Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

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manche raten gar nichts zu tun
Das hört sich gut an, denn davon, dass Klagen bei Gericht eingereicht worden sind, hört man nahezu nichts.

Außerdem, du warst nachweislich im Urlaub und bist lediglich der Inhaber des festgestellten Internetanschlusses. Wer den genutzt haben könnte, kannst du für dich behalten, insbesondere wenn das Familienangehörige sind. Gemäß neuen Entscheidungen kann zwar der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichtet werden aber er braucht keine Schadenersatzansprüche (nicht einmal die 100 € aus der gesetzlichen Deckelung) zu bezahlen.

Folgendes Web ist zwar nicht ganz aktuell aber doch recht hilfreich: Internetrecht - abmahnung-filesharing Hier heißt es z. B.:
Die Störerhaftung ist zwar verschuldensunabhängig, setzt jedoch einen willentlichen Tatbeitrag voraus. Wenn der Anschlussinhaber nicht weiß, was inhaltlich über die Leitungen seines Anschlusses läuft, dürfte eine Haftung somit nicht in Betracht kommen. Eine Störerhaftung ist des Weiteren nur bei einer Verletzung von Prüfungspflichten gegeben.
 
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Auszug Mandatenfragebogen



Welches Paket ist gewünscht?
O 400,00 € zzgl. MwSt. (476,00 €): Vorgehen nur gegen die abmahnende Kanzlei
O 500,00 € zzgl. MwSt. (595,00 €): Vorgehen gegen die abmahnende Kanzlei
Verteidigung in einem denkbaren Strafverfahren
Vorgehen gegen künftige Filesharing-Abmahnungen
weiterer Kanzleien (sofern Verstoßzeitpunkt vor unserer
Beauftragung liegt)

was toll ist das ohne die Varhandlunf an sich schon solche kosten anfallen wobei noch nicht mal der vergleich dabei ist. Was mich aber noch mehr stutzig macht das man jetzt sogar schon flats buchen kann
 
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Hallo,
hab wie letzte woche erwähnt, auf die abmahnung einfach nicht reagiert.

jetzt hab ich die 2.abmahnung bekommen (sogar gleich 2 identische briefe)!
Sie wollen jetzt statt 650€ gleich 1.300€!!!

Und wenn ich innerhalb von 4tagen nicht zahle, drohen sie mir die zahlungsansprüche vor der zuständigen gerichtsbarkeit geltend zu machen. das könnte dann zw. 15.000 - 30.000 kosten.

Also spinnen die jetzt total??

Kann mir jemand ein tipp geben, was ich als nächstes machen könnte, bin jetzt eigentlich gezwungen zum anwalt zugehn und wenn es schlecht läuft zahl ich noch die anwaltsgebühren oben drauf.
 
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Nicht weil wir nicht wollten, sondern weil wir nicht dürfen.

Ja wenn das so ist, tu ich mal ganz zufällig hier meine Email Adresse posten:
[ edit ]

Wenn jemand ein gutes Herz hat, wird er meine email adresse "zufällig" notieren:D

Ich danke für jeden kleinen tipp.
 
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manche raten gar nichts zu tun
Das ist bei urheberrechtlichen Abmahnungen gefährlich. Solange keine (ggf modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben wurde droht ein ruinöser Gerichtsprozess. Das ist schon wegen der Streitwerte eine völlig andere Liga als z.B. Aboabzocke.
Gemäß neuen Entscheidungen kann zwar der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichtet werden aber er braucht keine Schadenersatzansprüche (nicht einmal die 100 € aus der gesetzlichen Deckelung) zu bezahlen.
Gedeckelt sind nur die (aus GoA=Geschäftsführung ohne Auftrag) zu erstattenden Anwaltskosten
§97a UrhG schrieb:
Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.


Also, ab zum Anwalt (vorher Preis erfragen).
 
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Hallo also ich hab die sache meinem Anwalt übergeben .

In jeden Schreiben steht immer etwas das der "einfach gelagert Fall" nicht zu Geltung kommt das ist Schmarrn . Lt. meinem Anwalt gibt es noch keine Höchstrichterliche Rechtsprechung was zu den einfach gelagerten Fällen zählt.

auch bei mir kam gleich das 2.te schreiben mit 1300€ wenn ich Glück hab komm ich glimpflich davon , auch wenn ich trotzdem bluten muss
 
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Hallo zusammen,

heute habe ich mal wieder Post von den netten Anwälten bekommen. Sie lassen sich nicht auf die 100 Euro ein, und nun beläuft sich deren Rechnung auf stolze 1.286,80 Euro.

Begründung:

1.) Angeblich liegt der Streitwert bei Gerichten in meinen Fall zwischen 15.000 bis 30.000 Euro. (vor allem weil es Filesharing ist)

2.) Der Paragraf 97A Abs.2 greift nicht in meinen Fall, da wenn man ein ganzes Musikalbum in Tauschbörsen anbietet, würde dies endfallen.

Nur das es bei mir sich ja um einen Film handelt und nicht um ein Album ist dem wohl nicht aufgefallen.

Bin am überlegen ob ich denen nicht vieleicht ein rechtskräftiges Urteil schicke, wo der Streitwert in einem gleichen Verfahren auf 1.200 festgesetzt wurde. Oder ob ich den Brief einfach ignoriere, da ich meine Pflichten (modifizierte Unterlassungserklärung) bereits alles getan habe, was ich machen muss.

MFG
 
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ich würd dir echt raten nen anwalt einzuschalten die rechnung mit 1300€ kanpp hatte ich auch und jetzt zahl ich zwar aber ingesamt mit anwalt etc 500€ allerdings nur die hälfte für die reine lizensgebühr und den rest macht der anwalt.

wenn du es genau wissen möchtest schick mir eine email das erzähl ich dir was in den brief an U+C stand mfg
 
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Ich versuche mal die Schiene.. nix tun. Ich habe ja nichts zu verlieren.... die können mich ja anklagen und dann kann ich immer noch nen Anwalt nehmen.

Und die Unterlassungserklärung haben sie ja schon von mir....

MFG
 
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Wer diskutiert, begibt sich auf dünnes Eis! :dagegen:

:dafuer:

ich denke mal je länger du zögerst umso teurer wirds auch die mod Unterl. erklärung nagelt dich auch fest so wie sie hier überall zu finden ist lt. meinen anwalt!

und lieber zahl ich die viertel von den kosten (lizens + Anwalt) als ich diskutiere und so alles zahl muss weil ich denk U+C fackeln nich lange bei mir waren es grad mal 14 tage !!!!

---------- Artikel hinzugefügt um 06:16:08 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 06:15:31 ----------

Ich versuche mal die Schiene.. nix tun. Ich habe ja nichts zu verlieren.... die können mich ja anklagen und dann kann ich immer noch nen Anwalt nehmen.

Und die Unterlassungserklärung haben sie ja schon von mir....

MFG


würd ichh dir net empfehlen :wall::wall::wall:
 
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als ich diskutiere und so alles zahl muss
Ob man zahlen muss oder nicht entscheidet ein Gericht und nicht irgend ein Anwalt. Ich bekam Anfang 2009 eine Abmahnung wegen einem xxx Film. Hab nicht drauf reagiert. Es kamen Mahnungen und sogar ein Mahnbescheid vom Amtsgericht. Hab widersprochen und nie wieder was von der Sache gehört
 
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ich denke mal je länger du zögerst umso teurer wirds auch die mod Unterl. erklärung nagelt dich auch fest so wie sie hier überall zu finden ist lt. meinen anwalt!

und lieber zahl ich die viertel von den kosten (lizens + Anwalt) als ich diskutiere und so alles zahl muss weil ich denk U+C fackeln nich lange bei mir waren es grad mal 14 tage !!!!

---------- Artikel hinzugefügt um 06:16:08 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 06:15:31 ----------




würd ichh dir net empfehlen :wall::wall::wall:

Frage: Haben Sie dich denn angeklagt bei Gericht?... oder haben sie es geschafft dich einzuschüchtern und du hast mehr oder weniger freiwillig über einen Anwalt dann gezahlt?

Denn bis jetzt habe ich nicht ein einzigen Fall gelesen, welcher wirklich dann vor Gericht gelandet ist und wo der Kläger recht bekommen hat.

@Teleton: Ich habe bereits die modifizierte Erklärung abgegeben... und dazu ein "Angebot" von 100 Euro bezogen auf den Paragrafen 97A abgegeben. Also bleibt denen eigendlich nur noch der Klageweg... und der ist auch für die Gegnerische Seite kostspielig... mit wie hohen Changen, das Sie wirklich den vollen Betrag bekommen? Denn es gibt bereits Rechtskräftige Urteile, wo der Streitwert bei einer Filmdatei per Filsharing auf max 1.200 Euro begrenzt ist. Und daraus errechnet sich dann auch die Anwaltskosten der Gegnerpartei. Und wenn bei einem Streiwert von 25.000 Euro (so die Angabe von der Klägerseite) wollen die 981,80 Euro.... bei 1.200 wären das ca. 47,12 Euro... und somit lächerlich diese Summe bei mir einzuklagen... oder?

MFG
 
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Die Forderungen der Anwälte sind tatsächlich in diesen Filesharing-Sachen meistens überzogen. So weit ich gelesen habe, kommt man mit der modifiziertem Unterlassungserklärung sowie dem verringerten Zahlungsangebot fast immer hin.
 
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Die Forderungen der Anwälte sind tatsächlich in diesen Filesharing-Sachen meistens überzogen. So weit ich gelesen habe, kommt man mit der modifiziertem Unterlassungserklärung sowie dem verringerten Zahlungsangebot fast immer hin.

Und genau darauf will ich hinaus... die Gegenpartei weis genau, das der Streitwert überzogen ist, und sie vor Gericht nicht weit damit kommen. Nur versuchen die einen jetzt einzuschüchtern.

Ich denke ich mache es so wie der User Goblin... warten bis nen Mahnbescheid von Gericht kommt... den fristgercht wiedersprechen.... und dann sehe ich ja, ob sie den Klageweg wirklich gehen. Und dann kann ich mir immer noch nen Anwalt nehmen.... oder evtl. brauch man ja auch keinen, denn die Fakten sind ja eigendlich klar und deutlich... und es gibt ja schon passende Urteile darüber...

MFG
 
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Ich denke ich mache es so wie der User Goblin... warten bis nen Mahnbescheid von Gericht kommt...

Das halten die meisten, die sich mit den Filesharing-Abmahnungen auskennen, für sehr riskant und nicht empfehlenswert.
Wenn man auf die Abmahnung nicht reagiert, kann der Anwalt als nächsten Schritt sofort mit der einstweiligen Verfügung kommen.
 
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Das halten die meisten, die sich mit den Filesharing-Abmahnungen auskennen, für sehr riskant und nicht empfehlenswert.
Wenn man auf die Abmahnung nicht reagiert, kann der Anwalt als nächsten Schritt sofort mit der einstweiligen Verfügung kommen.

Sorry.. wie oft muss ich das denn noch schreiben.. ich habe auf die Abmahnung mit der modifizierten Unterlassungserklärung + Gegenangebot von 100 Euro (bezogen auf den Paragrafen 97a) reagiert.

Will jetzt nur nicht auf die überzogene erneute Rechnung von rund 1.300 Euro reagieren....

MFG
 
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