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AW: 0900-Lockanrufe "Sie haben gewonnen" ab November 2007
Bundesnetzagentur | Pressemitteilungen
Unsere Behörden schauen zu.
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Zu gut deutsch: Die Banditen behalten das Geld und haben genügend frische Nummern im Speicher. Der Netzbetreiber verdient freudig mit.Für die aktuellen Gewinnanrufe sind drei Unternehmen verantwortlich, von denen zwei ihren Firmensitz im Ausland haben. Für das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen diese Art des Rufnummern-Spam ist dies unerheblich, da sich die behördlichen Maßnahmen vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber bzw. die Rechnungsersteller richten. Alle beanstandeten Rufnummern sind bei demselben Netzbetreiber geschaltet gewesen.
Von den Maßnahmen der Bundesnetzagentur – Rufnummernabschaltung sowie Rechnungslegungs- und Inkassoverbot – sind bislang die folgenden Rufnummern betroffen:
(0)9003 030 120
(0)9003 080 110
(0)9003 080 810
(0)9003 101 331
(0)9003 101 335
(0)9003 131 010
(0)9005 120 530
(0)9005 120 540
(0)9005 120 550
(0)9005 120 570
(0)9005 120 580
(0)9005 120 590
(0)9005 703 410
(0)9005 703 420
(0)9005 703 430
(0)9005 703 440
Ein Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass Anrufe auf diese Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden. Wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollte er ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern.
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