einem Angebot von 100€ an die. Ich seh es aber nicht ein auch nur einen Cent an diese Piraten zu zahlen. Außerdem gleicht dies nicht auch irgendwo einem rechtlichen zugeständnis der Schuld, was ich ja eigentlich mit diesem Schreiben vermeiden will?

Hoffe auf Antworten / Hilfestellung.

Vielen Dank
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

1. Der Anschluss läuft nicht auf mich sondern auf meinen Vater. Dementsprechend wurde auch die Abmahnung an ihn addressiert obwohl er nichtmal weiß wie man den PC bedient. Ich möchte also noch eine Textpassage dort einbauen, die meinen Vater eben davon Ausschließt und mich als Verantwortlichen hinstellt. Mein Vater stellt sich da nämlich quer, der will da nix unterschreiben, was ich auch versteh.

Dein Vater wird wohl unterschreiben müssen, weil es sein Anschluss ist.
Inwieweit mit der modUE die Schuld auf wen anders geschoben werden kann,weiß ich nicht. Mein Rat unbedingt nen Anwalt einschalten.
Normalerweise fragt der bei deinem Provider nach ob tatsächlich die Daten abgefragt wurden und kontrolliert den Abmahner ob da alles Rechtens ist.
Er filter also aus der mitgeschickten UE der Abmahner alle grundlosen Forderungen heraus.
Dann verfasst er eine modUE mit einem Gegenangebot. Da die Tat meist nicht bestreitbar ist wird das Gegenangebot abgegeben, diese orientiert sich an der Deckelung für einfach gelagerte Fälle, weil man in einem Gerichtsporzess sich an vorherigen Urteilen orientieren wird und da wurde diese Strafe auf 100€ herunter gesetzt.
Ist deine Schuld nicht beweisbar, weil die Abmahner Fehler gemacht haben, ist das Gegenangebot Null und die modUE wird in einer Form abgegeben, die nicht nur jegliche Schuld von dir weißt und eine Wiederholungstat ausschließt, sondern auch keine Form der Verbindlichkeit an eine Vertragsstrafe ermöglicht für den Fall das du tatsächlich nochmal in so eine Falle tappst.

2. Inwiefern kann ich denn die 5 Titel in das schreiben einbauen? oder sollte ich für jeden Titel ein seperates Schreiben aufsetzen?

Wenn alle 5 Titel unter anderem Aktenzeichen, vermutlich auch von anderem Kläger kommen, musst du 5 mal ein modUE abgegeben.
Kann aber die gleiche sein. Zusammenfassen sollte nur dein Anwalt, denn der weiß worauf er achten muss.

3. Les hier immer wieder was von einem Angebot von 100€ an die. Ich seh es aber nicht ein auch nur einen Cent an diese Piraten zu zahlen. Außerdem gleicht dies nicht auch irgendwo einem rechtlichen zugeständnis der Schuld, was ich ja eigentlich mit diesem Schreiben vermeiden will?

Ich gehe mal davon aus das die Abmahner alles richtig gemacht haben.
Sie sind also befugt für den Urheberrechteinhaber abzumahnen.
Sie haben deine Daten von deinem Provider erhalten, weil ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Deine Daten stehen in Zusammenhang mit den 5 Files, Stichwort Testdownload etc..

Stimmt das alles, wird dein Anwalt oder du selber ein Gegenangebot mit Bezug zu einigen Urteilen in dieser Sache abgeben. Das ist so Gang und Gebe. Wenn das 5 Musiktitel also einzelne Lieder waren, ist übrigens durch ein Gericht in Hamburg vor kurzem ein Urteil vom 08.10.2010, Az. 308 O 710/09 gefällt wurden. Je Titel sind 15€ Strafe angemessen. Die haben Nachfrage nach dem Titel, GEMA-Lizenzen und Downloadzahl berücksichtigt. Da wäre das Angebot deines Anwalt eben 15€ oder 5mal 15€.
 
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