Umfrage: Muss Dialer hinter Jugendschutz ?

A

Anonymous

Kleine Diskussionsrunde :

Müssen Dialer hinter Jugendschutztore ?

Wir haben mal unsere Hausaufgaben gemacht und unsere Zeit nicht
mit dem ausmalen von Nemobildchen verbracht ;)
Warte schon auf nicht nette Aussagen einiger Damen & Herren,
welche ihre Hausaufgaben nicht erledigen.
Gerade wo diese Dialer-Contentinhalte immer mehr in Richtung der Jugendlichen
mit Internet , Handylogos und Klingeltönen etc. ausgelegt wird.


Zitate , aus den AGB´s der Dialeranbieter:
Die Installation der Einwahlsoftware und/oder der Zugriff auf die angebotenen Internet-Inhalte ist untersagt, wenn der User nicht mindestens 18 Jahre alt ist.


§ 5 JMStV: Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote

Der Text von § 5 Absatz 1 lautet:
Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.
Diesen Anforderungen kann zum einen dadurch genüge getan werden, dass durch den Einsatz von technischen oder sonstigen Mitteln die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersgruppe unmöglich gemacht oder erschwert wird. Ein Beispiel für ein technisches Mittel ist das im JMStV geregelte anerkannte Jugendschutzprogramm nach § 11 JMStV. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Anerkennung des Jugendschutzprogramms durch die Kommission für Jugendmedienschutz. Zur Zeit gibt es allerdings noch kein anerkanntes Jugendschutzprogramm. http://www.blm.de/publik/recht/pdfs/JMStV.pdf

Da diese Dialerangebote , somit gegen diese Jugendchutzauflagen verstoßen,
weil sie keinerlei Schutzmaßnamen gegenüber dem Jugendlichen bieten.
Ferner ist es Technisch gemäß den AGB´s der Dialeranbieter möglich
Geschäftsbeziehungen mit Personen unter 18 Jahren ohne
Einverständnis der Erziehungsberechtigen aufzunehmen.

Dies ist somit ein eindeutiger Mangel im "Produkt Dialer"
Die Hersteller von Produkten haften für Personen- und Sachschäden, die als Folgeschäden aus der Benutzung ihrer Produkte dem bestimmungsgemäßen Verbraucher oder einer sonstigen Person infolge eines Fehlers des Erzeugnisses entstehen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).


Dieses dürfte auch die Telekomunikationsanbieter interessieren ;)

Schon mal auf die Antworten
Von Herrn Ring(KJM) und der Verbraucherministerin Renate Künast gespannt.

Denn dieser Vertieb von Dienstleitungen und Angeboten für unter Jugendliche
unterhalb von 18 Jahren , gehört rechtlich hinter ein Jugendschutztor.


Wenn sich der Dialermarkt nicht selbst regulieren kann , muß man halt
damit rechnen unter Beschuß zu kommen.
Jetzt dürfte es bald ruhiger im Internet werden und diverse Webmaster
sich vorsorglich bei Kollege JOBGEIER eintragen :D

Euere Müllabfuhr , Wir erklären euch den Müll
 
Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen
Aus dem zitierten Absatz ist zu schließen, dass sich dieses Urteil auf Angebote mit erotischen oder gewaltträchtigen Inhalten bezieht.
 
In dem Urteil war aber auch zulesen
Das dieses Angebot hinter einem Jugendschutztor lag .
Somit war auch gewährleistet , das diese Personen
schon auf Ihre Volljährigkeit geprüft wurden.

Netter Link , giebt es nicht auch diesen Tauschbörsendialer
welcher auch mit XXX-Filmen wirbt ;)
 
Es gibt da auch noch diesen Dialerwerbungs-Trojaner von M.D. auf seiner neuen "Gratis-Sex"-Seite - mit der berühmt-berüchtigten "Plugin.exe", die den Zugang freischaltet.
Natürlich ohne Alterskontrolle...

*Du must 18 Jahre alt sein um unser Angebot nutzen zu dürfen. (...)
Der kostenlose Zugang funktiert nur, wenn das Werbe-Plugin auf ihrem Rechner installiert und aktiviert ist.
 
Natürlich gibt es für die Abzockerei von Kindern und Jugendlichen einen schönen Passus:
VERHALTENSKODEX schrieb:
in der Fassung vom 19.12.2003,
geändert durch Beschluss der Verhaltenskodexkommission vom 22.01.2004
Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste
...()...
VI. Dienste mit der Zielgruppe Minderjährige
Die Inhalte dürfen nicht geeignet sein, Kinder und Jugendliche in irgendeiner Weise
zu gefährden. Eine Animation zu Wiederholungsanrufen darf nicht erfolgen.
Zusätzlich muss zu Beginn des Dienstes ein Hinweis, dass das Einverständnis des
Erziehungsberechtigten vorausgesetzt wird, erfolgen.
Danach dürfte es die bekannten Abzocker-Angebote in der heutigen Form nicht geben. Der Verhaltenskodex ist in den 0900-Zuteilungsregeln verbindlich enthalten.

Das Gewerbe hat offensichtlich besonders geduldiges Papier ausgesucht, um solche frommen Wünsche zur Tarnung der wahren Absichten aufzuschreiben.

In Wirklichkeit juckt das keinen, wenn alle gut mitverdienen.

Die Moral des Gewerbes reduziert sich offensichtlich auf die Regel "Wenn wir es nicht tut, täten es die anderen. Da tun wir es lieber selbst".

Dietmar Vill
 
Da diese Dialerangebote , somit gegen diese Jugendchutzauflagen verstoßen,
weil sie keinerlei Schutzmaßnamen gegenüber dem Jugendlichen bieten.
Hmmm die meisten Erotikangebote sollten wenigstens den Ü18-Check eingebaut haben.

Ferner ist es Technisch gemäß den AGB´s der Dialeranbieter möglich
Geschäftsbeziehungen mit Personen unter 18 Jahren ohne
Einverständnis der Erziehungsberechtigen aufzunehmen.

Könnte möglich sein und? Mit der gestiebiztem CC meines Vaters könnte ich auch bezahlen, auch mit dem achtlos liegengelassen Dongles meines Vaters. BTW [XXX] oder [YYY] sind die adressen die getauscht werden. Dr. Ring und die KJM zielen auf die falschen Ziele.

[Virenscanner: (Unvollständige) URLs entfernt]
 
IMHO dürfte es wohl stimmen, dass [XXX] oder auch [YYY] gerade den URLs entsprechen, die "ausgetauscht" werden. Und, da die Hoster nicht in Deutschland residieren, findet sich dort - wen wundert's - keinerlei "Ansatz" für einen "Jugendschutz".
Jedoch ändert diese Tatsache nichts an der Rechtslage, die für deutsche AWMs gelten.
 
virenscanner schrieb:
Jedoch ändert diese Tatsache nichts an der Rechtslage, die für deutsche AWMs gelten.

Deswegen handelt es sich ja hier um ein Diskussionsforum in dem auch über sinnlose Gesetze bzw. Verordnungen diskutiert werden kann. Ich habe nichts gegen AVS, allerdings sollte die einfache Perso-Routine ausreichen um Minderjährige vor der ungewollten Konfrontation mit Pornographie zu schützen. Alles andere, wie die von Dr. Ring (KJM) geforderte F2F-Lösung, ist weltfremd und eigentlich nicht durchsetzbar.
 
In der Disskussion geht es eigendlich nicht um den überzogenen Dongel
( Coolspot) und um erotische Angebote.

Sondern , ob der Allgemeine Zugangsdialer hinter den Jugendschutz muß.
Da dieser Dialer auch ungewollt von Jugendlichen unter 18 installiert
werden kann. Klar das dieses einigen aus der Szene nicht schmeckt !
Aber , da diese Dialeranbieter mittlerweile geziehlt ihre Contentangebote
auf Jugendliche ausrichten , wird das Garantiert noch kommen. :D

Wenn diese Raffgierigen es nicht freiwillig kapieren ;)
Machen Sie sich Ihren Markt selber kaputt .
Drum führe uns nicht in Versuchung , sondern erlöse uns von
diesen Dialern ;)

Schönes WE , und mal nachdenken

Euere Müllabfuhr
 
Wieso? Es gibt doch auch Dialer für Kinder. Verstehe ich nicht. Warum sollen denn Kinder und Jugendliche plötzlich keine Dialer mehr nutzen dürfen oder sollen?

Lore
 
@müllabfuhr

Da gebe ich dir recht.. Der Dialer-Download sollte erst nach dem AVS kommen. Aber das war auch schon Inhalt meines ersten Postings bei DS
 
Anonymous schrieb:
Wieso? Es gibt doch auch Dialer für Kinder. Verstehe ich nicht. Warum sollen denn Kinder und Jugendliche plötzlich keine Dialer mehr nutzen dürfen oder sollen?
Kannst Du 'mal kurz einen Dialer nennen, der explizit für Kinder ist? Es gibt allenfalls Dailer-verseuchte Angebote im Web, mit denen man gezielt versucht Kinder und Jugendliche zur Installation eines Dialers zu verleiten, mehr nicht. Meines Wissens ist es in DE nämlich immer noch so, dass Kinder nur beschränkt geschäftsfähg sind und infolgedessen nicht Anschlußinhaber eines Telefons sein können.

M. Boettcher
 
Wenn Kinder mit Erlaubniss ihrer Eltern ein Dialerangebot nutzen, gibt es da kein Problem. Da die Dialeranbieter diese Erlaubniss vorraussetzen müssen(Anscheinsbeweis), kann ein Dialer für Kinder in Deutschland natürlich angeboten werden. Wenn der Preis sichtbar angebracht ist und die Kinder diesen Preis auch ihren Eltern mittteilen konnten, ist alles in Ordnung. Ob der Inhalt des Angebotes dann auch hält, was es verspricht, steht auf einem anderen Blatt.

Lore
 
Einfachstes Beispiel ist der Dialer (Zugangssoftware) inkl. Kinderangebote von T-Online:
h**p://service.t-online.de/c/10/27/27/1027270.html

Lore
 
Anonymous schrieb:
Einfachstes Beispiel ist der Dialer (Zugangssoftware) inkl. Kinderangebote von T-Online:

Dialer sind die berühmt/berüchtigten kostenlosen Zugangstools mit den die Mehr(Minderwert) Zugänge
realisiert werden die registrierungspfilchtig sind und für die die Nummerngasse 09009 vorgesehen ist.

Dies hat nichts mit dem TOL Angebot zu tun.

tf
 
Jeep , zum Bleistift.

Der Zugang auf dieses Kostenlose Zugangstool , könnte
nur über ein Perso gestützten Jugendschutz geschehen.

Somit wäre für den Anbieter erkennbar , das diese Verbindung
mit der Zustimmung der Eltern zustande gekommen ist .
Sollte diese Verbindung zu kostenverursachenden Angeboten
anderweitig zustande kommen , dann wissen auch die Eltern
was ihre Sprößlinge mit ihren Zugängen / Persodaten so treiben.
Denn dieses Zugänge wurden bewußt herbeigeführt und es
wäre im Familienkreis eine Erzieherische Maßnahme erforderlich.
Damit wäre Allen geholfen !

Euere Müllabfuhr , Sonntag ist Wahl
 
Zurück
Oben