Antiscammer
Sehr aktiv
Beide sind doch dazu in der Lage. Siehe die Ermittlungen des BKA gegen die Web-Fake-Shop-Schmierfinken aus Delmenhorst und Österreich. Da ging es nicht einmal um Terrorismus.
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schlampige Kompetenzregelung
Genau das war mMn ja eines der Hauptprobleme. Ich behaupte denn auch, dass die Beamten nicht so ganz unschuldig daran waren, dass die VDS in ihrer damaligen Form gekippt werden musste. Nun aber, sollte eine Regelung her, am besten gleich mit Richtervorbehalt....der Dorfsherrif nach Gutdünken .... alle möglichen Daten bekommt.
Du kennst das Zitat?wegen des Verdachts auf üble Nachrede.
Das erhebliche Gewicht des Eingriffs solcher Auskünfte erlaubt es indessen nicht, diese allgemein und uneingeschränkt auch zur Verfolgung oder Verhinderung jedweder Ordnungswidrigkeiten zuzulassen. Die Aufhebung der Anonymität im Internet bedarf zumindest einer Rechtsgutbeeinträchtigung, der von der Rechtsordnung auch sonst ein hervorgehobenes Gewicht beigemessen wird. Dies schließt entsprechende Auskünfte zur Verfolgung oder Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten nicht vollständig aus. Es muss sich insoweit aber um - auch im Einzelfall - besonders gewichtige Ordnungswidrigkeiten handeln, die der Gesetzgeber ausdrücklich benennen muss.
Gutachten
der kriminologischen Abteilung des
Max-Planck-Instituts für ausländisches
und internationales Strafrecht
im Auftrag des Bundesamtes für Justiz
zu möglichen Schutzlücken durch den Wegfall
der Vorratsdatenspeicherung
Aha.
Klar ist üble Nachrede eine Straftat. Aber: das BVerfG hat die Beauskunftung von IP-Daten sogar in Fällen von Ordnungswidrigkeiten für rechtlich unbedenklich gehalten. Danach gibt es keine echte Grundlage, diese Art der Daten so hoch aufzuhängen.Die üble Nachrede ist m.W. keine OWI, sondern Straftatbestand. Und wie Du weißt, bin ich selbst federführend zusammen mit anderen in der Leitung eines Forums. Dort wurden wir schon mit absurden Herausgabebeschlüssen (Nutzerdaten) konfrontiert, unterschrieben und abgenickt von einem subalternen Richter, beantragt von einem ersichtlich übereifrigen Staatsanwalt. Wenn dieselben Leute mal den selben Eifer bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität in die Waagschale legen würden, wäre es ja noch nicht ganz so schlimm. Aber im Ernst: ich persönlich halte die Möglichkeiten, die eine VDS mit entsprechend schlecht geregelten Anwendungsvorschriften gerade solchen Organen der Rechtspflege bieten würde, für an solcher Stelle wirklich nicht mehr gut aufgehoben. Hieraus erklärt sich mein Misstrauen.
meinst. Da fehlt mirWenn dieselben Leute mal den selben Eifer bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität in die Waagschale legen würden, wäre es ja noch nicht ganz so schlimm.
Was mich aber noch mehr stört: in ihrer Argumentation machen die VDS-Gegner oft genau das, was sie an der VDS so kritisieren. Angeblich würde jeder Bürger kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt und im gleichen Atemzug wird behauptet, dass jeder Polizist, Staatsanwalt und Richter völlig unkritisch jeden Quark unterschreiben würden nur um die Bürger auszuspionieren. Das ist ein völlig undifferenzierter Blödsinn.
Dir ist aber schon klar, dass diese Fragestellung durch die Vorratsdatenspeicherung nicht zu beantworten ist, oder?"Mal gucken, welche Seiten besucht der denn so."
Und solange das nicht passiert, bin ich gegen die VDSman müsste sich mal sachlich zusammensetzen und definieren, was man unter welchen Bedingungen wofür braucht. Also einfach die Karten auf den Tisch legen. Dafür sehe ich aber keine Chance.
Es hat ja auch eine fatale Signalwirkung, wenn man nicht mal Täter im Inland erwischen kann. Damit generiert man sich auch neue Straftäter. Die Versuchung ist ja da und je geringer die Chance ist erwischt zu werden, desto mehr Leute werden sich falsch entscheiden.
Das muss alles auf ein vernünftiges, gesellschaftlich akzeptables Maß zurückgeführt werden. Zuerst die Diskussion (an der sich tatsächlich zu viele Leute mit Halbwissen zu laut beteiligen), dann die Maßnahmen.
Ich habe es aber selbst erlebt. Einen Herausgabebeschluss (Nutzerdaten), der nur mühsam mit Widerspruch beim zuständigen LG gekippt werden konnte. Der Anlass für diesen Beschluss war wirklich der reinste Quark, und es ist unsäglich, dass wegen so einem Mist überhaupt ein Staatsanwalt und ein Richter am AG aktiv wurden. Und die wären auch mit der Kavallerie eingeritten und hätten den Server beschlagnahmt.
http://forum.computerbetrug.de/thre...peicherung-durchs-it-sicherheitsgesetz.47825/Man sollte erst mal diskutieren, wie umfassend das unter welchen Umständen denn sein muss.
Wenigstens eine politische Instanz, die noch nicht der Datenspeichersammelhysterie verfallen ist.Der Bundesrat hat sich gegen eine Änderung im geplanten Regierungsentwurf für ein Gesetz zum Erhöhen der IT-Sicherheit ausgesprochen, mit dem Telekommunikationsanbieter einfacher Nutzerdaten sammeln könnten.
...
Der Bundesrat setzt sich ferner für "eindeutige und transparente Regeln" ein, um einen "angemessenen Schutz und eine sinnvolle Verwendung der umfangreichen Datenmengen sicherzustellen", die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufgrund der vorgesehenen gesetzlichen Meldepflicht der Unternehmen erhält. Unbestimmte Rechtsbegriffe wie "kritische Infrastrukturen", "Stand der Technik" oder "erhebliche Störung" müssten konkretisiert werden.