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Das wird ähnlich ablaufen wie in einer anderen Angelegenheit bei mir:Ist eigentlich bekannt, ob die Staatsanwaltschaft schon gegen Optical Digital Co. ermittelt?
Ich habe drei email-Adressen von denen. Obwohl ich glaube, dass alle Namen genauso falsch sind, wie die Firma selber.
StA schrieb:Das Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, die Aufnahme einer Ermittlung zu rechtfertigen. Erfolg versprechende Ermittlungsansätze sind nicht ersichtlich
Das ist unser "Rechtsstaat", wie er leibt und lebt.......Einziger möglicher Ansatzpunkt wären Rechtshilfeersuchen in die USA zur Ermittlung des Inhabers der EMail-Adresse. Diese sind jedoch nicht erfolgversprechend, da beim betreffenden Freemailer keine Eichtpersonendaten angegeben werden müssen.
Was soll denn der Rechtsstaat dann Deiner Meinung nach machen?...Das ist unser "Rechtsstaat", wie er leibt und lebt.......
Der Aufschrei den es geben würde wenn jeder beim Einrichten einer Mailaddi das Postidentverfahren durchlaufen müßte ...Aufschrei? Was denn für ein Aufschrei?
Pfffff... Aber das ist ein anderes Thema.
Ach Gottchen, das braucht doch niemand. Geht doch viel einfacher und vor allem automatisiert.Der Aufschrei den es geben würde wenn jeder beim Einrichten einer Mailaddi das Postidentverfahren durchlaufen müßte ...
"Das Gerät muss bei http://scannertopshop.com/ bestellt werden.