Antworten von der BNetzA und von Arcor
Hier mal Antworten von der BNetzA und von Arcor
Grüße, hjok
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Antwort von der BNetzA am 03.01.07:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre E-Mail ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen eingegangen und wird unter dem Zeichen »MEDE EB-101465/07« geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Zeichen an.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine weitergehende Beantwortung Ihres Schreibens wegen der gegebenenfalls erforderlichen Ermittlungsarbeit unter Umständen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Für Rückfragen oder für weitere Fragen im Zusammenhang mit Rufnummernmissbrauch stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter den unten genannten Rufnummern* gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
Tel.: (02 91)99 55-2 06 oder 0 18 05 34 25 37
E-Mail: <mailto:
[email protected] <mailto:
[email protected]> >
* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers
Wichtig:
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht die Möglichkeit eröffnet, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Betroffene sind selbst verantwortlich, ihre zivilrechtlichen Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes, zu verfolgen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass von der Bundesnetzagentur eingeleitete Maßnahmen nicht zwangsläufig zu einer Lösung zivilrechtlicher Einzelfälle führen.
Allgemeine Hinweise:
Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung zum Rufnummernmissbrauch erhält die Bundesnetzagentur eine Vielzahl von Anfragen. Die an die Bundesnetzagentur gerichteten Schreiben werden in jedem Fall erfasst und können gegebenenfalls Hinweise auf eine Missbrauchssituation geben. Die Bundesnetzagentur geht diesen Hinweisen nach, indem der Sachverhalt ermittelt und nachvollzogen wird. Bei einer gesicherten Beweislage ergreift die Bundesnetzagentur wegen des Rufnummernmissbrauchs Maßnahmen, wie z. B. die Abschaltung der Rufnummer, Rücknahme der Dialerregistrierung u. a.. Die von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite
www.bundesnetzagentur.de <www.bundesnetzagentur.de> . unter "Dialer-Spam-Rufnummernmissbrauch", "Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch". Dort finden Sie auch weitere Informationen und Formblätter.
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Antwort von Arcor am 05.01.07:
Sehr geehrter Herr x,
vielen Dank für Ihre Email, in dem Sie uns die Nutzung Ihres
Telefonanschlusses für so genannte Lockanrufe anzeigen.
Soweit bei den von Ihnen geschilderten Lockanrufen eine Quellkennung
(0137-Rufnummer) vorgetäuscht wurde, die im Arcor-Netz geschaltet ist, sind
wir unter anderem durch Ihre Email auf den Missbrauch unseres Telefonnetzes
aufmerksam geworden. Dafür danken wir Ihnen. Wir haben die betroffene
Rufnummer abgeschaltet und gehen in Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden und der Bundesnetzagentur gegen den mutmaßlichen Verursacher vor.
Es ist davon auszugehen, dass die zuständige Behörde von Ihrer Möglichkeit
Gebrauch machen wird, ein Rechnungsstellungs- und Inkassobüroverbot für die irrtümlich vorgenommenen Anrufe bei der 0137-Rufnummer zu erlassen. Dann kann den betroffenen Endnutzern kein Schaden entstehen.
Unabhängig davon sollten Sie aus Sicherheitsgründen auf einen Rückruf
verzichten, wenn Ihnen die im Display Ihres Endgerätes angezeigte
Anrufer-Nummer unbekannt ist.
Wir bedauern sehr, dass Ihnen in Zusammenhang mit dem Missbrauch unseres
Dienstleistungsangebots die von Ihnen geschilderten Unannehmlichkeiten
entstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Arcor AG & Co. KG
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Leiter Sicherheitsbehörden/Missbrauch
Sicherheitsbehörden/Missbrauch
Tel: 069-2169-0
Web:
www.arcor.de
Adresse: Alfred-Herrhausen-Alle 1, 65760 Eschborn
Sitz: Eschborn,
Eintragung im Handelsregister:
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA Nr. 28013
Zentrale: Alfred-Herrhausen-Allee 1, 65760 Eschborn