MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

Guten Morgen,

habe gestern von der StA Fulda Post bekommen! Da wurde meine Anzeige fallen gelassen (nicht anerkannt).
MC hat eine Telefonliste vorgelegt, (von Ihrem Telefonanlagenbetreiber)! Da war unsere Nummer drauf mit der Länge von 40 sec.

Ab 40 sec. würde es kostenpflichtig werden... er hätte auch die 1 drücken müssen, um eine Kostenansage zu überspringen! Hat er nicht, er weiß ja, was es gekostet hat!

Leider hab ich keinen Einzelverbindungsnachweiß!

Jetzt werde ich langsam mürbe... was soll ich machen?:cry:
 
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Kannst Du mal den (anonymisierten) Wortlaut des Schreibens reinstellen? Nur weil nach 40 Sekunden ein Preishinweis kommt bedeutet dies doch lange nicht dass dadurch ein Vertrag zustande gekommen ist. Wie auch, durch "Nichtauflegen"?
 
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Also hier der Schrieb. (hab leider kein Scanner (Sorry)):roll:


Das Ermittlungsverfahren
gegen Frau H. (MC Multimedia)
wegen des Verdachts des versuchten Betruges
wird eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung)
Es besteht kein begründerter Tatverdacht mehr
Gründe:
Ein Tatnachweis konnt durch die Ermittlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit geführt werden. Die Beschuldigte legt eine ihr von dem Telefonanlagenbetreiber übersandte Liste der auf ihren Anschlüssen eingegangenen und von der Telefonanlage registrierten Anrufe vor. Hieraus ist ersichtlich, dass das fragliche Telefonat von dem Anschluss XXXXX/xxxxx erfolgte. Die Verbindungsdauer betrug 40 Sekunden.
Ein Einzelverbindungsnachweis des Anzeigeerstatters liegt nicht vor, so dass ein für das Verfahren wesentliches Beweismittel nicht zur Verfügung steht.
Es kann daher nicht mit der erforderlichen Sicherheit widerlegt werden, dass der verfahrensgegenständliche Anruf mit der von der Beschuldigten dokumentierten Dauer erfolgte.
In ähnlich gelagerten Verfahren konnte insoweit festgestellt werden, dass die von der Beschuldigten vorgelegten Aufzeichnungen der auf ihren Anschlüssen eingegangenen Gespräche im Wesentlichen mit den Daten in Einklang gebracht werden konnten, die sich aus den von den Anzeigeerstattern eingereichten Einzelverbindungsnachweisen ergaben. Die Listen können demgemäß nicht als fiktiv gewertet werden. Im Übrigen habn die in Parallelverfahren durchgeführten Ermittlungen ergeben, dass Manipulationsmöglichkeiten der Beschuldigten hinsichtlich der in den Listen verzeichneten Gesprächsdaten nicht vorlagen.
Die Beschuldigte hat des Weiteren angegeben, dass bie Anruf eine automatische Bandansage über die Kosten informiert. Wenn die Rufnummer des Kunden erkennbar ist, wird der Anrufer darüber informiert,dass durch Drücken der 1 überspringen kann. Wenn das Gespräch fortgesetzt wird, erfolgt der Kostenhinweiß und es entsteht ab einer Verbindungsdauer von 40 sec. Kostenpflicht mit der Folge, daß die gesprächsdauerunabhängige pauschale Gebühr duch gesonderte Rechnungsschreiben in Ansatz gebracht wird. Eine Einziehung der Telefonrechnung findet nicht statt, so dass es eines Kostenhinweises in der Zeitungsanzeige nicht bedurfte.
Die Kostenpflicht entfällt, falls das Gespräch nach dem erfolgten Hinweis abgebrochen wird.
Die von der Beschuldigten dargelegte Verfahrensweise wurde durch das Polizeipräsidium Osthessen bereits mehrfach überprüft.
Es muss daher auch im vorliegendem Fall davon ausgegangen werden, daß in der genannten Weise verfahren wurde. Der Anzeigeerstatter bestätigt auch die Erteilung des Kostenhinweises.
Bei der Gesamtsachlage ist ein Tatnachweis eines versuchten Betruges nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu führen.
Das Verfahren musste daher eingestellt werden, wodurch etwaige zivilrechtliche Ansprüch jedoch nicht berührt werden.

und was jetzt??
 
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Die StA Fulda macht es sich mMn einfach. Sie stellt eine Telefonverbindung als Nachweis für einen bestehenden Mehrwertvertrag dar, ohne die Zusammenhänge zwischen Telekommunikation und dem Bestand des zivilen Vertrages zwischen den Parteien zu prüfen. Sie nimmt die Zustimmung des Telefonierer (egal wer das war) zur Vertragsnahme an und verweist im übrigen auf den zivilen Klageweg.

Hattest du, stitch, tatsächlich dort angerufen?
 
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Wenn das Gespräch fortgesetzt wird, erfolgt der Kostenhinweiß und es entsteht ab einer Verbindungsdauer von 40 sec. Kostenpflicht mit der Folge, daß die gesprächsdauerunabhängige pauschale Gebühr duch gesonderte Rechnungsschreiben in Ansatz gebracht wird. Eine Einziehung der Telefonrechnung findet nicht statt, so dass es eines Kostenhinweises in der Zeitungsanzeige nicht bedurfte.
Die Kostenpflicht entfällt, falls das Gespräch nach dem erfolgten Hinweis abgebrochen wird.
Die von der Beschuldigten dargelegte Verfahrensweise wurde durch das Polizeipräsidium Osthessen bereits mehrfach überprüft.
Guten Abend !

Ich glaube ich bin im falschen Film gelandet!! Wie hat den unsere Polizei dass überprüft, möchte ich mal gern wissen! Sollen die doch bei der guten Frau H. mal anrufen, und nach der besagten Info. über Kosten auflegen so wie die meisten das von uns ja gemacht haben. Die Polizei wird überrascht sein wie schnell eine Rechnung ins Polizeipräsidium geflatert kommt!Aber vieleicht haben die ja eine Flatrate mit der Firma und bekommen es für einen Festpreis.Die Kostenpflicht entfällt eben nicht so wie die Dame dass dargelegt hat. [...........] Wie kann ich denn eigentlich als Anzeigenerstatter die Ermittlungsmethoden unserer Polizei bzw. Staatsanwaltschaft überprüfen? Denn die Praxis sieht doch hier wirklich anders aus!


Viele Grüße aus Thüringen!

Geisterfrank

Satz wegen rechtlicher Bedenken editiert. MOD/BR
 
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Generalstaatsanwalt?
http://www.thueringen.de/thgsta/lexikon/beschwerde_sta.htm
Natürlich kommt es immer wieder vor, dass man als Anzeigeerstatter der Auffassung ist, die Staatsanwaltschaft arbeite schlecht oder treffe falsche Entscheidungen.

Zumeist wird hier die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens beanstandet.
Dann besteht die Möglichkeit der Beschwerde. Diese kann bei der betreffenden Staatsanwaltschaft selbst - dort übt der Leitende Oberstaatsanwalt die Dienst- und Fachaufsicht über die bei seiner Behörde tätigen Staatsanwälte aus - oder bei der übergeordneten Generalstaatsanwaltschaft (die die Dienst- und Fachaufsicht über alle in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Staatsanwaltschaften ausübt) eingereicht werden. Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft in Jena ist daher für die vier Thüringer Staatsanwaltschaften in Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen zuständig.

War auf die Strafanzeige hin ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig, wurde es aber eingestellt, so ist zu unterscheiden, nach welcher Vorschrift diese Einstellung erfolgt ist.
[...]
Die weitaus häufigste Einstellung ist die Einstellung mangels eines hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO.
Eine solche Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts wird die Staatsanwaltschaft nur dann vornehmen, wenn nach Durchführung sämtlicher möglichen Ermittlungshandlungen eine Strafbarkeit des oder der Beschuldigten entweder aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen nicht nachweisbar ist.

Einstellungen nach den §§ 152 Abs. 2 StPO und 170 Abs. 2 StPO sind - sofern der Anzeigeerstatter auch gleichzeitig in seinen eigenen Rechten verletzt, und nicht ausschließlich ein Privatklagedelikt (§ 374 Abs. 1 StPO) Gegenstand der Strafanzeige ist -, immer mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen (§ 171 Satz 2 StPO). Aus dieser Rechtsmittelbelehrung ist ersichtlich, wie der Anzeigeerstatter im Rahmen einer Beschwerde gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft vorgehen kann.
(Da steht zufällig Thüringen im link)
 
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Mein Mann hat dort angerufen! und nach der Bandansage "Dieses Gespräch kostet € 60,00 sofort wieder aufgelegt!
Somit würde es die Aufgabe eines zivilen Gerichtes sein, eine Prüfung über gerechtfertigten Kosten vorzunehmen, wenn der Rechnungsempfänger nicht bezahlen will.

Es kam kein Hinweis vorher, welche Taste man drücken muss oder nicht!
Da kommt zwar ein Hinweis darauf, dass ein Taste zu drücken sei, es funktioniert aber auch ohne. Die Rechnung wird einige Sekunden nach der Einwahl ausgelöst, egal, ob eine Taste gedrückt worden ist oder nicht.



Fragen in die Runde:

Warum hat eigentlich die BNetzA die Zuständigkeit für dieses Sache abgewiesen. Warum ist das kein Teledienst nach den TDG?
 
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Fakt ist, daß mein Mann dort angerufen hat....
Bandansage: " Dieser Anruf kostet € 60,00 " worauf er sofort auflegte!! und
somit kein Vertrag zustande gekommen ist!
Frage: Woher hatte stammte die Nummer und warum hat er überhaupt dort angerufen?
Aus den bisherigen Postings geht das nicht hervor.
 
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... Ich glaube ich bin im falschen Film gelandet!! Wie hat den unsere Polizei dass überprüft, möchte ich mal gern wissen!
... Die Kostenpflicht entfällt eben nicht so wie die Dame dass dargelegt hat. ...
Tja, das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. "Überprüft" wurde das in meinem Fall offensichtlich durch eine entsprechende Stellungnahme seitens der Rechtsanwälte von MCM (siehe Anlage "Stelllungnahme"). Das ist nun schon zwei Jahre her. Vielleicht sind seitdem tiefschürfendere Proben genommen worden?

Anbei auch das Antwortschreiben des Staatsanwalts, nachdem ich mich über die Einstellung des Verfahrens beschwert hatte. Sehr ermutigend und erhellend.

@ Stitch: Lass den Kopf nicht hängen. Wie Du am Datum in den Anhängen erkennen kannst, ist die Angelegenheit bei mir jetzt schon über zwei Jahre her - und aus meiner Sicht ausgestanden ohne zu zahlen.
 

Anhänge

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Warum er dort angerufen hat! Mmmmhh gute Frage! Langeweile??!! :cool:

Mich ärgert nur unser Telefonanbieter .... mein Mann hatte dort nämlich angerufen und wollte genau für diesen Tag einen Nachweis! Dort hieß es, die Verbindung dauerte 36 sec. und er bekommt es schriftlich zugeschickt! Leider hab ich nicht ständig danachgefragt, ob er schon was bekommen hat! und als ich dann letzte Woche nochmals anrief: "Tut uns leid, die Daten sind schon gelöscht!"

Also soll ich (er?) weiterhin nicht bezahlen?
 
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Ach so, hatte ich vergessen! Aus einem Wochenblatt, dass hier in unserer Gegend verteilt wird!

Habe seit dem jedes Mal nach dieser Nummer geschaut! Ist nicht mehr drin...
 
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Wie meinst du das? Beworben? Ohne Anzeige der Kosten...

"Pornotelefon!" Tel. ...........
 
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. Hast du schon ab hier gelesen?

Guten Abend!

Danke für diese Infos an Insider. Ist ja wirklich interessant wie man heute sein Geld verdienen kann, mit einem Geschäftsmodell was äußerst fragwürdig ist. Ich drücke mich extra so vorsichtig aus um nicht Opfer der Zensur zu werden!
In meinem Verfahren gibt es nichts neues, werde euch aber auf dem Laufenden halten!
Noch eine Frage an Stitch: Ist in den 36 Sekunden Gesprächsdauer nur auf die Kosten hingewiesen worden? Ich frage deshalb weil mein Gespräch ganze 2 Sekunden gedauert hat und ich dort schon hörte das dieser Sevice 60 Euro kostet!Ich legte daraufhin sofort auf und habe trotzdem eine Rechnung bekommen!

Viele Grüße aus Thüringen!
Geisterfrank
 
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Zensur ist das falsche Wort. Vorsichtsmaßnahme gegen Abmahnanwälte.

Guten Abend!

Ist ja auch richtig! Ich finde es auch gut, dass sich Leute wie Ihr nochmal richtig Gedanken machen über dass, was so alles gepostet wird und rechtlich bedenkliche Sachen entfernen!
AUS DIESEM GRUND EIN FETTES DANKE AN ALLE MODERATOREN! IHR MACHT KEINEN LEICHTEN JOB!:thumb: :thumb: :thumb: :thumb: :thumb:

Viele Grüße aus Thüringen!
Geisterfrank
 
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