Unerklärliche Lastschrift von Vanilla Verlag GmbH über € 9,95

AW: Unerklärliche Lastschrift von Vanilla Verlag GmbH über € 9,95

Moin Leutz!

Ich vervohlge das hier schon sehr lange und möchte mich erst mal bei sämtlichen user bedanken für die sehr hilfreichen tips.
Bei mir ist es genauso abgelaufen wie bei allen anderen.Allerdings habe ich die Abbuchungen erst nach 3 monaten bemerkt und die drei gleich wieder geholt.Dann kam eine Mahnung ohne Datum und ich darauf hin gleich ein wiederspruch per einschreiben hingeschickt und alle vertraglichen abkommen aufgefordert + die 2.30 euro für das Einschreiben.

Ich habe seit drei wochen nichts mehr von den gehört.........:wink:
 
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Also ich kann nur bestätigen und alle beruhigen die frisch problem mit der Lastschrifft haben. Bei mir lief es auch so

1. rückbuchung
2. ne mahnung bekommen
3. einschreiben und widersprochen
4. einschreiben kam zurück
5. bekam eine email das ich einen "link" angeklickt habe etc.. und die Summe sei noch offen und ich möchte die begleichen
6. per email auch wiedersprochen
5. seit dem ist RUHE ( seit ca 1 Monat) - kam absolut nix mehr

Deswegen lasst euch nicht verückt machen - ich ärgere mich schon das ich das Geld für Einschreiben quasi in Müll geworfen hab. Aber wollte auf nr. sicher gehen...
take it easy die können euch nichts:cool:
 
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Also bei mir war es so, das ich irgendwann ne Mahnung bekommen habe. Die hatten versucht von nem Konto abzubuchen was es seit 2 Jahren nicht mehr gibt. Da die IP Adresse aus dem Schreiben nicht mit meiner Benutzten übereinstimmt habe ich den ........ß :wall: einfach mal ignoriert. Zumal ich Statische IP habe. Habe nach der Mahnung nix mehr von denen gehört.
 
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Hallo, ich bin auch der Meinung, wie weiter oben schonmal angeregt, das es langsam mal mehr interessieren würde, was NACH der ersten schriftlichen Mahnung noch passiert ist. Der Weg: Abbuchung-Rückbuchung-Ich hab aber nix abgeschlossen, dürfte doch mittlerweile bekannt sein und keinen mehr recht interessieren? oder? Also wie wärs wenn nur noch Postings kommen würden von Leuten die NACH der Mahnung noch mal was von dem Onkel gehört haben...Oder stehe ich mit der Meinung alleine da? mfg...ein Abgezockter. P.S....unser "freund" hat ICQ;-))
 
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...wenn bei dir nur abgebucht wurde, du aber nur eine Mahnung ohne zuordenbarer Anschrift (per E-Mail) bekommen hast, dann könntest du damit Recht beahlten, nichts weiter von Vanilla zu hören. Haben die Münchener aber deinen echten Namen und die vollständige Anschrift, dann kommt mMn womöglich in ein paar Wochen ein Brief von deren Anwälten, wie sie es auch bei DVDen machen.

Hellsehen ist hier zwar eine Stärke (dank Saschas Kristallkugel), der Erfolgsfall ist aber nicht garantiert.
 
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Nur scheint mir hier die Sachlage doch eine andere zu sein als bei DVDen.
Die meisten User sind dort ja wohl auf ein gratis-Angebot hereingefallen und sind in eine Abo-Falle gelaufen.

Hier können die meisten nachweisen, sei es durch Zeugen, falsche IP Adressen, alte Anschriften und Bankverbindungen,nie erhaltene Newsletter und Zugangsdaten und und und, dass sie die Anmeldung nicht vorgenommen haben können.
Unsere IT- Experten warten immer noch auf den Beweis der Vanilla, dass es zum fraglichen Zeitpunkt einen unprotokollierten Zugriff auf unseren Firmenserver gegeben hat.

Die Vanilla steht hier in der Beweislast.Das ist für mich bei DVDen nicht immer ganz klar erkenntlich.

Wenn hier immer wieder auf die ICQ Nummer hingewiesen wird, möchte ich hier noch anfügen, dass ich an Stelle der Vanilla nicht mit Steinen werfen würde.Viel wichtiger als die ICQ Nummer finde ich die Tatsache, dass wir die selben Daten von denen haben, wie die von uns.:wink:
 
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bashtovoy schrieb:
Die Vanilla steht hier in der Beweislast.Das ist für mich bei DVDen nicht immer ganz klar erkenntlich.
Na ja, auch bei dvden.de und anderen Diensten muss der Anbieter den Vertragsabschluss beweisen. Den Nachweis, sich nicht angemeldet zu haben, muss niemand führen. Wäre auch meistens sehr schwierig. Aber natürlich ist es nicht schlecht, wenn man zum angegebenen Vertragszeitpunkt beim Grillen am Fluss war und sich dies von Zeugen bestätigen lassen kann.

Gruß
Wembley
 
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@Wembley

Mir ist schon klar, dass ich denen nichts beweisen muss.Was ich eigentlich damit sagen wollte ist, dass falls die vanilla zur Beweisführung antritt, haben es die Betroffenen aus diesem Forum wohl einfacher die Behauptungen zu Widerlegen bzw. in Zweifel zu ziehen.

Ich muss in meiner täglichen Arbeit immer öfter feststellen, wie schnell meine Kunden einen Vertrag unterschreiben(mit Bestätigung die AGB`s gelesen zu haben), ohne das Blatt Papier überhaupt umgedreht zu haben.Das wurde bei DVDen gnadenlos ausgenutzt.

Im Falle der a**m**b** war es ähnlich.Das Angebot "ohne weitere Kosten" entpuppte sich erst in der E-mail Bestätigung als Abo.Das wurde aber von den meisten hier rechtzeitig erkannt, obwohl es hätte auch gut überlesen werden können.Nach der Kündigung war ja dann auch erst einmal Ruhe.Jedenfalls bis Juni.

Hoffentlich waren nicht alle am Fluss grillen.Am See geht auch.Man muss auch nicht unbedingt grillen.Aber alleine wäre nicht so gut.:wink:
 
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bashtovoy schrieb:
@Wembley

Hoffentlich waren nicht alle am Fluss grillen.Am See geht auch.Man muss auch nicht unbedingt grillen.Aber alleine wäre nicht so gut.:wink:

Nein, nicht alle waren am Fluss bzw. am See grillen, das wäre auch ziemlich eng geworden:wink:

Ich war zu der Zeit, wo ich angeblich das Abo bei DVDen abgeschlossen habe, im Auto.
 
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s_panisch schrieb:
kam die Mahnung als Einschreiben oder normal?


Auch mich hat es inzwischen erwischt... Die Mahnung kam als sogenannter Infobrief. Der Brief war mit 35 cent frei gemacht. Wäre mir wohl nicht aufgefallen wenn ich nicht Briefträger wäre... Infopost heißt das der Absender eine bestimmte (ziemlich hohe Stückzahl) einliefern muß um einen vergünstigten Tarif zu erhalten. Desweiteren muß der Text in den Briefen bis auf wenige Ausnahmen identisch sein. Welches die Ausnahmen sind weiß ich leider nicht, muß es ja auch nur austragen und nicht kontrollieren bzw annehmen.
Jetzt aber zu mir... Habe vor einem Monat auch diese Lastschrift auf meinem Konto entdeckt, und alles gemacht wie beschrieben. Es kam auch nichts mehr von der Firma nach der Mahnung... Bis heute.... Heute habe ich wieder eine Lastschrift über 9,95 € auf meinem Konto entdeckt... Werde wieder genauso verfahren wie beim ersten Mal. Werde nur diesmal Brief und Briefumschlag an meine Vorgesetzten weiterleiten. Vielleicht können die ja was wegen Gebührenhinterziehung machen:scherzkeks:
 
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Jetzt würde mich mal als nicht Deutscher was interessieren. Hier in der CH kann niemand ein Lastschriftverfahren auf mein Konto machen, wenn ich ihn nicht dazu berechtigt habe. Alle Versüche würden schon von der Bank abgeblockt, da meine Gegenunterschrift fehlt.

Heisst das, jeder oder irgend jemand kann von jedem Deutschen Bürger irgendmal einen Betrag abbuchen und warten, ob reklamiert wird oder nicht ?
:-?
 
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Rucki schrieb:
Werde nur diesmal Brief und Briefumschlag an meine Vorgesetzten weiterleiten. Vielleicht können die ja was wegen Gebührenhinterziehung machen:scherzkeks:
Prima Überlegung! Ein Serienbrief mit abweichenden Daten zum Inhalt dürfte wohl kaum ein Infobrief sein.
 
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waff schrieb:
...jeder oder irgend jemand kann von jedem Deutschen Bürger irgendmal einen Betrag abbuchen...
So einfach ist das nicht, dazu braucht es schon eine besondere Verbindung zwischen dem Abbucher und seiner Bank. Privatpersonen können mMn so eine Lastschrift gar nicht veranlassen. Aber dazu sollte evtl. ein Banker mal was einwerfen - würde mich auch interessieren.
 
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http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift

Die Geschichte mit dem Infobrief ist wirklich gut.
Vor allem würde mich da mal die Stückzahl interessieren, die dafür benötigt wird um das vergünstigte Porto zu erhalten.
Woran erkenne ich, dass es sich um einen Infobrief handelt?(Habe den Umschlag im Moment nicht in Reichweite)
 
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Ich habe mal zum Thema Infobrief folgendes gefunden:

Inhaltsgleicheit - Abweichungen

Die Sendungen müssen grundsätzlich Inhaltsgleich sein, was Anzahl und Beschaffenheit der Schriftstücke sowie Proben, Muster, Werbeartikel und Fremdbeilagen betrifft.

Sie können sich aber Unterscheiden durch:

• zusätzliche Angaben zur Absenderangabe
• Ordnungsbezeichnungen
• eine innere und äußere Anschrift übereinstimmen
• Codier- und Steuerungszeichen
• Ort und Tag der Absendung
• Anrede(n)
• Unterschrift(en

Aber: Bitte achten Sie darauf, dass durch die unterschiedlichen Anreden, Ordnungsbezeichnungen usw. der Textumbruch nicht verändert wird. Bitte gleichen Sie die Zeilenlängen so aus, dass der Zeilenbeginn und die Zeilenanzahl stets identisch sind.
Die Deutsche Post AG behält sich das Recht auf Stichproben vor. Bei der Einlieferung haben Sie ein unverschlossenes Muster abzugeben.

Die Mindestanzahl dieser Briefe beträgt 50 Stück.

Wenn bei den Mahnungen also die Beschaffenheit der Briefsendung gleich sein muss,
müssen wohl zwangsläufig mindestens 50 Rücklastschriften eingegangen sein, um in den Genuss der Portovergünstigung zu kommen.

Aber ab wann weiß ich das eigentlich, dass diese Menge zusammenkommt?:wink:
Oder wird hier einfach die Mahnung unter die Infobriefe gemischt?:rolleyes:

In beiden Fällen stinkt es gewaltig.

Das Forum ist einfach Klasse.
Weiter so!
 
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onkelmarco schrieb:
ahh danke für den Link. Sehr interessant was dort steht.
Habe mich nun Entschieden mal abzuwarten wann mich die Mahnung erreicht.
Bin Umgezogen im Oktober 05 und weiß nicht ob der Brief hier ankommen wird.
Mal sehen.

Habe auf Grund des Links aber auch schon mal meinen Widerruf vorgeschrieben.
Ich warte aber bis die Mahnung da ist.
Oder sollte ich es jetzt schon schicken?

Wieder mal Insiderwissen der Deutschen Post AG... Wie ich vorher schon geschrieben hatte kommt die Mahnung per Infopost. Dies sind verbilligte Sendungen. Die Post verschickt die Sendungen aus folgenden Gründen billiger:
1. Der Absender muß eine bestimmte Mindestmenge einliefern und
2. Die Post vernichtet Infobriefsendungen die KEINE sog. Vorausverfügung des Absenders haben.
Solche Briefe werden NUR zurück geschickt wenn der Absender das per Vorausverfügung schriftlich auf dem Umschlag verlangt. Auf dem Umschlag der Mahnung (hab ich vor mir liegen) steht KEINE Vorausverfügung. Das heißt in Deinem Fall, wenn du umgezogen bist und dein Nachsendeantrag ist abgelaufen oder du hattest keinen macht der Zusteller den Brief als unbekannt verzogen und dann wandert der in den Müll *eh sei denn du hast ein netten Briefträger der dir den Brief kulanterweise zukommen läßt*. Das heißt desweiteren das der Vanilla Verlag garnicht weiß ob du die Mahnung überhaupt bekommen hast oder nicht... Weiter heißt das das die garnicht wissen das du überhaupt umgezogen bist...
MfG
Heiko
 
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Fazit:

Jeder der schriftlich Widerspruch gegen die Mahnung einlegt, hat seine Adressdaten bestätigt.
 
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bashtovoy schrieb:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift

Die Geschichte mit dem Infobrief ist wirklich gut.
Vor allem würde mich da mal die Stückzahl interessieren, die dafür benötigt wird um das vergünstigte Porto zu erhalten.
Woran erkenne ich, dass es sich um einen Infobrief handelt?(Habe den Umschlag im Moment nicht in Reichweite)

Ein Info-(oder Werbe)brief enthält im Stempelaufdruck auf jeden Fall irgendwo den Zusatz Entgelt bezahlt. Außerdem ist es, wie oben schon geschrieben, kein voll bezahlter Brief. Der würde 55 cent kosten. In meinem Fall war der "Brief" aber nur mit 35 cent frankiert, ergo Infobrief... Mein Chef zeigte sich auch sehr interessiert. Fax mit Umschlag und Brief ging heute an raus:sun:
 
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soeren schrieb:
Ich habe mal zum Thema Infobrief folgendes gefunden:

Die Mindestanzahl dieser Briefe beträgt 50 Stück.

Auch hier heißt es die MINDESTZAHL.... Wenn man natürlich eine nächste Stufe erreicht wird es nochmal billiger... War jetzt aber, zugegebenermaßen, zu faul um zu erforschen wieviel man einliefern muß um 35 cent bezahlen zu können
 
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Infobrief / Katalog-Standard ab 50 Sendungen: 0,35 € pro Stück

"Nutzen Sie den umfassenden Kundenzugang der Deutschen Post und sprechen Sie auch kleinere Zielgruppen effizient an":
http://www.deutschepost.de/dpag?skin=hi&check=yes&lang=de_DE&tab=1&xmlFile=10379

"Sollten Sie die Mindestmenge nicht erreichen, können Sie entsprechend aufzahlen: Hier lohnt es sich, einmal genau nachzurechnen."
Es müssen also nicht unbedingt mindestens 50 "Mahnungen" verschickt worden sein ...
 
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