Umfragen-Scout Dumme gesucht!

AW: Umfragen-Scout Dumme gesucht!

Du meinst weil es mir vorher nicht aufgefallen ist, dass das Geld kostet?
Ich habe mir die Seite vorhin nochmal angeschaut, dort steht das es 99Euro kostet. Müsste also an mir liegen. Oder wurde es nachträglich reingeschrieben. Wie bekomme ich das raus?
 
... das können wir dir hier nicht verraten, so gern der eine oder andere es täterätäte. Die Seite habe ich mir eben mal angucken wollen, doch leider ist der Zugriff nur für eingeladene User (wahrscheinlich per Direktmarketing (Spam)) möglich.
 
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Siehe Anhang! Für meine Begriffe ist die Preisangabe sehr dürftig. Einen Vertrag hierauf zu begründen, würde ich gern einem Richter prüfen lassen. Das BGB schreibt in D eine "deutliche" Kennzeichnung vor und die kann hier kaum erkannt werden - kaum ist unzureichend!

Darüber hinaus ist die Swiss Dingsda doch das virtuelle Unternehmen, dass außer Rechnung/Manung und ein bisschen Inkasso aus Herford anscheinend noch nie einen Richter bemüht hat.
 

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Ist es überhaupt ein Vertrag?

Ein Vertrag, benötigt doch eine Unterschrift, oder?

Und, kann ich überhaupt einen Vertrag abschließen, wenn die 99.- Euro nur in den AGB stehen?

Zitat:
"dass Sie die Leistung unseres Portals frühzeitig in Anspruch nehmen können, wenn Sie auf den beigefügten Link klicken. In unseren AGB, die Sie noch vor Anmeldung haben lesen können, steht ebenfalls, dass Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn Sie vorzeitig unsere Leistung in Anspruch nehmen wollen. "

Kann jemand ein Widerrufsrecht erlischen lassen, als Unternehmer?

Und warum sollte er wollen, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt?
Das kann er nur aus einem einzigen Grund wollen:
Damit der Kunde nicht mehr widerrufen kann !

...
 
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Siehe Anhang! Für meine Begriffe ist die Preisangabe sehr dürftig. Einen Vertrag hierauf zu begründen, würde ich gern einem Richter prüfen lassen. Das BGB schreibt in D eine "deutliche" Kennzeichnung vor und die kann hier kaum erkannt werden - kaum ist unzureichend!
Darüber hinaus ist die Swiss Dingsda doch das virtuelle Unternehmen, dass außer Rechnung/Manung und ein bisschen Inkasso aus Herford anscheinend noch nie einen Richter bemüht hat.

Deine Seite oben, sehe ich das erste mal!
Ich habe nie eine andere Seite aufrufen können als diese !
http://home.arcor.de/supervisor.s/bild1.jpg
 

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Guten Morgen! Wir sind hier im virtuellen Biz übers Internet, das läuft alles ein bisschen anders als in Tante Emmas Laden.
Auch im Tante-Emma-Laden braucht es - guten Morgen - keine Unterschrift. Hat mit Internet nichts zu tun, gilt schon rund 2000 Jahre. Heute reichen zwei übereinstimmende Willenserklärungen, wenn vom Gesetz nicht eine bestimmte Form zwingend vorgeschrieben ist, etwa wie beim Hauskauf (wg Grundstück) beim Notar.
 
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vielen Dank für eine Antwort..:wave:

... Aber ich verstehe in diesem Text, tatsächlich nicht, ob das Anklicken einer IP, einen Rechtsgültigen Vertrag abschließt.
In diesem Text wird der Sachverhalt nur umschrieben und nicht eindeutig festgelegt.

Mit z.b. folgender Aussage:
"Ein Anklicken einer IP, kann einen rechtsgültigen Vertrag nicht abschließen."
steht nirgendwo..


...
 
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In diesem Text wird der Sachverhalt nur umschrieben und nicht eindeutig festgelegt.
Der Text beschreibt sehr eindeutig das Problem und wurde freiwillig von einem verfasst, der sehr viel für das Forum geleistet hat, ohne dass er selbst dieses Problem hatte. Besser geht das nicht.

Wenn das nicht hilft, kann nur der Gang zur Verbraucherzentrale oder einem Anwalt helfen.
 
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... Aber ich verstehe in diesem Text, tatsächlich nicht, ob das Anklicken einer IP, einen Rechtsgültigen Vertrag abschließt. In diesem Text wird der Sachverhalt nur umschrieben und nicht eindeutig festgelegt...
Du brauchst dringend professionelle Hilfe, also ab zum Rechtsanwalt. Der erklärt Dir dann auch das,
was Du nicht verstehst. :rolleyes:
Nachedit: Das ist das Elend, wenn man erst klagt, die Beiträge hätten zu wenig Substanz und Klarheit. Bekommt man dann die Hinweise zu solchen Beiträgen, sollte man sie auch verstehen können.
 
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1) Ganz so unglaubwürdig war das Angebot nicht. Ich arbeite für diverse seriöse Marktforschungsunternehmen als Mystery-Checker und bei den größeren Projekten kommen durchaus Tagessätze von 100€ + Anfahrtskosten und Spesen vor.

2) Ich kann es zwar nicht beweisen, da ich damals keinen Screenshot gemacht hatte, doch nach meiner Meinung fehlte die Setup-Gebühr von 99,-€ damals auf der Angebotsseite.

3) Nein, ich habe mich NICHT bei umfragenscout angemeldet.
Ich habe geschaut, ob es sich um eine abgesicherte Web-Seite handelt und mit dem Ausfüllen des Registrierungsformulars begonnen. Als ich jedoch die AGB las, entschied ich mich bewusst gegen eine Anmeldung und brach den Anmeldevorgang ab. Weder habe den AGB zugestimmt noch einen Anmeldebutton gedrückt.

4) 15 Tage später bekam ich per Email die Rechnung. Darin stand, dass die Widerrufsfrist angeblich abgelaufen sei.
Wie bitteschön soll ich aber einen Vertrag widerrufen, von dem ich nichts weiß?

Ich kürze nun mal die ganze Chose ab:
- Die ASK AG (das ist die Firma, die hinter umfragenscout steckt) hat meine Daten unrechtmäßig erworben.
- Ich habe nie einem Vertragsabschluss zugestimmt.
- Die ASK AG hat mir nie eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung zukommen lassen. Daher gilt die Widerrufsfrist unbegrenzt.
- Die ASK AG hat gegen meinen Willen, meine Daten im Internet veröffentlicht und vermutlich auch umfangreichen Adresshandel mit meinen Daten betrieben.
- Da die ASK AG VOR der Veröffentlichung der Daten noch nicht einmal überprüft, ob dies so gewollt ist (z.B. Double-out-in-Verfahren) gehe ich zumindest von einer fahrlässigen Datenschutzverletzung aus.
- Die ASK AG hat meine Vertragsanfechtung/ meinen hilfsweisen Widerruf und die Forderung der sofortigen Datenlöschung nachweislich erhalten. Zunächst am 23. September via Email und dann nochmals am 2. Oktober via Einschreiben.
- Die ASK AG hat meine Daten bis heute nicht gelöscht!
- Die ASK AG schickt mir fleißig Emails (erst einmal kam ein Brief). Diese Emails enthalten in der Regel die Androhung gerichtlicher Schritte nebst juristisch nicht haltbarer Aussagen. Auch wird in den Emails keinerlei Bezug zu meinen Schreiben genommen. Bislang konnte ich mich noch nicht entscheiden, ob ich diese Emails als Nötigung oder als Spam ansehen soll.
- Die ASK AG hängt immer schön ihre AGB per PDF-Dokument an die Emails. Das interessante dabei ist, dass sich die AGB mit der Zeit immer mehr verändern.
- Die ASK AG nimmt für sich den schweizer Gerichtsstand und das schweizer Recht in Anspruch, ABER die Datenschutzbestimmungen sollen laut AGB nach deutschem Recht erfolgen. (das mit dem Rosinenrauspicken sollte ich vielleicht auch mal versuchen.. ich hätte dann gerne das Steuerrecht von Monaco, den Datenschutz nebst Bankgeheimnis von der Schweiz, das deutsche Sozialrecht, das niederländische Strafrecht und das US-Zivilrecht... :sun: )
- Die ASK AG hat letzte Woche eine Abmahnwelle gegen die Foren und Blogs, die unter "umfragenscout" als erstes ergoogelt werden, durchgeführt. Eingeknickt sind testpiloten, kijiji, netzblogger u.a.


Um meine vertragsrechtliche Situation mache ich mir wenig Sorgen. Dennoch habe ich ein paar Fragen:

1. Frage: An welchen Datenschutzbeauftragen kann ich mich wenden?
Der deutsche kann wohl kaum in der Schweiz tätig werden und der schweizer Eidgenosse kann doch nur nach schweizer Recht vorgehen.

2. Frage: Gibt es sonst noch irgendwelche Möglichkeiten, meine Daten löschen zu lassen?

3. Frage: Kann man die T5F so modifizieren, dass man damit auch dem Herrn K. eine Freude bereiten kann?
Ich denke dabei z.B. daran, dass ihm jeder Betroffene nur noch die Kommunikation per Post erlaubt. Somit würden die Versandkosten für all die schönen Androhungen ja stark ansteigen und man bekäme nicht mehr so viele nervige Emails.


Eine gute Nachricht für alle Betroffenen:

Egal, ob die Registrierung beendet wurde oder nicht,
egal, ob ihr 14 Tage nach der Anmeldung widerrufen habt oder nicht,
es gibt Wege aus diesem "Vertrag" herauszukommen.
Zum einen zeigt "der Jurist" in seinen obigen Ausführungen einen Weg auf (näheres dazu könnt ihr in leicht verdaulicher Form auch im Heise-Artikel lesen, dahin führt euch der nächste Link). Zum anderen habe ich von vielen Fällen erfahren, in denen es die ASK AG mit der Widerrufsbelehrung nicht so genau genommen hat. All dies sind Ansatzpunkte mit denen man arbeiten kann.

Eine gute Quelle für weitere Informationen nebst Musterbriefen ist diese:
http://www.heise.de/ct/07/20/098/

Weitere Betroffene und Informationen findet ihr hier:
http://www.mein-parteibuch.com/blog/2007/08/23/neue-schweizer-masche-unter-umfragenscoutcom

Bei meinem Telefonat mit der Stiftung für Konsumentenschutz Bern habe ich folgende Infos erhalten:
- die Firma ist hinlänglich bekannt
- auf gar keinen Fall bezahlen
- zur Absicherung Einschreiben mit Widerruf/ Vertragsanfechtung schicken
- alle weiteren Mails und Briefe abheften und ansonsten ignorieren
- falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte (was sehr sehr unwahrscheinlich ist) auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.
- falls die ASK AG dann immernoch nicht locker lässt, einen Rechtsanwalt einschalten.
- der Stiftung sind nach der gegenwärtigen Gesetzeslage in der Schweiz leider die Hände gebunden.
- der Stiftung ist kein Fall bekannt, in dem die ASK AG oder eine ähnlich operierende Firma gerichtlich gegen einen nicht zahlenden "Kunden" vorgegangen wäre. Eine Garantie kann die Stiftung leider nicht geben. Doch falls es jemals zu einem Gerichtverfahren kommen sollte, so räumt sie der ASK AG wenig Chancen ein, damit Erfolg zu haben.


Bezüglich des Datenschutzes bin ich wie ihr weiter oben lesen könnt, selbst noch auf der Suche. Ich freue mich über alle Ideen und Anregungen, die ihr zu diesem Thema habt. Nur allzu gerne würde ich der ASK AG das Handwerk legen... und wenn nicht zumindest schwerer machen.


Viel Erfolg!
katzenbuckel
 
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3) Nein, ich habe mich NICHT bei umfragenscout angemeldet.
Ich habe geschaut, ob es sich um eine abgesicherte Web-Seite handelt und mit dem Ausfüllen des Registrierungsformulars begonnen. Als ich jedoch die AGB las, entschied ich mich bewusst gegen eine Anmeldung und brach den Anmeldevorgang ab. Weder habe den AGB zugestimmt noch einen Anmeldebutton gedrückt.
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Dank moderner Browser ist es nicht nötig einen Anmeldebutton zu betätigen, um Formulardaten zu übertragen.
Falls auf der Webseite eine Technik eingesetzt wird, die auf XMLHttpRequest beruht (Ajax, XML-RPC, SOAP), ist es prinzipiell möglich auf dem Server jeden Tastendruck des Browsers zu loggen. Lange bevor das Webformular abgeschickt wird (falls überhaupt), kann der Formularinhalt bereits übertragen worden sein.

Deshalb braucht man sich nicht zu wundern: "Wie kommen die an meine Daten..., wenn ein User die Daten ins Formular eingegeben hat, selbst wenn er das Formular sofort wieder löschte oder die Seite verließ oder den Stecker an seinem Computer zog. Die Daten werden in Echtzeit übertragen. Google, Yahoo & Co. nutzen diese Technick bei ihren Mail-Interfaces schon lange.

Bei Googlemail wird z.B. alles mitgeschnitten. Selbst wenn der PC beim Schreiben einer Mail abstürzt, ist der angefangene Text beim nächsten Anmelden als "Entwurf" wieder da, weil er längst auf den Google-Server übertragen wurde - ohne zutun des Nutzers....
 
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