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Haben wir ja auch schon öfter geschrieben...Zitat:...Also erstmal haste dich noch nicht strafbar gemacht, da du das geld bisher weder angenommen noch weitergeleitet hast.
Du bist aber auf jeden fall Haftbar, wenn du das Geld weiterleitest und musst dem Opfer das Geld erstatten, welches du unrechtmäßig weitergeleitet hast.Und auch wenn du das tun solltest, passiert dir nichts, da du durch die firma getäuscht worden bist
Die Typen betrügen in drei-vier-fünfeck-Verhältnissen. Da bestellt einer z. B. in Moskau auf einer Website der Halunken einen Artikel und die lenken die Bestellung auf einen Händler in Deutschland um und vermischen das mit deutschen Daten. Die Zahlung erfolgt mit abgephishten Kreditkarten- oder PayPal-Daten von Deutschen und die Sendung geht an einen deutschen Warenagenten, der auch als Kunde des deutschen Händlers eingetragen ist. Der etikettiert die empfangene Sendung um und schickt sie an den nächsten Warenagenten in England, der den Artikel wiederum umetikettiert und nach Moskau schickt. Der Moskauer Kunde freut sich über die Ware, die er natürlich direkt bei den Halunken bezahlt hat.Allerdings finde ich den Punkt nicht wo für diese Typen der Gewinn liegt.
Sorry, aber das ist wieder etwas anderes. Das Delikt, um das es bei der Geldwäsche geht, heißt im § 261 StGB ausgegesprochen:Dann wäre das Hehlerei.
Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
Richtig, einfach mal vorsorglich als s. g. "verdächtige Wahrnehmung". Sollte nämlich später irgend was nachkommen, das sich heute nur vage abschätzen lässt, kann man sich immer auf diese Melung beziehen. Das Ding bekommt ein Aktenzeichen und tut darüber hinaus nicht weiter weh. Es verschafft allerding ein beruhigtes Gewissen.Trotzdem schadet es nicht, die Sache der Polizei zu melden.