World of Warcraft Gametime [ edit]

roman237

Frisch registriert
Hallo,

Ich habe mir mit einpaar kollegen vor gut 6 Monaten Gametime für World of Warcraft bei Ebay gekauft. Unzwar gabs da 180Tage Spielzeit für 20 €.
Wir haben uns nichts dabei gedacht das das iergentwie Illegal sein kann.

Jetzt haben paar Kollegen von mir Post von der Polizei bekommen "Vorladung als Beschuldigter" wegen Computerbetrug oder so.

Ein Kumpel hat mir eben gesagt die Kripo war bei dem heute und ka mehr hat er nicht gesagt ausser das über ein tonline account ein schaden von rund 6000 euro entstanden sind und die polizei hat rund 180 verschiedene Adressen oder IPs von den leuten die über den Tonline Account Gametime aufgeladen bekommen haben.

Wass passiert nun weiter? wie gesagt wir konnten ja nicht wissen das die Spielzeit über ein gehackten Tonline account gemacht wurden.


Gruß, romaN
 
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Es sollten sich alle zusammen einen Anwalt suchen, der sich mit Telekommunikationsrecht auskennt, aber auch mit Strafrecht. Googeln oder die Anwaltskammer fragen.
Der Fall ist nicht so leicht, und man muss da genau überlegt vorgehen.
 
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Guten Tag,

Habe warscheinlich das selbe Problem,

Habe heute gesehn das ich eine Email von jemanden bekommen habe der auch die 180-Tage-Gametimecard gekauft hat.

Habe aber keine Post von der Polizei bekommen.

Wolte nun mal wissen wie ich mich verhalten muss, da ich vorhin recht geschockt war, da ich selber Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen habe und dieser mir versicherte das alles legal ist.
 
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....wir konnten ja nicht wissen das die Spielzeit über ein gehackten Tonline account gemacht wurden.
Wie Antiscammer schon sagte, nehmt euch einen Anwalt! Ansonsten ist das Problem an sich recht bekannt und ihr seid diejenigen, die als eine Art Hehler oder Geldwäscher zum Eigennutz fungierten. Die 6000 € sind in ihrer Gesamtheit wahrscheinlich durch viele Accountmissbräuche zu subsumieren und euch trifft nur ein "Teilschaden", den ihr - jeder für sich - auch noch gutgläubig (oder besser fahrlässig) zu vertreten habt.
 
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Hallo Roman,

Du bist nicht der erste mit dem Problem. Bei mir hat das Opfer einen Schaden von etwa x000€. Vorladung habe ich ebenfalls als Beschuldigter, da Betrug gemäß §263.
Wir waren verdammt nochmal zu leichtgläubig. Der Brief kam vorgestern. Ich war zum Tatzeitraum noch 17 (Ende 2008) und dass sie an meinen Namen gekommen sind ist ja kein Wunder, steht ja immerhin in meinem WoW-Account. Blizzard scheint da kooperiert zu haben mit der Polizei.

Bin ziemlich aufgeschmissen. Toi Toi Toi das wir da aus der Sache nochmal mit einem blauen Auge rauskommen. Das ist auch bestimmt ziemlich scheisse für den Betroffenen, wenn der auf einmal hunderte Abbuchungen hat.

Wär mal schön zu hören wie solche Fälle schon ausgegangen sind.

Gruß, Purzel
 
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Oh, danke für die schnelle Antwort.

Bah, wenn ich das schon sehe, wie die Typen immernoch auf ebay "180 Tage Gametime" verscherbeln und dabei im letzten Monat 101 positive Bewertungen bekommen... :wall:
Ich werd das Angebot mal bei ebay melden.

Noch eine Frage: Sollte ich wegen der Sache zu einer Geldstrafe verurteilt werden, gelte ich dann danach als vorbestraft, beziehungsweise landet das in irgendeinem Strafregister von mir? Das ist meine größte Angst bei der Sache, ich will mir ja nicht die Zukunft verbauen.
 
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Ich werd das Angebot mal bei ebay melden.
Wieso eBay? Das ist nur der Markt, die prüfen nicht, woher das Angebot stammt. Besser wäre es, du nimmst ein paar Ausdrucke zur Polizei mit und hängst den Verkäufer dort hin!

Sollte ich wegen der Sache zu einer Geldstrafe verurteilt werden, gelte ich dann danach als vorbestraft, beziehungsweise landet das in irgendeinem Strafregister von mir?
Kommt drauf an! Nämlich auf die Tagessätze, siehe analog > HIER <. Ab 91 ist man vorbestraft, was aber in solchen "einfach" gelagerten Fällen bei Ersttätern eher nicht erwartet werden kann. Was die "Strafregister" betrifft, so gibt es viele Datensammlungen bei verschiedenen Behörden. Zumeist finden derartige Fälle dort aber keinen Eintrag, außer bei der örtlichen Polizei natürlich. Das "polizeiliche Führungszeugnis" ist übrigens gar nicht bei der Polizei.
 
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wie gesagt wir konnten ja nicht wissen das die Spielzeit über ein gehackten Tonline account gemacht wurden.

Wie wäre es mit Nachdenken?
Eine Gametimekarte kostet für so ziemlich alle bekannten Onlinegames mit monatlichen Gebühren ca. zwischen € 20,00 bis € 27,00. Dafür bekommt man 2 Monate Spielzeit gutgeschrieben.

Aber für 6 Monate nur € 20,00 zahlen zu müssen klingt schon zu verlockend, um wahr zu sein. Das schreit doch förmlich nach dubiosen Machenschaften!
Geiz frisst Hirn :wall:

Sorry, klingt hart, aber wer sich die offiziellen Preise nicht leisten kann, sollte auf solche Games verzichten.

Meines Wissens muss man diesen Ebäh-Anbietern auch noch seine Accountdaten zukommen lassen, damit die einen die Spielzeit verlängern. Das wiederrum verleitet dann natürlich auch zum Accountklau, der dann eventuell auch bei Ebäh verramscht wird, falls er nicht schnell genug wieder über den Support zurückgeholt werden kann.

Trotzdem wünsche ich Euch, dass Ihr aus dieser Geschichte glimpflich rauskommt.
 
AW: Zahlungsweg?

Wie habt Ihr denn die Gametime bezahlt?

Nunja, der bei Ebay nimmt Paypal und Überweisung, wobei ich mal glaube dass das Konto nicht direkt auf den Verkäufer angemeldet ist. Mir wurde auch Paysafecard als Bezahlungsmittel angeboten, da anonym. Spätestens an der Stelle hätte ich stutzig werden müssen...

Im Nachhinein fasse ich mir auch an den Kopf wenn ich daran denke wie leichtgläubig ich war, nur um ein paar Euros zu sparen. Das Problem war vor allem der Geiz, wie Ghost schon sagte, und auch das Lemming-Syndrom. Ich hab mich einfach von den vielen positiven Bewertungen blenden lassen. Komm mir schon vor wie meine Oma die sich ständig irgendwelche Handy- und Internetvertäge aufschwatzen lässt, obwohl sie gar kein PC oder Handy hat.
Aber da ich Optimist bin, versuche ich mal den Lerneffekt in der Sache zu sehen. Wahrscheinlich muss man bei manchen Sachen erst einmal auf die Rübe fallen, bis man zur Vernunft kommt. :-?

Gruß, Purzel
 
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Hallo,

Ich bins nochmal, ich habe immernoch keine Post bekommen *toi toi*
aber rechne noch mit.

Was ich noch sagen wolte mir ist auf gefallen das der Käufer auch selber über seinen Ebay Acc. Sachen gekauft hat wie z.b. Schuhe, also müsste man eigentlich auf ihn zurück kommen können. Da ich nicht denke das er sich für die 3 Sachen ne Extra Wohnung angemietet hat :p
 
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Da ich nicht denke das er sich für die 3 Sachen ne Extra Wohnung angemietet hat :p

Ich denke ja mal, dass sein ibähh Account zu diesem Zeitpunkt unter fremder Kontrolle war und den Verkauf jemand anderes durchgeführt hat. Also spitz dich nicht zu sehr auf diese Möglichkeit.
Denn wer einen T-Online Account hackt, hack erst recht einen von ibähh.
 
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Denn wer einen T-Online Account hackt, hack erst recht einen von ibähh.

Einen T-Online Account hacken? Es reicht, wenn Du ein offenes WLAN-Netz eines TO-Kunden findest. Bei den neueren Accounts ist standardmäßig die PremiumPay-Option (T-Pay) eingeschaltet! Wenn Du über dessen Verbindung surfst und dann halt halt 'Shoppen' gehst, wird seine Telefonrechnung sprunghaft in die Höhe schnellen.

Im SAT1-Forum gibt es einen Thread zu dem Thema http://forum.sat1.de/showthread.php?t=3799&highlight=gamesload, in welchem sich Betroffene ausgetauscht haben. Meistens wurden Spiele über Gamesload (Angebot von T-Online!!) gekauft oder hat Spielzeit aufgeladen.

Vermutlich hat dieser Ebäh-Verkäufer so eine 'Mitsurfgelegenheit' gefunden und kann entsprechend auf fremde Kosten die Spielzeit aufladen.
 
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Es reicht, wenn Du ein offenes WLAN-Netz eines TO-Kunden findest.

Das kann ich so nicht bejahen. Du hast über ein offenes WLAN zwar Netzzugang aber noch lange nicht den T-Online Zugang des Anschlussinhabers.
Denn jeder Rechner braucht seine eigene IP sonst kann da kein Datenaustausch stattfinden.
Das Problem bei einer Rückverfolgung der IP ist ja nur, dass man auf den entsprechenden Anschlussinhaber kommt aber nicht auf den T-Online Account.
Denn zur Anmeldung gehört die entsprechende T-Online Nummer, Anschlusskennung und das persönliche Passwort.
Über eine Telefonleitung können ja verschiedene Leute sich ins Netz einloggen, aber eben jeder mit seiner eigenen Kennung.
 
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Das ist schlicht falsch.

Ein T-Online Account ist so offen wie ein Scheunentor.
Jeder PC, der am (WLAN) Router hängt, hat den Zugang und ist per (identischer) IP dem
T-Online Account zugeordnet. Im Normalzustand ist T-Pay ohne Sicherheits(ab)frage
eingeschaltet.

Daher kann jeder, der über den Router Zugang zum Internet erhält, sich bedienen.
 
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Denn jeder Rechner braucht seine eigene IP sonst kann da kein Datenaustausch stattfinden.
Das Problem bei einer Rückverfolgung der IP ist ja nur, dass man auf den entsprechenden Anschlussinhaber kommt aber nicht auf den T-Online Account.

Die von außen sichtbare IP bezieht sich immer auf den Router. Der Router bekommt eine IP-Adresse aus dem Pool von T-Online (und nicht der angeschlossene PC).
Alle Geräte, die dann am Router hängen und dort als internetfähige Netzwerkgeräte eingetragen sind, können sich über das W-LAN ins Internet einwählen. Diese Netzwerkgeräte erhalten dann vom Router lokale IP-Adressen zugeteilt, die nur für lokale Netzwerke gelten, aber nicht im Internet geroutet werden.

Der Router fungiert als eine Art "Proxy", er vermittelt für alle angeschlossenen Geräte die Kommunikation "nach draußen".
Jeder an einen Router angeschlossene PC, der das W-LAN-Passwort kennt und entsprechend im Router mit MAC-Adresse hinterlegt ist, kann sich ins Internet einwählen, und über den T-Online-Zugang kann jedes über W-LAN verbundene Gerät grundsätzlich T-Pay-Bestellungen durchführen.
 
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Jeder an einen Router angeschlossene PC, der das W-LAN-Passwort kennt und entsprechend im Router mit MAC-Adresse hinterlegt ist, kann sich ins Internet einwählen, und über den T-Online-Zugang kann jedes über W-LAN verbundene Gerät grundsätzlich T-Pay-Bestellungen durchführen.
bzw auch jeder PC/"Schlepptop", der sich in ein ungenügend gesichertes W-LAN "einhackt" .
 
AW: World of Warcraft Gametime [ edit]

Ja. Wenn das W-LAN-Passwort zu einfach ist, kann es gehackt werden. Oder wenn mit alter WEP-Verschlüsselung gearbeitet wird, die lässt sich leicht hacken. Oder wenn das W-LAN unverschlüsselt offen steht.
Dann kann auch ein Unbefugter Zugang ins WLAN erhalten. Der erhält dann vom Router ebenfalls eine lokale IP-Adresse und kann über den Router im Internet surfen. Da T-Online nur den Router sieht und keine weitere Passwortabfrage bei T-Pay mehr stattfindet, kann grundsätzlich auch der unbefugt am W-LAN angeschlossene PC Bestellungen aufgeben.
 
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