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Commerzbank AG Kto-Nr.: 178746402. BLZ 10040000
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Berlin, 13. November 2002
Ihr Schreiben vom 14.10.2002 Ihr Zeichen +++++++++ ./.Interfun GmbH Buchungskonto 4764610511 (bitte stets angeben)
Sehr geehrte Frau Rechtsanwaltin ++++
die Beantwoi1ung Ihres 0. g. Schreibens erfolgtdurch die NEXNET GmbH, da wir als neutrales Abrechnungshaus fr verschiedene Verbindungsnetzbetreiber die Reklamationsbearbeitung sowie das Mahnwesen bernommen haben.
Nach den uns vorliegenden Daten sind die von Ihnen beanstandeten Verbindungen ber unseren Vertragspartner dtms AG nachweislich von dem Anschluss Ihrer Mandantin zustande gekommen.
Die dtms AG (Deutsche Telefon- u. Marketing Services) ist ein Unternehmen, das sich auf Service-Rufnummern (d. h. 0800-,0180- und 0190) sowie Ausknfte mit Weitervermittlungsm”glichkeiten, Audiotex- und Fax- Dienste spezialisiert hat.
In allen Fallen erbringt der Verbindungsnetzbetreiber dtms AG lediglich eine technische Verbindunasleistuna zwischen Anrufer und Diensteanbieter. Fr Werbung, Inhalt und Gestaltung der (Mehrwert)-Dienste sind die jeweiligen Anbieter selbstverantwortlich. Darber hinaus kann jeder 0190-0 Anbieter seine Tarife frei gestalten. Die Abrechnung erfolgt in einigen Fallen auch zu einer Einmalgebhr, die bei ZustandekOmmen einer Verbindung - unabhangig von deren Dauer abgerechnet wird.
Fragen und Beschwerden bezglich des Inhaltes der angebotenen Dienste richten Sie bitte direkt an den Inhalteanbieter .
Gegenber dem Verbindungsnetzbetreiber sind Einwendungen wegen etwaiger Inhalte unbeachtlich, da nur eine technische Verbindungsleistung erbracht wird (vgl. BGH 22.11.01 III ZR 5101; BGH 16.05.02111 ZR 253/01; BGH 13.06.02111 ZR 156/01).
Unabhangig davon, befindet sich der Anschlussinhaber gegenber der dtms AG in der Zahlungspflicht.
Es besteht eine wirksame Vei1ragsgrundlage, sodass die aufgefhrten Verbindungsentgelte zu Recht in Rechnung gestellt wurden.
Falls Ihre Mandantin die fraglichen Verbindungen nicht pers”nlich genutzt hat, ist dies fr die Erhebung der Nutzungsentgelte ohne Belang. Als Anschlussinhaberin muss sich Ihre Mandantin auch Verbindungen durch Dritte, die Zugang zu ihrem Anschluss hatten, zurechnen lassen.
Selbst bei der Nutzung des betreffenden Telekommunikationsanschlusses durch einen Dritten bliebe es daher bei der Zahlungsverpflichtung Ihrer Mandantin.
Wir sehen keine Veranlassung,auf unsere berechtigten Forderungen zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen.
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i.A.Grubanoski
Sachbearbeitung Recht
Nexnet GmbH
Geschiftsfhrer: Dr. Reiner Caspar Finanzamt fr K”rperschaften I
Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 74625 FA-Nr.1127
USt-IdNr.: DE 813106013 St-Nr. 494/245