Umfrage: Muss Dialer hinter Jugendschutz ?

Anonymous schrieb:
Falsch. In Deutschland bekommmen NUR Volljährige einen Telefonanschluss.
Seit wann?
Wen ein Minderjähriger diesen nutzt, dann entweder mit Zustimmung des Anschlussinhabers (volle Zahlungspflicht) oder ohne Zustimmung des Anschlussinhabers (Zahlungsplicht des Anschlussinhabers bleibt, Zivilklage des Anschlussinhabers gegen den Nutzer möglich)
Oder eine Zivilklage und eine Strafanzeige des Anschlussinhabers gegen den Provider des nicht-jugendfreien Contents, weil er seine Verpflichtungen zur Altersverifikation unterlassen hat und damit eine unerlaubte Handlung und eine Straftat nach § 23 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag begangen hat.
Eine andere Frage: Hier wollen alle die Kinder schützen. Welchen Schaden haben denn die Kinder? KEINEN!
Es geht um den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen, vgl. § 1 JMStV
Der Schaden bleibt dem Anschlussinhaber erhalten. Also ist das ganze Problem garkeins. Oder zahlen die Kinder an die Telekom?
Darum geht es beim Jugendschutz nicht (auch wenn die Teilnehmer an Dialer-Schneeballsystemen es nicht begreifen).
 
Falsch. In Deutschland bekommmen NUR Volljährige einen Telefonanschluss. Wen ein Minderjähriger diesen nutzt, dann entweder mit Zustimmung des Anschlussinhabers (volle Zahlungspflicht) oder ohne Zustimmung des Anschlussinhabers (Zahlungsplicht des Anschlussinhabers bleibt, Zivilklage des Anschlussinhabers gegen den Nutzer möglich)

Falsch : Die Eltern haben , gerade mal eine Zustimmung für die Nutzungs des Internet gegeben.

Aber Keinerlei Zustimmung für eines Vertragsabschlusses über einen Dialer.
Zu der Nutzung dieses Angebotes " Dailer, Mehrwertverbindung " muß wiederrum ein "Neuer Rechtsgültiger Vertrag" abgeschlossen werden !
Ein Autoverkäufer hat auch den Schaden, wenn er meinem 8 Jährigen Sohnemann den KFZ-Bief in die Hand drückt .

Wohl der Irrglauben aufgelegen , Internet gleich Dialererlaubnis


Eine andere Frage: Hier wollen alle die Kinder schützen. Welchen Schaden haben denn die Kinder? KEINEN!
Der Schaden bleibt dem Anschlussinhaber erhalten. Also ist das ganze Problem gar keins. Oder zahlen die Kinder an die Telekom?

Zahlen Kinder , oder eine Katze welche über die Tastatur läuft auch nicht ;-)

Euere Müllabfuhr
 
Ein ganz Oberschlauer schrieb:
Eine andere Frage: Hier wollen alle die Kinder schützen. Welchen Schaden haben denn die Kinder? KEINEN!
Der Schaden bleibt dem Anschlussinhaber erhalten. Also ist das ganze Problem garkeins. Oder zahlen die Kinder an die Telekom?
Das ist wenigstens unverblümt offen.

Dietmar Vill
 
Ihr solltet:

- Lernen was ein Schneeballsystem ist (welches nichts mit ML-Marketing zu tun hat)

- Lernen, dass Kinder alleine am PC nichts zu suchen haben, selbst dann wenn alle Nummern gesperrt sind. Das Internet besteht nämlich nicht nur aus deutschen Seiten. Ich würde es nicht verantworten dass mein 9 Jähriger Sohn in meiner Abwesenheit US-TGPs abklappert (Eingabe von "sex" bei google o.ä. bekommen selbst Kinder hin die in Fremdsprachen nicht fit sind).

- Die Kinder lieber vor die Glotze setzen wie früher. Aber halt, bei MTV lauert ja auch das JAMBA-Monats-Abo. Was macht ihr wenn die Gören da anrufen? Auch in Foren heulen oder. Natürlich.

Kurzum:
- Eure eigene Dummheit nicht auf andere abwälzen.
 
Anonymous schrieb:
- Lernen was ein Schneeballsystem ist (welches nichts mit ML-Marketing zu tun hat)
Falsch (vgl. auch hier).
total anonymer Gast schrieb:
Ich würde es nicht verantworten dass mein 9 Jähriger Sohn in meiner Abwesenheit US-TGPs abklappert (Eingabe von "sex" bei google o.ä. bekommen selbst Kinder hin die in Fremdsprachen nicht fit sind).
1) Auch wenn du deinen PC bei deiner Abwesenheit hermetisch verriegelst: Bist du dir sicher, dass dein Sohn nicht zum Surfen zu einem Kumpel geht, wo die Eltern auch weg sind?
2) Das alles ist keine Entschuldigung für illegale deutsche verdialerte Angebote. Außerdem kann man den Zugang zu den ausländischen TLDs für die Kinder sperren, und sie nur in DE-Angeboten surfen lassen. Für die gilt der deutsche Jugendschutz.
Eure eigene Dummheit nicht auf andere abwälzen.
Da brauchen die Teilnehmer von Dialer-Partnerprogrammen keine Furcht zu haben. Es fällt nur das eigene illegale Handeln auf die Teilnehmer des Partnerprogramm-Schneeballsystems zurück (in Form von Anzeigen, Stornos, negativen Feststellungsklagen und Dialer-Deregistrierungen).
 
Das zitierte Interview ist mir wohl bekannt, darum sagte ich auch dass es sich bei Partnerprogrammen keineswegs um "Schneeballsysteme" handelt.

Ihr wollt jetzt sicher auch Partnerprogramme verbieten oder. Dann scheinen Aral, eBay, Quelle, die Allianz und einige Tausend andere Firmen aber ziemlich tief in der Scheisse zu stecken...
 
Widerstand gegen den Dialer-Mißbrauch

Auch wenn es die Dialer-Branche nicht gerne hört. Angesicht des unverblümten Abkassierens einiger Akteure bei unerfahrenen Kindern bzw. deren Eltern, der hierbei zum Ausdruck gebrachten Skrupellosigkeit, ist Widerstand gegen diese Akteure angebrachter denn je.

Es gibt nun einmal kein naturgegebenes Recht seine Mitmenschen "übers Ohr zu hauen" und mit wertlosem Content hereinzulegen.

Dass sich Betroffene wehren, bzw. hierzu u. a. in diesem Forum ein hilfreicher Erfahrungsaustausch stattfindet, ist nur zu verständlich.

Das Aufheulen der Abzo**** ist scheinheilig, paßt aber zu diesen Herrschaften.

Zu hoffen bleibt, dass die Aufklärung in den Medien und durch div. Foren, wie computerbetrug.de, mit denen Internet-User über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden, dazu beiträgt diese Dialer-Gaunereien weiter zu erschweren.

Die Aktivitäten des Reg TP und der aktuellen Rechtssprechung stimmen hoffnungsvoll. Vielleicht ist auf mittlere Sicht auch noch ein Verbot der Dialer als Zahlungssystem erreichbar. Das wäre wünschenswert.

mfg

Paul-Merlin
 
Anonymous schrieb:
Ihr wollt jetzt sicher auch Partnerprogramme verbieten oder. Dann scheinen Aral, eBay, Quelle, die Allianz und einige Tausend andere Firmen aber ziemlich tief in der Scheisse zu stecken...
Die Partnerprogramme dieser Firmen sind mir bekannt. Seit wann bedienen sich die genannten Firmen ungefragt mittels Dialer an den Telefonrechnungen fremder Leute?
 
Anonymous schrieb:
Ihr wollt jetzt sicher auch Partnerprogramme verbieten oder.

Wo steht das in dieser Diskussion ?
Hier handelt sich es nur um die Erforderlichen Nachbesserungen.
Da viele der Partnerprogramme und Anbieter nich nicht einmal
ihre Eigenen AGB´s kennen , geschweige UWG , BGB etc.
Vom allgemeinen Geschäftsgebahren noch nicht gesprochen.

Vielleicht könnte uns mal Anonymus erklären , wo dieser
Mehrwert bei einer abgebrochenen 1-15 Sekunden verbindung ist ?

Ist dieser Wirklich 30 Euros wert ?
Wie wäre es mal mit einer Nachbesserung der Taktung?
Aber da steht ja von der Anbieterseite keinerlei Interesse
mal was zu ändern ;)

Ihr braucht Kunden ! Der Kunde braucht Euch so Nicht :D

Euere Müllabfuhr
 
Müllabfuhr schrieb:
Wo steht das in dieser Diskussion ?

Du hast es, wie auch andere Hobbyanwälte hier, als Schneeballsystem bezeichnet was wohl den Schluss zulässt dass ihr es als illegal einstuft.
Und warum schreibst du hier um die Uhrzeit, arbeitslos?
 
Anonymous schrieb:
Und warum schreibst du hier um die Uhrzeit, arbeitslos?
So wie Du? Oder siehst Du zwischen 10:48 Uhr und Deiner Zeit 11:47 Uhr wesentliche Unterschiede, die die Frage sozusagen automatisch beantworten?

M. Boettcher

--
PS: um einer Rückfrage zu begegnen: nein.
 
Anonymous schrieb:
IANAL. Kenntnisse durch mehrjähriges FH-Studium erworben. Aber es gibt auch legale Schneeballsysteme (MLM; baut darauf auf, dass jeder sich möglichst viele Zuarbeiter oder 'Handelsvertreter' hält, an deren Geschäften dann mitverdient wird; wird eingesetzt zB zum Verkauf von Time-Sharing-Verträgen, Versicherungen, Bausparbriefen usw.).
 
Ein typisch deutsches und weltfremdes Urteil. IMHO kann mit der Begründung auch jeder ISP verurteilt werden, der Zugang zu nicht deutschen Webseiten wie dem Hunnen oder Alfora aka [xxx] oder [yyy] zulässt. In meinen Augen kann ein deutsches AVS nur verhindern, dass Jugendliche unter 18 Jahren unvermittelt auf erotische HC- Webseiten landen. Wenn ein Jugendlicher sich allerdings die Mühe macht nach dem Perso-Algorithmus zu suchen, betrügt er in meinen Augen denjenigen, der ein AVS in seine Seite einbaut. Mit der gleichen Begründung könnte man IMHO auch Autodialer erlauben. Wer nicht in der Lage ist seinen Rechner gegen Autodialer sicher zu machen, muss halt zahlen. Ich darf ja auch nicht in ein offenes Haus einbrechen, oder? Vielleicht sollten AVS bzw. AWMs genauso geschützt werden, wie die Musikindustrie. Immerhin ist es in DE ja nun auch verboten den Kopierschutz auf CDs zu umgehen. Um nichts anderes handelt es sich hier auch. Der Anbieter einer Webseite baut ein Schutzmechanismus ein und ein "Krimineller" umgeht diesen. Huch übernehmen Sie. ;)
 
dotshead schrieb:
Hatte es schon vorher gelesen ;)

Das ist mittlerweile 3 Jahre her und es wurde einiges verbessert und geändert.
Außerdem ging es in diesem Urteil um den §184.
Aber parallelen bestehen :D

Aber selbst wenn die Eingangsseite einen ausdrücklichen und deutlichen Hinweis auf die Höhe der anfallenden Kosten enthielt, hätte damit keine "effektive Barriere" zwischen den angebotenen Inhalten und einem Minderjährigen bestanden: aa) Das Argument, minderjährige Nutzer würden durch die Kosten davon abgehalten, sich in den Mitgliedsbereich einzuwählen, weil das bei der nächsten Telefonrechnung auffalle, ist schon im Ansatz fragwürdig (vgl. Gercke/Liesching, CR 2003, 456, 457).
Zum einen wird ohne ausgewiesene oder erkennbare Sachkunde unterstellt, dass Kinder sich bewusst sind, auf diesem Wege - über die Telefonrechnung - entdeckt werden zu können. Zum anderen wird ein Umstand, der ausschließlich auf den Willen des potentiellen Nutzers einwirkt (vergleichbar mit dem Schild "Zutritt verboten" auf der unverschlossenen Tür oder der sichtbar angebrachten Überwachungskamera), zum ausreichenden Hindernis erklärt, das ihn von der Nutzung abhalte.

Bei Eingabe einer Personalausweisnummer wurde der Zugang verweigert, wenn die Prüfung das Geburtsdatum eines Minderjährigen ergab.

Dieses trifft aber auch auf einige ("marktschreierische") Anpreisungen
zu zu diversen Seiten , welche """nicht""" dem §184 unterliegen.
Aber mit dem Entgelt von 30 € für 1 Sec !
Deutlich über der Taschengeldregelung liegen .

Dies hörte sich doch schon Gut an. Selbst wenn dann der Sprößling diesen Schutz
umgangen hätte , so müsste ich dann auch zugeben , in meiner Erziehung und Aufsichtsplicht , versagt zu haben . Und selbstverständlich dafür haften.
Denn die Umgehung dieser Sperre , wäre eine kriminelle Handlung .
Daran sind auch diese Tauschbörsen Mitschuld , das Heute alles nur noch ein für ein Kavaliersdelikt gehalten wird.
 
Müllabfuhr schrieb:
Hatte es schon vorher gelesen Denn die Umgehung dieser Sperre , wäre eine kriminelle Handlung .

Sorry, aber das sehe ich anders. Personalausweisnummern sind nie für Altersüberprüfungen gedacht gewesen. Der Algorithmus, mit dem die Nummer generiert wird, ist für jeden einsehbar. Damit kann jeder 10 jährige, der mit einem Taschenrechner umgehen kann, eine gültige Nummer errechnen. Genau so gut kann man in einer beliebigen Sprache ein Programm schreiben, welches automatisch gültige Nummern generiert. Oder derartige Programme aus dem Internet bemühen. Kein Jugendlicher hat es nötig, sich den Personalausweis der Eltern zu stibitzen um an eine gültige Nummer zu kommen. Wer zu blöd ist, selber eine gültige Nummer zu errechnen besorgt sich halt eine aus dem Internet. Das setzt keine kriminelle Energie voraus, sondern einfach nur die ganz normale jugendliche Neugier. Ein Jugendschutzsystem per Personalausweisnummerüberprüfung ist grundsätzlich unsicher und maximal dazu geeignet, den versehendlichen Kontakt zwischen jugendgefährdenden Inhalten und Jugendlichen zu verhindern. Wenn ein Jugendlicher dieses System überwinden will, so ist ihm dies mit einfachsten Mitteln und minimalem Aufwand möglich ohne dabei kriminell werden zu müssen.
 
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