AW: World of Warcraft Gametime [ edit]
Für mich ist es in solchen Standardfällen (Binsenweisheit: Eltern Anschlussinhaber, den Unfug im Internet macht der Nachwuchs) Willkür, wider besseres Erfahrungswissen den Anschlussinhaber als Beschuldigten einzutragen.
Da ist die StPO eindeutig: Zu belehren ist vor der Vernehmung. Ausreichender und genau hierfür vorgesehener Schutz ist die hier erforderliche Belehrung nach § 55 StPO.Der Beschuldigtenstatus hat ja auch Schutzfunktion insbesondere durch den erforderlichen Hinweis auf das Recht Schweigen zu dürfen. Wenn er hier erstmal nur als Zeuge geladen wird besteht die (möglicherweise erwünschte) Gefahr, dass er im Rahmen der Vernehmung so schnell mit den Tatsachen heraussprudelt, dass die Ermittler gar nicht mehr dazu kommen ihn über sein Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren.
Genau. Und wenn dann in diesen Sammlungen steht "Keine Aussage!" , dann ist wird das doch als Schuldeingeständis gewertet. Was der Anwalt hinterher zur Akte gibt und damit aufklärt, kriegt doch außer dem Staatsanwalt keiner mehr mit.Ich persönlich finde es sogar verwerflich, wenn Anschlussinhaber pauschal gleich den Status als Beschuldigte erhalten, da das eine übermäßige Kriminalisierung eines unschuldigen bedeuten kann. Dass sein Datensatz deshalb wahrscheinlich auch Niederschalg in irgend welchen Registern findet, darüber sind wir uns ja wohl einig.
Für mich ist es in solchen Standardfällen (Binsenweisheit: Eltern Anschlussinhaber, den Unfug im Internet macht der Nachwuchs) Willkür, wider besseres Erfahrungswissen den Anschlussinhaber als Beschuldigten einzutragen.