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Gast 2012
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt und Frage:
Am 29.12.2011 habe ich eine kostenpflichtige Online-Mitgliedschaft bei Poppen.de abgeschlossen, am 04.01.2012 habe ich dieser per Mail widersprochen und der Abbuchung widersprochen. Prompt bekam ich heute Post vom Inkassounternehmen, dieser behauptet es läge kein Widerspruch vor (wie bei vielen anderen Betroffenen auch, wie ich mittlerweile im Inet recherchieren konnte). Ich habe an Poppen.de vorsichtshalber auch am 05.01.2012 noch einen Widerspruch gesendet und dazu auch so eine Art Bearbeitungsnummer bekommen. Auf meinen ersten Widerspruch wurde in der Antwortmail überhaupt nicht eingegangen, sondern nur darauf hingewiesen dass ich sofort den Bertrag bezahlen soll und erst dann meine Mitgliedschaft kündigen kann?!
Na ja lange Rede, kurzer Sinn: Da die Firma in Honkong ihre postalische Adresse hinterlegt hat, will ich jetzt nicht unbedingt auch noch per Einschreiben einen Widerspruch senden. Reicht die Mail aus? Sie wurde definitiv erhalten und auch mit einer Bearbeitungsnummer versehen und beantwortet.
Das Inkassobüro stellt sich quer und droht natürlich nach Zahlungserinnerung mit Mahnung und Mahnbescheid.
Vielen Dank und Gruß
folgender Sachverhalt und Frage:
Am 29.12.2011 habe ich eine kostenpflichtige Online-Mitgliedschaft bei Poppen.de abgeschlossen, am 04.01.2012 habe ich dieser per Mail widersprochen und der Abbuchung widersprochen. Prompt bekam ich heute Post vom Inkassounternehmen, dieser behauptet es läge kein Widerspruch vor (wie bei vielen anderen Betroffenen auch, wie ich mittlerweile im Inet recherchieren konnte). Ich habe an Poppen.de vorsichtshalber auch am 05.01.2012 noch einen Widerspruch gesendet und dazu auch so eine Art Bearbeitungsnummer bekommen. Auf meinen ersten Widerspruch wurde in der Antwortmail überhaupt nicht eingegangen, sondern nur darauf hingewiesen dass ich sofort den Bertrag bezahlen soll und erst dann meine Mitgliedschaft kündigen kann?!
Na ja lange Rede, kurzer Sinn: Da die Firma in Honkong ihre postalische Adresse hinterlegt hat, will ich jetzt nicht unbedingt auch noch per Einschreiben einen Widerspruch senden. Reicht die Mail aus? Sie wurde definitiv erhalten und auch mit einer Bearbeitungsnummer versehen und beantwortet.
Das Inkassobüro stellt sich quer und droht natürlich nach Zahlungserinnerung mit Mahnung und Mahnbescheid.
Vielen Dank und Gruß