Vodafone Handyfalle

http://www.ihk-arnsberg.de/upload/Widerrufsrecht_10261.pdf
IV. Widerrufsfrist: Beginn und Dauer Künftig beträgt die Widerrufsfrist einheitlich 14 Tage.
Der Fristbeginn hängt vom Vertragsgegenstand ab. Der Fristlauf kann bereits mit Vertrag
sschluss beginnen (so beispielsweise bei Downloads), bei Warenlieferung beginnt der Fristlauf mit Erhalt der (letzten) Ware. Voraussetzung ist zudem, dass der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht belehrt hat(siehe unter V.). Für den Fristbeginn ist allerdings nicht erforderlich, dass die Belehrung schon„in Textform“ erfolgt. Der Unternehmer muss jedochbeweisen, dass er den Verbraucher in klarer und verständlicher Form belehrt hat.
Das bisherige „ewige Widerrufsrecht“ wird es nicht mehr geben. Hat der Unternehmer den Ver-
braucher nicht (ordnungsgemäß) über sein Widerrufsrecht belehrt, läuft die Widerrufsfrist nach
12 Monaten und 14 Tagen ab.
 
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