Umfrage zum Thema Energie

AW: Umfrage zum Thema Energie

Beispiel ADAC:

ADAC, AGB Newsletter

1. Die Registrierung für den ADAC-Newsletter erfolgt durch das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren.
....
6. Mit der Registrierung (s.1.) durch das Double-Opt-In-Verfahren willigen Sie weiterhin ein, dass Ihnen der ADAC e.V. und seine Tochtergesellschaften per E-Mail-Angebote und weitere Informationen zusenden dürfen.

Die anderen dürften ähnlich verfahren.
 
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Ein Netzwerk. Fein. Aber gibt es nicht gewisse Unterschiede zwischen newsletter und dubiosem Gewinnspiel?
 
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Bei dubiosen Gewinnspielen klickt man gleichzeitig mit den AGB das Werbeeinverständnis an.

Das sieht dann in etwa so aus:
Meine Angaben innerhalb des Projektes dürfen bei Zustimmung vom Veranstalter des Projektes (Intxxx AG xxx TT B Road, DD - U A E P.O. Box: xxx, Dub**) von den Sponsoren der Aktion sowie von den beauftragten Dienstleistern für Marktforschung -für die bessere Zuordnung von bereits zu meiner Person vorhandenen Daten - sowie für interessante und günstige Angebote aus den unten genannten Branchen, die meinen erkennbaren Interessen entgegenkommen, verarbeitet und genutzt werden (Telefonmarketing, SMS Werbung, eMail-Werbung und schriftliche Werbung). Verlage, Adress- und Versandhändler, Finanz- und Telekommunikationsdienstleister, Markenartikelhersteller, Gewinn- und Glücksspiele, Reise und Tourismus, Gesundheitsvorsorge, Energieversorger, Versicherungen, Pharma- und Kosmetikunternehmen, gemeinnützige Vereinigungen, Fahrzeughersteller und -händler, Bekleidungs- und Elektronikeinzelhandel, Marktforschungsunternehmen, Berufs- und Weiterbildungsinstitute.
Sowohl bei den Seriösen als auch bei den Unseriösen folgt dann zwar der Satz
Ihre Einwilligung können Sie jederzeit per E-Mail an [email protected] widerrufen.
Aber wenn man erstmal in der Maschinerie drin ist, dürfte es schwer sein, da wieder raus zu kommen.
 
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Bei dubiosen Gewinnspielen klickt man gleichzeitig mit den AGB das Werbeeinverständnis an.

Das sieht dann in etwa so aus:[...]

Derart allgemein formulierte Erklärungen sind meines Wissens nach nach deutscher Rechtssprechung unzulässig und stellen kein gültiges OptIn dar. Ich habe mal ein Urteil gelesen, in dem es sinngemäß hieß, der Verbraucher würde mit der Gültigkeit einer solchen Klausel die vollständige Kontrolle über seine persönlichen Daten verlieren, was unzumutbar und niemals in seinem Sinne sein könnte. Darüber hinaus wäre auch das gesetzlich vorgesehene Recht auf Widerruf der Werbeerlaubnis nicht mehr durchsetzbar, wenn eine Genehmigung ausreicht, um eine Weitergabe der Daten in alle Himmelsrichtungen zu erlauben. Kurz zusammengefasst hiess es da, dass eine Werbeerlaubnis immer nur für einen ganz konkreten Fall (einen genau definierten Newsletter etc.) erteilt werden kann.

Ich müsste den genauen Wortlaut und die Quelle dieses Urteils noch mal raussuchen, werde das dann hier einstellen.
 
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Ich glaube Dir ja, daß das unzulässig ist.
Aber die, von denen wir hier schreiben, nehmen das in ihre AGB auf und handeln danach.
 
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Ich glaube Dir ja, daß das unzulässig ist.
Aber die, von denen wir hier schreiben, nehmen das in ihre AGB auf und handeln danach.

Wenn sie aufgrund ungesetzlicher AGBs handeln, ist das aber deren Problem. Zumindest dann, wenn man ihnen auf die Schliche kommt und es ihnen nachweisen kann. Gerade deshalb bin ich ja so auf den "Nachweis" der Zustimmung zu Werbeanrufen von p2m gespannt.

Generell werden den Leuten solche Klauseln untergeschoben, weil die überwiegende Mehrheit einfach ihre Rechte nicht kennt und sich mit einem Hinweis auf eine derartige "Zustimmung" dann zufrieden gibt. Die Werber verschaffen sich ein Alibi, das löchrig ist wie ein schweizer Käse, aber trotzdem beim Verbraucher seinen Zweck erfüllt.
 
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@Franziska

Dumm nur, dass ich bislang noch an keinem Internet-Gewinnspiel Teil genomen habe. Die letzten "Gewinnspiele" waren Kreuzworträtsel in zwei Apotheken-Zeitschriften, die ich per Mail verschickte. Da hatte ich dann Ewigkeiten nichts von gehört. Bis mir dann vor wenigen Monaten zu einem Erstaunen zum ersten Mal die Newsletter von Ratgeber Gesund, einer Apothekenzeitung erhielt.... Bei ADAC, Tschibo, Plus, Weltbild oder Jokers kann ich lt. laufender Newslettern jedezeit und speziell auf diese Anbieter bezogen, umgehend die kostenlosen Abonneents kündigen. Nur nicht bei GMX, über die meine E-Mails laufen. Und ansonsten sind meine Daten, schon um meiner Jobs wegen, im Netz verteilt.
 
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kam mehrere Tage darauf ein weiterer Anruf, in dem sich ein Mensch mit hanseatisch gefaerbten Tonfall als Mitarbeiter des Reisebueros hantours oder so aehnlich ausgab und sich genau auf diese Umfrage zu Thema Energie bezog,.

Ob es sich wohl um H&H TUR Touristik handeln könnte?

Ist bei Antispam ist in Verbindung mit Werbeanrufen und Reisegutschein aufgetaucht.
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=17891
 
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Ich wurde heute erneut beglückt:

"Dr. Peter Wenger" von der Rechtsabteilung des [undeutlich] Reiseservice machte mich darauf aufmerksam, dass ihr Kundenservice mich bereits angeschrieben habe, weil für mich eine kostenlose Flugreise für 2 Personen in den Mittelmeerraum hinterlegt worden ist. Da ich die bislang nicht abgeholt habe, könne ich mich jetzt per Druck auf die Taste '5' registrieren lassen usw, usf, blahblahblahblah...:wall: Wiederum sollte ich die 11885 anrufen, um meine Reise einzulösen, diesmal mit dem Stichwort "Flugreise".

Nach Recherechen des Hamburgischen DS-Beauftragten steckte hinter der ursprünglichen Aktion die
Mobile Media Marketing LTD
Rathelbeckstr. 372
40627 Düsseldorf
Man hatte mir zugesichert, meine Daten für Werbezwecke zu sperren.
Wenn die jetzt wieder dahinter stecken, gibts Lack. Anfrage bzgl. der 11885 ist raus.
 
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Ich wurde heute erneut beglückt:

"Dr. Peter Wenger" von der Rechtsabteilung des [undeutlich] Reiseservice machte mich darauf aufmerksam, dass ihr Kundenservice mich bereits angeschrieben habe, weil für mich eine kostenlose Flugreise für 2 Personen in den Mittelmeerraum hinterlegt worden ist. Da ich die bislang nicht abgeholt habe, könne ich mich jetzt per Druck auf die Taste '5' registrieren lassen usw, usf, blahblahblahblah...:wall: Wiederum sollte ich die 11885 anrufen, um meine Reise einzulösen, diesmal mit dem Stichwort "Flugreise".

Anfrage bzgl. der 11885 ist raus.
Moin zusammen!

Komme auch über antispam hier her.
Gleicher Dre** bei mir hier.
Bei mir wollte er ne Bestätigung mit "JA", un dann den Anruf bei 11885 mit "Flugreise"
Dachte wenn ich mal mit "JA" bestätige hab ich erstmal Ruhe, aber Pustekuchen, der Bot ruft natürlich ständig wieder an... :rolleyes:

Hab mir erlaub das mal zu kopieren und (abgewandelt) dort hinzuschicken:
Letztverantwortlicher Betreiber gemäß §13a UKlaG

Ich bitte Sie um eine Auskunft gemäß §13a UKlaG. Es wurde mir ohne meine Erlaubnis telefonisch Werbung übermittelt, die mich unter Vorspiegelung möglicher Gewinne dazu animieren soll, mich bei der 11885 und dem Stichwort "Energie" zu melden.

Ich benötige die Angabe der ladungsfähigen Adresse des Letztverantwortlichen, um von diesem die Unterlassung der Werbeanrufe verlangen zu können. Der Letzverantwortliche war anderweitig nicht zu identifizieren.

Für die Nennung der ladungsfähigen Adresse des Letztverantwortlichen für das Stichwort "Energie" auf der 11885 setze ich Ihnen eine Frist bis zum 20.12.2007.
 
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@pandaeisi: Hab die gleiche Anfrage an die 11885 geschickt, Antwort bekam ich dann von der

Fortel GmbH
Girmes-Kreuz-Str. 55
41564 Kaarst

die als "technischer Dienstleister" für die Durchführung der Aktion zuständig ist.
Als ladungsfähige Anschrift für den Verantwortlichen des Spams wurde mir

Home Development Partners Ltd.
76 High Street, Newport Pagnell,
GB-Milton Keynes MK16 8AQ

ganannt, und nach allem, was ich auf antispam.de über diese "Firma" gelesen habe, kann man sich weitere Bemühungen zu denen sparen. :kotz:
 
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