MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

Dem kann ich so nicht zustimmen. Die Zulassungsvoraussetzungen für ein Inkassounternhmen sind zwischenzeitlich recht streng und setzt unter anderem die Zuverlassigkeit des Unternehmens voraus. Wird also, wider besseren Wissens, eine Forderung angemahnt oder gar eingeklagt, sind diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben mit der Folge, dass die Zulassung zumindest zu überprüfen ist. Ggf. wird die Zulassung widerrufen und den eigentlich hinter der Aktion stehenden Personen ein Instrument der Einschüchterung entzogen. Sollten wirtschaftliche oder persönliche Verbindungen zwischen diesen Personen nachweislich gegeben sein, werden die Strafverfolgungsbehörden einen solchen kausalen Zusammenhang feststellen und die geeigneten Maßnahmen einleiten!
 
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das heisst er muss jetzt mit seinem rechtsanwalt dagegen angehen oder heisst das das er diesen fall erneut anzeigen muss

Guten Tag !

Jungs bitte lest meine Beiträge genau durch, denn ich habe diese neg. Feststellungsklage eingereicht und nicht die Frau H., die in meinem Fall die Beklagte ist und ich der Kläger!!!!!! Somit ist sie im Zugzwang und nicht ich!!
Sie muss jetzt nachweisen dass ein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande gekommen ist!


Viele Grüße aus Thüringen
Geisterfrank
 
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Also ich lese hier ständig von MCTelemedia, bei uns trudelte heute ein identischer Brief (Struktur, Adresse, Postfach, etc...) ein, doch der Firmenname lautete TRCTelemedia, daher konnte ich zuerst im Internet nicht wirklich etwas über diese "Firma" finden.
Wie bei anderen wurden auch hier 60€ für einen wohl nie geführten Anruf gefordert.
Da ich denke, dass es sich um diesselbe Firma unter anderem Namen handelt, frage ich hier zum x-ten Mal in diesem Forum:

Was kann passieren wenn ich nicht zahle? (was ich nicht vorhabe)
Ist simples Ignorieren der Briefe zu emfehlen oder sollte ich rechtliche Schritte einleiten, was mich allerdings in ein fananzielles Dilemma treiben würde, da dies wiederum auch Geld kostet...

Also kann mir jemand kurz und knapp sagen, ob ich mein Geld behalten kann?
 
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Habe heute mit dem Inkassounternehmen telefoniert, erklärt, daß die Forderung nicht rechtens ist und meinerseits eine Anzeige gegen MC Mulitmedia gemacht wurde. Solange sich Multimedia nicht dazu äußert, wann und wie der Vertrag geschlossen wurde, mein Mann und ich nicht bereit sind, diese Forderung zu zahlen!

Alles mit Lautsprecher und Zeugin!

Ein recht unfreundlicher mürrischer Mann erklärte mir, daß es ihn überhaupt nicht interessiert... und die Forderung weiter besteht! Und wir doch ruhig auch ihn Anzeigen könnten!

Fakt ist, daß mein Mann dort angerufen hat....
Bandansage: " Dieser Anruf kostet € 60,00 " worauf er sofort auflegte!! und somit kein Vertrag zustande gekommen ist!

Eigentlich könnte man das Inkassounternehmen wegen Gerichtsbetrug belangen, sobald es zum Versuch einer Zwangsvollstreckung kommen sollte!

und nun?? :(
 
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Eigentlich könnte man das Inkassounternehmen wegen Gerichtsbetrug belangen, sobald es zum Versuch einer Zwangsvollstreckung kommen sollte!
So läuft das nicht. Wenn eine Firma über ein Gericht Geld vom Schuldner eintreiben möchte, muss vorher ein gerichtlicher Mahnbescheid (Firma beantragt diesen bei Gericht) dem Schuldner zugeschickt werden. Der Schuldner hat eine gewisse Frist zu widersprechen. Wenn er dies tut, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, außer eine der beiden Seiten kneift vorher. Wird dem Mahnbescheid nicht widersprochen, kommt dann ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht. Auch diesem kann der Schuldner widersprechen. Erst wenn dies nicht geschieht, ist früher oder später der Gerichtsvollzieher an der Reihe.

Gruß
Wembley
 
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Es ist ganz undramatisch, ein gerichtlicher Mahnbescheid http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=28338
wird ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit ausgestellt und verschickt
Man beachte auch die Belehrung am Ende des Dokuments:
"Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht."
wird das Kreuzchen an der richtigen Stelle gesetzt, muß der Forderungssteller seine Forderung
in einem Prozess vor Gericht beweisen. Bisher sind nicht mal Mahnbescheide bekannt, geschweige den Prozesse...
außerdem kann man auch den Spieß rumdrehen und eine negative Feststellungsklage erheben
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=46190
so wie es Girgel mit Erfolg durchgezogen hat
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=136149#post136149
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=153934#post153934
 
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hi capt.
hi girgel
ich bin es leid mich laufend wiederholen zu müssen.
warum, in drei-teufels-namen, lesen den die USER nicht mal ein paar
postings vorher?????? :wall:
im prinzip ist es doch schei.... egal von welchen unternehmen diese
zahlungsaufforderungen kommen es ist doch fast immer der gleiche text und masche :wall:
bis dann
gruß aus berlin
peter :-p
 
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Ich lese hier immer von einer negativen Feststellungsklage.Das ist sicherlich ein guter Weg.Die Dame von MCM wird hier zur Kasse gebeten.Trotzdem wird sie weiter unbeeindruckt ihre Masche durchziehen.Es wäre sicherlich gut,wenn viele Geschädigte eine solche Klage einreichen würden.Aber selbst dann würde die Dame von MCM nicht dazu verurteilt werden,wozu sie eigentlich bestraft werden müsste.Nämlich wegen versuchten und vollzogenen B..... ! Dann darf man sich doch wirklich fragen:In was für einen Staat leben wir hier eigentlich.
 
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Ja, es ist ärgerlich, dass sich die Gerichte und Staatsanwaltschaften sich oftmals die Sache zu einfach machen. Sollte ich auf meine Anzeigen hin ähnliche Post erhalten, werde ich Beschwerde einlegen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Im übrigen habe ich auch gegen die Inkassogesellschaft Anzeige erstattet, da aus meiner Sichts davon auszugehen ist, dass hier Beihilfe zum Betrugs gegeben ist.

@ Adele

Hi Adele,

was hältst Du eigentlich von diesem Versuch? Das hast Du ja schon alles durchexerziert und sogar noch weit mehr versucht. Wer (wie ich) dieses Thema verfolgt und vor allem Deine ganzen Bemühungen und Postings gelesen hat (habe ich inzwischen gemacht - :respekt: an Dich), weiß, dass da wohl nicht viel damit erreicht wird. Da dieses nette Spiel schon einige Jahr geht und auch im kompletten vergangenen Jahr nichts von der Staatsanwaltschaft Fulda unternommen wurde, um rechtliche Klarheit zu schaffen, ist davon auszugehen, dass unsere Staatsgewalt offensichtlich nicht wirklich darum bemüht ist, den sich "gesetzmäßig verhaltenden Bürger nicht wie ein Idiot" (in Anlehnung an cp) vorkommen zu lassen. Statt dessen dürfen unser aller Freundin und deren Sprößling scheinbar unbehelligt weiter ihre 'Bettelbriefe' verschicken.

Wie ist eigentlich bei Dir der Stand der Dinge? Gibt es was neues von den vielen Leuten, die Du eingeschaltet hattest. Bekommst Du noch Post aus Petersberg bzw. München?

Macht's gut miteinander und viel Spaß bei der Altweiberfastnacht :magic:
wünscht
Carkons :sun:
 
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Guten Abend!

Ich hätte mal eine Frage an unsere Juristen im Forum !!
In den letzten Postings habe ich viel von der Staatsanwaltschaft Fulda gelesen und deren offensichtlichem Desinteresse an dieser Sache. Könnte man nun gegen diese Staatsanwaltschaft eine Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO einreichen oder nicht? Diese muss sich natürlich auf einen Verwaltungsakt beziehen, was in diesem Fall ja die Anzeigeerstattung wäre! Oder? Könnte man das dann in einer Sammelklage machen ! Bin gespannt auf Eure Antwort !!

Viele Grüße aus Thüringen!
Geisterfrank
 
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2

...habe ich viel von der Staatsanwaltschaft Fulda gelesen und deren offensichtlichem Desinteresse an dieser Sache.
So würde ich das nicht bezeichnen (eher schlimmer). Aber wahrscheinlich hat sich die StA Fulda zu dem Thema bereits ihre Gedanken gemacht und es wäre eben gut, diesen folgen zu können. Nur, müsste man dazu Gedanken lesen können oder mal was schriftliches in Händen halten.

...habe ich ... gelesen ...
...und hattest du auch eine Anzeige erstattet und eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens erhalten? Wenn nein, dann haben sich die weiteren Fragen für dich erübrigt.
 
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...und hattest du auch eine Anzeige erstattet und eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens erhalten? Wenn nein, dann haben sich die weiteren Fragen für dich erübrigt.

Guten Abend!

Ja ich hatte Anzeige erstattet und bisher noch nichts gehört!
Jedoch habe ich auch eine neg. Feststellungsklage eingereicht bei der sich Frau H. in dieser Woche beim Amtsgericht zwecks ihrer Verteidigung melden muss!!
Habe ich in diesem Forum auch mit den dazu gehörigen Briefen gepostet!

Viele Grüße aus Thüringen !
Geisterfrank
 
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Habe ich in diesem Forum auch mit den dazu gehörigen Briefen gepostet!
Sorry, das war mir entgangen. Bei der Vielzahl der Themen und Postings bite ich mir den Lapsus nachzusehen.

Ja ich hatte Anzeige erstattet und bisher noch nichts gehört!
Dann ist die Frage, wohl, wo deine Anzeige überhaupt bearbeitet wird. Wenn die aufnehmende Dienststelle den Fall richtig bewertet hat, dann wird sie ihn zuständigkeitshalber nach Hessen senden und dort müsste sich in der Tat die StA Fulda drum kümmern. Erfahrungsgemäß kann man aber annehmen, dass der Vorgang, mit dem Hinweis darauf, den Fehler erstmal beim Anzeigenerstatter zu suchen, wieder nach Thüringen zurück geht und dann dort einer völlig unbeteiligten StA zu weiteren Entscheidungen vorgelegt wird. Rein virtuell gesehen, könnte damit dann das Rennen vor Wände für dich losgehen.
 
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...was der wieder erzählt! :wink:

Der richtige Weg wäre eine schriftliche Anzeige bei der StA Fulda. Dabei ist niemand (z. B. in deinem Fall, Frank) daran gehindert, den gleichen Sachverhalt bei zwei verschiedenen Behörden anzuzeigen. Keines Falls sollte man dabei jedoch auf eine bereits bestehende Anzeige Bezug nehmen, da das zur Zusammenführung des Falls führen muss.
 
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