Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

Ein Anwalt ist keine Behörde, der hat gar keine Sonderrechte - solange er nicht wirklich Klage vor Gericht einreicht und dann auch noch den Prozess gewinnt. Und das wollen wir doch erst mal sehen. Da werden wir wohl drauf warten bis Pflaumenpfingsten.
Seit mindestens achteinhalb Jahren warten wir schon darauf. Mehr als Drohgeblubber ist bisher nicht passiert. In gaaaanz seltenen Fällen wurde seitens web.de sogar mal 23€ in einen gerichtlichen Mahnbescheid investiert, dem nach Widerspruch aber nichts mehr folgte.
 
Hey!
Habe mich durch die letzten 50 Seiten geackert aber bin grade echt verunsichert...
Habe heute den ersten Brief vom Inkasso Unternehmen bekommen.
Wiederspreche ich jetzt diesem mit dem muster-Wiederspruch der hier geschrieben wurde und informiere die schufa, oder warte ich auf ein Anwaltsschreiben ? :confused:
mann, ist das blöd...

achja, und in diesem Muster ist ja von Gerichtsurteilen in der Vergangenheit die Rede, seit diesen Urteilen haben die aber ihr lay-out ein bischen verändert..
Sollte ich das dennoch in dem schreiben drin lassen ?
das wurde hier zwar irgendwie schon geklärt aber ich verstehe es grade echt nciht, tut mir leid :(
 
Das Seitenlayout ist inzwischen leicht geändert. Es erscheint jetzt zwar ein Button, in dem der Hinweis auf die Kostenpflicht untergebracht ist, jedoch ist dieser Button weit entfernt von der eigentlichen Beschreibung des Angebots angebracht. Daher ist es immer noch leicht möglich (und es passiert ja auch tagtäglich), dass sich Betroffene durch vorschnellen Klick für das kostenpflichtige Angebot anmelden, ohne über die Vertragskonditionen informiert zu sein.

Aus diesem Grund hat im Sommer 2012 der Verbraucherzentrale-Bundesverband 1&1 erneut abgemahnt. Das Verfahren ist offenbar noch im Gange, man wird wohl ein neues Gerichtsurteil abwarten müssen. Gleichwohl kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass die Anmeldeseite nach wie vor nicht den Richtlinien der Fernabsatzregeln entspricht. Daher schadet es auch nicht, wenn man auf die alten Gerichtsurteile verweist.
 
Daher schadet es auch nicht, wenn man auf die alten Gerichtsurteile verweist.
Interessiert nur niemand, zumal man dort alle Entscheidungen hinreichend kennt. Einmaliger Widerspruch ohne unnötigem Tamtam und ohne Erklärung tuts auch und sollte reichen. Die Gegenseite weicht ja auch nicht von ihrem Standpunkt ab, bis der automatisierte Prozess schließlich von ganz alleine wieder aufhört. Nur wer viel schreibt, hält das Verfahren offen. Dann gibts auch mal einen Mahnbescheid als Finish und dann blubb, ist die Inkassoblase plötzlich weg. Man muss nur die vielen Zusendungen ertragen und sich dabei tot stellen - wie geschrieben, nach dem einmaligen, kurzen Widerspruch, dessen Eingang bestätigt sein sollte (für alle Fälle).
 
Also schicke ich den Wiederspruch jetzt und warte nicht auf ein Anwaldsschreiben von dem hier so oft die Rede ist ?
 
Sorry, bin einfach wirklich, wirklich verunsichert.
ich hatte sowas noch nicht, kenne mich mit den Juristischen Feinheiten kein Stück aus und hätte ohne diese Seite hier vermutlich aus angst gezahlt.

Ich weiß, das klingt bestimmt so als meine ich das nicht ernst oder aber bitte: einfach ein ja oder nein :confused:
tut mir leid.
 
Sorry, bin einfach wirklich, wirklich verunsichert.
ich hatte sowas noch nicht, kenne mich mit den Juristischen Feinheiten kein Stück aus und hätte ohne diese Seite hier vermutlich aus angst gezahlt.

Ich weiß, das klingt bestimmt so als meine ich das nicht ernst oder aber bitte: einfach ein ja oder nein :confused:
tut mir leid.

Du schreibst es doch selber: einfach ja oder nein!

Hier darf man eben keine Rechtsberatung durchführen.
 
... warte nicht auf ein Anwaldsschreiben ...
Musst du nicht, denn die kommen von ganz alleine. Hierbei wäre nur die Frage, ob man darauf auch noch reagieren muss und das meinte ich dann damit:
[einmaliger Widerspruch gegen die Forderung ohne nähere Erläuterung].... sollte reichen. Die Gegenseite weicht ja auch nicht von ihrem Standpunkt ab, bis der automatisierte Prozess schließlich von ganz alleine wieder aufhört. Nur wer viel schreibt, hält das Verfahren offen.

....wie geschrieben, nach dem einmaligen, kurzen Widerspruch, dessen Eingang bestätigt sein sollte (für alle Fälle).
 
Wenn man seinen rechtlichen Standpunkt bereits einmal deutlich gemacht hat, dann ist danach irgendeine Kommunikation mit der Gegenseite nicht mehr erforderlich. Es kommt hierbei auch nicht mehr darauf an, ob dann ein Inkassobüro schreibt, oder ein Anwalt, oder der Nikolaus, oder sonst wer. Der Anwalt hat Kenntnis vom einmal erfolgten Widerspruch oder aber er müsste im Rahmen der üblichen Geschäftspflichten zumindest Kenntnis haben (Zustellbeleg Einschreiben an 1&1). Ob er tatsächlich von 1&1 über den Widerspruch informiert wurde oder nicht - auch darauf kommt es nicht an. Wenn 1&1 den eigenen Anwalt nicht über die Einwendungen informiert, dann hat nur 1&1 das zu vertreten und sonst niemand. Man muss jetzt also nicht noch an den Weihnachtsmann, an den Osterhasen oder sonst wen, der da für 1&1 noch tätig wird, irgendwelche Widersprüche schicken.

Ohnehin ist die Herumschaukelei zwischen Inkassobüro und Anwalt eine unnötige und mutwillige Erzeugung von Zusatzkosten. Selbst wenn irgendein Richter die Forderung für rechtmäßig erkennen würde (was u.W. noch nie passiert ist...), dann müsste der Betroffene nicht die Kosten für das Inkassobüro und den Anwalt übernehmen. Das ist sinnlose Kostentreiberei und verstößt eindeutig gegen die rechtliche Schadensminderungspflicht. Entweder Inkassobüro oder Anwalt - aber nicht beides. Wer das trotzdem alles bezahlt, der macht das aufgrund der Einschüchterung, aber nicht aus rechtlicher Notwendigkeit.
 
So ich gebe nun auch mal meinen Senf dazu.
Auch ich soll Anfang April ein Abo abgeschlossen haben.
Der Button jetzt kaufen war mir nicht bewußt und ich bin mir nicht sicher ihn gedrückt zu haben.
Aber was ich weis,ich habe keine AGB´s bestätigt und keine angebliche Bestätigungsmail bekommen.
Dessen bin ich mir 100% sicher,da nur ich den Account benutze,immer nüchtern bin und alle Emails seit April archiviert habe.

Wie kann sowas dann trotzdem sein?

PS
Frage Wenn der Club gesperrt wird,fällt man dann in den normalen Account zurück?

Ein Tipp.
Wenn ihr Angst um eine Sperrung habt:
Legt euch bei Googlemail einen account an,geht auf Einst./Konten/E-Mails per POP3 aus anderen Konten abrufen/PW eingeben und warten

Er zieht alle Mails von web.de rüber und betreibt den Web.de Account als Parallelaccount zu Googlemail weiter.
Einfach Klasse und viel besser.

PS Ich werde definitiv keine Zahlung leisten.
 
Sie müssen dir ja erstmal irgendetwas nachweisen.
Kann der Anbieter nicht wirklich aber zumindest ansatzweise, dem ersten Anschein nach. Das ist es dann auch, was ihn beim Forderrungsmangement trägt. Bei den meisten Beschwerdeführern handelt es sich um deren Account, mit der Nutzung über eMailadresse & Kennwort. Zumeist wird in den ersten Mails nach der Forderung bereits irgendwas zugegeben, das später gegen die Beschwerdeführer eingesetzt werden kann. Das sind dann so Worte, wie
...ich wollte ja nur mal...

...keine Bestätigungsmail, keine Unterschrift...
Solche Geschäftsmodelle basieren nicht mehr auf Briefpost und deshalb gibt es auch keine Unterschrift. Kritzelst du etwa was an deinen Monitor? Was die Bestätigungsmail angeht, so würde ich das nicht einfach so ausschließen, sie hier: Geschenke von Web.de und GMX
 
Wenn ich mir eins 100% sicher bin:
Ich habe niemals solche Geschenke bestätigt und bin trotzdem Mitglied im Club geworden.

Können die die Logins und Mails der letzten 2 Monate zum Nachweis wieder her holen?
 
Guten tag

Ich hoffe das ich hier richtig bin bin etwas angespannt wegen dem Brief und dadurch etwas durch den wind

Ich habe am Freitag 07.06.2013 einen Brief von dem Inkasso BFS risk & collection GmbH erhalten.
Beauftragt wurden sie von 1&1 Mail & Media GmbH (GMX)
www.Gmx.net
wegen einem Abo was ich nicht abgeschlossen habe.
Dabei ist mein GMX account schon so alt das ich nichtmal weis wann ich ihn erstellt habe
Ich habe denn account auch mindestens genausolange nichtmehr benutzt
dabei muss ich sagen das ich früher auch keine richtigen angaben gemacht habe also falsche adresse und name
auf dem brief ist die richtige adresse (logisch sonst hätte ich ja keinen bekommen) aber der falsche name
Jetzt habe ich eine Rechnung in höhe von 47,37€

17.94€ Haup/Restforderung
00.17€ 5,00% über Basiszins Zinsen bis zum 16.06.2013
05.00€ Vorgerichtliche Mahnauslagen
07.00€ Kosten Personen- und Kontenprüfung
02.50€ Monatliche Kontenführungskosten
14.76€ Inkassovergütung

die ich bis zum 16.06.2013 zu begleichen habe sonst würde sich die Inkassovergütung auf 45€ erhöhen.
angeblich hätte ich am 07.03.2012 eine Rechnung erhalten die ich nicht bekommen habe
(ob ich sie per e-mail bekommen habe kann ich nicht sagen da ich wie gesagt die e-mail adresse nichtmehr benutzt habe)
Da ich ganz genau weis das ich nur einen freemail account erstellt habe stellt sich mir
jetzt 2 fragen: wie ich am besten vorgehe und wie die an meine adresse gekommen sind
ich hoffe sie können mir helfen.


MFG

Malguir
 
die ich bis zum 16.06.2013 zu begleichen habe sonst würde sich die Inkassovergütung auf 45€ erhöhen.
Das ist dann der 1,8-fache Gebührensatz, weil ab diesem Zeitpunkt das Mengeninkasso ein außerordentlich umfangreiches und schwieriges Ausmaß annimmt.


angeblich hätte ich am 07.03.2012 eine Rechnung erhalten die ich nicht bekommen habe
(ob ich sie per e-mail bekommen habe kann ich nicht sagen da ich wie gesagt die e-mail adresse nichtmehr benutzt habe)
Das ist gängige Praxis: Die sperren irgendwann das E-Mail-Konto und schicken die Rechnung(en) in der Folge an sich selbst, um sie über Inkassobutze und vielleicht auch RA beitreiben zu können. So läuft halt die Wertschöpfungskette, um mit explodierenden fiktiven Kosten Druck ausüben zu können.

Das bringt die Betroffenen in eine alberne Situation: Sitzt man das aus, kann es nämlich nur billiger werden.
 
Zurück
Oben