Vorratsdatenspeicherung 3.0

Wen kratzt das eigentlich noch.
...wie sehr viele andere strafverfolgende Kollegen des Beamten auch. Recht und vor allem Gesetz machen vor den Beamtenstuben gelegentlich gerne mal halt, weil der Verfolgungsdrang gerade bei engagierten Beamten die Einsicht auf Recht- und Verhältnismäßigkeit hier und da trübt. Deshalb auch phisht man gern im Trüben, aus lauter Hilflosigkeit ggü. den neuen Phänomenen in der technologisierten Welt.

Nimmt man Goethes Zitat, so ist dieses aktueller denn je:
Wer das eine will muss das andere mögen! Man wird das Internet und seine Nutzer nicht kontrollieren können, es sei denn man wendet die chinesisch/nordkoreanische Linie an.

Deshalb auch muss sich der BKA-Vize den Satz von Rosa L. entgegen halten lassen:





[Anm. Redu.: ....nein, ich bin alles andere als Kommunist!]


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Eine pauschale Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist nach europäischem Recht illegal. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Das hat wohl auch Folgen für die in Deutschland 2015 eingeführte – aber noch nicht umgesetzte – Vorratsdatenspeicherung.

http://www.computerbetrug.de/2016/1...ietet-pauschale-vorratsdatenspeicherung-10204

Hier mal her kopiert, siehe auch: EU-Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Diskussion ist hoch emotional belastet. Sachargumente und Opferschutzgedanke werden ignoriert gegenüber der Befürchtung, die rechtlichen Möglichkeiten würden massiv und vorsätzlich missbraucht. Nur mal die Diskussion oben nachverfolgen.

Schade.

Wenn Herr Maurer am Baggersee liegt, dann hat er nicht neben seinem Strandtuch ein großes Schild aufgestellt: "Hier liegt Herr Maurer, der Vizepräsident des BKA."
Verlangt auch die VDS nicht. Herr Maurer liegt wie alle anderen völlig anonym in der Sonne - der Vergleich ist polemisch. Aber Herr Maurer ist verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen, das er unter bestimmten Bedingungen vorzeigen muss. Genau das passiert bei rechtmäßiger Anwendung der VDS: Unter genau definierten Bedingungen, und nur dann, wird die Identität aufgedeckt. Und nicht für alle Passanten, sondern nur für den einzigen, der dazu berechtigt ist. Und es ist okay, wenn hart darum gerungen wird, wie genau die Bedingungen definiert sein müssen.

Vielleicht sehe ich das zu einfach.

Wenn es wirklich komplizierter sein sollte: Bitte auch die WDS streichen. Auch die richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung kann vom Dorfsherrif von Hintergrummelshofen genutzt werden, nach Gutdünken wegen des Verdachts auf was auch immer zu Lasten der Bauersfrau Hintergruber das letzte Wäschefach zu inspizieren.

Ich warte immer noch auf eine überzeugende, gegenüber den Opfern zitierfähige Begründung:
Wer schon mal mit Leuten gesprochen hat, die im Internet von anonymen Postern durch den Dreck gezogen wurden, der wünscht sich schon, dass außer bei Terroristen und Schwerkriminellen auch dann diese Daten herangezogen werden dürfen, wenn das Internet für solche Taten genutzt wurde.
 
In der Presse: http://www.sueddeutsche.de/digital/...orratsdatenspeicherung-keine-chance-1.3952997
Die Urteile vom Freitag gelten nur für die Telekom (9 K 7417/17) und Spacenet (9 K 3859/16), allerdings könnten auch andere betroffene Unternehmen auf ähnliche Weise gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgehen. Die Bundesnetzagentur prüft nun die Urteile. Die Behörde wird vermutlich weiterhin keine Bußgelder verhängen, wenn Unternehmen die Vorgaben zur Speicherung nicht umsetzen.
 
News

Das sind doch mal heftige Aussagen in einem Gutachten aus Brüssel:

Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) schrieb:
Vorratsdatenspeicherung ... verstoße auch zur Terrorbekämpfung gegen EU-Recht
Was schmeißt der denn ein? Das will ich auch!

Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) schrieb:
Die Speicherung ist demnach nur zulässig, wenn der Verdacht einer schweren Straftat vorliegt.
Ahhhhh, erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) schrieb:
Die Vorratsdatenspeicherung muss zudem auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt bleiben. Menschen, deren Kommunikation dem Berufsgeheimnis unterliege, müssen ausgenommen sein.
Freibrief für Ärzte, Würdenträger, Beamte und andere Scharlatane, geil!

Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) schrieb:
Der Zugang solle erst nach vorheriger Kontrolle etwa durch ein Gericht erfolgen.
Jawolll! Verdunkelung bis in die letzte Ritze!

Der ganze Artikel >HIER<
 
Ja, wäre interessant. Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten:

a) Keine. Wäre dann die VDS überflüssig? Da ist noch die Variante Täterermittlung - Täter ermitteln, überführen und sanktionieren, am besten erfolgreich resozialisieren verhindert auch Fortsetzung der Begehung von Verbrechen.

b) Die Aufdeckung geplanter Verbrechen wird sicherlich auf verschiedenen Wegen versucht. Wird hinterher mitgeteilt, ob und welchen Anteil die VDS hatte? Könnte ja auch Nachhilfe für andere Täter sein, nicht die gleichen Fehler zu machen.

c) Die Hürden sind zu hoch. Bei niedrigem Verdachtsgrad darf nicht zugegriffen werden. Bei höherem Verdachtsgrad, der ausreichen würde, ist man bei schweren Straftaten vielleicht schon in der Strafverfolgung, in vielen Fällen sind schon Vorbereitungshandlungen oder die Verabredung zu einer Straftat strafbar, das Versuchsstadium ist schnell erreicht.

Ich weiß es nicht.

Die Gesellschaft muss sich zwischen Freiheitsgedanken und Sicherheit entscheiden. Ist doch okay, wenn es dazu unterschiedliche Überzeugungen gibt. Unterschiedliche Regelungen parallel nebeneinander, das geht allerdings nicht. Auch Sánchez-Bordona hat nur ein Gutachten geschrieben, seine Überzeugung formuliert, was Auslegung eines nicht in Stein gemeißelten Gesetzes angeht. Die Diskussion sollte darum gehen, was in dem Gesetz drinstehen sollte, welche Regelung gelten soll, wie die Gesellschaft das Problem gehandhabt sehen will. Aber schon der veröffentlichte Text lässt Fragen offen und hat Lücken in der Logik, wenn ich ihn richtig gelesen habe. Auch nicht schön.
 
Passt hier her: https://forum.computerbetrug.de/thr...-vorratsdatenspeicherung-mit-ausnahmen.62813/

5. April 2022 - https://www.zeit.de/digital/datensc...-vorratsdatenspeicherung-mit-ausnahmen.62813/

EuGH bestätigt Verbot von Vorratsdatenspeicherung mit Ausnahmen​

Das flächendeckende Speichern von Kommunikationsdaten verstößt auch dann gegen EU-Recht, wenn es dem Kampf gegen schwere Straftaten dient. Es gibt aber Ausnahmen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bekräftigt, dass das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten auch im Kampf gegen Kriminalität gegen das Recht der Europäischen Union verstößt. Selbst besonders schwere Kriminalität könne nicht einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gleichgestellt werden, teilte der EuGH mit und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.

Nationale Regeln, die "präventiv eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten, die elektronische Kommunikationen betreffen, zum Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten vorsehen", seien jedoch rechtswidrig.
Nach einem früheren EuGH-Urteil gelten bei einer akuten Bedrohung der nationalen Sicherheit Ausnahmen vom Verbot der Vorratsdatenspeicherung. Dann hält der EuGH eine zeitlich begrenzte, begründete Datenspeicherung, etwa von Verkehrs- oder Standortdaten auf Grundlage von geografischen Kriterien wie der durchschnittlichen Kriminalitätsrate in einem bestimmten Gebiet, für zulässig.

Ausnahmen für Bahnhöfe und Flughäfen

Auch an Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen, Flughäfen oder an strategischen Orten sei dies zur Bekämpfung schwerer Kriminalität möglich. Zudem sei es rechtens, wenn nationale Gesetze dazu verpflichten, die Identität des Käufers einer Prepaid-Sim-Karte zu speichern.
Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus Irland. Dabei ging es konkret um einen in Irland wegen Mordes verurteilten Mann. Er befand, dass seine Kommunikationsdaten im Prozess nicht als Beweise hätten verwendet werden dürfen und zog daraufhin vor ein irisches Gericht. Dieses bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Nach Angaben des EuGH muss der Mitgliedsstaat selbst darüber entscheiden, ob die mittels Vorratsdatenspeicherung erlangten Daten als Beweise nutzbar sind. Über die Klage des Straftäters muss nun das irische Gericht entscheiden.
Auch in Deutschland sorgt die Vorratsdatenspeicherung seit Jahren für Streit zwischen Bürgerrechtlern und Sicherheitspolitikern. Eine deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung liegt wegen eines anhaltenden Rechtsstreits seit 2017 auf Eis. Einen Termin für das EuGH-Urteil in diesem Fall gibt es einem Sprecher zufolge noch nicht.

Die Ampel-Koalition will anstelle der Vorratsdatenspeicherung auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren setzen. Dabei werden Internetprovider erst bei einem Anfangsverdacht aufgefordert, Daten zu einzelnen Teilnehmern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern.

 
Eine weitere Bestätigung in diesem Theater:

Der EuGH hat schlussendlich entschieden (C-793/19 und C-794/19): https://www.t-online.de/finanzen/bo...uer-vorratsdatenspeicherung/0DAA68000461136E/

Justizminister Buschmann lobt die Entscheidung:

"Ein guter Tag für die Bürgerrechte! Der EuGH hat in einem historischen Urteil bestätigt: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen"

Mein Fazit: "Fraudler vereinigt euch, die Bürgerrechte dürft ihr - wie bisher - nun mit EuGH-Segen mit euren schmutzigen Füßen treten!" Aber macht ja nix, wenn sich ein Bürger betrügen lässt, ist der selbst schuld! Siehe Schweiz: ...die ewige Frage nach der Heimtücke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem für den Normalbürger, der z. B. betrogen wird: dafür ist eine Speicherung unzulässig, zumal die vor dem schädigenden Ereignis richterlich beantragt werden muss. Die angeordnete Datenspeicherung greift also wirklich nur noch nachhaltig, bei laufenden Ereignissen, z. B. bei einem anhaltendem, schwerwiegenden Angriff auf die Bundesrepublik. Selbst Mord und Totschlag fallen raus, da eine nachträgliche Erhebung der bis dahin nicht gespeicherten, virtuellen Datensätze gesetzlich und somit physisch nicht möglich ist.

Gute Erklärung auf zeit.de: https://www.zeit.de/digital/datensc...l-vorratsdatenspeicherung-ampel-regierung-faq
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt ist es abschließend geklärt:

Vorratsdatenspeicherung "in vollem Umfang" unzulässig​

Auf der Basis eines EuGH-Urteils hat das Bundesverwaltungsgericht die deutsche Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt.

Während die Bundesinnenministerin angeblich immer noch alten Wünschen hinterher trauert, positioniert sich der Justizminister eindeutig:
Nach Bekanntwerden des Urteils schrieb Buschmann auf X: "Die Entscheidung ist ein klarer Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz zu streichen."
 
Bei den Entscheidungsträgern setzt anlassbezogen ein Umdenken ein. Neben noch nur witzigen Überlegungen zu strategischen Hackbacks ist nun beim EuGH eine neue Generation Richter im Amt, die bisherige Entscheidungen in Teilen womöglich revidieren.

Vorratsdatenspeicherung: Forscher erkennen "kopernikanische Wende" beim EuGH

wonach das verdachtsunabhängige Protokollieren von IP-Adressen zur Verfolgung selbst minderschwerer Straftaten ohne Richtergenehmigung rechtlich zulässig sein kann
Hier geht es erstmal nur um Urheberrechtsverletzungen, doch der deliktischen Bezug geht dann vermutlich analog weiter, wie ein Flächenbrand.

Mag schon sein, dass das Anzapfen der Vorratsdaten irgendwann zulässig ist. Nur, welcher ISP speichert denn noch die Daten länger, als zu Abrechnungszwecken erforderlich?
 
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