Rüdiger Kunz
Forenveteran
AW: Abmahnung U+C Regensburg
Außerdem, du warst nachweislich im Urlaub und bist lediglich der Inhaber des festgestellten Internetanschlusses. Wer den genutzt haben könnte, kannst du für dich behalten, insbesondere wenn das Familienangehörige sind. Gemäß neuen Entscheidungen kann zwar der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichtet werden aber er braucht keine Schadenersatzansprüche (nicht einmal die 100 € aus der gesetzlichen Deckelung) zu bezahlen.
Folgendes Web ist zwar nicht ganz aktuell aber doch recht hilfreich: Internetrecht - abmahnung-filesharing Hier heißt es z. B.:
Das hört sich gut an, denn davon, dass Klagen bei Gericht eingereicht worden sind, hört man nahezu nichts.manche raten gar nichts zu tun
Außerdem, du warst nachweislich im Urlaub und bist lediglich der Inhaber des festgestellten Internetanschlusses. Wer den genutzt haben könnte, kannst du für dich behalten, insbesondere wenn das Familienangehörige sind. Gemäß neuen Entscheidungen kann zwar der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichtet werden aber er braucht keine Schadenersatzansprüche (nicht einmal die 100 € aus der gesetzlichen Deckelung) zu bezahlen.
Folgendes Web ist zwar nicht ganz aktuell aber doch recht hilfreich: Internetrecht - abmahnung-filesharing Hier heißt es z. B.:
Die Störerhaftung ist zwar verschuldensunabhängig, setzt jedoch einen willentlichen Tatbeitrag voraus. Wenn der Anschlussinhaber nicht weiß, was inhaltlich über die Leitungen seines Anschlusses läuft, dürfte eine Haftung somit nicht in Betracht kommen. Eine Störerhaftung ist des Weiteren nur bei einer Verletzung von Prüfungspflichten gegeben.