Verkehrsbekanntheit = Suchmaschinentreffer + Linkpopularität

Es lohnt sich auch einmal, über das Thema E-Mail-Erreichbarkeit zu reden.

Wenn durch einen Providerfehler eine Domain kurzfristig für Dritte zu erbeuten ist, stehen dem ursprünglichen Domainbesitzer auch seine bekannten und aktiven Mailadressen nicht mehr zur Verfügung.

Wer bekommt und liest dann die eingehenden Mails?

Darf eine aktive persönliche Mailadresse von Fremden weiterbetrieben werden?

Was ist mit Schäden, die dem ursprünglichen Mailempfänger entstehen, weil die Mails nicht mehr ankommen oder sogar in falsche Hände geraten?

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Wenn durch einen Providerfehler eine Domain kurzfristig für Dritte zu erbeuten ist, stehen dem ursprünglichen Domainbesitzer auch seine bekannten und aktiven Mailadressen nicht mehr zur Verfügung.

Wer bekommt und liest dann die eingehenden Mails?
Das ist exakt das Thema, was W.-D. Roth in vielen Beiträgen zum Thema Abmahnungen gestresst hat. Roth verlor durch Gerichtsbeschluß seine Domain wdr.de. Der neue Domain-Eigner übernimmt nun nicht die Konfigurationsddaten des vorherigen Besitzers, kann aber natürlich mit catch-all alle Mails mit der Domain-Endung auf sich umlenken. Das entspricht irgendwie schon dem Griff in Nachbars Briefkasten. Nun geht das Ganze ja nur, wenn die betreffenden Domains (unbeabsichtigt) frei werden. D. h., es muss vorher und an anderer Stelle ein Fehler (des ISP) passiert sein. Das bewahrt den "Domain-Bengel" vermutlich vor Schadenersatzforderungen.

M. Boettcher
 
Die im Zusammenhang mit dem "Domain-(B)Engel" erwähnte Seite "justmac" ist gerade nach einigem Hin und Her wieder beim alten Besitzer gelandet. Zu den Hintergründen steht etwas in den gull*-news. Ich verzichte hier mal auf Zitate oder Links, aber es kann ja jeder selber lesen. Übrigens m.E. durchaus interessant und diesmal auch kritischer geschrieben.
 
dvill schrieb:
Die massenhafte Abfrage dieser persönlichen Daten zu dem einzigen Zweck, selbst in den Besitz verkehrsbekannter Domains zu kommen und den eintreffenden Internetverkehr auf andere Ziele zu lenken, sehe ich als klar missbräuchlich an.

Das sehe ich genau so.

Allerdings ist es über die denic.de-Seite möglich zu überpüfen, ob eine Domain frei ist oder nicht, und zwar ohne die Abfrage persönlicher Daten. Ist eine Domain frei, wird dies direkt angezeigt. Ist die Domain belegt, dann muss man erst noch einen Button drücken, bevor man die Daten des Eigners findet.

Wenn das Tool nun einfach diese Art der Abfrage automatisert, dann findet doch gar keine Abfrage der persönlichen Daten statt. Oder übersehe ich da etwas? Oder schlägt das Tool bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu und ermittelt, wann die Domain frei wird...?

Gruß
Matthias
 
tuxedo schrieb:
Allerdings ist es über die denic.de-Seite möglich zu überpüfen, ob eine Domain frei ist oder nicht, und zwar ohne die Abfrage persönlicher Daten. Ist eine Domain frei, wird dies direkt angezeigt. Ist die Domain belegt, dann muss man erst noch einen Button drücken, bevor man die Daten des Eigners findet.

Wenn das Tool nun einfach diese Art der Abfrage automatisert, dann findet doch gar keine Abfrage der persönlichen Daten statt. Oder übersehe ich da etwas?
Die Abfrage

whois computerbetrug.de

liefert auf meinem PC sofort die komplette Adresse des hiesigen Betreibers. DENIC stellt zwar ein Web-Interface für whois-Abfragen zu DE Domains zur Verfügung, das so funktioniert, wie Du schreibst. Das aber muss man eben gar nicht benutzen. So kann man mit einem Browser z. B. auch http://www.computerbetrug.de/whois/index.php nutzten, ohne dass es zu der von Dir beschriebenen Abfrage kommt.

M. Boettcher
 
Ah, okay. Verstehe.
Wenn das Tool über whois geht, werden direkt meine persönlichen Daten ausgeliefert.

Ich habe übrigens Denic eine Email geschrieben, worin ich protestiere, dass meine persönlichen Daten zu anderen Zwecken - als die Denic erlaubt - von den bekannten Tools abgefragt werden. Und ich habe meine Sorge beschrieben, nach anstehenden Domain-Umzügen nicht mehr Besitzer der Domain zu sein. Ich poste den Mail-Text und auch den Inhalt der Antwort gerne, sobald Denic geantwortet hat.

Eigentlich ist das auch ein Test, um zu sehen, ob die Denic überhaupt auf mich als besorgten Kunden reagiert.

Gruß
Matthias
 
Die Denic hätte eine gute Möglichkeit, dem üblen Treiben ein Ende zu setzen.

COM-Domains bleiben 30 Tage nach einer potentiell versehentlichen Löschung für eine Neuregistrierung durch Dritte gesperrt. Was hindert die Denic, dem guten Beispiel zu folgen?

Das mildert das Problem mit den persönlichen Mails und dem überraschenden Auftauchen von Hardcore-Angeboten auf ehemaligen Kinderseiten.

Dietmar Vill
 
Denic scheint den tiefen Sinn einer 30-tägigen Karenzzeit beim Wechseln von Domains mit persönlichen Bezügen wie Mailadressen und Suchmaschinenreferenzen nicht begriffen zu haben.

Es gibt aber den Dispute-Eintrag, der Domaineigner auch schützen kann. Man muss nur einen Dritten finden, der ihn stellt. Dann kann man den Provider wechseln, ohne das Risiko einzugehen, dass Botnetzbetreiber zugreifen können, wenn Fehler passieren.

Nach dem Provider-Wechsel verfällt der Dispute-Eintrag von selbst nach einem Jahr. Soviel Schutz kann sein.

Dietmar Vill
 
http://www.nic.at/service/domain_kuendigung/ schrieb:
Ab dem gewählten Zeitpunkt ist die Domain gesperrt (Cool-Down-Periode) und somit technisch nicht funktionsfähig. Nach Ablauf der Sperre (ca. 60 Tage) ist die Domain wieder frei zur Neuvergabe.
Dietmar Vill
 
Zur Erklärung für unsere Stammleser und -mitschreiber:

Dem in diesem Thread erwähnten Unternehmen gefällt unser sachlicher Diskussionsstil und die Qualität der vorgetragenen Argumente so gut, dass nun großflächig Werbung für unser tolles Forum gemacht wird.

Vielen Dank dafür.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Sie wurden im Internet auf dieses Forum und meinen Benutzernamen verwiesen?

Wunderbar, dann finden Sie hier interessante Infos.

Etc ....

Sie finden bei Interesse weitere informative Beiträge in diesem Forum. Viel Spaß beim Lesen.

Dietmar Vill

Danke Dietmar Vill fuer Ihr unermuedliches Engagement!

Ich werde unsere Domain-Engel-Story erneut mit einem Link auf diesen Thread hier bei Euch und auf den detailliert informativen Artikel

"Domain-Engel: Der trojanische Helfer"
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/19721

verlinken.

So entsteht ein immer dichteres Informationsnetzwerk, dass M.D.'s Aktivtaeten sukzessive zum Erliegen bringen muesste. Ich staune zwar, wie lange er es schafft, offenbar voellig unbehelligt weiterzumachen. Aber die Staatsanwaltschaften sind ja wegen der Verfolgung von kleinen Urheberrechtsverletzern voellig ueberlastet ...

Na ja, der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.

Erfuellt die Verbreitung seiner Kexe-[...]varianten eigentlich nicht den Straftatbestand der Computersabotage - trotz des "Kleingeschriebenen" in der "Einwilligung" der uebertoelpelten Opfer?

Peter Schlegel
opensky.cc

[Eine strittige Klassifizierung entfernt. (bh)]
 
Erfuellt die Verbreitung seiner Kexe-[...]varianten eigentlich nicht den Straftatbestand der Computersabotage - trotz des "Kleingeschriebenen" in der "Einwilligung" der uebertoelpelten Opfer?

Ich sage NEIN. Alternativ kannst du ja mal einen Juristen deines Vertrauens privat fragen. Hier im Forum kommt ja schnell das Problem der Rechtsberatung auf.

Liebe Grüsse
 
Zurück
Oben