AW: 0900-Lockanrufe "Sie haben gewonnen" ab November 2007
Verantwortlich ist ein gewisser Herr T*, neulich träumte mir, der würde vor ein deutsches Gericht gestellt und sähe sich einer Justitia gegenüber, der nicht die Augen verbunden sind.
In Osnabrück gibt es eine solche
Das wurde inzwischen Wahrheit. Ob Herr W.T. aus Weitersfeld versuchen wird, auch die Justitia im Landgericht Osnabrück mit einer Zigarre zu penetrieren, wie man es halt so macht in seinen Kreisen - das ist nicht bekannt.
W.T. Consulting Telephon- Informationsgesellschaft m.b.H. & Co KG, Wien, Wien - FirmenABC.at
Inhaber der Firma ist übrigens zu >98% eine gewisse
Manhattan Financial and Business Consultants Inc.
Wer schon etwas länger hier dabei ist, der wird sich evtl. erinnern, dass es da mal eine Firma in Heppenheim gab, die mehrheitlich derselben Firma gehört hat, die man hier findet:
https://esos.state.nv.us/SOSServices/AnonymousAccess/CorpSearch/CorpDetails.aspx?lx8nvq=96gn125XYoxKw9JGt3LYLg%3d%3d
Good Lines, Bad Lines, and the song remains the same...
Inzwischen besteht übrigens Verwechslungsgefahr - und da insbesondere der Herr R.W. in dieser Hinsicht sensibel zu sein scheint, möchte ich Verwechslungsgefahren gleich einmal minimieren:
Die Goodlines AG ist nicht zu verwechseln mit der Goodlines GmbH:
Letztere entstand durch Umbenennung der
11859 - Auskunftsdienste GmbH:
Amtsgericht Darmstadt Aktenzeichen: HRB 90515 Bekannt gemacht am: 22.11.2011 12:00 Uhr
[...]
Neueintragungen
[...]
GoodLines GmbH, Fürth, Am Bächlein 10, 64658 Fürth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2009 mit Änderung vom 02.02.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher: 11859 - Auskunftsdienste GmbH, und Sitz) [...]beschlossen. [...] Bestellt als Geschäftsführer: W*, R*, Fürth/Odw., *xx.xx.1960, einzelvertretungsberechtigt.
Die "11859 - Auskunftsdienste GmbH" wird häufig als "dem Telomax-Clan zuzuordnen" eingestuft - was spätestens dann falsch wird, wenn der "Oberclanchef" persönlich dort wieder das Sagen hat.
Schade, dass R.W. zu seinen aktuellen Geschäftsbeziehungen zu den Personen, die man mindestens noch 96 Stunden nicht als Betrüger bezeichnen darf, nicht von der Justitia in Osnabrück befragt werden kann...
Dann gab es eben die Goodlines AG (HRB 25307 AG Darmstadt). Diese wurde 2006 umbenannt in Activefon AG
21.08.2006
GoodLines Aktiengesellschaft, Heppenheim (Bergstraße) (Benzstraße 2, 64646 Heppenheim (Bergstraße).
. Die Hauptversammlung vom 04.04.2006 hat eine Änderung der Firma und mit ihr eine Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 1 (Firma und Sitz) sowie die Änderung der Satzung in § 5 (Inhaberaktien) beschlossen. Neue Firma: activeFON AG.
Ich habe hier ein Dokument vorliegen, aus dem hervorgeht, dass ein Rechtsanwalt W. aus Frankfurt am 26.4.2006 einen Antrag auf Markenschutz für die Marke "Activefon" gestellt hat. Und zwar im Auftrag der
Europe Holding AG, Zug, Schweiz.
Am 27.06.2007 (!) schied der Vorstand R.W. aus - und ein paar andere bekannte Namen ebenfalls: M*B* und z.B. U* Sch*, dessen "Semi Gmbh" man von anderen Pingbetrugswellen kennt.
Auch aus diesen Tatsachen ergeben sich interessante Fragestellungen, die weit über das hier im Blick stehende 0900-Gewinnbetrugsthema hinausgehen!
Die ActiveFON AG wiederum taucht an erstaunlichen Stellen und in erstaunlichen Zusammenhängen auf, die hier nicht vollständig zu erörtern sind... U.a. im (zugegebenermaßen vagen) Zusammenhang mit einem Projekt eines aktuell wegen Steuerhinterziehung angeklagten FDP-Jungpolitikers aus Mainz, dann auf einer höchst interessanten Referenzliste zusammen mit äußerst interessanten Firmen, die u.a. im Dezember 2006 eine Votingseite betrieben haben dürften - damit sind wir in medias res, was den 0137-Betrugsprozess in Osnabrück angeht (Namen nenne ich keine, da ich die Zusammenhänge nicht im Detail belegen möchte, was nicht heißen soll, dass man dies nicht mit hoher Erfolgsaussicht versuchen könnte)
Die ActiveFon AG wurde dann auch umbenannt und als ActiveCashCard AG nach Mannheim verlegt (HRB 703490). Im Juli 2007 tauchte als Vorstand plötzlich der umtriebige J*K* auf:
Bestellt als Vorstand: Krxxx, Jxxx, Benzenschwil/Schweiz, *xx.xx.1955.
Dieser J*K* war u.a. Director einer "IFK AG" aus Cheyenne, Wyomimg. Das ist nicht die einzige Spur, die direkt zur aktuellen Abzocke um die NTT/Winfinder führt. Und zu weiteren Pingbetrügern.
Inzwischen ist die Activecashcard und damit die Goodlines AG Geschichte.
21.05.2010
Das Gericht beabsichtigt, nachfolgende Gesellschaften wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
ActiveCashCard AG, Mannheim, c/o AIDA Wirtschaftsdienste GmbH, Kufürstenstr. 79, 10787 Berlin.
Heppenheim ist eine der Zentralen eines unglaublichen Netzwerks, das an einem entscheidenden Teil
aller Telefonbetrügereien der letzten Jahre "irgendwie" beteiligt war - und sei es nur, wie im Falle R.W. - durch "Hintergrundarbeit":
Bezüglich des Angeschuldigten W. hat das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens im Ergebnis zu Recht abgelehnt.
Ein hinreichender T atverdacht gegen den Angeschuldigten W. besteht nicht. Zwar war der Angeschuldigte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft an früheren Werbeaktionen
beteiligt. Auch war er auf einigen EMails der Angeschuldigten R. als Empfänger aufgeführt (vgl. Bd. VI I I , Bl. 98, 100, 104, 108, 110). Diese Umstände vermögen zwar einen Anfangsverdacht zu
begründen. Sie sind aber nicht geeignet, eine Verurteilung wegen täterschaftlicher Beteiligung oder einer Beteiligung als sonstiger T eilnehmer hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen. Ein
konkreter T atbeitrag wird dem Angeschuldigten W. anders als den Angeschuldigten T ., O. und R. in der Anklage nicht vorgeworfen. Allein der Umstand, dass er aus vorangegangenen ähnlichen
Aktionen über das für die T atbegehung erforderliche Wissen verfügte und mit den Angeschuldigten bekannt war, begründet eine T atbeteiligung nicht. Auch die T atsache, dass er
Empfänger der von der Angeschuldigten R. versandten EMails bezüglich ihrer Bemühungen um die Bewerbung der Webseite war, führt nicht zur Annahme eines hinreichenden T atverdachts.
Nach den Ermittlungen ist die Angeschuldigte R. auch nicht durch ihn, sondern durch den Angeschuldigten O. zum Tätigwerden veranlasst worden.
Er kann also weiter seine Lebkuchen verkaufen und seine E-Zigaretten - aber mit dem Himmelreich, lieber Herr W. - das wird nichts mehr... und wenn ich persönlich die Tür zuhalten muß!
wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag ist keinesfalls als Beweis für irgendwelche Zusammenhänge anzusehen - derart komplexe Recherchen sind auch gefährlich, weil man leicht "false positives" kreiert. Genausogut könnte man aus dem hierfür verwendeten Material auch ganz andere Schlüsse ziehen: Die erwähnte Designagentur mit der netten Referenzliste hat sich inzwischen auch weiter entwickelt. Zu den aktuellen Referenzen gehört dann z.B. ein Benediktinerkloster im bayrischen E* - dort gab es eine Geschichte mit sexuellem Mißbrauch und die wird aufgearbeitet mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes, der nebenbei auch...
usw usf
Aber all diese Fakten (und es sind Fakten) zeigen doch sehr deutlich, was aufzuzeigen Sinn des Ganzen war und ist.