Inkassopost bekommen nachbarschaft24

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AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Hi. ich habe heute bestimmt schon mein 4 oder 5 Rechnung bekommen.

157,92 verlangen sie diesmal.

Zitat aus dem Brief:
Da sie uns bislang noch keine Einwände gegen die Forderung mitgeteilt haben, müssen wir davon ausgehen,dass sie die Forderung anerkennen.

Wie soll ich das jetzt verstehen?

Soll ich da jetzt was an die schreiben oder weiter nichts machen.
Ich habe das Urteil gelesen, und das hat mich gefreut und heute wieder einer im Briefkasten.
Die Nerven langsam!!!

Haben noch andere den bekommen ?

Gruß Ronny
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Ich habe das Urteil gelesen, und das hat mich gefreut und heute wieder einer im Briefkasten.
Die Nerven langsam!!!
Das ist deren Absicht
Soll ich da jetzt was an die schreiben oder weiter nichts machen.
Auch hier gründlich lesen:
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
es wird haarklein erklärt.

ansonsten: nimm´s mit Humor
Stories zum Schmunzeln - Antispam e.V.
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

ich hab heut das allergleiche bekommen ... hab mich bisher auch noch nicht gemeldet und werds wohl auch nicht mehr tun
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Dazu liegt mir ein recht aktuelles Schreiben von Frau Zypries (bzw. ihres "persönlichen Referenten") vor:
[...] Ihre Hinweise und die von Ihnen geschilderten Sachverhalte haben sowohl das für das Wettbewerbsrecht als auch das für das allgemeine bürgerliche Recht zuständigen Referate des Bundesministeriums der Justiz zur Kenntnis genommen. Ich beschränke mich als zuständiger Referatsleiter für den Bereich des Inkassowesens in meiner Antwort auf Ihre Ausführungen zum Inkasso.

Der Gesetzgeber hat errst jüngst mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) die Grundlagen für das Inkassogewerbe neu geregelt. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat insoweit das alte Rechtsberatungsgesetz (RBerG) zum 1. Juli 2008 abgelöst.

Danach bestehen für Inkassounternehmen weiterhin besondere Zulassungsvoraussetzungen und die Möglichkeit, beim Vorliegen unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs (also insbesondere auch bei unseriösen Inkassomethoden) die Registrierung gemäß § 14 Nr. 3 RDG zu widerrufen mit der Folge, dass Inkassotätigkeiten nicht mehr zulässig und Zuwiderhandlungen nach § 20 RDG bußgeldbewehrt sind.

Zuständig für die Registrierung und ihren Widerruf sind die Landesjustizverwaltungen; die genauen Zuständigkeiten in den einzelnen Ländern können Sie unter Justizportal - Verfahren in Erfahrung bringen. Dort werden ab dem Ende der Übergangsfrist, also ab dem 1.1.2009 auch alle in Deutschland erlaubter Weise tätigen Inkassounternehmen auf einen Blick abrufbar sein. [...]
Ich finde in dem genannten Register weiterhin nur eine Firma mit dem Namensbestandteil Inkassostelle. Ob sich das in den kommenden 7 Stunden ändert?

Ich bin gespannt, was die Online-"Schuldnerdatenbank" dann machen wird.
 
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RDG - Einzelnorm
§ 20 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. ohne die nach § 10 Abs. 1 erforderliche Registrierung eine dort genannte Rechtsdienstleistung erbringt,

2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Abs. 1 oder § 15 Abs. 5 zuwiderhandelt oder

3. entgegen § 11 Abs. 4 eine dort genannte Berufsbezeichnung oder Bezeichnung führt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
RDG - Einzelnorm
§ 11 Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

[...]

(4) Berufsbezeichnungen, die den Begriff „Inkasso“ enthalten, sowie die Berufsbezeichnung „Rentenberaterin“ oder „Rentenberater“ oder diesen zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen dürfen nur von entsprechend registrierten Personen geführt werden.
5.000 Euro sind wohl nicht viel, wenn der Inkassoladen richtig brummt.
 
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5.000 Euro sind wohl nicht viel, wenn der Inkassoladen richtig brummt.
Die Haftung, wenn alle Tätigkeiten inhaltslos und unwirksam sind (s. Verjährung etc.), ist nicht ohne, unversichert obendrein ... Da muss man sich auf seine "Mandanten" schwer verlassen ...
 
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Ich stelle mir ernsthaft die Frage, ob die Frma aus der Freibeuterzone die Hürde der Lizenzverlängerung genommen hat:

The Licensee submits an audited annual accounts statement from a UAE Registered Auditors site:rakftz.com - Google-Suche

Man kann offensichtlich beliebige Lizenzen beantragen und ohne große Nachweise auch bekommen. Die Lizenzen enden jedoch nach einem Jahr. Bei der Verlängerung spielt offensichtlich der bisherige Geschäftsverlauf eine Rolle. Die Lizenz für das 2. Jahr bekommt nicht jeder einfach so.

Es ist bekannt, dass Firmengeflechte aus dem Einschüchterungsgewerbe permanent umziehen und immer nur kurzlebig sind. Die eifrigen Inkassodrücker handeln auch schon mal für nicht (mehr?) existente Firmen:
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist dieses Handeln auch nicht durch zulässige Rechtsberatung gedeckt, denn nach dem unwidersprochenen und damit gemäß §138 Abs. 3 ZPO zugestandenen Vortrag des Klägers lag diesem Schreiben kein Inkassoauftrag zu Grunde, da die angebliche Firma - auch dies ist unstreitig - tatsächlich nicht existent ist.
Quelle: Deutsche Inkassostelle kassiert erneut einstweilige Verfügung! - News - Nicht Abzocken e.V.

Der Flaschengeist, der sich kürzlich vor Gericht rühmte, die Forderungen dieser Firma eintreiben zu dürfen, legitimierte sich für eine Firma "Netsolutions FZE". Die Firme, die angeblich über den Vertrag verfügt, heißt aber "Netsolutions Trading FZE".

Der Zusatz "Trading" scheint mir für die Lizenz wichtig zu sein. Warum nimmt eine aktive Firma die Webseite vom Netz?

Site report for netsolution-fze.net (Dann Site aufrufen)

Selbst Google hat nichts mehr über die Firma im Index.
 
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Das wäre eine perfekte Veranlassung für eine behördliche Inspektion der Serverprotokolle der "Schuldner"-Datenbank.
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Das wäre eine perfekte Veranlassung für eine behördliche Inspektion der Serverprotokolle der "Schuldner"-Datenbank.
Die hatte es doch schon Anfang September gegeben. Es ist dabei nur fraglich, ob die beteiligten Staatsanwälte sich der Problematik bewußt sind.
 
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So langsam gehen die einem richtig auf die Nerven!!

Ich glaub, wenn ich das Forum hier nicht gefunden hätte, würd ich durchdrehen...

habe jetzt schon wieder vom Inkassobüro eine Mahnung erhalten: Ich hätte jetzt auch eine weitere Rechnung nicht gezahlt! - Welche Rechnung bitte - Die schicken mir von nachbarschaft24 ja noch nicht mal Rechnungen, weder per Post, noch per Mail auf die ich reagieren könnte.
Habe auch beim 1ten Inkassoschreiben in den sauren Apfel gebissen und dort angerufen, meine Lage geschildert - das ich rechtzeitig ausgetreten bin usw. und das ich die Rechnung nicht zahle! - das ganze dann auch in schriftlicher Form nochmal eingereicht.
- Nur auf dieses Schreiben wurde derenseits nie reagiert....

und jetzt heißt es, ich hätte den Rechnungen nie widersprochen?!?! ...

so langsam bekomme ichs mit den Nerven - zahlen werde ich nicht, und vielleicht schreib ich denen nochmal einen freundlichen Brief, mit der Bitte mich nicht mehr zu belästigen, da ich nicht gedenke zu zahlen... mal sehen ...

oder weiß jemand, wie man das abstellen kann? :)
Gruß Patty
 
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oder weiß jemand, wie man das abstellen kann

Sperre den Absender in Deinem Mailprogramm und schmeiß die Briefe in den Müll oder schick sie zurück an den Absender

so langsam bekomme ichs mit den Nerven - zahlen werde ich nicht, und vielleicht schreib ich denen nochmal einen freundlichen Brief, mit der Bitte mich nicht mehr zu belästigen, da ich nicht gedenke zu zahlen... mal sehen ...

http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html

und dort angerufen,

Wie kann man auf die Idee kommen da anzurufen:-?
 
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ich weiß es ja eigentlich...

als ich mich damals bei denen angemeldet habe, wars noch meinnachbarschaft.net und KOSTENLOS - und noch keine Anmerkung darüber, das es kostenpflichtig wird ... tja, als dann irgendwann so nach 6 Monaten die Mail kam, DAS es kostenpflichtig wird, hab ich mich gleich abgemeldet und gekündigt (wie es in den AGBs drinne stand)...

tja, das war dann auch die letzte Mail, seitdem habe ich keine mehr von denen bekommen...

warum ich beim Inkassobüro angerufen habe?? - keine Ahnung, bin vielleicht blöd?? Nein, wollte den Fall so schnell wie möglich aus der Welt schaffen. Habe denen allerdings weder beim Anruf, noch beim Schreiben mehr Daten gegeben als die eh schon hatten (denn ganz so dumm bin ich dann doch nicht)
... ach ja, habe übrigens in dem Schreiben der Rechnung (die ich nie bekommen habe) widersprochen...

... ein frohes Neues ...
Gruß
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

als ich mich damals bei denen angemeldet habe, wars noch meinnachbarschaft.net und KOSTENLOS - und noch keine Anmerkung darüber, das es kostenpflichtig wird ... tja, als dann irgendwann so nach 6 Monaten die Mail kam, DAS es kostenpflichtig wird, hab ich mich gleich abgemeldet und gekündigt (wie es in den AGBs drinne stand)...
Dieser Sachverhalt könnte auch in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein:
Zahlreiche Bürger haben in der Vergangenheit Anzeige gegen die Deutsche Inkassostelle erstattet. Sie werfen der Firma vor, unrechtmäßige Forderungen für sogenannte Abofallen im Internet einzutreiben.
Online-Nepper im Visier der Ermittler | Nachrichten | hr
 
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Hi^^

ertsmal: Ich bin nich auf diesen anbieter herein gefallen.....sondern auf opendownload ich weiss das gehört hier zwar nich hin aber das war einer der wenigen der noch offen is^^ ihr könnt mich auch ruhig belehren oder was auch immer:scherzkeks: aber eine wichtige frage hätte ich da und zwar wenn die meien adresse kennen und die mir rechenungen per post schicken könn die wenns zum gericht geht mir damit was antun? is wichtig auch wenns heir nich hingehört würde euch sehr danken :scherzkeks:
 
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