tricky.at - mp3-Player geschenkt?

AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

JohnnyBGoode schrieb:
Am Aletschgletscher - kann gut sein, dass ich dort zu meiner alljährlichen Aletschwaldwanderung zu Pfingsten mal vorbei schaue. Diese Gegend kenne ich wie meine Westentasche - was großes wird dort nicht zu erwarten sein.
 
So jetzt hab ich ne neue mail bekommen

Das finde ich eine riesengroße frechheit


Sehr geehrter Herr [...],

Wir sind beauftragt von der Firma Mobile Premium Credits LTD (Tricky.at) den Mahnvorgang fortzusetzen und die offene Forderung vom 20.02.2006 einzuziehen.

Wie vertraglich vereinbart, berechnen wir Ihnen für die Einrichtung eines Accounts einmalig 120,- Euro mit welchem Sie Zugriff auf eine regelmäßig aktualisierte Liste von Gutscheinen erhalten haben. Da noch keine Zahlung von Ihnen eingegangen ist, berechnen wir 3,55 Euro Mahngebühren.

Ein Widerruf in der gesetzlichen Frist von 14 Tagen bis zum 06.03.2006 erfolgte nicht.

ALLE weiteren Informationen über Ihre Anmeldung entnehmen Sie bitte der Rechnung im Anhang.

Der offene Betrag in Höhe von 123,55 Euro ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der [...] zu überweisen mit Ihrer Rechnungsnummer als Verwendungszweck.

Rechnungsbetrag ( Brutto ): 123,55 EURO
Rechnungsnummer: [...]

Bank: Walliser Kantonalbank
Empfänger: [...]
IBAN: CH7100765000E08548660
SWIFT-BIC: BCVSCH2LXXX

Wir möchten Sie bitten die Rechnung bis zum 08.06.2006 auszugleichen.


Mit freundlichen Grüßen

[...]
Englisch-Gruß-Str. 44
3902 Glis
Schweiz

Mail: [...]

[Persönliche Daten entfernt. (bh)]
 
AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

Ich verklausuliere hier noch was: Wer sich hier ein wenig auskennt in den Firmebeziehungen (ich nicht!), soll sich mal den openbc-Eintrag des Gärtners von der Alm anschauen.
mehr sog I net
 
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Darf ein Schweizer Inkassobüro überhaupt in Deutschland tätig werden?
Müssen die nicht irgendwie zugelassen sein?
 
AW: So jetzt hab ich ne neue mail bekommen

Morgana schrieb:
Das finde ich eine riesengroße frechheit

Wir sind beauftragt von der Firma Mobile Premium Credits LTD (Tricky.at) den Mahnvorgang fortzusetzen und die offene Forderung vom 20.02.2006 einzuziehen.

Blöde Frage von mir hier an die deutschen Betroffenen: gibt diese [...] eigentlich zu erkennen, dass sie berechtigt ist, einen Inkassoauftrag gem. dem § 1 Rechtsberatungsgesetz duchführen zu können? Glaubt wirklich jemand, dass diese Forderung tatsächlich berechtigt ist? Ich nicht!

Nachtrag: ChrisBerlin siht das wohl genau so, wie ich.

[Ein Wort entfernt. (bh)]
 
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echt tolle Sache mit den [ edit]

hier eine neue Mail

Sehr geehrter Herr T

Wir haben die Internetseite Tricky.at von unserer Rechtsabteilung
überprüfen lassen. Das Ergebnis war, dass diese den aktuellen
Rechtsnormen entspricht.

Sollte der Betrag nicht bis zum in der Rechnung angegebennen Zeitpunkt
auf unserem Konto eintreffen werden wir die Forderung an unsere
Rechtsabteilung weiterleiten.

Hochachtungsvoll,
Ihr [...] - Finance Team



> *Hallo,*
> **
> *bis in die Schweiz schient die [ edit] noch nicht vorgedrungen
> zu sein.*
> **
> *Ich werde hiermit zusagen, daß ich nicht zahlen werden*
> **
> *Sie sollten sich diesen Link mal anschauen und vielelicht den Vertag
> mit tricky.at noch einmal überdenken.*
> **
> *Ich werde mit einer erneuten Mahnung zu meinem Anwalt gehen und
> rechtliche Schritte einleiten*
> **
> *MfG A.T*
> **

aus rechtlichen Gründen editiert, was jemand privat mailt ist uns egal
aber nicht ,was hier veröffentlicht wird, modaction
 
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Also ein Schweizer Unternehmen, das gleich mehrere völlig verschiedene Bereiche auf einmal abdeckt und keine Rechnung in druckbarer Auflösung bringt fordert Geld ohne Ansprechpartner? Klingt so vertrauenserweckend wie wenn ein rosa Nilpferd um halb vier nachts bei mir vor der Tür stünde und mich um eine Tasse Zucker böte...

Und interessant ist auch, dass das erste Inkasso-Unternehmen mit drei Buchstaben wohl nur den einen Vertragspartner hat, unter dem hier so Viele leiden. Denn auf eine kurze Mail, die ich unter einem veralteten Mailaccount und Gruß ohne Namen schrieb, kam ein Hinweis auf ein pdf-Dokument und die Bitte, nur noch mit der LTD in Kontakt zu treten.
 
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die haben mir gerade mahnspesen verrechnet!!!
Wieder eine neue Firma aus der Schweiz!
 
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Hallo, habe gestern auch eine mail von der besagten schweizer inkassofirma bekommen. Angeblich ist da alles koscher und die haben das geprüft.

wie macht ihr weiter?

Habe erfahren das vom Amtsgericht Flensburg das Konto von der Trixky.at beschlagnahmt wurde.

Außerdem kann man online strafanzeige stellen bei der Polizei hamburg. werde mir das noch überlegen. Aber finde eine sammelklage vielelicht sinnvoller.

was meint ihr?

Habe nur an einer Umfarge teilgenommen....und dann so ein [...]. habe nix von einem vertrag gelesen...dachte eben es handelt sich nur um eine umfrage.

An meine email war noch eine rechnung in pdf angehängt das ich einen link zur aktivierung angeklickt habe und die ID sichergestellt wurde. falls ich also nicht zahle und dagegen vorgehen würde, würden sie das immer nachweisen können das ich doch das ganze gemacht habe.... langsam fühle ich mich mehr als verarscht. habe eine mail an tricky geschrieben als ich die rechnung bekommen habe und natürlcih habe ich sie auch gleich nochmal per fax versendet aber habe nie eine antwort drauf bekommen.

Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz beginnt bei Geschäften im Fernabsatz
(dazu zählt auch das Internet) die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit
Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf.
Gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz bedarf es einer schriftlichen Bestätigung
über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher
verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann.

Gibt es keine ausreichende Rücktrittsbelehrung, so verlängert sich die Frist
um 3 Monate ab Vertragsabschluss.

Im Klartext: die Rücktrittsfrist ist noch offen.

HIERMIT MACHE ICH VON MEINEM RÜCKTRITTSRECHT GEBRAUCH und WIEDERRUFE DEN VERTRAGSABSCHLUSS

habe also 19.2. an der umfrage teilgenommen und am 6.3. die rechnung bekommen in der man mir gleich drohte wenn ich nich bezahle wird der anwalt eingeschaltet. Ich war nie wieder auf dieser seite habe angeblich auch ein passwort erhalten mit dem ich auf irgendwelche gutscheine zugreifen konnte aber habe das nie genutzt. hab also nie irgendwelche leistungen in anspruch genommen. Habe gleich am 6.3. einen wiederspruch gegen die rechnung eingelegt und eben laut besagten konsumentengesetz müsste damit der Rücktritt ja gültig sein.

habe dann gestern noch eine mail an tricky.at mit einer weiteren rücktrittserklärung geschrieben und diesen auch an die schweizer inkassofirma geschickt wo folgendes drinnen stand:
--------------------------------------------------------------------
Ihrem Clienten ging heute folgende email von mir zu.

Ich wünsche das dies zu überprüfen und die Rechnungen als gegenstandslos
anzusehen. Die deutsche Rechtssprechung hat für solchen Betrug keine
Lücken offen. Der Verbraucher wird hier noch geschützt!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz beginnt bei Geschäften im Fernabsatz
(dazu zählt auch das Internet) die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit
Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf.
Gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz bedarf es einer schriftlichen Bestätigung
über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher
verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann.

Gibt es keine ausreichende Rücktrittsbelehrung, so verlängert sich die Frist
um 3 Monate ab Vertragsabschluss.

Im Klartext: die Rücktrittsfrist ist noch offen.

HIERMIT MACHE ICH VON MEINEM RÜCKTRITTSRECHT GEBRAUCH und WIEDERRUFE DEN
VERTRAGSABSCHLUSS für folgende Verträge:

[...]

und

[...]

Sollte mein rechtmäßiger Rücktritt nicht angenommen werden, werde ich
meinen Anwalt informieren.


MfG

Wittmann

--------------------------------------------------------------------

Außerdem habe ich den verbraucherschutz informiert.

[Persönliche Daten entfernt. (bh)]
 
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Hallo,
ich bin genau wegen tricky.at und der Suche nach ebenfalls Betroffenen auf dieser Seite gelandet.
Ich habe keine Aktivierung des Accounts durchgeführt, schon gar nicht zu dem von tricky.at angeblich ermittelten Termin. Aber die Rechnung (nach Ablauf der angeblichen Widerrufsfrist) habe ich dann bekommen.
Auf meine Nachfrage, um was es sich handele, mit gleichzeitigem Widerruf hüllte man sich dort in Schweigen. Statt dessen bekam ich vor ca. 1 Woche - 2 Monate später - eine Zahlungsaufforderung von einem deutschen Inkassobüro . Auf mein Schreiben mit der Androhung einen Anwalt einzuschalten, bekam ich dann ganz schnell (vor 3 Tagen) ein sogenanntes Klarstellungsschreiben, in dem sich dieses Inkassobüro von Mobile Premium distanzierte und erklärte, es habe den Vertrag fristlos gekündigt.
Damit schien die Sache für mich erledigt.
Aber gestern erhielt ich eine neue Mahnung - diesmal von einem schweizer Inkassounternehmen. Diese schlugen gleich EUR 3,55 Mahngebühr drauf. Und erklärten mir, über eine IP-Adresse, die sie für meine 'Anmeldung' ermittelt hätten, könnten sie nachweisen wer wann den Account aktiviert habe. Für den Fall, dass hierbei Betrug vorläge, drohten sie gleich mit der Rechtsabteilung. Bei Nichtzahlung soll innerhalb von 14 Tagen der Mahnbescheid ergehen.
Bleibt mir wohl doch nix anderes übrig, als zum Anwalt zu gehen. :wall: Gott sei Dank habe ich eine Rechtschutzversicherung.
FAZIT: Finger weg von tricky.at !!!
 
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Quatsch, jetzt lies halt erstmal, was zuvor schon geschrieben wurde.
 
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Reducal schrieb:
Wenn es um die E-Mails aus der Schweiz geht, dann doch gleich schriftlich hier hin:
Die Schweizer dort sind sehr engagiert.
Hallo,
da du die Adresse der schweizer Kantonspolizei hast, gehe ich davon aus, dass du auch schon dort Anzeige erstattet hast. Wie hast du diese formuliert? Ich könnte eine kleine Formulierungshilfe gebrauchen, damit ich mich auch dorthin wenden kann. Ich habe gestern den Brief von dem schweizer Inkassounternehmen bekommen...
 
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Hast du einen Brief oder eine E-Mail erhalten?

Ich selbst habe keine Anzeige erstattet, rate es aber an. Die Formulierung kannst du frei wählen, schreibe einfach:
  • "Strafanzeige, wegen aller in Frage kommenden Delikte"
  • Sachverhaltschilderung
  • Dreingabe der Schriftstücke (Kopie des Briefes oder ausgedruckte E-Mail)
 
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Auch ich bin auf diese Anzeige am 10.03.06 reingefallen
Wurde erst wieder aufmerksam als ich von der ....ifv GmbH...
eine Rechnung bekam mit der Aufforderung 120,00 Euro (120 in Ziffern geschrieben) für die Einrichtung eine Accounts zu zahlen.
Die Wiederrufszeit war demzufolge schon vorbei. Ich verfasste am 25.03.06denoch einen Wiederspruch welchen ich an folg. Adresse schickte [email protected]....
Am gleichen Tag hatte ich diesen Wiederspruch per Mailer-DAEMON... wieder in meinem Postkasten.
Durch Zufall sah ich dann eine Senung im Fernsehen wo über diesn Fall berichtet wurde und dies wie hier shcon öfters geschrieben als böse Falle dagestellt wurde.
Also machte ich mir weiter keine Sorgen bis ich am 17.05.06 wieder Post
hatte.
Darin steht das der Vertrag mit der Firma Mobile Credits aufgelöst wurde und nun wieder von der Firma Mobile Premium Credits Ltd. in Westerstr.63 , 24955 Harrislee übernommen wurde und
damit alle nicht bezahlte Rechnungen als nichtig gelten.
Bereits gezahlte Gelder werden an die Firma Mobile Premium Credits weitergeleitet.
Auch dies beunruhigte mich nicht weiter und folg. Mail lies in mir erst recht keine Unruhe aufkommen.
In dieser Mail vom 21.05.06 wurde sich in aller Form für alle Unannehmlichkeiten entschuldigt.
Nun aber der Hammer, heute am 25.05.06 kam die 1. Mahnung dieser Firma wo ich aufgefordert werde den aussenstehenden Betrag von 120,00 Euro plus Mahngebühren von 3,55 Euro also gesamt 123,55 Euro bis zum 9.06.06 auf eine Schweizer Bank einzuzahlen.
Wie soll ich mich nun verhalten? Ich habe keine Lust diesen Betrag auch nur ansatzweise zuzahlen.
Wer kann mir weiterhelfen? Wie soll ich mich verhalten?

mfg Paula
 
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paula58 schrieb:
Wie soll ich mich nun verhalten? Ich habe keine Lust diesen Betrag auch nur ansatzweise zuzahlen.
Wer kann mir weiterhelfen? Wie soll ich mich verhalten?
1) Lies dir das durch: http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40700
2) Lies dir, wie unter anderem in Punkt 1 empfohlen, den Thread, in dem du gerade gepostet hast, durch. Die Historie, die dir ja bekannt ist, noch einmal vor Augen führend. Vor allem die Einträge auf den letzten Seiten (neue Situation, neue "Geldhabenwoller" etc.)
3) Schau dir diese hervorragenden allgemeinen Hinweise an:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935 Es ist zwar kein "echtes" Abo, wie sonst viele hier, aber aus diesem Thread kann man sehr viel mitnehmen, denn man lernt viel über Dinge wie Widerrufsrecht, Anfechtung und geht überhaupt der Frage nach, wann überhaupt ein bindender Vertrag besteht. Dies mit deinem Fall abgleichen und die vielen Postings mit ihren Anmerkungen und User-Erfahrungen in diesem tricky.at-Thread beachten.
4) Dir Gedanken darüber zu machen, warum die von dir erwähnte Firma, die letzte Woche ihre Inkasso-Tätigkeit sehr schnell aufgegeben hat, dies wohl getan hat. Denn niemand verzichtet gerne auf durch einen Auftrag erworbenes Geld.
5) Abschließend sei gesagt: Wenn dir auf Grund von gewissen Informationen klar sein sollte, warum du diese oder jene Rechnung nicht bezahlen wirst, wird dich dieses Wissen ruhiger schlafen lassen. Die Handlungen der Rechnungssteller bzw. "Geldhabenwoller" kannst du schwer beeinflussen. Das kann noch einige Zeit so weitergehen. Dich zum Zahlen zu zwingen, kann nur ein Gericht. Dorthin haben sich aber der Betreiber von tricky.at und seine "Geldhabenwoller" aber noch nicht gewagt. Warum wohl?

Gruß
Wembley
 
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