Poppen.de bzw. Libereco Inkasso

In diesem Artikel ist aus meiner Sicht vor allem der letzte Satz wichtig.

"Alle angemahnten Personen hätten mittlerweile ein Entschuldigungsschreiben erhalten, die Forderungen seien für gegenstandslos erklärt worden. Denjenigen Betroffenen, die das Geld bereits überwiesen hatten, sei es zurück erstattet worden. "

Der Vorgang ist bekannt und wir haben Ihn geprüft. Auch die Verbraucherzentralen haben die Entschuldigungsschreiben bestätigt.

Das ist der Weg den wir für ein faires Inkassounternehmen für richtig halten.
 
Das ist der Weg den wir für ein faires Inkassounternehmen für richtig halten.
...ist auch nicht von der Hand zu weisen! Ich persönlich bin übrigens kein Gegner von Inkassoaktivitäten, zumal ich sie selbst nutze. Für konstruktive Diskussionen sind wir hier stets aufgeschlossen. Dass ein gewisser Gegenwind erzeugt wird, liegt in der Natur des Geschäftes - bei der Müllabfuhr stinkts ja auch.
 
@TELETON
Bei uns werden die Geschenke ganz normal in Strassenkleidung ausgetauscht. Aber als ich klein war kam auch mal ein Mann im roten Mantel. :)
Na dann Frohe Weihnachten!
mahnportal.net/news/story/frohe-weihnachten.html

zum "Vorzeigepartner" von "faires"-inkasso.de:
Das 2001 gegründete Unternehmen realisiert bereits seit mehreren Jahren erfolgreich den Forderungseinzug für nationale und internationale Webangebote von weltweit agierenden Unternehmen.
Gibt es da ein paar referenzen oder müsste Heiko dann erst ein AVS-System installieren, weil die Kunden von Libereco Angebote haben, bei denen Mädchen, junge Mädchen, etwas zu vorzeigefreudig sind?

Einige erinnern sich:
OnlineDialer/eConnect: filename eConnect.dll, object name 'eConn class', typically downloaded from libereco.net.
Sexxx-dialer - dialer affiliate program for adult webmasters - [ Diese Seite übersetzen ]
... ). 23.07.2003 June EBS and Libereco money has been sent to all webmasters
today. 09.07.2003 EBS switched off autodial for Germany. ...
International war's aber wirklich
Всех мастеров работающих в матурно - аматеурной нише ждем уже сейчас, я думаю конвертация будет хорошей.
В ближайщее время мы добавим кучу туров этого платника.
Внутри платника примерно 30 тысяч фото из коорых 5 тысяч ексклюзива, подключены всевозможные видео плагины.
Для всех кто работает с нами:
- Ибилл ПСВ биллинги
- Наворочанный скрипт партнерской
- Фри хостинг под АВС, фришники, ТГП.
- Домены на выбор
- Сабмиттеры самых популярных фирм производителей с индивидуальными наворотами.
- Онлайн суппорт
- Диалеры (EBS, Libereco, DA (USA traff))
Скрипт открывает окна при заходе на страницу, на которой стоит скрипт <script language=javascript>
window.open('[link entfernt]);self.focus();
window.open('http://econnect.libereco.net/start.php?li-speed00112 ');self.focus();
</SCRIPT>
ooops, bieselnde Mädels, die aussehen wie 15? Lieber nicht. Ich dachte nicht, dass diese Scheiße noch online ist.

Faires Inkasso basiert auf Glaubwürdigkeit und Glaubwürdigkeit basiert auf "guten Erfahrungen"

Noch ein "klassisches Zitat"?
E C matto (2:32 PM) :
hi...are you there? unfortunately i have very bad news...
E C matto (3:10 PM) :
carriers will not pay...and they charged back turnovers for january and february which we already paid...
E C matto (3:14 PM) :
switzerland swisscom and our other carrier will not pay because of fraud: autodial

und was war da nur mit dieser ominösen IP?
204.177.92.193

Das sorgte sogar bei den Cytainmentkunden im Jagin für Verwirrung.
 
...bin übrigens kein Gegner von Inkassoaktivitäten, zumal ich sie selbst nutze...
Inkasso ist schon ok, Dialer waren auch ok, im Prinzip. Wenn das Prinzip Fairness ist - prima! Aber wenn es "nur" fair heißt? Es gab ja auch fairdialer, nicht wahr? Was machen die eigentlich heute für ein Inkasso (Afendis meine ich). Wären die auch Kandidat für "faires-inkasso.de"? Die würden super zu libereco passen...

Für konstruktive Diskussionen sind wir hier stets aufgeschlossen. Dass ein gewisser Gegenwind erzeugt wird, liegt in der Natur des Geschäftes - bei der Müllabfuhr stinkts ja auch.
Ok, konstruktive Diskussion ist erwünscht? Dann ignoriere mein letztes Posting. Wenn ich "Libereco" lese, kann ich nicht mehr konstruktiv diskutieren. Für mich hiermit EOT.
(edit: ich lese aber gerne weitere Beiträge...
Das Hauptziel von "Faires Inkasso" ist es, einem fairen und seriös arbeitenden Anbieter von Inkassodienstleitungen die Möglichkeit zu geben, seine vorbildliche Arbeitsweise nachzuweisen und somit sein Ansehen weiter zu verbessern.
Es sind ja schon ganz andere Kaliber "seriös" geworden. Wer weiß das besser als Du, ich - oder F.Th. ;))
 
@Faires-Inkasso
Welche geschäftlichen Beziehungen sind Ihnen bekannt zwischen der Libereco und musicstar? (ich denke, sie verstehen die Frage richtig, obwohl ich sie aus juristischen Gründen nicht "richtig" fragen kann... Anders gefragt: Wem gehört musicstar und was hat der Gesellschafter evtl. mit anderen Firmen zu tun?)

Ist die Vermutung richtig, die sich aus kostenfreien Abfragen von Handelsregisterinformationen ergibt? Ich sage nur: R.H.G. !
Antworten gerne per PN. Ansonsten investiere ich gerne in die Handelsregisterauszüge. Vor allem in die Gesellschafterauszüge. In die aller Beteiligter.

они поняли.

Die Frage hat sich erledigt. Musicstar hat 5 Gesellschafter: 35% gehören einer Verwaltungs-GmbH aus Neckarsulm, klar. 20% gehören einer Frau L* aus Dr*, kein Kommentar. 20% gehören einem Herrn M.H. aus München (eine Consultingfirma aus Nymphenburg), bleiben 25% übrig und die gehören den Herren M.B. und R.G. - Seligenstädter Kreisel. (die 20% von Frau L* aus Dreieich könnte man ggf. dazu rechnen via Econe)

Das ist ja an sich nicht überraschend, nur - noch einmal - die Frage: In welcher Beziehung steht dieser (stehen diese) letztgenannten Gesellschafter zur Libereco, insbesondere zu deren GF? Ich erwarte keine Antwort.
 
Da bin ich ganz anderer Ansicht. Aber besprechen Sie das mal mit F.T.
Und grüßen Sie ihn, er hat immer noch viele Freunde in Weißrussland - oder sagen wir mal Belarus ;)
 
Und gibt es schon Ergebnisse der Besprechungen ?

P.S.:Ist die Widerrufsbelehrung in den AGB identisch mit derjenigen die (falls überhaupt) in Textform an den Kunden übermittelt wird? Könnten Sie mir ansonsten den Wortlaut zur Verfügung stellen?
 
Die Prüfung des Vorgangs ist fast abgeschlossen. Wir gehen davon aus, am Montag weiteres zu dem Vorgang veröffentlichen zu können.

Leider sind anonyme Beschwerden nicht ganz leicht zu prüfen. Daher bitte wir alle, die einen Hinweis haben, sich (zusätzlich) bei uns zu melden, damit wir möglichst viele Informationen zum Vorgang bekommen und diesen somit sicher prüfen können.
 
Danke für die Info.
Eigentlich muß man doch nur fragen, welche Textbausteine werden bei Widerruf
a)innerhalb der ersten 2 Wochen
b) danach verschickt.

Falls bei a) wegen Inanspruchnahme der Leistung abgelehnt wird ist dies -bei nicht vollständiger Leistung-immer falsch, da §312 d Abs 3 BGB inzwischen geändert ist.
Falls bei bei b)wegen Verfristung abgelehnt wird ist das auch falsch. Sofern die versandte Widerrufsbelehrung wortgleich mit der aus den AGB ist, liegen mehrere offensichtliche Fehler der Belehrung vor. Eine fehlerhafte Belehrung startet aber die Widerrufsfrist nicht. Dies bedeutet dass alle Kunden von poppen.de solange die beiderseitigen Leistungen nicht vollständig erfüllt sind jederzeit widerrufen können.
Etwas anderes ergäbe sich natürlich wenn die tatsächlich verschickte Belehrung nicht identisch mit der Belehrung aus den AGB ist.
 
Diese feinsinnigen Unterscheidungen trifft der Kunde nicht. Ist aber auch nicht tragisch, da ja dessen Wille durch Auslegung zu ermitteln ist ohne das am Wortlaut geklebt werden darf. Wenn eindeutig erkennbar ist,dass der Verbraucher den Vertrag nicht gegen sich gelten lassen will ist ein Widerspruch natürlich auch als Widerruf auszulegen (sofern dieser möglich ist). Offensichtlich wurde das auch so verstanden weshalb man mit dem Erlöschen des Widerrufsrechts nach §312 d Abs alte Fassung konterte.
Tatsächlich können aber ohnehin alle Kunden von Poppen.de, die eine Widerrufsbelehrung identisch zu der aus den AGB bekommen haben, nahezu ewig widerrufen weil die offensichtlich fehlerhafte Belehrung die Frist nicht starten kann.



§ 133
Auslegung einer Willenserklärung

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
 
An welcher Stelle ist die Widerrufsbelehrung von poppen.de fehlerhaft. - Übersehe ich da was??

"Bei kostenpflichtigen Mitgliedschaften und sofern Du Verbraucher bist, kannst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf erfolgt über das auf Poppen.de erreichbare Kontaktformular an unseren Support oder an die im Impressum hinterlegte postalische Adresse, bzw. Faxnummer."
 
Ist das denn die Belehrung die den Leuten übermittelt wird? Oder bekommen die eine weitere Belehrung?
In der obigen (aus den AGB) sind jedenfalls mehrere Fehler drin. Einer hier zum Beispiel:

§360 BGB
Abs 1 ...Sie muss Folgendes enthalten:.
1....
2....
3. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist....
Der Verweis auf andere Stellen der Unterlagen ist ein klassischer Fehler die volle ladungsfähige Anschrift muß da rein.
Also ist die Belehrung falsch, also wurde bisher bei keinem Kunden die Widerrufsfrist gestartet, alle können noch widerrufen.

Die anderen Fehler kann Poppen mit seinen Anwälten durchgehen, die sollen ja noch was verdienen.
 
Richtig, die Widerrufsbelehrung bei poppen.de ist gleich aufgrund mehrerer Punkte unwirksam.

Außerdem müsste eine Widerrufsbelehrung in Textform dauerhaft zugestellt werden. Die Widerrufsbelehrung auf einer Webseite reicht nicht.

Die Angebotswebseite enthält darüber hinaus auch keine Erklärungen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots. Eine entsprechende Klausel über die Kostenpflicht in den AGB ist daher unwirksam, weil überraschend gem. § 305c BGB.
 
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