World of Warcraft Gametime [ edit]

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Ja okay wieder was gelernt. Ich dachte dabei nur daran, dass ich mich mal nicht anmelden konnte, weil ein anderer meinen Zugang nutzte. Aber das war ja nicht direkt auf meiner Leitung sondern von einem anderen Anschluss aus.
 
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So ich war bei der Vernehmung.
In diesem Fall bin ich einer von 40 Beschuldigten aus ganz Deutschland gewesen. Ich hab dem Polizisten den Fall geschildert so wie er war und er hat daraufhin gesagt, dass es höchstwahrscheinlich auf Freispruch hinauslaufen wird. Letztendlich ging es vor allem darum Hinweise auf den eigentlichen Täter/Verkäufer zu bekommen.
In ähnlichen Fällen lief das dann darauf aus dass das Opfer auf dem Schaden sitzen blieb. Ziemlich komisch, wenn man bedenkt, dass jeder nur 65 € zahlen müsste um wenigstens den Schaden zu ersetzen...

Nunja, ich bin erstmal erleichtert und um eine Erfahrung reicher.
 
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So ich war bei der Vernehmung.
In diesem Fall bin ich einer von 40 Beschuldigten aus ganz Deutschland gewesen. Ich hab dem Polizisten den Fall geschildert so wie er war und er hat daraufhin gesagt, dass es höchstwahrscheinlich auf Freispruch hinauslaufen wird. Letztendlich ging es vor allem darum Hinweise auf den eigentlichen Täter/Verkäufer zu bekommen.
Welche Straftat wurde denn vorgeworfen? Hehlerei geht nicht - der Aktivierungskey für die Gametime ist keine Sache.

Vorladung habe ich ebenfalls als Beschuldigter, da Betrug gemäß §263.
Betrug geht nicht, da niemand getäuscht wurde.

Wenn es darum ging, Hinweise auf den eigentlichen Täter/Verkäufer zu bekommen, dann hätte es doch eine Zeugenvernehmung sein müssen?
 
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Tja genau das hat mich auch an der Sache gewundert.
Das schienen die sehr weitläufig ausgelegt zu haben. Somit haben die dann jeden WoW-Account-Besitzer, dessen Account aufgeladen wurde als "Beschuldigten" hinsichtlich "Betrug" gemäß §263 StGB geladen. So stand das auf der Vorladung drauf.

Ich hab da leider nicht so die Ahnung davon, aber ganz sauber kam mir das auch nicht vor. Vielleicht sind sie auch gleich pauschal davon ausgegangen, dass sich jeder mal am Konto bedient hat und somit jeder potentiell schuldig ist...

Die Anwesenheitsbescheinigung für mein Arbeitgeber sieht auch toll aus. "Ermittlungsverfahren wegen Betrug" steht da als Bezug. Ich glaube, ich werde die entsprechende Stelle schwärzen.
 
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Guten Tag, ich hoffe ich finde hier Hilfe. Zu meiner Person: Ich bin 16 Jahre und spiele schon länger World of Warcraft.
Heute kam ein Schreiben von der "Polizeiinspektion Diepholz, Fachkommissariat 3", in dem mein Vater zur "Vernehmung als Zeuge" aufgefordert wird.Tatvorwurf: "Ausspähen von fremden Zugangsdaten zu T-Online Premiumdiensten, hier: Upgrade für das internetspiel "World of Warcraft", Account xxxxxxxxxxxxxxx" (mein Spielaccount)
Ereignisort: -
Ereigniszeit: Samstag 5.9.09 12:17 bis Sonntag 25.10.09Mein Vater hat bis zum 25.3.10 Zeit sich dort zu melden.Vor einiger Zeit habe ich meinen Account kurz einem Freund(den ich nicht persönlich kenne) ausgeliehen, und bekam ihn einige Zeit danach mit den Worten "Ich hab dir 6 Monate Spielzeit raufgemacht, danke und noch viel Spaß" zurück. Ich hatte davor immer ehrlich bezahlt, und tue es auch jetzt noch. Aber was sollte ich mit den 6 Monaten Spielzeit machen? Damals hab ich nicht gedacht das es in irgenteiner Weise illegal währe, und habe es dabei gelassen und einfach weitergespielt.Was soll ich jetzt tun? Ich habe nämlich in keinster Weise irgentwelche Accountdaten ausgespäht, irgentwelche Onlinedienste betrogen oder sonstwas. Außerdem wird mein Vater wahrscheinlich nicht sehr erfreut sein. Soll er dich dort melden und erscheinen? Wie soll ich weiter vorgehen? Wenn er dorthingeht, was soll er dann sagen?MfG, razer12
 
Vernehmung als Zeuge - World of Warcraft T-Online [ edit]

[noparse]Guten Tag, ich hoffe ich finde hier Hilfe. Zu meiner Person: Ich bin 16 Jahre und spiele schon länger World of Warcraft.
Heute kam ein Schreiben von der "Polizeiinspektion Diepholz, Fachkommissariat 3", in dem mein Vater zur "Vernehmung als Zeuge" aufgefordert wird.

Tatvorwurf: "Ausspähen von fremden Zugangsdaten zu T-Online Premiumdiensten, hier: Upgrade für das internetspiel "World of Warcraft", Account xxxxxxxxxxxxxxx" (mein Spielaccount)
Ereignisort: -
Ereigniszeit: Samstag 5.9.09 12:17 bis Sonntag 25.10.09

Mein Vater hat bis zum 25.3.10 Zeit sich dort zu melden.Vor einiger Zeit habe ich meinen Account kurz einem Freund(den ich nicht persönlich kenne) ausgeliehen, und bekam ihn einige Zeit danach mit den Worten "Ich hab dir 6 Monate Spielzeit raufgemacht, danke und noch viel Spaß" zurück. Ich hatte davor immer ehrlich bezahlt, und tue es auch jetzt noch. Aber was sollte ich mit den 6 Monaten Spielzeit machen?
Damals hab ich nicht gedacht das es in irgenteiner Weise illegal währe, und habe es dabei gelassen und einfach weitergespielt.
Was soll ich jetzt tun? Ich habe nämlich in keinster Weise irgentwelche Accountdaten ausgespäht, irgentwelche Onlinedienste betrogen oder sonstwas. Außerdem wird mein Vater wahrscheinlich nicht sehr erfreut sein. Soll er dich dort melden und erscheinen? Wie soll ich weiter vorgehen? Wenn er dorthingeht, was soll er dann sagen?[/noparse]

MfG, razer12
 
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Ist ja schon toll von den Beamten, dass die deinen Vater nur als Zeugen vorladen, weil er "nur" der Inhaber des T-Onlineanschlusses ist. Aber womöglich hat die Polizei schon im Datenbestand gesehen, dass in dem Haushalt auch noch (mindestens) ein Bewohner ist, der zur Zielgruppe von WoW gehört.

Es ist schwierig, hier eine Empfehlung zu treffen. Dein Vater ist Zeuge und muss nicht bei der Polizei erscheinen, jedoch ggü. der Staatsanwaltschaft Auskunft erteilen. So weit würde ich es nicht kommen lassen und ich an deiner Stelle würde gleich zu dem Termin mit hingehen, bevor es womöglich noch eine Durchsuchung bei euch gibt und die Polizei die Hardware beschlagnahmt.
 
AW: Vernehmung als Zeuge - World of Warcraft T-Online [ edit]

Könnte bitte jemand den Thementitel ändern? Fällt mir gerade so auf ;) Danke!

Zum Thema: Wir haben ja selber keinen T-Onlineanschluss, t-online ist nur der dienst mit dem man bei wow bezahlen kann. und da wurde anscheinend etwas ausgenutzt, sodass man 6 monate spielzeit für lau bekommt.

Mein Vater ist momentan noch ganz gelassen, aber er weiß nicht ob er sich da melden soll, und wie es überhaupt weiter geht.

razer12 schrieb:
Könnte bitte jemand den Thementitel ändern? Fällt mir gerade so auf ;) Danke!
[x] done
[x] Themen zusammengeführt
modinfo
 
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Vor einiger Zeit habe ich meinen Account kurz einem Freund(den ich nicht persönlich kenne) ausgeliehen, und bekam ihn einige Zeit danach mit den Worten "Ich hab dir 6 Monate Spielzeit raufgemacht, danke und noch viel Spaß" zurück.
Da solltest du vielleicht etwas mehr zu schreiben: Nicht kennen - ausleihen - mit 6 Monaten Spielzeit zurück? Einfach so?

Ansonsten, ist ja schon geschrieben: Was soll dein Vater dort? Geh' am besten gleich mit und sage, was gelaufen ist. Der Rest wurde oben schon durchdiskutiert.
 
AW: World of Warcraft Gametime [ edit]

Bevor Ihr Euch um Kopf und Kragen quasselt wäre eine Akteneinsichtnahme durch einen Anwalt sinnvoll. Danach könnt ihr immer noch entscheiden ob und wie Ihr Euch zur Sache einlassen wollt. Durch frühzeitiges Reden kann man nix verbessern.
 
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Das wird wohl so nichts. Die Polizei muss den Vorgang erst abschließen und an die Staatsanwaltschaft abgeben, damit eine Akteneinsicht gewährt wird. Wie währe es, wenn der Anwalt zur Vernehmung mit geht und sich die Akte bei der Polizei ansieht. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man aussagt oder nicht. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Akte bei einer anderen Dienststelle liegt und die vorladende Dienststelle nur ein Ermittlungsersuchen bearbeitet. Das riecht sonst ganz Faul, wenn man als Zeuge mit einem Akteneinsichtsersuchen kommt.
 
AW: World of Warcraft Gametime [ edit]

Unsinn, natürlich kann im laufenden Ermittlungsverfahren Akteneinsicht beantragt und gewährt werden. Vor dem geplanten Vernehmungstermin wird´s wohl nichts, na und, läßt man den halt ausfallen und geht nicht hin.
Wie währe es, wenn der Anwalt zur Vernehmung mit geht und sich die Akte bei der Polizei ansieht
Einen Anwalt mitnehmen? Geht grundsätzlich wird aber wesentlich teurer als ein Einsichtnahme mit Besprechung.Und wozu? Erst Akte dann ggf Einlassung, warum vor Ort aus der Hüfte schiessen wenn man in Ruhe im Büro grübeln könnte?
Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Akte bei einer anderen Dienststelle liegt und die vorladende Dienststelle nur ein Ermittlungsersuchen bearbeitet.
NA dann erst recht nicht hingehen ohne die Akte gesehen zu haben
Das riecht sonst ganz Faul, wenn man als Zeuge mit einem Akteneinsichtsersuchen kommt.
Faul riecht, dass der Vater als Zeuge und nicht als Beschuldigter vernommen werden soll. Und vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen zu können ist Teil unseres Rechtsstaates.
 
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Und vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen zu können ist Teil unseres Rechtsstaates.

Als Zeuge hast du kein Aussageverweigerungsrecht. Lediglich fällt die Aussagepflicht vor der Polizei weg.
Mit solchen Zeugen verfahrte ich in der Regel so, dass ich die Akte an die StA abgebe und die dann die Vorladung durchführt. Und wenn es sich um eine StA von sonstwo handelt - Pech gehabt. Muss er halt weit fahren. Die entstehenden Kosten kann er ja dann vom Beschuldigten einfordern.
 
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Als Zeuge hast du kein Aussageverweigerungsrecht.
Väter müssen ihre Söhne nicht verzinken. Schau mal in § 52 StPO. Abgesehen davon, dass es schon nicht haltbar ist den Anschlussinhaber nur als Zeugen zu vernehmen.
Mit solchen Zeugen verfahrte ich in der Regel so, dass ich die Akte an die StA abgebe und die dann die Vorladung durchführt.
Du sieht zuviele Krimis. Als ob ein STA sich einen anwaltlich vertretenen Zeugen der die Aussage verweigert mühsam vorladen würde.

Genau das sind aber auch alles Fragestellungen die man mit seinem Anwalt durchgehen sollte.
 
...die Akte an die StA abgebe und die dann die Vorladung durchführt. Und wenn es sich um eine StA von sonstwo handelt - Pech gehabt. Muss er halt weit fahren...
Angst machen gilt nicht, auch wenns dich jetzt womöglich ärgert! Teleton hat da schon Recht:

Als ob ein STA sich einen anwaltlich vertretenen Zeugen der die Aussage verweigert mühsam vorladen würde.
Das passiert in echten Fällen, nicht aber bei solchem Kleinsch...


Abgesehen davon, dass es schon nicht haltbar ist den Anschlussinhaber nur als Zeugen zu vernehmen.
Naja, auch bei den Beamten setzt sich gelegentlich der gesunde Menschenverstand durch. Wenn der ISP nur den Anschlussinhaber mitteilt, dann ist der zuerst mal nur der Anschlussinhaber, ohne konkreten Anhaltspunkten für seine Beteiligung. Somit sind diese Leute zuerst mal als Zeugen zu vernehmen und nach § 55 StPO zu belehren.
Anders sieht es freilich aus, wenn der Anschlussinhaber allein wohnhaft gemeldet ist. Der erste Anschein, wie er auch im Zivilrecht gängig angewendet wird, ist sicher oft auch Grundlage strafrechtlicher Ermittlungsansätze. Ich persönlich finde es sogar verwerflich, wenn Anschlussinhaber pauschal gleich den Status als Beschuldigte erhalten, da das eine übermäßige Kriminalisierung eines unschuldigen bedeuten kann. Dass sein Datensatz deshalb wahrscheinlich auch Niederschalg in irgend welchen Registern findet, darüber sind wir uns ja wohl einig.
 
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Unsinn, natürlich kann im laufenden Ermittlungsverfahren Akteneinsicht beantragt und gewährt werden.

Das wird in der Praxis aber niemals bei der Polizei passieren. Herr des Verfahrens ist der StA und der entscheidet über die Gewährung von Akteneinsicht. Bevor er die Akte auf dem Tisch hat, gibts keine Akteneinsicht.

NA dann erst recht nicht hingehen ohne die Akte gesehen zu haben Faul riecht, dass der Vater als Zeuge und nicht als Beschuldigter vernommen werden soll.

Der Zeuge hat im Strafverfahren nach meiner Kenntnis überhaupt keinen Anspruch auf Akteneinsicht.

Und vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen zu können ist Teil unseres Rechtsstaates.

Wobei das im vorliegenden Fall schon eher den Verdacht auf den Junior legt...
 
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Als Zeuge hast du kein Aussageverweigerungsrecht. Lediglich fällt die Aussagepflicht vor der Polizei weg.
Mit solchen Zeugen verfahrte ich in der Regel so, dass ich die Akte an die StA abgebe und die dann die Vorladung durchführt. Und wenn es sich um eine StA von sonstwo handelt - Pech gehabt. Muss er halt weit fahren. Die entstehenden Kosten kann er ja dann vom Beschuldigten einfordern.
Ohne in Worklauberei (Auskunftsverweigerung/Zeugnisverweigerung/Aussageverweigerung) zu verfallen: auch ein Zeuge muß keine Fragen beantworten, die einen Menschen in die Gefahr einer Strafverfolgung bringen, dem gegenüber er ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
 
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Der Zeuge hat im Strafverfahren nach meiner Kenntnis überhaupt keinen Anspruch auf Akteneinsicht.
Notfalls halt als zivilrechtlich Geschädigter zur Ermöglichung der Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche.

Die Begründung hierfür würde mich sehr interessieren.
Er ist Inhaber eines Anschluss über den Straftaten begangen wurden. Dies legt nahe dass er damit etwas zu tun hat (auch wenn wir wissen, dass er nix damit zu tun hat). Der Beschuldigtenstatus hat ja auch Schutzfunktion insbesondere durch den erforderlichen Hinweis auf das Recht Schweigen zu dürfen. Wenn er hier erstmal nur als Zeuge geladen wird besteht die (möglicherweise erwünschte) Gefahr, dass er im Rahmen der Vernehmung so schnell mit den Tatsachen heraussprudelt, dass die Ermittler gar nicht mehr dazu kommen ihn über sein Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren.
 
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OK, der Punkt mit dem Zivilrecht ist nach vollziehbar. Da muss man sich dann aber im Zweifelsfall hintden anstellen.

Wenn aufgrund der Gesamtumstände nichts darauf hindeutet, dass der Anschlussinhaber der Täter ist, dann darf IMHO garnicht beschuldigt werden.
Vergleiche das doch mal mit dem Straßenverkehr: da wird ja auch bei einem Verkehrsdelikt nicht automatisch der Halter beschujldigt wenn die Beschreibung des Fahrers schon vom ersten Anschein nicht passt.
 
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