A
Anonymous
Kleine Diskussionsrunde :
Müssen Dialer hinter Jugendschutztore ?
Wir haben mal unsere Hausaufgaben gemacht und unsere Zeit nicht
mit dem ausmalen von Nemobildchen verbracht
Warte schon auf nicht nette Aussagen einiger Damen & Herren,
welche ihre Hausaufgaben nicht erledigen.
Gerade wo diese Dialer-Contentinhalte immer mehr in Richtung der Jugendlichen
mit Internet , Handylogos und Klingeltönen etc. ausgelegt wird.
§ 5 JMStV: Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
Der Text von § 5 Absatz 1 lautet:
Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.
Diesen Anforderungen kann zum einen dadurch genüge getan werden, dass durch den Einsatz von technischen oder sonstigen Mitteln die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersgruppe unmöglich gemacht oder erschwert wird. Ein Beispiel für ein technisches Mittel ist das im JMStV geregelte anerkannte Jugendschutzprogramm nach § 11 JMStV. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Anerkennung des Jugendschutzprogramms durch die Kommission für Jugendmedienschutz. Zur Zeit gibt es allerdings noch kein anerkanntes Jugendschutzprogramm. http://www.blm.de/publik/recht/pdfs/JMStV.pdf
Da diese Dialerangebote , somit gegen diese Jugendchutzauflagen verstoßen,
weil sie keinerlei Schutzmaßnamen gegenüber dem Jugendlichen bieten.
Ferner ist es Technisch gemäß den AGB´s der Dialeranbieter möglich
Geschäftsbeziehungen mit Personen unter 18 Jahren ohne
Einverständnis der Erziehungsberechtigen aufzunehmen.
Dies ist somit ein eindeutiger Mangel im "Produkt Dialer"
Die Hersteller von Produkten haften für Personen- und Sachschäden, die als Folgeschäden aus der Benutzung ihrer Produkte dem bestimmungsgemäßen Verbraucher oder einer sonstigen Person infolge eines Fehlers des Erzeugnisses entstehen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Dieses dürfte auch die Telekomunikationsanbieter interessieren
Schon mal auf die Antworten
Von Herrn Ring(KJM) und der Verbraucherministerin Renate Künast gespannt.
Denn dieser Vertieb von Dienstleitungen und Angeboten für unter Jugendliche
unterhalb von 18 Jahren , gehört rechtlich hinter ein Jugendschutztor.
Wenn sich der Dialermarkt nicht selbst regulieren kann , muß man halt
damit rechnen unter Beschuß zu kommen.
Jetzt dürfte es bald ruhiger im Internet werden und diverse Webmaster
sich vorsorglich bei Kollege JOBGEIER eintragen
Euere Müllabfuhr , Wir erklären euch den Müll
Müssen Dialer hinter Jugendschutztore ?
Wir haben mal unsere Hausaufgaben gemacht und unsere Zeit nicht
mit dem ausmalen von Nemobildchen verbracht
Warte schon auf nicht nette Aussagen einiger Damen & Herren,
welche ihre Hausaufgaben nicht erledigen.
Gerade wo diese Dialer-Contentinhalte immer mehr in Richtung der Jugendlichen
mit Internet , Handylogos und Klingeltönen etc. ausgelegt wird.
Zitate , aus den AGB´s der Dialeranbieter:
Die Installation der Einwahlsoftware und/oder der Zugriff auf die angebotenen Internet-Inhalte ist untersagt, wenn der User nicht mindestens 18 Jahre alt ist.
§ 5 JMStV: Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
Der Text von § 5 Absatz 1 lautet:
Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.
Diesen Anforderungen kann zum einen dadurch genüge getan werden, dass durch den Einsatz von technischen oder sonstigen Mitteln die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersgruppe unmöglich gemacht oder erschwert wird. Ein Beispiel für ein technisches Mittel ist das im JMStV geregelte anerkannte Jugendschutzprogramm nach § 11 JMStV. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Anerkennung des Jugendschutzprogramms durch die Kommission für Jugendmedienschutz. Zur Zeit gibt es allerdings noch kein anerkanntes Jugendschutzprogramm. http://www.blm.de/publik/recht/pdfs/JMStV.pdf
Da diese Dialerangebote , somit gegen diese Jugendchutzauflagen verstoßen,
weil sie keinerlei Schutzmaßnamen gegenüber dem Jugendlichen bieten.
Ferner ist es Technisch gemäß den AGB´s der Dialeranbieter möglich
Geschäftsbeziehungen mit Personen unter 18 Jahren ohne
Einverständnis der Erziehungsberechtigen aufzunehmen.
Dies ist somit ein eindeutiger Mangel im "Produkt Dialer"
Die Hersteller von Produkten haften für Personen- und Sachschäden, die als Folgeschäden aus der Benutzung ihrer Produkte dem bestimmungsgemäßen Verbraucher oder einer sonstigen Person infolge eines Fehlers des Erzeugnisses entstehen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Dieses dürfte auch die Telekomunikationsanbieter interessieren
Schon mal auf die Antworten
Von Herrn Ring(KJM) und der Verbraucherministerin Renate Künast gespannt.
Denn dieser Vertieb von Dienstleitungen und Angeboten für unter Jugendliche
unterhalb von 18 Jahren , gehört rechtlich hinter ein Jugendschutztor.
Wenn sich der Dialermarkt nicht selbst regulieren kann , muß man halt
damit rechnen unter Beschuß zu kommen.
Jetzt dürfte es bald ruhiger im Internet werden und diverse Webmaster
sich vorsorglich bei Kollege JOBGEIER eintragen
Euere Müllabfuhr , Wir erklären euch den Müll